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Transporter mit 3,5 t Anhängelast
Moin zusammen,
da unsere Anhänger für unseren Movano zu groß sind, suchen wie einen Transporter, der 3,5 Tonnen ziehen darf und mit Klasse BE gefahren werden darf!
Hersteller ist erst mal egal, der Transporter sollte langen Radstand und Hochdach haben, desweiteren muss er eine grüne Umweltplakett haben und ein Diesel!
Gibt es diese Eierlegendewollmilchsau?
Über Vorschläge wäre ich sehr froh!
Gruß Martin
Beste Antwort im Thema
Hallo miteinander,
ich wittere hier in den anfänglichen Beiträgen teilweise fundiertes Halbwissen, was die Führerscheinregelungen in Bezug auf die Klasse BE in Deutschland anbelangen und möchte diese mit meinem Beitrag sehr gerne berichtigen bzw. ergänzen.
1. Die Regelung, dass das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Anhängers maximal so groß sein darf wie die Leermasse (LM) des Zugfahrzeuges und das zGG des Zugfahrzeuges + das zGG des Anhängers zudem nicht mehr als 3,5t ergeben darf gilt nur in Bezug auf die Klasse B, nicht aber bezogen auf die Klasse BE!
Bei der Klasse BE sind, sofern dies vom Hersteller in den Fahrzeugpapieren in der Höhe frei gegeben und auch eingetragen ist, an einem Zugfahrzeug der Klasse B bis max. 3,5t zGG "jegliche" Anhängerkombinationen möglich, sofern diese von der StvZO in der Form frei gegeben sind.
Mit anderen Worten, bis auf die Einschränkung, dass das Zugfahrzeug maximal ein zGG von 3,5t haben darf, gibt es aus rein fahrerlaubnis rechlicher Sicht in Bezug auf die Klasse BE bislang keinerlei Einschränkungen was das maximale zGG des Anhängers, noch das zulässigen Zuggesamtgewichts (zZGG) anbelangt. Selbst die Regelung der Klasse C1E, dass das Zuggesamtgewicht maximal 12t betragen darf findet bei der Klasse BE keine Anwendung!
Ab 2013 soll hier dann mit der Umsetzung der 3. EU Führerscheinrichtlinie in nationales Recht bei allen ab dem 19.01.2013 neu erteilten Klasse BE Führerscheinen aber bereits aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht eine Beschränkung des maximalen zGG des Anhängers von 3,5t erfolgen und neu eingeführt werden. Alle Klasse BE Führerscheine, die vor diesem Stichtag erteilt worden sind, sollen jedoch aus momentaner Sicht auch weiterhin Bestandsschutz geniesen. Mit anderen Worten für diese gilt die neue Einschränkung von max. 3,5t zGG für den Anhänger dann auch nach dem 19.01.2013 weiterhin nicht.
Zudem soll die Leermassenregelung in Bezug auf die Klasse B aus rein fahrerlaubnis rechtlicher Sicht betrachtet ebenfalls ab 2013 wegfallen. Hier gilt dann nur noch zGG des Zugfahrzeugs + zGG des Anhängers max. 3,5t. Für alles was darüber ist benötigt man dann entweder eine weitere Schulung bis max. 4,25t Zuggesamtgewicht oder dann eben, wie bisher ja auch, die Klasse BE.
2. Aufgrund der in Punkt 1 genannten Zusammenhänge sind derzeit die folgenden Kombinationen mit der Klasse BE fahrbar:
Siehe Abschnitt "Führen von Zugkombinationen (Zugfahrzeug und Anhänger) mit der Klasse BE"
http://www.tuev-nord.de/de/Zugkombinationen_3155.htm
Wie der Seite des Tüv Nord zu entnehmen ist, sind mit der Klasse BE theoretisch sogar Fahrzeug Anhängerkombinationen bis 40t zZGG möglich, sofern es sich eben um eine Zugmaschine mit max. 3,5t zGG handelt!
Ob das in der Form natürlich viel Sinn mach oder nicht steht auf einem anderen Blatt Papier, aber aus rein fahrerlaubnis rechtlicher Sicht betrachtet wäre sowas mit der derzeitigen Klasse BE durchaus möglich.
Ich hoffe, dass ich durch meinen Beitrag ein wenig Licht ins Dunkel bringen konnte, was die Führerscheinklasse BE anbelangt.
Sollte ich noch was vergessen haben, darf es natürlich gerne noch ergänzt werden :-).
Liebe Grüsse
Naesch
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56 Antworten
ich hab das nicht nachgeschaut sonder nur geraten.
aber mit deinem Text hast du gerade alles was du vorher geschrieben hast wiederlegt und mir recht gegeben
was hab ich denn bitte widerlegt?
da ist der Unterschied in der durhgehenden Bremsanlage welche 1,5 faches Anhängergewicht zum zulässigen Gesamtgewicht ermöglicht, schrieb ich aber bereits auch schon anfangs
Durchgehende Bremsanlage für das 1,5 fache, das steht auch so in der STVZO
Aber er will nur das einfache anhängen und nicht das 1,5 fache, es steht nirgends das er das nicht darf, und ich sags nochmals, der Daily hat einen Anhängelast von 3500kg für Auflaufgebremste Anhänger! Das steht sogar so im Datenblatt
und bevor dur wieder mit deiner Leermasse und Durchgehender Bremsanlage anfängst
www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__42.html
so aber jetzt ist endgültig ende
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
was hab ich denn bitte widerlegt?
da ist der Unterschied in der durhgehenden Bremsanlage welche 1,5 faches Anhängergewicht zum zulässigen Gesamtgewicht ermöglicht, schrieb ich aber bereits auch schon anfangs
Moin,
was hat überhaupt die Überlegung mit der durchgehenden Bremsanlage hier zu suchen?
Wie kommt die Regelung mit 8750kg zZG denn zu Stande? Das kann nach den Aussagen von vorher doch ebenfalls nur mit durchgehender Bremsanlage gehen.
Die Frage des TE war aber nach einem Transporter. Da müßte man die Vorraussetzungen für eine solche Bremsanlage erstmal schaffen.
jetzt bringst du aber die StVZo mit der FEV durcheinander
und das ein Fahrzeug das anhängen darf hat nichts mit der Fahrerlaubnis des Fahrers zu tun
die überlegung kam von schrittmacher, da er irgendwie das mit der Leermasse nicht verstanden hat.
hast du mal in die FEV reingeschaut?
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
jetzt bringst du aber die StVZo mit der FEV durcheinander
und das ein Fahrzeug das anhängen darf hat nichts mit der Fahrerlaubnis des Fahrers zu tun
Und du bringst schon den ganzen Thread B mit BE durcheinander bzw. setzt sie gleich. Fakt ist: mit BE darfst du alles fahren was an Fahrzeug dem B entspricht und darfst anhängen, was du an das Fahrzeug anhängen darfst, was zum beispiel bei einem als Geländewagen definierten Fahrzeug das bis zu 1,5 fache des zulässigen gesamtgewichtes ist, daher wohl auch die 8,75 to Zuggesamtgewicht, denn es gibt sicherlich auch geländewagen mit 3,5 to gesamtgewicht.
Geil,einfach nur geil,hol mal eben Popcorn.
wo bring ich das bitte durcheiander?
Nochmals, bei B steht folgendes:
Anhänger über 750 kg zG1),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
und bei BE steht:
Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Schlußfolgerung:
letzteres schliest aus dass eine Fahrzeugkombination über 3,5 Tonnen und ohne durchgehender Bremsanlage mit BE gefahren werden darf wenn das zGg des Hängers über dem Leergew. des Zugfahrzeuges liegt
Das die DInger technisch fahren dürfen hat nichts mit dem Führerschein zu tun
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
wo bring ich das bitte durcheiander?
Nochmals, bei B steht folgendes:
Anhänger über 750 kg zG1),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
und bei BE steht:
Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Schlußfolgerung:
letzteres schliest aus dass eine Fahrzeugkombination über 3,5 Tonnen und ohne durchgehender Bremsanlage mit BE gefahren werden darf wenn das zGg des Hängers über dem Leergew. des Zugfahrzeuges liegt
Das die DInger technisch fahren dürfen hat nichts mit dem Führerschein zu tun
Wo hast du denn diese Definition der KL.BE her?
Z.B. aus Zokers Link zum TÜV Süd
http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen
und zum Fahrlehrerverband
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Geil,einfach nur geil,hol mal eben Popcorn.
Bring mir bitte auch noch einen grossen Becher mit. Es wird interessant. Jetzt hat er noch ein drittes Opfer gefunden!
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
und bei BE steht:
Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Ich weiß nicht, wo du das her hast, aber laut diesem Link hier: www.gesetze-im-internet.de/fev/__6.html trifft das, was du schreibst (Leermasse und so) nur auf C1E und D1E zu, also Fahzeuge über 3,5 to und bis 7,5 to.
ich hätte mir auch gar keine Gedanken um das ganze gemacht, wenn der TE nicht nach einer eierlegendenwollmilchsau gesucht hätte die mit BE zu fahren ist wenn das alles ja so problemlos möglich währe