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Transport des Autos in die Werkstatt des Verkäufers

Themenstarteram 3. Oktober 2019 um 14:46

Hallo liebe Motortalker,

ich habe mir vor 2 Wochen einen schönen Opel Astra J GTC 1.4 Turbo von einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Die Entfernung zwischen Händler und mir sind ca.600 km, was mir nichts ausmachte da ich das Auto mit der Ausstattung unbedingt wollte. :S

Jetzt habe ich folgendes Problem:

Ich halte mich kurz, der Turbolader ist defekt. Es muss ein neuer eingebaut werden. Der Händler weis auch das dies in seinen Gewährleistungsbereich fällt.

Da ein kaputter Turbo gerne mal den Motor zerstören kann, würde ich das Auto ungerne zu dem Händler fahren. Er besteht jedoch darauf dass ich ihm das Auto liefere, damit er in seiner Werkstatt nachbessern kann. Den Vorschlag es in meiner Werkstatt machen zu lassen hat er abgelehnt. Gleichzeitig will er das Auto nicht per Transport zu sich holen, weil er ganz genau weis wieviel das kosten würde.

Ich habe ihm eine Frist gesetzt, die ist heute ausgelaufen und ich bin mit dem Händler keinen Schritt weitergekommen. Er weigert sich den Wagen zu transportieren oder den Auftrag meiner Werkstatt zu geben.

Wäre schön von euch hier ein paar Meinungen zu hören. Was bleiben mir hier für Möglichkeiten?

Und muss der Verkäufer sich hier um den Transport kümmern?

Vielen Dank für die kommenden Ratschläge und beste Grüße. :)

 

Beste Antwort im Thema
am 3. Oktober 2019 um 15:51

Auch wenn jetzt wieder Weltbilder einstürzen.:D

Der Käufer kann nicht nur den kostenfreien transport

zur Werkstatt zu lasten des Verkäufers verlangen.

Der Käufer hat sogar das Recht einer Vorschusszahlung,

sofern er selbst den transport in die Hand nimmt.

§ 439 BGB Nacherfüllung

Urteil vom 19. Juli 2017 - VIII ZR 278/16

https://www.anwalt.de/.../...eg-transport-zahlt-verkaeufer_111509.html

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Rechtlich ist es eine recht klare Sache und ein Gewährleistungsfall. In der Praxis sieht es leider so aus, dass es Händler von diesem Schlag einfach aussitzen. Deine schriftlichen Mängelanzeigen mit Frist sind zwar gewiss richtig, aber du hast als Privatperson kaum einen unzweifelhaften Nachweis, dass der Händler es erhalten und auch gelesen hat. Auch mit einem Einschreiben nicht.

Kurz: Dein Anwalt wird daselbe nochmal einfordern und der Händler wird vermutlich nicht drauf reagieren. Da sind wir dann aber schon kurz vor Weihnachten vom Zeitraum her.

Günstiger Weg: Das Auto dorthin fahren, auch wenn der Motor nicht die volle Leistung hat und dann den China-Lader einbauen lassen. Natürlich lebt das Ding kaum 100.000km. Das ist klar.

Andere Option:

3x die Nachbesserung einfordern, die Fristen abwarten und am Ende selbst vor Ort reparieren lassen. Die Rechnung später einklagen. Dein Anwalt weiß was es hierbei zu beachten gibt, die Reparatur muss genauestens mit Fotos und Berichten dokumentiert werden. Das schont die Nerven, du kannst zeitnah wieder fahren und im Nachgang arbeitet der Anwalt an der Nachforderung. Die trudelt dann irgendwann ein. Mit ein wenig Glück ;)

Es kommt auch nicht darauf an, dass der Händler es gelesen hat, es muss lediglich in dessen Machtbereich zugestellt werden. Der Anwalt macht dies erneut, da der "Privatmann" bei alledem dann doch noch eine Schludrigkeit einbaut. Oder einfach "zur Sicherheit". (Generell macht der Anwalt das, wozu er beauftragt wird - man kann ihm also sagen: ist alles schon geschehen, gehen bitte gleich Eskalationslevel 2 anwerfen). Dann halt auf eigenes Risiko.

Es reicht auch die Nachbesserung einmal einzufordern. Lehnt der Händler diese ab bzw. reagiert nicht, ist das eine Weigerungshaltung. Damit verwirkt er das Recht zu weiteren Nachbesserungsversuchen.

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