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Reifen mit weniger Traglast als im Schein eingetragen fahren?

Themenstarteram 25. September 2020 um 15:40

Wenn man nach diesem Artikel (siehe Anhang) geht, würde vermutlich ein Reifen mit dem TLI von 91 ausreichen, obwohl im Schein 93 eingetragen ist.

In meinen Papieren steht unter 7.1 (maximale Achslast) ein Gewicht von 1134kg, was bedeuten würde, Last je Reifen = 567kg und somit könnte ich rein rechnerisch einen 89er Reifen fahren.

Kann man das so richtig verstehen oder hab ich etwas übersehen.

Ich werde auf jeden Fall beim TÜV nachfragen.

PS. Der Reifen natürlich als (XL/ Reinforced)- Version.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PatrickNamyang schrieb am 25. September 2020 um 17:40:42 Uhr:

Wenn man nach diesem Artikel (siehe Anhang) geht, würde vermutlich ein Reifen mit dem TLI von 91 ausreichen, obwohl im Schein 93 eingetragen ist.

In meinen Papieren steht unter 7.1 (maximale Achslast) ein Gewicht von 1134kg, was bedeuten würde, Last je Reifen = 567kg und somit könnte ich rein rechnerisch einen 89er Reifen fahren.

Kann man das so richtig verstehen oder hab ich etwas übersehen.

Ich werde auf jeden Fall beim TÜV nachfragen.

PS. Der Reifen natürlich als (XL/ Reinforced)- Version.

Hallo,

das war wortwoertlich die Antwort von Goodyear Dunlop in Hanau auf eine Nachfrage W statt Y meinerseits:

(Ich erhielt allerdings fuer 2 nachgefragte Reifen 225..Y und 245...Y jeweils ein eigenes Gutachten mit lediglich modifizierten Luftdruecken)

Nichts gegen das Forum, aber fuer derartige Fragen sind immer der Hersteller und der TÜV die ersten Adressen.

Auf wen will man sich denn im Ernstfall berufen? Will mann dann sagen, der "Dingens" im Forum x-y hat aber gesagt, das geht?

........

wir haben ihnen in den gewünschten Reifengrößen die entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen in separaten Emails bereits zugesendet. Die Geschwindigkeitskennzeichnung W ist in Verbindung mit den jeweiligen Tragfähigkeitskennziffern für ihr Fahrzeug ausreichend. Die Abnahme durch eine Prüfinstanz in nicht notwendig.

Geschwindigkeitskennzeichnungen und Tragfähigkeitskennziffern aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder aus der EG-Übereinstimmungserklärung sind nicht bindend. Wenn technisch möglich dürfen diese sowohl über als auch unterschritten werden. Bindend sind die vom Fahrzeughersteller angegebenen Reifengrößen.

Mit freundlichen Grüßen

Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH

TECHNIKundTraining

Tel.: (08 00) 130 51 31

Fax: (08 00) 130 51 32

Email: technikundtraining@goodyear-dunlop.com

Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH

Dunlopstr. 2

63450 Hanau

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Sollte klappen. Aber warum dann XL/reinforced? Das kennzeichnet einfach Reifen, welche einen höheren Traglastindex als die meisten Reifen gleicher Maße haben.

Beispiel: 205/60 r16 hat häufig 92 Traglast

205/60 r16 XL/reinforced hat 96 Traglast

Zitat:

@PatrickNamyang schrieb am 25. September 2020 um 17:40:42 Uhr:

Wenn man nach diesem Artikel (siehe Anhang) geht, würde vermutlich ein Reifen mit dem TLI von 91 ausreichen, obwohl im Schein 93 eingetragen ist.

In meinen Papieren steht unter 7.1 (maximale Achslast) ein Gewicht von 1134kg, was bedeuten würde, Last je Reifen = 567kg und somit könnte ich rein rechnerisch einen 89er Reifen fahren.

Kann man das so richtig verstehen oder hab ich etwas übersehen.

Wegen der Traglastabschläge wird noch die bbH (Vmax) Deines Megane IV (?) benötigt.

Themenstarteram 25. September 2020 um 15:58

Im Schein eingetragen ist 245/35/19 93

Ich würde mir aber gerne Reifen aussuchen mit 235/35/19, diese wiederum gibt es nur bis max 91 TLI

Themenstarteram 25. September 2020 um 16:00

Was bedeutet bbh?

Megane 4 ist korrekt.

Traglastabschlag doch nur bei Höchstgeschwindigkeit über 210 oder?

Gute Reifen-Info:

https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ-reifen.pdf

Zitat:

@PatrickNamyang schrieb am 25. September 2020 um 18:00:10 Uhr:

Was bedeutet bbh?

Megane 4 ist korrekt.

bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Themenstarteram 25. September 2020 um 16:02

Vmax ist eingetragen mit 255km/h

Dann musst du rechnen ;) Welchen Geschwindigkeitsindex haben denn deine favorisierten Reifen? Im oben verlinkten PDF der GTÜ steht eigentlich alles!

Themenstarteram 25. September 2020 um 16:05

Zitat:

@A_Benz schrieb am 25. September 2020 um 18:03:29 Uhr:

Dann musst du rechnen ;) Welchen Geschwindigkeitsindex haben denn deine favorisierten Reifen?

Mit welcher Formel? ??

Themenstarteram 25. September 2020 um 16:06

Zitat:

@A_Benz schrieb am 25. September 2020 um 18:03:29 Uhr:

Dann musst du rechnen ;) Welchen Geschwindigkeitsindex haben denn deine favorisierten Reifen? Im oben verlinkten PDF der GTÜ steht eigentlich alles!

W

im pdf Seite 4

Rechnen musst du selbst

Zitat:

@PatrickNamyang schrieb am 25. September 2020 um 17:40:42 Uhr:

Wenn man nach diesem Artikel (siehe Anhang) geht, würde vermutlich ein Reifen mit dem TLI von 91 ausreichen, obwohl im Schein 93 eingetragen ist.

In meinen Papieren steht unter 7.1 (maximale Achslast) ein Gewicht von 1134kg, was bedeuten würde, Last je Reifen = 567kg und somit könnte ich rein rechnerisch einen 89er Reifen fahren.

Kann man das so richtig verstehen oder hab ich etwas übersehen.

Ich werde auf jeden Fall beim TÜV nachfragen.

PS. Der Reifen natürlich als (XL/ Reinforced)- Version.

Hallo,

das war wortwoertlich die Antwort von Goodyear Dunlop in Hanau auf eine Nachfrage W statt Y meinerseits:

(Ich erhielt allerdings fuer 2 nachgefragte Reifen 225..Y und 245...Y jeweils ein eigenes Gutachten mit lediglich modifizierten Luftdruecken)

Nichts gegen das Forum, aber fuer derartige Fragen sind immer der Hersteller und der TÜV die ersten Adressen.

Auf wen will man sich denn im Ernstfall berufen? Will mann dann sagen, der "Dingens" im Forum x-y hat aber gesagt, das geht?

........

wir haben ihnen in den gewünschten Reifengrößen die entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen in separaten Emails bereits zugesendet. Die Geschwindigkeitskennzeichnung W ist in Verbindung mit den jeweiligen Tragfähigkeitskennziffern für ihr Fahrzeug ausreichend. Die Abnahme durch eine Prüfinstanz in nicht notwendig.

Geschwindigkeitskennzeichnungen und Tragfähigkeitskennziffern aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder aus der EG-Übereinstimmungserklärung sind nicht bindend. Wenn technisch möglich dürfen diese sowohl über als auch unterschritten werden. Bindend sind die vom Fahrzeughersteller angegebenen Reifengrößen.

Mit freundlichen Grüßen

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Möglich ist das ja. Ich habe das selbe damals bei meinen E39 gemacht und bin runter von Traglast 94V / 228km/h Serie (laut Fahrzeugschein) auf vorn 225/35/19 88W und hinten 255/30/19 91Y. Es lag noch gerade so im Rahmen meiner Traglast und ging per Einzelabnahme in meinen Fall da ich BMW Felgen eines anderen Modells eingetragen haben wollte.

Aber bedenke bitte das dies auch einen erhöhten Geschwindigkeitsindex erfordert eventuell, da je schneller deine Höchstgeschwindigkeit für dieses Fahrzeug ist, wird die Traglast geringer gegenüber der Geschwindigkeit. Daher immer genau mit dem TÜV ausrechnen was noch möglich ist und was nicht.

Rw-lastabschlag

Vor dem TÜV kommt immer der Fahrzeughersteller und Reifenhersteller, dann kommt der TÜV.

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