Trödler auf Beschleunigunsstreifen - was tun?
Jeder kennt die Trödler die auf die Autobahn mit 50 km/h rauffahren, ohne den Beschleunigungsstreifen auch wirklich für die Beschleunigung zu nutzen.
Nun meine Frage.
Ist es erlaubt auf die Autobahn draufzufahren, noch bevor der Vordermann auf die Autobahn drauffährt?
Was ist wenn dabei ein Unfall entsteht? - also der Trödler in dem Augenblick rausfährt, indem man auf seiner Höhe ist. Wer hat dann Schuld?
Beste Antwort im Thema
In der Regel fahren über 90 % der VTs viel zu früh auf die AB auf, nutzen den Beschleunigungsstreifen nicht annähernd aus. Wenn jetzt jemand auf die Idee kommt mit 50 Kmh aufzufahren, was geschätzte 40 % machen, gibt man leicht Gas und überholt sie rechts und fährt wie ein Mann am Ende des Beschleunigungsstreifens auf. Völlig legal und schon oft von mir praktiziert.
Hinter dem "Trödler" aufzufahren halte ich für grenzwertig illegal, wenn man ihn dann sofort links überholt.
Man kann es machen, wenn man ihm dann von hinten den Rücken frei hält, und erst wieder Gas gibt wenn er selbst aufgefahren ist.
233 Antworten
Zitat:
@Robby (Munich) schrieb am 30. Januar 2017 um 21:08:33 Uhr:
Ist es erlaubt auf die Autobahn draufzufahren, noch bevor der Vordermann auf die Autobahn drauffährt?
Was ist wenn dabei ein Unfall entsteht? - also der Trödler in dem Augenblick rausfährt, indem man auf seiner Höhe ist. Wer hat dann Schuld?
Ja, das ist erlaubt.
Der Trödler hat in jedem Fall die Vorfahrt derjenigen zu achten, die sich bereits auf dem Autobahnfahrstreifen befinden. Da ist die Schuldfrage im Falle eines Unfalls eindeutig.
Persönliche Meinung: Überwiegend du. Im Übrigen trödelst du doch auch - wenn z.B. der Porsche Turbo hinter dir ist, empfindet dessen Fahrer das jedenfalls so.
Alternative: Sofort auf die linke Spur. Wenn es dort dann kracht, bist du alleine schuld.
Die Unwilligkeit, auf dem Beschleunigungsstreifen die einzelnen Gänge sauber auszudrehen, ist leider eine sehr weit verbreitete Unsitte.
Zitat:
Der Trödler hat in jedem Fall die Vorfahrt derjenigen zu achten, die sich bereits auf dem Autobahnfahrstreifen befinden. Da ist die Schuldfrage im Falle eines Unfalls eindeutig.
Du verlangst also von dem Auffahrenden, so lange, sprich durchgehend, in den Spiegel zu schauen, bis er in der rechten Spur ist?
Wenn ne knappe Sekunde, nach dem ich in den Spiegel schaute (alles war frei), das Fahrzeug, das direkt zuvor, mit gleichem Tempo noch hinter mir war, plötzlich neben mir ist, da glaube ich kaum, das man das so einfach beantworten kann.
Wenn zwei Fahrzeuge an einer Kreuzung hintereinander rechts abbiegen, kann ja auch nicht der Hintere, weil ihm sein Vorderman zu lamgsam ist, mitten in der Kurve an selbvigen vorbeiziehen.
Zitat:
Die Unwilligkeit, auf dem Beschleunigungsstreifen die einzelnen Gänge sauber auszudrehen, ist leider eine sehr weit verbreitete Unsitte.
Die Unwilligkeit der "Vollgasverseuchten", mal ein wenig inne zu halten, ist leider auch ...
Zitat:
eine sehr weit verbreitete Unsitte
😉
Selbst wenn man vorne weg ausreichend beschleunigt. Zack, ist der dahinter in jener Lücke, die man anvisiert hatte.
Hallo, Drahkke,
Zitat:
@Drahkke schrieb am 30. Januar 2017 um 21:10:39 Uhr:
Der Trödler hat in jedem Fall die Vorfahrt derjenigen zu achten, die sich bereits auf dem Autobahnfahrstreifen befinden. Da ist die Schuldfrage im Falle eines Unfalls eindeutig.
die Schuldfrage ist hier keineswegs eindeutig, sondern wird je nach Einzelfall entschieden.
Genauso, wie es sein kann, dass der angebliche Trödler zur Anzeige gebracht wird, kann es sein, dass der Hintermann wegen einer Straßenverkehrsgefährdung zur Anzeige gebracht wird.
Bei der zivilrechtlichen Schadensregulierung kann es sogar noch komplizierter werden.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 30. Januar 2017 um 21:20:42 Uhr:
Wenn ne knappe Sekunde, nach dem ich in den Spiegel schaute (alles war frei), das Fahrzeug, das direkt zuvor, mit gleichem Tempo noch hinter mir war, plötzlich neben mir ist, da glaube ich kaum, das man das so einfach beantworten kann.
Und wie siehst du das wenn einer mit 250 in der Zeit ankommt, der nicht rüber kann weil er selber überholt wird?
Zitat:
Und wie siehst du das wenn einer mit 250 in der Zeit ankommt, der nicht rüber kann weil er selber überholt wird?
Und warum verdrehst du die geschilderte Ausgangssituation, nur um meine Aussage "zu vernichten". 😉
Ich will da nichts verdrehen, es ist doch egal ob der hinter einem plötzlich daneben ist oder ein anderer mit höherer Geschwindigkeit. Der Auffahrende bzw. wer die Spur wechselt muss doch aufpassen.
In der Regel fahren über 90 % der VTs viel zu früh auf die AB auf, nutzen den Beschleunigungsstreifen nicht annähernd aus. Wenn jetzt jemand auf die Idee kommt mit 50 Kmh aufzufahren, was geschätzte 40 % machen, gibt man leicht Gas und überholt sie rechts und fährt wie ein Mann am Ende des Beschleunigungsstreifens auf. Völlig legal und schon oft von mir praktiziert.
Hinter dem "Trödler" aufzufahren halte ich für grenzwertig illegal, wenn man ihn dann sofort links überholt.
Man kann es machen, wenn man ihm dann von hinten den Rücken frei hält, und erst wieder Gas gibt wenn er selbst aufgefahren ist.
Zitat:
Ich will da nichts verdrehen, es ist doch egal ob der hinter einem plötzlich daneben ist oder ein anderer mit höherer Geschwindigkeit. Der Auffahrende bzw. wer die Spur wechselt muss doch aufpassen.
Nee, ist ebend nicht egal, ob der, in der Zufahrt, direkt hinter mir (gleiches Tempo wie ich), nicht mal ne knappe Sekunde später neben mir ist, oder ab da wer auf der AB von hinten angerauscht kommt.
Und du hast Ersteres zu Letzterem verdreht. 😉
So 'ne ähnliche Diskussion hatten wir doch vor paar Monaten hier in V&S ganz ausführlich, weiß jetzt aber den Thread nicht mehr.
Das vom TE oben Beschriebene finde ich die allerdümmste Idee. Entweder dahinterbleiben. Oder, wenn der Zaghafte gleich zu Anfang des Beschleunigungsstreifens nach links (auf die rechte Spur der Autobahn) fährt, rechts noch auf dem Beschleunigungsstreifens an ihm vorbei und vor ihm auf die Autobahn wechseln.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 30. Januar 2017 um 21:14:55 Uhr:
Die Unwilligkeit, auf dem Beschleunigungsstreifen die einzelnen Gänge sauber auszudrehen, ist leider eine sehr weit verbreitete Unsitte.
Am Ende der Beschleunigungsspur sollte man mindestens die 100 km/Std erreicht haben. Da auf
der rechten Spur überwiegend nur noch LKW laufen, kann man sich schön einfädeln.
MfG aus Bremen
Zitat:
@Spatenpauli schrieb am 30. Januar 2017 um 22:01:33 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 30. Januar 2017 um 21:14:55 Uhr:
Die Unwilligkeit, auf dem Beschleunigungsstreifen die einzelnen Gänge sauber auszudrehen, ist leider eine sehr weit verbreitete Unsitte.Am Ende der Beschleunigungsspur sollte man mindestens die 100 km/Std erreicht haben....
MfG aus Bremen
Mit 100 komme ich um die Ecke, kurz danach durchbreche ich die Schallmauer, und wenn ich auffahre geht es auf Warp 1.
Gute Nacht !