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Nachweis der Tragfähigkeit bei ZR-Reifen?

Themenstarteram 8. April 2013 um 15:47

Hallo,

mein Kumpel steht grad mit seinem 500er SL aus 2002 beim TÜV, der mosert jetzt irgendwas an den Reifen rum.

Fakt ist, dass 2 neue Reifen benötigt werden (warum auch immer...?!).

Stimmt es, dass für ZR-Reifen ein Nachweis benötigt wird für die Eintragung?

Falls ja, wo bekomm ich sowas her, wenn ich gebrauchte Reifen kaufe?

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17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Hochspannung2000

Hallo,

mein Kumpel steht grad mit seinem 500er SL aus 2002 beim TÜV, der mosert jetzt irgendwas an den Reifen rum.

Fakt ist, dass 2 neue Reifen benötigt werden (warum auch immer...?!).

Stimmt es, dass für ZR-Reifen ein Nachweis benötigt wird für die Eintragung?

Falls ja, wo bekomm ich sowas her, wenn ich gebrauchte Reifen kaufe?

Die Bescheinigung über die Tragfähigkeit der ZR-Reifen

gibt´s vom entsprechenden Reifenhersteller ;)

Das ZR und die Tragfähigkeit(Lastindex) sind aber zwei paar Schuhe, was hat der Tüv denn nun genau bemängelt ?

Zitat:

Original geschrieben von st220

Das ZR und die Tragfähigkeit(Lastindex) sind aber zwei paar Schuhe, was hat der Tüv denn nun genau bemängelt ?

Das sind keine "zwei paar Schuhe "

sondern müssen zusammenhängend betrachtet werden ;)

http://www.adac.de/.../default.aspx>

Klick auf Speed-Index und scrolle zu VR,ZR spezielle Hinweise

Themenstarteram 8. April 2013 um 17:38

ich kann momentan nicht konkret sagen, was genau bemängelt wurde.

Dass der Nachweis vom Hersteller zu bekommen ist, wird sich sicher nur auf neue Reifen, also auf Neuanschaffungen beziehen?

Wie schauts denn aber aus, wenn es sich um gebrauchte handelt und der Besitzer diesen Nachweis nicht mehr hat? Gibts da bei den Herstellern (speziell hier Michelin) Datenbanken / Archive?

konnte diesbezüglich noch nichts in Erfahrung bringen...

Gebraucht oder neu, spielt keine Rolle. Der Reifenhersteller benötigt für eine qualifizierte Aussage: Reifengröße und -Typ, bbH und die Achslasten des Fahrzeuges. 

Zitat:

Original geschrieben von Hochspannung2000

ich kann momentan nicht konkret sagen, was genau bemängelt wurde.

Dass der Nachweis vom Hersteller zu bekommen ist, wird sich sicher nur auf neue Reifen, also auf Neuanschaffungen beziehen?

Wie schauts denn aber aus, wenn es sich um gebrauchte handelt und der Besitzer diesen Nachweis nicht mehr hat? Gibts da bei den Herstellern (speziell hier Michelin) Datenbanken / Archive?

konnte diesbezüglich noch nichts in Erfahrung bringen...

Hier kommst Du zur Herstellerbescheinigung

http://www.reifensuche.michelin.de/default.aspx

Zitat:

Original geschrieben von touaresch

Zitat:

Original geschrieben von st220

Das ZR und die Tragfähigkeit(Lastindex) sind aber zwei paar Schuhe, was hat der Tüv denn nun genau bemängelt ?

Das sind keine "zwei paar Schuhe "

sondern müssen zusammenhängend betrachtet werden ;)

http://www.adac.de/.../default.aspx>

Klick auf Speed-Index und scrolle zu VR,ZR spezielle Hinweise

zusammenhängent muss das nur betrachtet werden wenn genau das der Beanstandungsgrund war, wenn es um etwas anderes geht sind es zwei paar Schuhe. Da wir aber nicht wissen was dem Tüv Mann nicht gefällt......

Themenstarteram 11. April 2013 um 6:10

Zitat:

Original geschrieben von st220

 

zusammenhängent muss das nur betrachtet werden wenn genau das der Beanstandungsgrund war, wenn es um etwas anderes geht sind es zwei paar Schuhe. Da wir aber nicht wissen was dem Tüv Mann nicht gefällt......

Die Bemängelung ist mir heute noch rätselhaft.

Folgende Ausgangslage:

Auf der HA sind 285/30R20 99Y montiert, auf der VA 255/30R20 97Y. Diese Größe passt ihm nicht und besteht darauf, dass die Bereifung auf der VA gegen 255/35R20 getauscht wird. Den Hintergrund dafür kenne ich nicht und habe ich nicht genannt bekommen....

Zitat:

Folgende Ausgangslage:

Auf der HA sind 285/30R20 99Y montiert, auf der VA 255/30R20 97Y. Diese Größe passt ihm nicht und besteht darauf, dass die Bereifung auf der VA gegen 255/35R20 getauscht wird. Den Hintergrund dafür kenne ich nicht und habe ich nicht genannt bekommen....

Ist doch klar! Der Abrollumfang von VA zu HA passt nicht.

Im jetzigen Zustand hasst du ne Differenz von -2,7%. Mit den 255/35R20 hast du 1,1%. Das liegt innerhalb der Toleranz.

Zitat:

Original geschrieben von Hochspannung2000

Zitat:

Original geschrieben von st220

 

zusammenhängent muss das nur betrachtet werden wenn genau das der Beanstandungsgrund war, wenn es um etwas anderes geht sind es zwei paar Schuhe. Da wir aber nicht wissen was dem Tüv Mann nicht gefällt......

Die Bemängelung ist mir heute noch rätselhaft.

Folgende Ausgangslage:

Auf der HA sind 285/30R20 99Y montiert, auf der VA 255/30R20 97Y. Diese Größe passt ihm nicht und besteht darauf, dass die Bereifung auf der VA gegen 255/35R20 getauscht wird. Den Hintergrund dafür kenne ich nicht und habe ich nicht genannt bekommen....

Naja, dann geht´s wohl nicht um die Tragfähigkeit, sondern

um die Differenz der Abrollumfänge Deiner Reifenkombination :eek:

Der SL 500 Bj.2002 = Typ 230

hat höchste Achslast 1140 kg und Vmax 250 km/h

Reifen Michelin Pilot Super Sport

Reifengröße.. Betriebskennung = volle Tragfähigkeit bis Vmax...... Abrollumfang

a) 255/30 ZR20 .. 92 Y = 1260 kg bis 270 km/h...... 2019 mm

b) 285/30 ZR20 .. 99Y = 1550 kg bis 270 km/h......2074 mm

c) 255/35.ZR20..97 Y = 1460 kg bis 270 km/h......2092 mm

Die Differenz der Abrollumfänge zwischen VA und HA darf max. 2% betragen,

da ansonsten die Regelsysteme (ABS usw.) außer Kraft gesetzt werden können :(

Bei Deiner vorhandenen "Kombi" a)+b) sind es ca. 2,7 %

Deswegen fordert der "TÜV" die "Kombi" c)+b), da diese nur ca.1% Differenz hat :)

am 11. April 2013 um 8:14

Wie schauts eigentlich bei ZR-Reifen mit der Höchstgeschwindigkeit aus? Lassen wir mal die Formel zur Berechnung des benötigten Geschwindigkeitsindex (-indizes?) außer acht, betrachten wir mal nur die reine Buchstaben-Geschwindigkeits-Zuordnung.

ZR: > 240 km/h

W: bis 270 km/h

Nehmen wir mal an, mein Autochen würde bbH 250 km/h schaffen.

Nehme ich da lieber einen ZR-Reifen oder einen W-Reifen?

---

Nun schaue ich in den Wikipedia-Artikel zum Thema "Geschwindigkeitsindex" und finde folgenden Abschnitt:

Das Kürzel ZR gilt generell für Reifen über 240 km/h und ist oft noch mit einem Zusatz versehen. Beispiel: 225/45 ZR 17 Y. Ist der Zusatz in Klammern versehen (z.b 295/30 R 21 (Y) ) darf der Reifen über 300 km/h gefahren werden.

---

Mal abgesehen davon, dass das "über" wohl ein Schreibfehler ist, weil der Indexbuchstabe doch eigentlich die Maximalgeschwindigkeit anzeigt und somit statt dem "über" ein "bis" da stehen müsste.

Wenn der Zusatz da eben nicht stehen würde ("oft" heißt nicht "immer") - was wäre dann in meinem hypothetischen Fall anzuwenden? ZR-Reifen oder W-Reifen? Das "Y" z. B. geht bis 300 km/h ... wenn "ZR gleich > 240 km/h" maßgeblich wäre, hätte man ja auch da in der Buchstabenkette aufhören können (und die Buchstaben W und Y wären überflüssig ...). Oder eben, wenn die Buchstaben W und Y maßgeblich sind für die Geschwindigkeitszuordnung, dann braucht man den "Sammelbegriff ZR" nicht.

Spannend auch in dem Zusammenhang, dass es offenbar auch einen Geschwindigkeitsindex "VR" für > 210 km/h gibt. Dann wäre ja nicht nur ZR, sondern auch V (und alle höheren Indizes) überflüssig - und man könnte schon bei H (bis 210) oder eben VR (größer 210) aufhören.

Oder konstruiere ich mir da grad was zusammen (ich lern ja gern dazu)?

Du kostruierst dir keinen Unsinn zusammen.

Ich finde das auch "viel zu kompliziert". Da werden bei bestimmten Geschwindikeiten Abzüge in der maximalen Traglast gemacht. Der ganze Kram aber nur bei bestimmten Reifen .... etc.

Bei "kleinen" Reifen ist das nicht so kompliziert. Da steht eine Traglast drauf und eine Geschwindigkeit. Und das passt dann auch. Der ganze Wirrwarr kommt erst bei "Hochgeschwindigkeitsreifen" - und da kann man auch einfachere Bezeichnungen verwenden ohne, dass man da groß rechnen muss.

Aber dazu kommt bestimmt noch eine EU-Regelung ;)

H.

Zitat:

Original geschrieben von Hochspannung2000

Zitat:

Original geschrieben von st220

 

zusammenhängent muss das nur betrachtet werden wenn genau das der Beanstandungsgrund war, wenn es um etwas anderes geht sind es zwei paar Schuhe. Da wir aber nicht wissen was dem Tüv Mann nicht gefällt......

Die Bemängelung ist mir heute noch rätselhaft.

Folgende Ausgangslage:

Auf der HA sind 285/30R20 99Y montiert, auf der VA 255/30R20 97Y. Diese Größe passt ihm nicht und besteht darauf, dass die Bereifung auf der VA gegen 255/35R20 getauscht wird. Den Hintergrund dafür kenne ich nicht und habe ich nicht genannt bekommen....

mal abgesehen das es wie unten erwähnt um den abrollumfang geht sollte sowas schon im teilegutachten der felge stehen. ist da eben der falsche raufen drauf ist erstmal essig. und wen der umfang dann nocht passt schon 2 mal falsch.

auf der felge ist schlichtweg der falsche reifen drauf. da brauchts 2 neue. da hilft auch keine bescheinigung etc...

Themenstarteram 17. April 2013 um 16:28

Es gibt mal wieder Neuigkeiten: Haben jetzt vorne 255/35 R20 - Reifen montieren lassen,

jetzt sind die aber zu groß und streifen an der Radaufhängung oben.

Ich glaub ich dreh echt noch durch. Kann doch nicht wahr sein? Der TÜVler hast explizit diese Größe verlangt...

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