Traglast von reifen - Bitte um hilfe

Audi

Hallo,eine Frage

Hab meinen A6 3.0 TDI Quattro mitr winttereifen gekauf und das erste mal die winterreifen drauf gemacht, die reifen sind von Semperit Speed-Grip 2 225/55 R16 95H lauf brief muss ich 99 traglast drauf haben und Laut den tankdeckel (sehe foto) sollten auch andere reifen drauf sein.

Beim Audi ist die Achslast 1300 kg, auf den reifen steht Max Load 690 kg. Halten zwei reifen 1380 kg Achslast aus? Das heißt ich kann noch das auto mit 160 kg beladen ?

Ich muss morgem mit meine familie eine längere strecke fahren 1300 km jetzt mache ich mir sorgen. Ich fahre nicht schnell 120-130 km/h

Ich weis auch nich wieviel reifendruck muss in die reifen rein in moment habe ich 2.0 bhar.

Danke
Patryk

21 Antworten

Das ist keine Empfehlung, sondern eine Pflicht!
Nur weil du zum billigeren Reifen gegriffen hast, und der Reifen bei anderen Motoren erlaubt ist drafst du Ihn noch lange nicht fahren.
Im Falle einer Kontolle, kann dir in dem Fall sogar die Weiterfahrt untersagt werden, weil dein Fahrzeug so keine Zulassung hat.

Sorry aber hier hört der Spaß auf...

@TE: Wie kommst Du auf 4*40kg Zuladung?

Der 3.0TDI quattro wiegt um 1.800kg leer. Dein Fahrzeugschein/Bescheinigung zeigt Dir das genaue (offizielle) Leergewicht und das zulässige Maximalgewicht. Die Differenz ist die erlaubte Zuladung. Das dürften um 450 bis 500kg sein. Schau einfach Mal nach.

Laut Lastindex 1380kg vorne und 1380kg hinten kommen auf fast 2.8t! 😉 Aber das sind ja nur die erlaubten Reifenbelastungen. Dein Auto darf das nicht.

Zitat:

@uncelsam schrieb am 29. Dezember 2015 um 23:46:07 Uhr:


Das ist keine Empfehlung, sondern eine Pflicht!
Nur weil du zum billigeren Reifen gegriffen hast, und der Reifen bei anderen Motoren erlaubt ist drafst du Ihn noch lange nicht fahren.
Im Falle einer Kontolle, kann dir in dem Fall sogar die Weiterfahrt untersagt werden, weil dein Fahrzeug so keine Zulassung hat.

Sorry aber hier hört der Spaß auf...

Sorry aber das stimmt überhaupt nicht.

Bitte besser informieren, als Dinge zu schreiben die nicht der Wahrheit entsprechen.

Dann sind die Angaben, also also reine Empfehlung zu sehen, und man darf einfach mal davon abweichen...

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@MZ-ES-Freak:
Bezgl. Reifenwärme: ist schon klar, aber das bringt zumindest ein wenig Gewissheit wenn man unterwegs ist

Bezgl. Fahren bis zum Anschlag: sorry - es war nicht die größtmögliche Fahrzeuggeschwindigkeit gemeint, sondern die höchst zulässige Geschwindigkeit, die meist bei Winterreifen reduziert ist. Hätte dazuschreiben sollen.

Noch ein Bitte: wenn etwas unklar/absurd klingt, könntest Du das zunächst hinterfragen, wie es tatsächlich gemeint war, bevor Du die Inkompenzkeule schwingst.

Nichts für ungut.

Zitat:

@uncelsam schrieb am 29. Dezember 2015 um 23:55:08 Uhr:


Dann sind die Angaben, also also reine Empfehlung zu sehen, und man darf einfach mal davon abweichen...

Die montierte Tragfähigkeit muss die eingetragenen Achslasten abdecken, dann gilt es als i.O.

Die eingetragenen Achslasten resultieren aus dem zul. Gesamtgewicht.

Daher dürfte der TE sein Auto mit dem Index 95 nur 80kg pro Achse ÜBERLADEN (nicht beladen).

Weil ich es am Anfang gelesen habe:
Hat der Winterreifen einen Geschwindigkeitsindex kleiner als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit, gilt NICHT Bordcomputer und/oder Aufkleber.

Der Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers ist Pflicht (im Übrigen ein erheblicher Mangel bei der HU).
Die elektronische Warnung kann sein, muss aber nicht.

Zitat:

@chrisman1985 schrieb am 2. Januar 2016 um 20:29:05 Uhr:



Zitat:

@uncelsam schrieb am 29. Dezember 2015 um 23:55:08 Uhr:


Dann sind die Angaben, also also reine Empfehlung zu sehen, und man darf einfach mal davon abweichen...
Hat der Winterreifen einen Geschwindigkeitsindex kleiner als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit, gilt NICHT Bordcomputer und/oder Aufkleber.

Der Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers ist Pflicht (im Übrigen ein erheblicher Mangel bei der HU).
Die elektronische Warnung kann sein, muss aber nicht.

Dem muss ich widersprechen.

Die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit gilt auch als erfüllt, wenn
die für M+ S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers
sinnfällig angegeben ist. (Quelle StVZO)

Sinnfällig= optisch oder akustisch

Hier der Auszug aus dem Mangelbaum §29 StVZO:
"Geschwindigkeitsschild fehlt, falsch angebracht; oder optische
oder akustische Warnung erfolgt nicht
- EM (erheblicher Mangel)"

Also Bordcomputer reicht hier aus.

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