Transport des Autos in die Werkstatt des Verkäufers
Hallo liebe Motortalker,
ich habe mir vor 2 Wochen einen schönen Opel Astra J GTC 1.4 Turbo von einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Die Entfernung zwischen Händler und mir sind ca.600 km, was mir nichts ausmachte da ich das Auto mit der Ausstattung unbedingt wollte. :S
Jetzt habe ich folgendes Problem:
Ich halte mich kurz, der Turbolader ist defekt. Es muss ein neuer eingebaut werden. Der Händler weis auch das dies in seinen Gewährleistungsbereich fällt.
Da ein kaputter Turbo gerne mal den Motor zerstören kann, würde ich das Auto ungerne zu dem Händler fahren. Er besteht jedoch darauf dass ich ihm das Auto liefere, damit er in seiner Werkstatt nachbessern kann. Den Vorschlag es in meiner Werkstatt machen zu lassen hat er abgelehnt. Gleichzeitig will er das Auto nicht per Transport zu sich holen, weil er ganz genau weis wieviel das kosten würde.
Ich habe ihm eine Frist gesetzt, die ist heute ausgelaufen und ich bin mit dem Händler keinen Schritt weitergekommen. Er weigert sich den Wagen zu transportieren oder den Auftrag meiner Werkstatt zu geben.
Wäre schön von euch hier ein paar Meinungen zu hören. Was bleiben mir hier für Möglichkeiten?
Und muss der Verkäufer sich hier um den Transport kümmern?
Vielen Dank für die kommenden Ratschläge und beste Grüße. 🙂
Beste Antwort im Thema
Auch wenn jetzt wieder Weltbilder einstürzen.😁
Der Käufer kann nicht nur den kostenfreien transport
zur Werkstatt zu lasten des Verkäufers verlangen.
Der Käufer hat sogar das Recht einer Vorschusszahlung,
sofern er selbst den transport in die Hand nimmt.
§ 439 BGB Nacherfüllung
Urteil vom 19. Juli 2017 - VIII ZR 278/16
https://www.anwalt.de/.../...eg-transport-zahlt-verkaeufer_111509.html
76 Antworten
Ich kann Dir aus eigener Erfahrung (allerdings mit nem VW Golf 1.9 TDI) sagen, dass ich noch ca. 3000 km mit nem defekten Turbolader gefahren bin.
Ich musste nur aufpassen, dass ich nicht über 3000U/min kam, weil dann ging der in den Notlauf. Dann hilft nur Anhalten und Neu starten.
Schlag ihm vor, er soll Dir einen Generalüberholten schicken
https://www.ebay.de/.../173646750681?...
Die sind immer ganz ok, die liefern schnell und dann lässt Du das in einer vernünftigen, freien Werkstatt machen, der Wechsel incl. Ölwechsel sollte nicht mehr als 200-300 € kosten.
Zitat:
@Railey schrieb am 3. Oktober 2019 um 17:53:36 Uhr:
Erfüllungsort: es hängt erstmal davon ab, was im Vertrag steht, anscheinend nichts, was Dir hilft. Ich finde hier (https://verkehrslexikon.de/Module/Autokauf_Erfuellungsort.php) eine Sammlung von Urteilen, insbesondere das unterste vom OLG Naumburg macht klar, dass Du mit dem Wagen zum Händler musst.Edit: wenn das mit den Kosten so ist, wie es der Knecht belegt, sag ich nix. Sorry für meine Fehleinschätzung.
Das hängt von überhaupt nichts ab. Der Verkäufer hat auch die, zum Zwecke der Nacherfüllung, erforderlichen Aufwendungen, zu denen auch Transportkosten gehören, zu tragen. Es sind 30 Cent pro Km anzusetzen. Der Verkäufer kann nur aufgrund unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Das ist hier nicht der Fall (in dem Fall hätte er die Werkstatt vor Ort nicht ablehnen dürfen, außerdem will er selbst vor in seiner Werkstatt reparieren).
Frist setzen: 14 Tage -> abgelaufen -> Schadensersatz verlangen
Mit so einem Hampelmann von Händler, der weder seine Pflichten kennt, noch sich dafür interessiert, würde ich direkt über die Rechtsschutz adressieren.
Moin,
Naja - bzgl. der Erfüllung der Gewährleistung wäre ein Billigimportersatzteil grundsätzlich zulässig. Die einzige Frage wäre - und die kann ich tatsächlich nicht beantworten - ob er ggf. Prüfzeichen usw. braucht z.B. wegen Abgaswerten, Leistungsdaten usw.
LG Kester
Beliebt sich auch Teile vom Schrott mit ähnlichem Alter und Laufleistung. Alles in Ordnung. Halten muss es nur bis zum Ende der Sachmängelhaftung. Also idR quasi 6 Monate seit Kauf.
Daher ist ein Kompromiss für den Käufer oftmals sinnvoller „ich kaufe das teure Neuteil und du baust es fachgerecht ein“ oder „ich lasse es fachmännisch reparieren und du übernimmst X% der Rechnung“.
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Zitat:
@Versengold schrieb am 5. Oktober 2019 um 12:59:07 Uhr:
Warum sollte ich mir dann ein Auto kaufen von einem Händler der 600 km oder mehr entfernt wohnt? ... So toll kann das Auto dann doch nicht sein und auch das einsparpotenzial so hoch?
Kommt darauf an, WAS ich suche ...
2010 war z.B. der für mich passende Mini-1 Mann-Camper am Markt der Nissan Serena:
4,30 m kurz, dabei ein gut 2 m langer geräumiger Laderaum, und zu fairen Preisen verfügbar
(vom Caddy o.ä. hätte ich die Langversion mit E-Klasse-Abmessungen gebraucht, was weder bei der innerstädtischen Parkplatzsuche in der Alltagsnutzung noch in italienischen/südfranzösischen Altstädten Spaß macht)
von dem Modell waren Deutschlandweit immer so 30 Stück inseriert ... davon die meisten schon durchgerostet ...
--> habe dann, wie ich auf einer Reise eh einmal quer durch Deutschland fahren musste, einfach alle am Weg liegenden Serenas angeschaut ...
... und den genommen, der
1. aus erster Hand mit
2. nur rund 100.000 km und
3. neuer HU
4. für 1.900 Euro
zu bekommen war
(und das halt 500 km von zu hause weg)
hätte ich stattdessen einen vor Ort kaufen sollen, bei dem der HU-Bericht "leider gerade nicht auffindbar" war?
oder den anderen, in dem zwar eine Gasanlage eingebaut, aber nicht in den Papieren eingetragen war & "nein, Probefahrt geht gerade nicht"?
Habe ebenfalls einen Wagen eine halbe Tagesreise weg gekauft. Sehe kein Problem. Klar, mir war bewusst, dass ich im Fall der Fälle dahin gemusst hätte. Bei nicht mehr fahrbereit wäre es der Händler. Worst case habe ich aber auch immer selbst die Möglichkeit den Wagen selbst zu Trailern. Und ok... Werksgarantie + Verlängerung lief auch noch. Bei mechanischen Defekten ohnehin besser als Sachmnängelhaftung, in meinen Augen.
...als Händler muß man sich scheinbar heutzutage wohl gegen alles absichern - selbst gegen die Dummheit irgendwelcher Käufer ein Auto mehrere Tagesreisen entfernt zu kaufen und im Falle des Falles soll der Verkäufer für die Wegstrecke haften.
Da verstehe ich Händler, die keine gebrauchten Autos mehr an Privatkunden verkaufen oder wenn doch dann nur zu netsprechend hohen Preisen.
Aus diesem Thread hier kann man nur folgern, vor einem Verkaufsgespräch den Ausweis zeigen lassen oder nach dem zukünftigen Standort des Fahrzeugs fragen und wenn die Entfernung zu weit ist solche Kunden gleich wieder nach Hause schicken.
in ein altes Auto müssen nicht unbedingt neue Ersatzteile, gut überholhlte tun es auch. was nützt ein nagelneuer Lader wenn der Rest des Fahrzeugs nach 50.000 km den Geist aufgibt.
Lt. Garantie muß der Händler es nur fachgerecht reparieren. Das will er ja tun. Bei Gebrauchtwagengarantie ist das Problem das der Händler Garantiegeber ist und eben nicht der Hersteller. Ausnahme sind Werksgebrauchtwagen wie z.B. "junge Sterne" von MB. da gibt es Herstellergarantie.
Ob Du Schäden bei deinem Auto bekommst, kann Dir nur ein Spezialst sagen und der wird Dir besytimmt kein grünes Licht geben, höchstens ein "gelb" (Es kann was passieren, ist aber eher unwahrscheinlich)
Moin,
Das ist ja doof - dann darf ja weder ein Händler noch sonst irgendwer, irgendwem, irgendein Auto verkaufen ... Kein Automarkt mehr ... Blöde Situation...
LG Kester
Zitat:
@gast356 schrieb am 6. Oktober 2019 um 15:38:20 Uhr:
...und im Falle des Falles soll der Verkäufer für die Wegstrecke haften....
Was hat das mit Dummheit des Käufers zu tun? Ergibt sich aus dem Gesetz und den darauf basierenden Gerichtsentscheidungen.
Der Käufer hat die Nachbesserung beim Händler einzufordern, ihm zu diesem Zweck das Auto zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer hat die Nachbesserung auf eigene Kosten vorzunehmen - dazu gehören auch die Kosten für das Verbringen des Fahrzeuges in die Werkstatt des Verkäufers.
Macht jedem Anwalt eines Verkäufers übrigens viel Spaß, wenn die Formalien nicht eingehalten werden.
In diesem Land muß man sich echt langsam fragen, ob es hier noch irgendeinen gibt der alle Latten am Zaun hat... was kann der Verkäufer / Händler dafür, dass der Käufer meint hunderte von Kilometern entfernt ein Fahrzeug kaufen zu müssen.
Soll der Kunde gefälligst selbst für die Verbringung / Verbringungskosten aufkommen... aber wie schon geschrieben, keine Autos mehr an Privatkunden verkaufen ist wohl das beste - jemand der sich heutzutage mit Endverbauchern abgeben muß ist entweder eine ganz arme Sau oder masochistisch veranlagt.
Dann bring einen Gesetzesentwurf im Bundestag ein, damit das BGB geändert wird.
Was kann denn hier der Kunde dafür, dass der Händler ihm Schrott verkauft?
...was willste denn, sag ich doch, als seriöser Händler kann man nicht mehr an Privatkunden verkaufen und fertig.
Eine defekter Turbo oder eine Unterdruckdose ist immer mal drin und ein 1,4 Ltr. in einem Astra mit 120.000km... das Ding ist fertig. Das Motörchen ist in dem Auto überfordert und nach 100.000km fertig fürn Schrott... ich frage mich was den Händler geritten hat so einen Schrotthaufen überhaupt anzukaufen bzw. anschließend statt in den Export an einen Privatkunden zu geben.
Bei der rechtlichen Situation hier in D ist das selbst mit einem erheblichen Risikoaufschlag + Schmerzensgeld immer noch russisch Roulette... solche Kisten verkauft man an den Ivan, Mehmet, Achmed, usw.
...wer Kontakte braucht, die "haste Auto zu verkaufen" rennen mir die Bude ein und zahlen gemessen am Zustand der von uns abzugebenden Autos nicht einmal schlecht.
Ich warte ja nur noch drauf, dass einer auf die Idee kommt Art "Blacklist" zu führen, wo Händler, Handwerker, usw. entsprechende Problemkunden melden können um andere vor Schaden zu bewahren... nicht nur so ein Einzelfall wie er hier (klick) (Bericht), der für sich und seinen Betrieb entsprechende Vorkehrungen getroffen hat.
@gast356 einen derartigen Wagen per se als Schrott zu verkaufen ist Käse...
Ein Risiko besteht, ggf. auch ein größeres, als bei einem altklassichen 3.0L R6 Sauger. Der kompetente Händler preist das Risiko ein. Die Gesetze existieren nicht erst seit gestern und wenn er dann den Schrott verkauft, muss er es eben auch ausbaden. Ob man das jetzt als Schrott bezeichnen will oder nicht...
Zitat:
@StephanRE schrieb am 6. Oktober 2019 um 16:08:37 Uhr:
in ein altes Auto müssen nicht unbedingt neue Ersatzteile, gut überholhlte tun es auch. was nützt ein nagelneuer Lader wenn der Rest des Fahrzeugs nach 50.000 km den Geist aufgibt.Lt. Garantie muß der Händler es nur fachgerecht reparieren. Das will er ja tun. Bei Gebrauchtwagengarantie ist das Problem das der Händler Garantiegeber ist und eben nicht der Hersteller. Ausnahme sind Werksgebrauchtwagen wie z.B. "junge Sterne" von MB. da gibt es Herstellergarantie.
Ob Du Schäden bei deinem Auto bekommst, kann Dir nur ein Spezialst sagen und der wird Dir besytimmt kein grünes Licht geben, höchstens ein "gelb" (Es kann was passieren, ist aber eher unwahrscheinlich)
Himmelherrgott, lern doch endlich den Unterschied zw. Garantie und Gewährleistung (ugs.) bzw. politisch korrekt Haftung aus Sachmängeln. Deine Beiträge diesbezüglich glänzen jedes Mal auf neue vor lauter Fehler, Unstimmigkeoten, Inkonsequenzen oder Verwirrungen für den TE. Hier redet niemand (außer dir) von einer Garantie, und alle deine Ausführungen sind zwar nicht grundsätzlich falsch, aber auch nicht automatisch zutreffend.
Gewährleistung, hier: Gewerbliche Verkäufer sind gesetzlich vorgeschrieben auf 2 Jahre( Neuwagen), kann bei gebrauchten Pkw aber auf ein Jahr reduziert werden.
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung und daher gesetztlich nicht vorzuschreiben. Art Dauer und Umfang sind ausschließlich dem Hersteller vorbehalten.