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Traglast Anhängerreifen. Lastindex

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Ich komme nicht so wirklich weiter.
Ich brauche für meinen Anhänger neue Reifen .
Im Schein stehen 205/70 R14.
Das Zulässige Achslast beträgt 1300 kg .
Wie wird der Lastindex berechnet, bzw. welchen lastindex braucht der neue Reifen?

Danke für die Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

aqua-trailer schrieb:


nur mal so zur Info an alle hier,

wenn der Hersteller bei IKKE seinem Anhänger Reifen mit einem hohen Load Index verbaut und eintragen lässt, weil er diese in großen Stückzahlen günstig einkauft, z.B. Index 104 = 900 Kg, dann kann IKKE nicht einfach Index 93 montieren, nur weil es im Verhältnis zum ZGG ausreichend ist.

FALSCH!

Kann er.

Macht technisch ja sonst auch wenig Sinn...

http://www.hu-au.com/pdf/reifen.pdf

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Moin Moin !

Zitat:

Edit 3: Und jetzt lese ich gerade für die 100 km/h Zulassung: "... darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen"

Zitat:

Das ist (unverständlicherweise) vor langer Zeit weggefallen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html

Zitat:

.ich weiß jetzt nicht, ob ich was übelesen habe, aber in dem Link ist keine Angabe über irgendwelche Faktoren der Traglast bei Anhängerbereifung zu finden

Eben. So ist das nun mal , wenn etwas weggefallen ist. Dann ist es einfach nicht mehr da 😁

MfG Volker

@schreyhalz Ich nahm an, dass dein Link als Gegenbeweis zu der zitierten Tatsache dienen sollte. Also bin ich doch noch nicht ganz blind! 😛

Auch die 600kg pro Reifen gehen (je nachdem, was im Schein steht) mit 100km/h. Die Reifen müssen ja nur die ACHSLast aushalten, net das zGG.
Das zGG setzt sich ja aus Achslast + Stützlast zusammen.
Da kann auch im Schein 100kg Stützlast eingetragen sein + 1200kg Achslast. Das darf man dann auch bis 100km/h in DE (in anderen Ländern auch 130km/h) fahren.

Und ja - würde auch 'n "Premium"-Reifen, der nominell an der Gewichtsgrenze fährt, 'nem Chinakracher vorziehen, der zwar aufm Papier noch Luft hat, aber... die laufen meist wie Schei**e.

Wenn der 1300kg-Anhänger z.B. 100kg Stützlast eingetragen hat und 1200kg Achslast - ist das 1. kein Problem mit 600kg-Reifen, und 2. zahlt man auch nur Steuer für 1200kg - weil die Stützlast IMMER vom ziehenden Fahrzeug getragen wird.

DESHALB wäre auch hier mal wieder 'n Bild vom Fahrzeugschein (1. Teil mit Adresse etc. umklappen) INTERESSANT und man müsste net Glaskugel lesen.

Achso - Volker - wo stand das denn bitte vorher mit den Tragfähigkeitszuschlag? Auch in der 9. Ausnahmeverordnung?
DAS wäre ja in der Tat heftig, wenn man jetzt auch bei 100km/h den 10%-Zuschlag hätte... und würde ich persönlich auch nicht in Anspruch nehmen wollen.

Danke, Gruß Jonas

Hat 1300kg Achslast. Bild kann ich später machen

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Bild im Anhang

20190125-154916

Bei mir 1350kg und Reifen mit Lastindex 91 (615kg).

Das mit dem Tragfähigkeitszuschlag bei 100 km/h Zulassung hatte ich hier unter Punkt 3. gelesen:
https://...ger-grossmarkt-stenger.de/.../index.php

Ist also tatsächlich die Frage, dürfen wir mit den Reifen bei voll beladenem Anhänger 100 fahren?

Traglast 91

Zitat:

@v8.lover schrieb am 25. Januar 2019 um 10:48:09 Uhr:


DAS wäre ja in der Tat heftig, wenn man jetzt auch bei 100km/h den 10%-Zuschlag hätte...

Der "Anhängerzuschlag" kommt aus dem WDK-Merkblatt 195, inhaltlich kann ich dafür auch nur aus einer Sekundärquelle zitieren:

Wenn die Einsatzgeschwindigkeit des Anhängers 100 km/h nicht überschreitet, kann bei PKW-Reifen mit Geschwindigkeitsindex Q oder höher ein Tragfähigkeitszuschlag von 10% genutzt werden, wenn der Luftdruck um 0,2 bar erhöht wird. Bei Reifen für leichte Nutzfahrzeuge (C-Reifen) darf ab einem Index von L ein Zuschlag von 5% genutzt werden.

Dieses Merkblatt gibts leider nur gegen 15€.

Die Wuschreifen haben ja Speedindex T und sind keine C-Reifen. Von daher passt das mit den 10%.

Den Hänger nutze ich nur Privat. Das ZGG nutze ich praktisch nie aus. Wichtiger ist mir, dass man auch im Winter sicher damit unterwegs sein kann.

Moin Moin !

Zitat:

Achso - Volker - wo stand das denn bitte vorher mit den Tragfähigkeitszuschlag? Auch in der 9. Ausnahmeverordnung?

ja , in der ersten Version.

https://...ger-grossmarkt-stenger.de/.../index.php
Dieses ist eine veraltete Version.

MfG Volker

Danke allen soweit.
Habe mir das Merkblatt ma bestellt... 15€ ist ja noch sehr human. Bei beuth, VDI und Co. ists schnell ma Faktor 10 höher... :-/
Weil das lässt mir ja jetzt doch keine Ruhe... und kann bei der ein-oder-anderen Abnahme ggf. in Zukunft ganz interessant sein.

Ascona... na wenn die 90er Reifen drin stehen... einfach drauf machen und glücklich sein. ;-) Um GANZ ehrlich zu sein, passt diese Angabe der 9. Ausnahmeverordnung auch nicht so 100%ig... weil da gewisse Gewichtsangaben fehlen... ABER - mal lieber keine schlafenden Hunde wecken. Man kann nur verlieren.

Würde an deiner Stelle die Continental AllSeasonContact in 185/65R14, 90T holen. Besser geht wohl kaum.

Gruß Jonas

Ja klar, werd ich mir die holen. Glaub auch nicht, dass das bei der HU jemandem auffallen wird. Ich war nur verunsichert, da der mit LI 93 Reifen ausgeliefert wurde. Da gibt's aber nur Marken wie Nankang, GT-Radial und Security.

Lass uns mal wissen, was drin steht im Merkblatt

Jo.

Allerdings... hab' ich gerade 2 Dokumente gefunden, wo das (eigentlich) nochmal klar draus zu lesen ist, was bereits richtigerweise gesagt wurde:
https://www.conti.nl/wp-content/uploads/2012/03/tech_ratgeber_de.pdf
Hier ab S. 102 für Pkw-Reifen... gibts den 10%-Zuschlag immer... bei Anhängern bis 100km/h! (was für mich neu ist) (muss man mal die LI mit den dort genannten Tragfähigkeiten vergleichen... sind immer +10%.)
Und HIER:
https://blobs.continental-tires.com/.../...r-2017-de-download-data.pdf
sind auf S. 12 prozentuale Werte für C-Reifen (!) genannt.
Da gibts bei 80km/h zwar die 10%, bei 100km/h aber nur noch 5%. Dafür schon ab Geschwindigkeitsindex L, also 120km/h.
Sehr interessant alles!
Fakt ist eines: Würde ich einen Reifen so "auf Kante" fahren (bzw. fuhr' ich lange Zeit... 195/55R10 mit 750kg Tragfähigkeit auf 'nem 3to Tandem), würde ich dem immer den MAXIMALEN Druck verpassen, der auf der Reifenflanke steht.

Danke für die Links

Generell hat man nur bei Maximaldruck auch die maximale Tragfähigkeit.

Zitat:

Ascona133 schrieb am 26. Januar 2019 um 13:56:09 Uhr:


Lass uns mal wissen, was drin steht im Merkblatt

..ohman, das ist wirklich genau EINE Seite! 😮

Egal, haben oder nicht haben.

Naja, es steht das drin, was schon richtigerweise gesagt wurde:

AUCH bei Pkw-Anhängern, die die 100km/h-Zulassung haben, kann der Tragfähigkeitszuschlag verwendet werden, in 2 Fällen:

1) Pkw-o.ä.-Reifen mit mind. Speedindex Q (160km/h) haben einen 10% Tragfähigkeitszuschlag... Reifendruck ist um 0,2bar ggü. Tabellenluftdruck (?!*) zu erhöhen.

2) C-Reifen mit mind. Speedindex L (120km/h) haben einen 5% Tragfähigkeitszuschlag... bei Nenn-Luftdruck.

* da die ja max. Nenn-Nutzlast den max. Luftdruck haben, frage ich mich schon... geht man dann auf den max. Luftdruck, der auf der Reifen-Wand steht, oder DARÜBER noch? Ich denke, der max. Druck auf der Reifenflanke sollte dann reichen...

so-oder-so:
die beiden verlinkten Conti-Reifenratgeber in meinem letzten Beitrag sagen bereits das Gleiche und somit sollte man sich die mal abspeichern, wer es für wichtig hält.

UND an deiner Stelle würde ich bessere Pkw-Reifen dann montieren als Anhänger-Schrottreifen. Eingetragen ists ja so schon... sollte der Prüfer meckern wg. 100km/h-Zulassung leg' ihm die Conti-Dinger vor oder verweise auf die wdk-Richtlinie... er hat vllt. eh schon Zugriff drauf.

Gruß Jonas

Was ich nicht so ganz verstehe, warum nimmt man nicht einfach einen Reifen, der einen ausreichend hohen LI hat? Das ganze Bohei, nur um ja das Limit voll auszureizen und mit den Prozenten am Rande der Belastungsgrenzen herumzuschachern finde ich schon eigenartig! Li eine Stufe höher macht doch den Reifen nicht 3x so teuer, so dass man dieses Theater auf sich nehmen "müsste"?

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