Transport des Autos in die Werkstatt des Verkäufers
Hallo liebe Motortalker,
ich habe mir vor 2 Wochen einen schönen Opel Astra J GTC 1.4 Turbo von einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Die Entfernung zwischen Händler und mir sind ca.600 km, was mir nichts ausmachte da ich das Auto mit der Ausstattung unbedingt wollte. :S
Jetzt habe ich folgendes Problem:
Ich halte mich kurz, der Turbolader ist defekt. Es muss ein neuer eingebaut werden. Der Händler weis auch das dies in seinen Gewährleistungsbereich fällt.
Da ein kaputter Turbo gerne mal den Motor zerstören kann, würde ich das Auto ungerne zu dem Händler fahren. Er besteht jedoch darauf dass ich ihm das Auto liefere, damit er in seiner Werkstatt nachbessern kann. Den Vorschlag es in meiner Werkstatt machen zu lassen hat er abgelehnt. Gleichzeitig will er das Auto nicht per Transport zu sich holen, weil er ganz genau weis wieviel das kosten würde.
Ich habe ihm eine Frist gesetzt, die ist heute ausgelaufen und ich bin mit dem Händler keinen Schritt weitergekommen. Er weigert sich den Wagen zu transportieren oder den Auftrag meiner Werkstatt zu geben.
Wäre schön von euch hier ein paar Meinungen zu hören. Was bleiben mir hier für Möglichkeiten?
Und muss der Verkäufer sich hier um den Transport kümmern?
Vielen Dank für die kommenden Ratschläge und beste Grüße. 🙂
Beste Antwort im Thema
Auch wenn jetzt wieder Weltbilder einstürzen.😁
Der Käufer kann nicht nur den kostenfreien transport
zur Werkstatt zu lasten des Verkäufers verlangen.
Der Käufer hat sogar das Recht einer Vorschusszahlung,
sofern er selbst den transport in die Hand nimmt.
§ 439 BGB Nacherfüllung
Urteil vom 19. Juli 2017 - VIII ZR 278/16
https://www.anwalt.de/.../...eg-transport-zahlt-verkaeufer_111509.html
76 Antworten
Macht euch mal von der Vorstellung des Verschleißteils frei. Alles an einem Auto ist ein Verschleißteil, ja sogar der Lack. Die Frage ist, ob der erlittene Verschleiß bestimmungsgemäß ist/war, oder eben nicht. Bei einem Turbo mit 120tkm kann man sicherlich streiten, wenn der Turbo aber erst 1000km alt ist/war, gibt es da nichts zu diskutieren. Es liegt ein Sachmangel vor, der Händler möge das Gegenteil beweisen.
Es ist dabei egal, wie alt der Turbo an sich schon ist und was sein Vorleben betrifft, entscheidend ist hier, dass er (aufbereitet) in diesem Modell (es ist übrigens kein VW, sondern ein Opel...) erst 1000km auf dem Buckel hat und damit die zugesicherte Eigenschaft, so man diese Aussage denn nachweisen kann, Turbo ist "neu". Da kann man dann als Käufer erwarten, dass dieses Bauteil wieder eine angemessene Zeit hält, ehe es verschleißt. Andernfalls ist es eben ein Sachmangel.
Diskutieren könnte man jetzt auch, wie lange ein aufbereiteter Turbo im Schnitt halten sollte. Ob jetzt ein Autoleben, oder vielleicht nur 100kkm. Aber das sind derzeit ungelegte Eier. Damit hat der Händler den Sachmangel auf seine Kosten zu beseitigen. Dies betrifft nunmal auch den Transport.
Zitat:
@camper0711 schrieb am 4. Oktober 2019 um 11:14:16 Uhr:
Zitat:
@GTC1.4GRAU schrieb am 3. Oktober 2019 um 17:21:47 Uhr:
Sobald ich den Motor starte und auf über 3000 Umdrehungen hochdrehe kam eine Meldung'Fahrzeug demnächst warten' und ein Leistungsverlust war zu spüren. ...also sollte es ja wohl kein Problem sein, das Auto mit 2.900 U/min im 5. Gang dahinrollend auf Achse zu überführen?
--> was begründet die Notwendigkeit eines aufwendigeren Transports?
Vielleicht einfach die Unlust dazu die Kosten dafür zu tragen, die nun mal nach gängiger Rechtslage der Verkäufer zu tragen hat? Vielleicht die Unlust dem Händler zwei freie Tage zu schenken?
Zitat:
@guruhu schrieb am 4. Oktober 2019 um 13:51:17 Uhr:
Macht euch mal von der Vorstellung des Verschleißteils frei. Alles an einem Auto ist ein Verschleißteil, ja sogar der Lack. Die Frage ist, ob der erlittene Verschleiß bestimmungsgemäß ist/war, oder eben nicht. Bei einem Turbo mit 120tkm kann man sicherlich streiten, wenn der Turbo aber erst 1000km alt ist/war, gibt es da nichts zu diskutieren. Es liegt ein Sachmangel vor, der Händler möge das Gegenteil beweisen.
Es ist dabei egal, wie alt der Turbo an sich schon ist und was sein Vorleben betrifft, entscheidend ist hier, dass er (aufbereitet) in diesem Modell (es ist übrigens kein VW, sondern ein Opel...) erst 1000km auf dem Buckel hat und damit die zugesicherte Eigenschaft, so man diese Aussage denn nachweisen kann, Turbo ist "neu". Da kann man dann als Käufer erwarten, dass dieses Bauteil wieder eine angemessene Zeit hält, ehe es verschleißt. Andernfalls ist es eben ein Sachmangel.
Diskutieren könnte man jetzt auch, wie lange ein aufbereiteter Turbo im Schnitt halten sollte. Ob jetzt ein Autoleben, oder vielleicht nur 100kkm. Aber das sind derzeit ungelegte Eier. Damit hat der Händler den Sachmangel auf seine Kosten zu beseitigen. Dies betrifft nunmal auch den Transport.
Zitat:
@guruhu schrieb am 4. Oktober 2019 um 13:51:17 Uhr:
Zitat:
@camper0711 schrieb am 4. Oktober 2019 um 11:14:16 Uhr:
also sollte es ja wohl kein Problem sein, das Auto mit 2.900 U/min im 5. Gang dahinrollend auf Achse zu überführen?
--> was begründet die Notwendigkeit eines aufwendigeren Transports?
Vielleicht einfach die Unlust dazu die Kosten dafür zu tragen, die nun mal nach gängiger Rechtslage der Verkäufer zu tragen hat? Vielleicht die Unlust dem Händler zwei freie Tage zu schenken?
Vielen Dank. 🙂 Es klingt als hättest du schon Erfahrungen gemacht?
Zitat:
@gast356 schrieb am 4. Oktober 2019 um 13:07:26 Uhr:
...meiner Meinung ist es bereits sträflich überhaupt einen Motor mit gerade mal 1.4 Ltr. Hubraum in ein Auto das größer als ein Smart, VW Lupo ist einzubauen.
Über einen VW Polo -allerdings die älteren noch kleineren Modelle davon- könnte man vielleicht noch reden... aber jedes Fahrzeug das schwerer ist, überfordert doch so ein Motörchen ...
soviel Schlechtes habe ich aber z.B. über den 1.0 Ecoboost im Ford Focus noch nicht gelesen ...
Zitat:
@camper0711 schrieb am 4. Oktober 2019 um 14:08:09 Uhr:
Zitat:
@gast356 schrieb am 4. Oktober 2019 um 13:07:26 Uhr:
...meiner Meinung ist es bereits sträflich überhaupt einen Motor mit gerade mal 1.4 Ltr. Hubraum in ein Auto das größer als ein Smart, VW Lupo ist einzubauen.
Über einen VW Polo -allerdings die älteren noch kleineren Modelle davon- könnte man vielleicht noch reden... aber jedes Fahrzeug das schwerer ist, überfordert doch so ein Motörchen ...soviel Schlechtes habe ich aber z.B. über den 1.0 Ecoboost im Ford Focus noch nicht gelesen ...
Von den 1.4er Astramodellen auch nicht. 🙂
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Dieses ewige Geschwafel von "Turbos machen den Motor kaputt" ist Schwachsinn.Was kann ein 1,4 L Motor dafür,das der Turbo den Geist auf gibt.Die Turbos werden nur zugeliefert von speziellen Herstellern.Dabei kann es vorkommen,das in einem Opel,Ford oder Vw der selbe Turbo drin steckt.Ich würde mal eine Anfrage bei einem Turboinstandsetzer starten,denn wenn das Gehäuse OK ist,kann man da vieleicht kostengünstig noch was machen.
Zitat:
@guruhu schrieb am 4. Oktober 2019 um 13:51:17 Uhr:
Zitat:
@camper0711 schrieb am 4. Oktober 2019 um 11:14:16 Uhr:
also sollte es ja wohl kein Problem sein, das Auto mit 2.900 U/min im 5. Gang dahinrollend auf Achse zu überführen?
--> was begründet die Notwendigkeit eines aufwendigeren Transports?
Vielleicht einfach die Unlust dazu die Kosten dafür zu tragen, die nun mal nach gängiger Rechtslage der Verkäufer zu tragen hat? Vielleicht die Unlust dem Händler zwei freie Tage zu schenken?
zur gängigen Rechtslage siehe hier
https://www.ace.de/.../...le_Urteile_Sachmaengelhaftung_Maerz_2015.pdf
S. 94:
Zitat:
Eine Überführung zum Firmensitz des Händlers von Köln nach Berlin (ca. 600 km) ist dem Käufer auch zumutbar, wenn er zuvor bereit war, das Fahrzeug beim Verkäufer vor Ort zu erwerben, abzuholen und an seinen Wohnsitz zu überführen.
AG Berlin-Wedding, Urteil vom 04.09.2013 (Az. 13 C 31/13)
&
Zitat:
... Fahrzeug zum Firmensitz des Händlers bringen. Das gilt selbst dann, wenn das Kfz mangelbedingt fahruntauglich sein sollte. Der Käufer kann dann allerdings vom Händler verlangen, dass er ihm die Kosten für den Transport erstattet (§ 439 Abs. 2 BGB).
BGH, Urteil vom 13.04.2011 (Az. VIII ZR 220/10)
bei einem noch FAHRBEREITEN Auto fehlt es wohl an der NOTWENDIGKEIT eines Transports ...
(zu klären wäre allenfalls, inwieweit dem Händler die Spritkosten und ggfs. Zugfahrkarte in Rechnung gestellt werden können???)
Zitat:
@GTC1.4GRAU schrieb am 4. Oktober 2019 um 14:03:12 Uhr:
Zitat:
Vielen Dank. 🙂 Es klingt als hättest du schon Erfahrungen gemacht?
Nein, zum Glück waren alle meine Käufe bisher ohne jegliche Probleme. Bin aber aus anderen Gründen in derartigen Fragestellungen relativ "belesen".
Zitat:
@GTC1.4GRAU schrieb am 4. Oktober 2019 um 14:10:24 Uhr:
Zitat:
@camper0711 schrieb am 4. Oktober 2019 um 14:08:09 Uhr:
soviel Schlechtes habe ich aber z.B. über den 1.0 Ecoboost im Ford Focus noch nicht gelesen ...
Von den 1.4er Astramodellen auch nicht. 🙂
Uiiii, ich will dich jetzt nicht enttäuschen oder verunsichern und auch keine Angst einflößen, aber ... gerade der 1.4T bekleckert sich da nicht so sehr mit Ruhm (zumindest im Vergleich zu den anderen Motorisierungen).
@camper0711 ein Auto im "Notlauf" ohne Leistung und drohenden Folgeschäden als Fahrbereit einzustufen... Naja, meinen Kommentar dazu erspare ich mir.
Aber es gilt natürlich wie immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das kann ein selber fahren, ein Transportdienst, ein eigener Anhänger+Spritkosten, ein Autoreisezug, ein.... was auch immer sein
Zu sonstigen Kosten: Sprit zählt klar zu den Wegekosten, welche das von dir zittierte Urteil/Paragraph explizit als "Schaden" definieren.
Zugfahrkarte zur Rückfahrt und erneuten Hinfahrt wüsste ich ad hoc nicht, tendiere aber zu: "auch diese". Bei einem kleinen Mangel, der vor Ort in zwei Stunden repariert wird, sieht das vielleicht anders aus. Der Wagen hier wird jedoch realistisch 2 Tage aufwärts ausfallen. Insofern ist es dem Käufer nicht zumutbar die Zeit beim Verkäufer zu verbringen.
Moin,
Nunja - klar ist ein Turbo ein Verschleißteil, aber eben keines, dass nur ein paar Tausend km halten würde. Ich denke von einem Verschleißschaden könnte man ab 160tkm reden - vorher eher nicht.
Dem Händler steht es logischerweise zu einen gebrauchten Turbo zu verbauen, sowohl beim vorherigen Defekt, wie auch jetzt. Nur - die werbende Aussage dürfte dann wohl nicht lauten neuer Turbo, das könnte man dan schon als irreführend bewerten. Aber - das ist schlussendlich dann eine Frage der Einigung oder ggf. des Rechtsstreits. Die Kosten des Transports muss meiner Meinung nach der Verkäufer tragen - allerdings steht ihm auch die Wahl des Mittels zu, solange es zumutbar ist. Hieße je nach Auffassung - Fahrtkosten wenn das Auto grundsätzlich fährt, wählt man eine teurere Möglichkeit, dann wird man diese zumindest anteilig übernehmen müssen - ODER eben belegen müssen, dass diese günstigere Variante wirklich unzumutbar war - wird aber meist schwer, denn wie oben angedeutet - die Abholung und der Kauf waren ja auch zumutbar.
LG Kester
Und genau deswegen warne ich prinzipiell davor, weiter entfernt ein Fahrzeug zu kaufen, wenn man unbedingt Gewährleistung haben will.
Macht im Fall der Fälle fast immer Probleme.
Hier wäre erstmal interessant, was für ein Turbolader hier eingebaut wurde, gebraucht, regeneriert?
Wenn es wirklich nur die Unterdruckdose ist, die klemmt, dann kann man bis kurz vor 3000 U/min noch fahren, da passiert auch kein Folgeschaden.
Prinzipiell sehe selbst ich als Händler den vorliegenden Fall als Gewährleistungsfall.
Wenn die vorangehende Reparatur schon vom Händler unzureichend erledigt wurde, was baut der Händler dann jetzt ein?
Wie ist es denn bei der markenwerkstatt wenn ich bei vw bmw oder Mercedes kaufe?
Man angenommen der Kauf wäre auch weit entfernt beim Benz Händler und ein Schaden tritt ein?
Kann ich dann nicht einfach zu einem anderen Benz Händler in meiner Nähe gehen und das dort beheben lassen?
...für die Gewährleistung ist immer genau die Person / das Autohaus / der Händler zuständig der als Verkäufer im Kaufertrag steht... nachzulesen im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Dass die Gewährleistung oder auch freiwillige Garantieleistungen über irgendwelche anderen Vertragshändler oder den Hersteller abgewickelt werden ist immer ein freiwilliges Entgegenkommen, eine Kulanzleistung... wenn es hart auf hart kommt und man ggf. eine Forderung aus Gewährleistung z.B. auch durch eine Klage vor Gericht durchsetzt / durchsetzen muß, dann ist -wie geschrieben- immer der spezielle Verkäufer / Händler / Vertragspartner zuständig.
Eine Klage auf Nachbesserung / Minderung oder Wandlung z.B. gegen den Hersteller läuft dabei ins Leere, weil in der Regel der Vertragshändler als Verkäufer im Kaufvertrag steht und damit dieser der richtige Ansprechpartner ist.
Warum sollte ich mir dann ein Auto kaufen von einem Händler der 600 km oder mehr entfernt wohnt? Wenn ich als Kunde im Falle eines Schadens dann wieder dort hin zurück kehren muss? So toll kann das Auto dann doch nicht sein und auch das einsparpotenzial so hoch?
Zitat:
@Versengold schrieb am 5. Oktober 2019 um 12:42:17 Uhr:
Wie ist es denn bei der markenwerkstatt wenn ich bei vw bmw oder Mercedes kaufe?
Man angenommen der Kauf wäre auch weit entfernt beim Benz Händler und ein Schaden tritt ein?
Kann ich dann nicht einfach zu einem anderen Benz Händler in meiner Nähe gehen und das dort beheben lassen?
Nein, du kannst nicht einfach zu einem anderen Händler fahren. Es sind zwei eigenständige Unternehmen die nichts miteinander zu tun haben und völlig unabhängig voneinander wirtschaften. Du kannst ja auch keine Gurke beim Händler A kaufen und sie dann beim Händler B reklamieren nur weil er zufällig die gleichen gurken verkauft.
Moin,
Beim Markenhändler ist die tatsächliche Frage, wer ist für was dein Vertragspartner. Bei MB, BMW und ein paar anderen auch, besteht durchaus die Möglichkeit, dass der Verkäufer tatsächlich der Hersteller ist. Dann besteht da eine gewisse Flexibilität. Und meistens ist es beim Kauf von einem solchen Fahrzeug auch so, dass meist eine Herstellerbasierende Garantie dabei ist - dann bestimmt eher der Garantiegeber das wo.
LG Kester
Der Händler ist in meinem Fall ein freier Händler.
Stimmt das, dass das Auto noch gefahren werden könnte? Ich kann mir das kaum vorstellen da der Motor ja wahrscheinlich so konzipiert wurde, dass er auf den Turbolader angewiesen ist, oder?
Vlt irgendwelche Ingenieure oder KFZ-Profis anwesend? 😁
Der Händler hat jetzt die Schnautze von voll.
Er bietet mir nun als letzte Instanz an, dass er mir diesen "original neuen" Lader , ich lache mich tot, zukommen lässt https://www.ebay.de/itm/293236322014
Sollte ich dieses Angebot nicht annehmen droht er mir damit dass der nächste Schritt wohl oder übel über Anwälte laufen muss.
Ich habe das Gefühl ich stehe hier vor einer Wand.
Liefere ich ihm das Auto und fahre im Notlauf vlt noch das Auto zu Schrott, wird er mir zu 110% einen Billigimportlader einbauen und nichteinmal das ganze Zubehör drumrum, wie es sich für eine anständige Reparatur gehört, einbauen.
Das will ich nicht. Dann wären zukünftige Probleme vorprogrammiert.
Es bleibt mir wohl keine andere Wahl, als den Mangel auf eigene Kosten zu beheben.
Sollte es hier Leute mit ähnlichen Erfahrungen geben, wäre es mal schön zu hören wie Ihr das geregelt habt.
Liebe Grüße