Traktor beschädigt mein Auto, mir wird Fahrerflucht vorgeworfen
Hallo,
würde gerne mal eure Einschätzung hören. Vorweg, habe natürlich gleich Montag einen Termin beim RA. Würde mich nur mal interessieren, wie ihr das seht.
Also, vergangenen Samstag fahre ich auf einer Strasse und vor mir ein Traktor mit Gerät hinter. So eine Egge oder wie das heisst. Er fährt so ca. 25 km/h und ich setzte zum Überholen an. Mit einem Mal schwenkt er mit seinem Trecker nach links aus und berührt mit seinem Gerät meinen rechte Kotflügel, meine Frau kann das bezeugen. Ich breche den Überholvorgang ab und setzt mich wieder hinter ihn. Ca. 200m weiter kommt ein Stoppschild uind er hält davor an. Ich hupe ihn daraufhin an, er dreht sich um und ich versuche ihn mit Handzeichen darauf aufmerksam zu machen, das er mein Auto beschädigt hat. Ich war der Meinung, dass er das auch verstanden hat und denke, dass er dann ja auch wohl rechts ranfährt, damit man das klären kann. Ich fahre also direkt vor dem Stoppschild rechts ran und muss aber feststellen, das er gar nicht daran denkt anzuhalten. Er fährt über das Stoppschild auf einen Wirtschaftsweg und setzt offensichtlich seine Fahrt unbeeindruckt fort.
Da ich das Kennzeichen nicht erkennen konnte fahre ich ihm natürlich hinterher. Offensichtlich "flieht" er vor mir, da er ein paar hundert Meter auf ein Stoppelfeld abbiegt. Ich folge ihm allerdings,weil ich der Meinung war, wenn er entkommt, dann bleibe ich auf meinem Schaden sitzen, weil ich, wie gesagt , das Kennzeichen nicht erkennen konnte.
Wiederum ein paar hundert Meter weiter fährt er auf einen Hof und steigt von seinem Trecker ab und geht in Richtung, vermutlich, seines Hauses. Ich natürlich ebenfalls aus meine Auto raus und laufe ihm hinterher und frage ihn, ob er denn gar nicht bemerkt hat, das er mir ins Auto gefahren ist. Er knurrt nur irgendwas von "...interessiert mich nicht" und geht in das Haus. Daraufhin rufe ich die Polizei an und fahre ca. 100m entfernt von dem Haus auf einen Parkplatz und warte auf die Polizei.
Die kommt nach ca. 20min und nimmt den Unfall auf. Der Treckerfahrer ist inzwischen aus seinem Haus wieder raus und 10min bevor die Polizei kam wieder an mir vorbei. Dabei habe ich dann auch das Kennzeichen notiert. Nachdem die Polizei den Unfall aufgenommen hatte wurde ich entlassen. Ob die dann den Treckerfahrer noch vernommen haben, weiss ich nicht.
So, jetzt bekomme ich gestern einen Anhörungsbogen von der Polizei, dass ich Beschuldigter bin, einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Offensichtlich war auf der Strasse Überholverbot. Mir wird nun vorgeworfen: 1. Verkehrsordnungswidrigkeit (Überholverbot, und
2. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Zu Punkt 1: Ok, wenn es dort ein Überholverbot gab, dann ist das sicher meine Schuld. War mir nicht bewusst, aber wenn es so ist, dann ist das eben so.
Aber warum zum Teufel wird mir Fahrerflucht vorgeworfen. Ich bin derjenige, der dem anderen Unfallbeteiligten hinterher gefahren ist, um eine Klärung herbei zu führen. Ich bin derjenige, der die Polizei angerufen hat. Was ist daran Fahrerflucht??
MfG
Beste Antwort im Thema
Seit ihr schon mal einen Traktor mit Egge hinten dran gefahren? Da ist es sehr schwer, einen geraden Strich zu fahren. Leichte Schwankungen nach rechts und links sind da vollkommen normal.
118 Antworten
Es ist und bleibt aber nunmal das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
Inwieweit nun der Vorwurf weiter verfolgt, möglicherweise auch geahndet wird, steht auf einem anderen Blatt.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 17. Juli 2019 um 18:54:54 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 17. Juli 2019 um 15:38:37 Uhr:
Und??? Dann fährt man halt wider hin. Wenn mein Fahrzeug noch fährt, haut mir keiner einfach so ab.Besonders auf der Autobahn sehr zu empfehlen.
Hä?
Gruß Metalhead
Hallo!
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 18. Juli 2019 um 05:59:40 Uhr:
Es ist und bleibt aber nunmal das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
Inwieweit nun der Vorwurf weiter verfolgt, möglicherweise auch geahndet wird, steht auf einem anderen Blatt.
Es haben sich aber alle (beide) Unfallbeteiligten vom Unfallort entfernt. Intention des §142 StGB ist gerade u. a. das Ermöglichen der Personalien-Feststellung der jeweiligen Unfallgegener. Genau dies hat der TE aber erst durch sein Hinterherfahren hinter dem Traktor erreicht. Im Sinne des Gesetzes, eine korrekte Darstellung des TE vorausgesetzt, hat sich hier also nur einer unerlaubt entfernt ... spätestens als der Traktorfahrer durch den TE gestellt, und mit dem Unfallgeschehen konfrontiert wurde ... und desinteressiert Letzteren einfach stehen lassen hat.
Gruß
.SD
Zitat:
@.SD schrieb am 19. Juli 2019 um 00:21:37 Uhr:
Es haben sich aber alle (beide) Unfallbeteiligten vom Unfallort entfernt. Intention des §142 StGB ist gerade u. a. das Ermöglichen der Personalien-Feststellung der jeweiligen Unfallgegener.
Das setzt aber vorraus, dass beide den Unfall bemerkt haben. Der Treckerfahrer wird den Kontakt aber gar nicht mitbekommen haben. An seinem Arbeitsgerät wird man nichtmal ansatzweise einen Schaden feststellen. Beim TE wird es sehr wahrscheinlich Lackabplatzer/Kratzer und einen leichten Blechschaden geben.
Als Zusammenfassung: Für den Treckerfahrer gab es keinen Unfall, demzufolge gibts hier auch keine ,,Unfallflucht,,. Der TE hat den Kontakt mitbekommen, die Unfallstelle aber verlassen, um den angeblichen Verursacher dingfest zu machen. Was im Übrigen gar nicht seine Aufgabe ist. Von seinem Standpunkt aus zwar verständlich, war aber immer noch falsch.
In meinen Augen kann ich hier nur sagen: Selber Schuld. Ein landwirtschaftliches Gerät mit zu geringem Sicherheitsabstand überholen zu wollen, ist mindestens fahrlässig.
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Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 19. Juli 2019 um 06:33:43 Uhr:
Als Zusammenfassung: Für den Treckerfahrer gab es keinen Unfall, demzufolge gibts hier auch keine ,,Unfallflucht,,.
Völliger Quatsch, als er einfach ins Haus gegangen ist hat er ganz klar Unfallflucht begangen, denn er wusste zu diesem Zeitpunkt von dem Unfall (wurde ihm ja mitgeteilt).
Gruß Metalhead
Nur weil dir ein aufgebrachter Hans-Wurst wild gestikulierend mitteilt, dass du gerade einen Unfall hattest, von dem man selbst nichts mitbekommen hat, würdest du das doch auch nicht glauben und ihn abwimmeln.
metalhead79, bewege dich nicht mehr, du hattest gerade einen Unfall mit mir. Wenn du dich jetzt bewegst, machst du dich strafbar nach StGB! 😁
Was ich glaube ist unerheblich!
Wenn ein Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam macht dass ich "Unfallbeteilgiter" bin habe ich mich so zu verhalten, dass die Formalitäten und die notwendigen Feststellungen getätigt werden können!
Mache ich das nicht... - habe ich halt eine Unfallflucht begangen!
Wäre ja mal interessant: auch Zeugen sind verpflichtet stehen zu bleiben! (und Name und Adresse zu nennen!)
Zitat:
@Goify schrieb am 19. Juli 2019 um 08:21:45 Uhr:
Nur weil dir ein aufgebrachter Hans-Wurst wild gestikulierend mitteilt, dass du gerade einen Unfall hattest, von dem man selbst nichts mitbekommen hat, würdest du das doch auch nicht glauben und ihn abwimmeln.
Klar pauschal und immer! Weil ich A) zu 100% perfekt bin und B) ausschließen kann daß der selber irgendwo gegen ist. Das gilt aber nur für mich als perfekten Mensch, der gemeine Motor-Talker kann da nicht mithalten und tut gut daran sich die Geschichte erst mal anzuhören und überlegt kurz ob er zur fraglichen Zeit am fraglichen Ort war.
Zitat:
metalhead79, bewege dich nicht mehr, du hattest gerade einen Unfall mit mir. Wenn du dich jetzt bewegst, machst du dich strafbar nach StGB! 😁
Eine Mitschuld an deinem celebralen Unfall kann ich zu 100% ausschließen, außerdem ist die Schadenshöhe bestimmt unter der "Freigrenze". 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. Juli 2019 um 09:52:12 Uhr:
celebralen Unfall
Oh, ich fühle mich geehrt. Nun bin ich schon ein Prominenter (celebrity). 🙂
Wird es hier noch neue Erkenntnisse geben, oder kann man auch beruhigt dieses Thema abbestellen?
Mich würde ja schon interessieren, wie es weiter geht, jedoch muss man ganz schön viel Belangloses lesen, um sicher zu stellen, dass man nichts verpasst, bzw. immer wieder ins Thema gucken, nur um zu sehen, dass immer noch auf der gleichen Stelle getrampelt wird, ohne dass es etwas neues gibt.
Jetzt mal ehrlich, wäre ich in der gleichen oder ähnlichen Situation gewesen, wo ein Unfallbeteiligter einen Schaden an meinem Fahrzeug verursacht hätte und einfach weitergefahren wäre ohne Erfassung des Kennzeichens, so wäre ich auch hinterher gefahren. Das wäre aus meiner Sicht auch keine unerlaubte Entfernung vom Unfallort gewesen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Juli 2019 um 12:06:41 Uhr:
Ist es auch nicht und weiter vorne schrobte ich es schonmal .... aber egal ... 🙂
Ich weiß, wollte es nur nochmal in Erinnerung rufen... 😉
Hallo!
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 19. Juli 2019 um 06:33:43 Uhr:
Das setzt aber vorraus, dass beide den Unfall bemerkt haben. Der Treckerfahrer wird den Kontakt aber gar nicht mitbekommen haben. [...]
Leider ignorierst du in deiner Argumentation aber hartnäckig den hier gefühlt schon dutzendfach hervorgehobenen Umstand, dass der Traktorfahrer bei sich auf dem Hof durch den TE über den Vorfall in Kenntnis gesetzt wurde.
Dann ist es schlicht nicht mehr legal, darauf mit Gleichgültigkeit und Fortgehen zu reagieren. Genau das wird nämlich, durch o. g. Paragraph des StGB mit Strafe bewehrt.
Gruß
. SD
Das heißt, wenn ein aufgebrachter Privatmann zu mir auf den Hof kommt und mir mitteilt ich hätte einen Unfall gehabt, muss ich sofort tätig werden.
Schreibt mir die Polizei, so wird hier immer geraten nichts zu machen und nur auf offizielle Einladungen (Staatsanwaltschaft) zu reagieren.