Trödler auf Beschleunigunsstreifen - was tun?
Jeder kennt die Trödler die auf die Autobahn mit 50 km/h rauffahren, ohne den Beschleunigungsstreifen auch wirklich für die Beschleunigung zu nutzen.
Nun meine Frage.
Ist es erlaubt auf die Autobahn draufzufahren, noch bevor der Vordermann auf die Autobahn drauffährt?
Was ist wenn dabei ein Unfall entsteht? - also der Trödler in dem Augenblick rausfährt, indem man auf seiner Höhe ist. Wer hat dann Schuld?
Beste Antwort im Thema
In der Regel fahren über 90 % der VTs viel zu früh auf die AB auf, nutzen den Beschleunigungsstreifen nicht annähernd aus. Wenn jetzt jemand auf die Idee kommt mit 50 Kmh aufzufahren, was geschätzte 40 % machen, gibt man leicht Gas und überholt sie rechts und fährt wie ein Mann am Ende des Beschleunigungsstreifens auf. Völlig legal und schon oft von mir praktiziert.
Hinter dem "Trödler" aufzufahren halte ich für grenzwertig illegal, wenn man ihn dann sofort links überholt.
Man kann es machen, wenn man ihm dann von hinten den Rücken frei hält, und erst wieder Gas gibt wenn er selbst aufgefahren ist.
233 Antworten
Die Regelung mit der Nötigung findest du ergänzend dazu im Strafgesetzbuch.
Ich glaube aber, dass die Regelung mit dem Blinker noch viel unbekannter ist.
@Bikerleo66, Du hast mich wohl falsch verstanden. Ich meinte es so: zum Überholen ansetzen, links rausziehen und gleichzeitig Fernlicht anmachen. Dann wird man unzweifelhaft besser wahrgenommen, sofern die zu Überholenden einen linken Außenspiegel haben. Nix Gegenverkehr, nix 5m Abstand, nix Nötigung. Ich habe das aber schon lange nicht mehr praktiziert.
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 15. Februar 2017 um 09:10:08 Uhr:
[...]
...und, kleine Ergänzung:
§ 16 Warnzeichen(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
[...]
Also ist es doch (halb-)legal, beim Überholen (etwas längere) Leuchtzeichen zu geben 😉
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 15. Februar 2017 um 22:36:29 Uhr:
@Bikerleo66, Du hast mich wohl falsch verstanden. Ich meinte es so: zum Überholen ansetzen, links rausziehen und gleichzeitig Fernlicht anmachen. Dann wird man unzweifelhaft besser wahrgenommen, sofern die zu Überholenden einen linken Außenspiegel haben. Nix Gegenverkehr, nix 5m Abstand, nix Nötigung. Ich habe das aber schon lange nicht mehr praktiziert.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 15. Februar 2017 um 22:36:29 Uhr:
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 15. Februar 2017 um 09:10:08 Uhr:
[...]
...und, kleine Ergänzung:
§ 16 Warnzeichen(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
[...]
Also ist es doch (halb-)legal, beim Überholen (etwas längere) Leuchtzeichen zu geben 😉
Wo steht, dass Du nicht mit Fernlicht fahren darfst, wenn Du keinen blendest?
WENN Du jedoch jemanden blendest, DANN ist das nicht legal!
Man sollte also vor dem Einschalten des Fernlichtes auch den Verstand einschalten und die Situation beurteilen. 😉
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 16. Februar 2017 um 07:03:14 Uhr:
[...]
Wo steht, dass Du nicht mit Fernlicht fahren darfst, wenn Du keinen blendest?
WENN Du jedoch jemanden blendest, DANN ist das nicht legal!
Man sollte also vor dem Einschalten des Fernlichtes auch den Verstand einschalten und die Situation beurteilen. 😉
So, jetzt habe ich Blut geleckt 😛
§ 17 StVO Beleuchtung
(2) [...] Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. [...]
Wenn ich überhole, kommt kein Fahrzeug entgegen und es fährt auf der Gegenspur niemand vor mir. Also doch legal.
Wen willst du denn überholen? Vielleicht den, der mit geringem Abstand vorausfährt??? Davon, dass der auf der gleichen Spur wie du fahren muss, steht da nämlich nichts. Macht jemand solche blöden Spielchen mit mir, muss er mit meinem Fernlicht unmittelbar nach dem Überholvorgang rechnen. Auge und Auge - Fernlicht um Fernlicht!
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. Februar 2017 um 10:04:22 Uhr:
Wenn willst du denn überholen? [...]
War die Frage jetzt
wannoder
wenich überholen will? Jedenfalls fährt der eben noch mit geringem Abstand zu überholende Vorausfahrende nicht mehr mit geringem Abstand voraus, sobald ich auf die Gegenspur ausgeschert bin.
(Amüsant, wie sich manche Leute so aufschaukeln, wenn man eine These hinstellt 🙂)
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 16. Februar 2017 um 09:57:54 Uhr:
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 16. Februar 2017 um 07:03:14 Uhr:
[...]
Wo steht, dass Du nicht mit Fernlicht fahren darfst, wenn Du keinen blendest?
WENN Du jedoch jemanden blendest, DANN ist das nicht legal!
Man sollte also vor dem Einschalten des Fernlichtes auch den Verstand einschalten und die Situation beurteilen. 😉
So, jetzt habe ich Blut geleckt 😛
§ 17 StVO Beleuchtung
(2) [...] Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. [...]
Wenn ich überhole, kommt kein Fahrzeug entgegen und es fährt auf der Gegenspur niemand vor mir. Also doch legal.
Ich finde es nur traurig, mit welchen merkwürdigen Argumenten du deine Ellbogenmentalität verteidigst. Du machst doch genau deshalb dein Fernlicht an, damit der zu Überholende dich über seine Rückspiegel auch bemerkt. Dass du ihn dabei mutwillig blendest, interessiert dich nicht. Vielleicht hilft dir die BGH Entscheidung (VersR 00, 736) weiter - kurzes Aufblenden zu Beginn des Überholvorganges ist erlaubt, mehr nicht.
Den Tippfehler hab ich korrigiert, gefragt war, "wen" du überholen möchtest.
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 16. Februar 2017 um 07:03:14 Uhr:
[...] Man sollte also vor dem Einschalten des Fernlichtes auch den Verstand einschalten und die Situation beurteilen. [...]
Eben.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. Februar 2017 um 10:52:22 Uhr:
[...] Du machst doch genau deshalb dein Fernlicht an, damit der zu Überholende dich über seine Rückspiegel auch bemerkt. Dass du ihn dabei mutwillig blendest, interessiert dich nicht. Vielleicht hilft dir die BGH Entscheidung (VersR 00, 736) weiter - kurzes Aufblenden zu Beginn des Überholvorganges ist erlaubt, mehr nicht.Den Tippfehler hab ich korrigiert, gefragt war, "wen" du überholen möchtest.
Danke für den Hinweis auf BGH VersR 00, 736, was meine These ja fast bestätigt. Zumindest scheint es unter Juristen kontroverse Ansichten zu geben.
Eigentlich meinte ich gar nicht das nächtliche Überholen, sondern das am Tage, besonders bei hellem Sonnenschein. Dabei soll das Fernlicht der eigenen Sichtbarkeit (nicht dem Provozieren) dienen, und diejenigen warnen, die offensichtlich nicht überholen wollen, es sich aber im ungünstigsten Moment doch anders überlegen.
Apropos Blenden, klebst Du vor dem Überholen die Scheinwerfer ab bzw. stellst sie auf Linksverkehr um? Andernfalls wird der rechts vor Dir Fahrende auch mit Abblendlicht indirekt geblendet.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 15. Februar 2017 um 22:36:29 Uhr:
Also ist es doch (halb-)legal, beim Überholen (etwas längere) Leuchtzeichen zu geben 😉
Nö, es ist völlig legal die Überholabsicht mittels Leutzeichen und sogar mittel Hupe anzukündigen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Februar 2017 um 12:17:59 Uhr:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 15. Februar 2017 um 22:36:29 Uhr:
Also ist es doch (halb-)legal, beim Überholen (etwas längere) Leuchtzeichen zu geben 😉
Nö, es ist völlig legal die Überholabsicht mittels Leutzeichen und sogar mittel Hupe anzukündigen.Gruß Metalhead
Das hab ich ihm ja versucht zu sagen. Siehst ja selber, was da für eine Diskussion draus geworden ist! Typisch deutsch...
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 16. Februar 2017 um 13:48:45 Uhr:
[...]
Das hab ich ihm ja versucht zu sagen. Siehst ja selber, was da für eine Diskussion draus geworden ist! Typisch deutsch...
Ich verstand Dich jedenfalls als Kontrahenten und typisch deutsch ehrt mich 😉
Übrigens, das mit dem Dauerfernlicht beim Überholen hatte ich seinerzeit oft mit dem Motorrad gemacht, das war wie eine Lebensversicherung...
Das wäre auch die einzige Ausnahme, die ich Bikern zugestehen würde.
In den 1990ern fuhren viele mit ständigem Fernlicht rum, aber gut, mittlerweile hat die Szene wohl gelernt, dass das sch...e ist.