Tragfähigkeit unterschreiten
Ich habe eine Frage zu neuen Reifen -> Continental Premium Contact 7 225/45R17 91W. Ich habe bei der Bestellung gedacht, ich könnte ihn einfach berechnen.
Ich habe einen Blick in die CoC Bescheinigung meines Fahrzeugs geworfen. Peugeot 308, EZ 2009. In dieser stehen die im Bild angehängten und erlaubten Reifenkombis.
Die erlaubte Reifengröße 225/45R17 hat hier einen Wert 94W.
Meine maximale Achslast meines Fahrzeugs laut Fahrzeugschein ist 1060 kg vorn und 890 kg hinten. Somit wäre die halbe Achslast vorn 530 kg. Der Index 91 steht jedoch bereits für 615 kg.
Ist es somit korrekt und erlaubt, dass ich auch Reifen mit Kennzeichnung 91W Index fahren kann, statt 94W?
31 Antworten
Dein Reifenhändler hat Dir eine verkehrte Antwort erteilt. Vermutlich war der Mitarbeiter vom Reifendienst dynamisch verwirrt, oder die Reinigungskraft hat geantwortet…
Richtig ist Antwort eins vom Kollegen dtgr.
https://www.oponeo.de/.../tragfahigkeitsindex?...
Es ist nicht zulässig, Reifen mit einem Tragfähigkeitsindex niedriger als eingetragen zu montieren. Eine Missachtung wird mit mindestens €50 Bußgeld und der sofortigen Stilllegung des Fahrzeugs geahndet, teils auch mit einem Punkt in Flensburg.
Bei Fahrzeugen, die in oder vor 2004 hergestellt wurden, können Reifen mit einem geringeren Tragfähigkeitsindex zugelassen sein. Das liegt daran, dass Hersteller zu der Zeit einen höheren Tragfähigkeitsindex angaben, als nötig. Um die Mindestanforderung an die Reifen zu berechnen, nehmen Sie einfach die Hälfte der maximalen Achslast. Diese finden Sie ebenfalls in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter 7.1 bis 7.3.
Zitat:
@nogel schrieb am 15. April 2023 um 14:48:31 Uhr:
Viel Rumgerede hier.Allerdings bitte bei Fahrzeugen über 210 km/h beachten, daß die Tragfähigkeit der Reifen über 210 km/h dann Abschläge erfährt.
Hiho
sofern es sich um eine H-Ausführung handelt . Bei einer Y oder W Ausführung habe ich keinen Abschläge die bei 210km/h zu berücksichtigen wären .
Gruss Dirk
@ TE
Unabhängig von den Beiträgen die hier erzeugt wurden/werden, hast Du aber verstanden, dass Deine bestellte Bereifung richtig ist?
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Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 15. April 2023 um 15:47:05 Uhr:
Es ist nicht zulässig, Reifen mit einem Tragfähigkeitsindex niedriger als eingetragen zu montieren. Eine Missachtung wird mit mindestens €50 Bußgeld und der sofortigen Stilllegung des Fahrzeugs geahndet, teils auch mit einem Punkt in Flensburg.
Hiho
naja die GTÜ (der TÜV übrigens auch ) ist da anderer Ansicht .
Aber ich würde da auch eher auf die Aussage von nem Verkaufsportal setzten 🙂
https://www.gtue.de/fm/873/gtue-informativ_reifen.pdf
Gruss Dirk
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 15. April 2023 um 15:47:05 Uhr:
https://www.oponeo.de/.../tragfahigkeitsindex?...Es ist nicht zulässig, Reifen mit einem Tragfähigkeitsindex niedriger als eingetragen zu montieren. Eine Missachtung wird mit mindestens €50 Bußgeld und der sofortigen Stilllegung des Fahrzeugs geahndet, teils auch mit einem Punkt in Flensburg.
Dummfug. Wurde oben schon erklärt.
"Fakt ist, daßman sich nicht an die Geschwindigkeits- und Lastindices der ZB 1 oder des COC halten muß. Sondern man darf den Geschwindigkeits- und Lastindex wählen, der für das konkrete Fahrzeug ausreichend ist.
Allerdings bitte bei Fahrzeugen über 210 km/h beachten, daß die Tragfähigkeit der Reifen über 210 km/h dann Abschläge erfährt."
@new-rio-ub
Vielleicht werde ich irgendwann mal verstehen warum Du so selbstbewusst fake news verbreitest.
Hier wurde 2020 schon das Problem hin und her diskutiert
https://www.motor-talk.de/.../...hein-eingetragen-fahren-t6949857.html
Es gibt ja kein Problem, nur zu viele falsche Antworten von Kollegen, die mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vertraut sind. ;-)
Das ist ja schrecklich zu lesen, was hier für Blödsinn mitunter geschrieben wird. Stumpf nach dem zu gehen, was im COC bzw. Fahrzeugschein steht, kann man machen, ist aber teilweise gar nicht nötig. Bzw. wenn man es doch macht kommt ein Reifen ans Auto - wie im Fall des TE - der die Anforderungen mehr als übererfüllt und dementsprechend teurer sein kann als die Reifenmindestanforderung.
Der Lastindex, wie er im Zulassungsschein eingetragen ist, ist nicht bindend. Ich hatte da vor Jahren so ein Erlebnis:
195/55R16 91T – Das stand in den Fahrzeugpapieren als serienmäßige Bereifung meines damaligen Citroen C3 Picasso (3001/AHR). Genau solche waren auch werksseitig als Sommerreifen auf meinem Fahrzeug montiert.
Irgendwann ging ich dann zum lokalen Reifenfachhändler und wollte mir selbst beschaffte Winterreifen aufziehen lassen. Dimension der Winterreifen: 195/55R16 87T, eben mit niedrigerem Lastindex, als in den Papieren eingetragen. Und deshalb hat mir der Monteur verweigert, die Reifen zu montieren. Er meinte, er würde sich strafbar machen und ich würde meinen Versicherungsschutz, mein Auto seine Betriebserlaubnis verlieren. Ich war da anderer Meinung, denn ich wusste, dass der Lastindex in den Papieren nicht bindend ist. Das glaubte er aber nicht und schickte mich vom Hof.
Nach intensiver Recherche habe ich dann herausgefunden, dass ich tatsächlich richtig lag. Hier die (zumindest in Deutschland) gültige Rechtsauslegung:
Der Lastindex der zu montierenden Reifen muss sich nach der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen maximalen Achslast richten, und zwar unabhängig von dem Lastindex, der bei den in den Papieren eingetragenen Reifendimensionen steht (EU-Richtlinie 92/23/EWG Anh. IV Nr. 3.3.1 und 3.3.1.1 i.V.m. Erlass Bundesverkehrsministerium Az. S33/50 Ver 2004 vom 02.08.2004). Im Falle meines C3 Picasso bedeutete das:
Zulässige maximale Achslast gem. Zulassungsbescheinigung Teil 1 Nr. 8.1 und 8.2
Vorderachse: 1000 kg
Hinterachse: 900kg -- Maßgeblich ist die höchste Achslast, also 1000 kg
Dies ergibt eine Mindesttragfähigkeit pro Reifen (Hälfte der maximalen Achslast) von 500 kg, was einem Lastindex von 84 entspricht.
Ich durfte also auf meinen C3 Picasso Reifen der eingetragenen Größe 195/55R16 und mit einem Lastindex von gleich oder größer 84 montieren, ohne dass ich das vom TÜV/DEKRA/GTÜ hätte eintragen lassen müssen. Die landläufige Meinung, dass nur ein höherer Lastindex als eingetragen ohne Eintragung verwendet werden darf, ist also falsch, was ja auch schon andere Foristen hier festgestellt haben. Also, lieber TE, lass dir nichts vor- und schon gar nicht Angst machen!
Beste Grüße
Micha
Hallo zusammen,
Ich habe heute eine Antwort von Continental erhalten. Schaut mal:
Zitat: „ bei den angegebenen Fahrzeugdaten kann auch ein Reifen mit dem Lastindex 91 verwendet werden.
Anbei eine 2 seitige Informationen zum Thema "Zulässige Bereifung".
Angehängt auch noch das Dokument welches Conti gesandt hat.
Die meisten Kommentatoren in diesem Beitrag hatten daher Recht :-).
Danke noch einmal!
Interessant wird es, wenn man einen geringeren Geschwindigkeitsindex fahren will.
Beispiel Unser Omega:
Serienbereifung 205/65R15 94W
Gibt es sowohl als SR, WR als auch GJR nicht (mehr).
SR gibt es nur als 94V, da ich wegen des Abschlags dann als 96V haben müsste (v-max 232).
WR wären als H-Reifen möglich, da kein Abschlag. Dafür ist aber bei 210 Schluss.
GJR gibt es hingegen als 205/65R15 97V.
Wie ist denn hier die Argumentationskette?
Da ich eh auf 18" unterwegs bin und es hier zig 97Y bzw. 97W Reifen gibt, ist das mit den Serienreifen dann theoretischer Natur.
VG
PS: ein anderer Reifenhändler hat auch noch mal das bestätigt, was Continental geschrieben hat. Es ist echt traurig, dass sogar Reifenhändler, von denen man ausgehen würde, sie würden sich auskennen, falsche Informationen geben.