Traktor beschädigt mein Auto, mir wird Fahrerflucht vorgeworfen
Hallo,
würde gerne mal eure Einschätzung hören. Vorweg, habe natürlich gleich Montag einen Termin beim RA. Würde mich nur mal interessieren, wie ihr das seht.
Also, vergangenen Samstag fahre ich auf einer Strasse und vor mir ein Traktor mit Gerät hinter. So eine Egge oder wie das heisst. Er fährt so ca. 25 km/h und ich setzte zum Überholen an. Mit einem Mal schwenkt er mit seinem Trecker nach links aus und berührt mit seinem Gerät meinen rechte Kotflügel, meine Frau kann das bezeugen. Ich breche den Überholvorgang ab und setzt mich wieder hinter ihn. Ca. 200m weiter kommt ein Stoppschild uind er hält davor an. Ich hupe ihn daraufhin an, er dreht sich um und ich versuche ihn mit Handzeichen darauf aufmerksam zu machen, das er mein Auto beschädigt hat. Ich war der Meinung, dass er das auch verstanden hat und denke, dass er dann ja auch wohl rechts ranfährt, damit man das klären kann. Ich fahre also direkt vor dem Stoppschild rechts ran und muss aber feststellen, das er gar nicht daran denkt anzuhalten. Er fährt über das Stoppschild auf einen Wirtschaftsweg und setzt offensichtlich seine Fahrt unbeeindruckt fort.
Da ich das Kennzeichen nicht erkennen konnte fahre ich ihm natürlich hinterher. Offensichtlich "flieht" er vor mir, da er ein paar hundert Meter auf ein Stoppelfeld abbiegt. Ich folge ihm allerdings,weil ich der Meinung war, wenn er entkommt, dann bleibe ich auf meinem Schaden sitzen, weil ich, wie gesagt , das Kennzeichen nicht erkennen konnte.
Wiederum ein paar hundert Meter weiter fährt er auf einen Hof und steigt von seinem Trecker ab und geht in Richtung, vermutlich, seines Hauses. Ich natürlich ebenfalls aus meine Auto raus und laufe ihm hinterher und frage ihn, ob er denn gar nicht bemerkt hat, das er mir ins Auto gefahren ist. Er knurrt nur irgendwas von "...interessiert mich nicht" und geht in das Haus. Daraufhin rufe ich die Polizei an und fahre ca. 100m entfernt von dem Haus auf einen Parkplatz und warte auf die Polizei.
Die kommt nach ca. 20min und nimmt den Unfall auf. Der Treckerfahrer ist inzwischen aus seinem Haus wieder raus und 10min bevor die Polizei kam wieder an mir vorbei. Dabei habe ich dann auch das Kennzeichen notiert. Nachdem die Polizei den Unfall aufgenommen hatte wurde ich entlassen. Ob die dann den Treckerfahrer noch vernommen haben, weiss ich nicht.
So, jetzt bekomme ich gestern einen Anhörungsbogen von der Polizei, dass ich Beschuldigter bin, einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Offensichtlich war auf der Strasse Überholverbot. Mir wird nun vorgeworfen: 1. Verkehrsordnungswidrigkeit (Überholverbot, und
2. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Zu Punkt 1: Ok, wenn es dort ein Überholverbot gab, dann ist das sicher meine Schuld. War mir nicht bewusst, aber wenn es so ist, dann ist das eben so.
Aber warum zum Teufel wird mir Fahrerflucht vorgeworfen. Ich bin derjenige, der dem anderen Unfallbeteiligten hinterher gefahren ist, um eine Klärung herbei zu führen. Ich bin derjenige, der die Polizei angerufen hat. Was ist daran Fahrerflucht??
MfG
Beste Antwort im Thema
Seit ihr schon mal einen Traktor mit Egge hinten dran gefahren? Da ist es sehr schwer, einen geraden Strich zu fahren. Leichte Schwankungen nach rechts und links sind da vollkommen normal.
118 Antworten
nein... - du bist ja vor dem aufgebrachten Privatmann geflohen!
Guck mal was der "Jedermanns Paragraph" ist.. - du wirst staunen!
Stimmt, der TE hätte den Traktoristen festnehmen können. Das wäre in einer richtig tollen Schlägerei geendet und beide hätten sich gegenseitig wegen Körperverletzung angezeigt. Der Jedermann-Paragraph ist einfach nur totaler Schwachsinn.
Zitat:
@Goify schrieb am 19. Juli 2019 um 20:30:02 Uhr:
Der Jedermann-Paragraph ist einfach nur totaler Schwachsinn.
Nein ist er nicht und festhalten darfst du sowieso nur jemanden dessen Identität dir unbekannt ist (da ich offensichtlich bei dem zuhause vor der Türe stehe hätte ich das auch nicht getan).
Und klar, wennst auf die Fresse bekommst, hast du dich halt überschätzt. Das Problem hat aber auch die Polizei wenn sie sich mit ihren lumpigen Pistolen mit jemandem mit einem Sturmgewehr anlegt (Polizeigesetz also auch Schwachsinn).
PS. Körperverletzung begeht auch nur der sich gegen eine berechtigte Festnahme wehrt. Die Anwendung von angemessener körperlicher Gewalt gegen den festzunehmenden ist vom Notwehrparagraphen gedeckt.
PPS. Aufgrund des Jedermann-Paragraphen verhindert z.B. die Bundeswehr das Betreten der Kassernen von Unbefugten (da ist also etwas mehr dahinter über das sich die meisten bewust sind). 😉
Gruß Metalhead
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Hallo!
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 19. Juli 2019 um 18:54:41 Uhr:
Das heißt, wenn ein aufgebrachter Privatmann zu mir auf den Hof kommt und mir mitteilt ich hätte einen Unfall gehabt, muss ich sofort tätig werden.[...]
Von "sofort tätig werden" war überhaupt nicht die Rede. Sondern davon, angesichts einer Konfrontation mit einem Unfallvorwurf "davonzulaufen".
Der Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist juristisch auch alles andere als unumstritten. Immerhin kollidiert er mit dem rechtsstaatlichen Grundprinzip, wonach niemand gezwungen werden darf, an seiner eigenen Verurteilung aktiv mitzuwirken.
Aber auch das war nicht, worauf es mir ankam. Ich wollte lediglich der Auffassung widersprechen, dass sich der TE im geschilderten Fall gesetzeswidrig verhalten hätte.
Gruß
.SD
Warum heisst es wohl bei der gemeinhin bezeichneten,,Fahrerflucht,, -...unerlaubtes Entfernen vom UNFALLORT...? Ausnahmen sind keine erwähnt.
Und der Jedermanns-Paragraph schützt eben nicht davor, wenn du zur Ergreifung selbst eine Straftat begehst.
Egal, wie man es dreht oder Scheinargumente anbringt, hat der TE eben diesen Unfallort verlassen. Dieser Vorwurf steht nunmal so im Raum. Inweit das nun weiter verfolgt wird, ist eine ganz andere Frage.
Hallo!
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 20. Juli 2019 um 07:39:48 Uhr:
Warum heisst es wohl bei der gemeinhin bezeichneten,,Fahrerflucht,, -...unerlaubtes Entfernen vom UNFALLORT...? Ausnahmen sind keine erwähnt.
Und der Jedermanns-Paragraph schützt eben nicht davor, wenn du zur Ergreifung selbst eine Straftat begehst.Egal, wie man es dreht oder Scheinargumente anbringt, hat der TE eben diesen Unfallort verlassen. Dieser Vorwurf steht nunmal so im Raum. [... ]
Keine Ahnung was der sogenannte "Jedermanns-Paragraph" damit zu tun hat, bei mir zumindest war der nie ein Thema. Der TE hat niemanden festgehalten. Er ist nur hinterhergefahren und hat den Unfallgegner in einem geeigneten Moment zur Rede gestellt.
Scheinargumente habe ich bisher auch keine gelesen hier. Nur, dass mancher ein Gesetz strikt nach Wortlaut interpretiert, selbst wenn das dem Sinn des Gesetzes diametral zuwider läuft. Die entscheidende Frage ist nicht, warum der Straftatbestand heißt wie er heißt. Sondern was der Gesetzgeber damit bezwecken wollte.
Das Bleiben am Unfallort soll, dem Gesetzestext zufolge, allen Unfallbeteiligten ermöglichen, sich durch Austausch der Personalien gegenseitig zu identifizieren (und ggf. zu helfen). Und für Polizei und Versicherungen die Situation nach dem Unfall zu Dokumentationszwecken beizubehalten.
Nichts davon ist mehr möglich, wenn einer der (zwei) Unfallbeteiligten sich unerkannt vom Unfallort (aus welchem Grund auch immer) entfernt. Dann dort allein stehen zu bleiben und die Polizei zu rufen, um (für einen geringfügigen Schaden) gegen Unbekannt ermitteln zu lassen, wäre, sorry, einfach nur maximal widersinnig.
Zum Glück agiert die deutsche Justiz mehrheitlich mit Augenmaß und dem Sinn entsprechend, der den Gesetzgeber ursprünglich zum Verfassen des Tatbestands veranlasste. Und wird, falls es der Polizei nicht schon selbst gelingt, hoffentlich diesen Irrtum (immer vorausgesetzt, die Schilderung der Geschichte ist wahrheitsgemäß) korrigieren.
Gruß
.SD
Zitat:
@.SD schrieb am 20. Juli 2019 um 08:12:53 Uhr:
Keine Ahnung was der sogenannte "Jedermanns-Paragraph" damit zu tun hat, bei mir zumindest war der nie ein Thema.
Wurde ein paar Posts vorher eingebracht. Zwar nicht von dir, ich wollt es aber nicht so stehen lassen.
Er ist nur hinterhergefahren und hat den Unfallgegner in einem geeigneten Moment zur Rede gestellt.
Und hat damit den Unfallort verlassen. Die Polizei kann sich hier(auf dem Grundstück des Bauern) kein Bild mehr vom möglichen Unfallhergang machen. Überholverbot ? Breite der Straße ? Wäre ein Überholen überhaupt möglich gewesen, falls das Verbot gar nicht wirksam war ?
Gruß
.SD
Hallo!
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 20. Juli 2019 um 09:26:19 Uhr:
Und hat damit den Unfallort verlassen. Die Polizei kann sich hier(auf dem Grundstück des Bauern) kein Bild mehr vom möglichen Unfallhergang machen. Überholverbot ? Breite der Straße ? Wäre ein Überholen überhaupt möglich gewesen, falls das Verbot gar nicht wirksam war ?
Ich bin sicher, diese Fragen kann der TE auch problemlos andernorts, z. B. auf einer Polizeiwache, umfassend beantworten. Und wenn gewünscht, die Polizei auch zum entsprechenden Ort führen. Was in der vorliegenden Situation vom Wert der Aussage keinen Unterschied dazu macht, als ob der TE direkt am Unfallort verblieben wäre.
Gruß
.SD
Deshalb sag ich ja, ob es weiter verfolgt wird, ist eine andere Frage.
Fakt ist aber, dass der Vorwurf erstmal so gemacht wird.
Hallo!
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 20. Juli 2019 um 10:16:30 Uhr:
Deshalb sag ich ja, ob es weiter verfolgt wird, ist eine andere Frage.
Fakt ist aber, dass der Vorwurf erstmal so gemacht wird.
Fakt ist auch, Polizisten sind auch "nur" Menschen und machen mal Fehler.
Für mich klangen deine vorherigen Beiträge aber (trotz der Anmerkung mit der Weiterverfolgung) so, als ob du diesen Vorwurf der Polizei grundsätzlich für gerechtfertigt hältst. Wenn dem nicht so ist, dann habe ich mich wohl geirrt. 🙂
Gruß
.SD
Zitat:
@.SD schrieb am 20. Juli 2019 um 10:50:23 Uhr:
Hallo!Für mich klangen deine vorherigen Beiträge aber (trotz der Anmerkung mit der Weiterverfolgung) so, als ob du diesen Vorwurf der Polizei grundsätzlich für gerechtfertigt hältst. Wenn dem nicht so ist, dann habe ich mich wohl geirrt. 🙂
Gruß
.SD
Du hast dich nicht geirrt. Denn dass der TE den Unfallort verlassen hat, ist ja unstrittig.
Und em Gesetz nach gibts keinerlei Ausnahmen, dass man vielleicht zur Täterverfolgung wegfahren könne. Das ist einfach nicht deine Aufgabe.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 20. Juli 2019 um 12:41:56 Uhr:
Das ist korrekt - aber die Verfolgung wird eingestellt werden...
Durchaus anzunehmen. Habe ich aber auch nie bestritten.
Hallo!
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 20. Juli 2019 um 12:36:24 Uhr:
[...] Und em Gesetz nach gibts keinerlei Ausnahmen, dass man vielleicht zur Täterverfolgung wegfahren könne. Das ist einfach nicht deine Aufgabe.
Interessante Logik. Das konsequent weitergeführt, hat aber der Traktorfahrer zuerst unerlaubt den Unfallort verlassen. Und Nichtwissen schützt bekanntlich nicht vor Strafe ... 😉
Gruß
.SD