Touran aus Wandlung gekauft :-(

VW Touran 1 (1T)

Hallo liebe Motor Talker,

ich hab folgendes problem, ich habe letzte Woche einen Touran Highline 170 PS gekauft, leider nicht da wo ich wohne (nähe Frankfurt) sondern in einem anderen Autohaus 250 km entfernt. Da die Tür hinten links schon nach einem Tag nicht mehr aufgeht ich aber Gebrauchtwagen Garantie habe bin ich hier zu meinem Händler gefahren, der als erstes mal die Reperatur Historie über FGStellnr. ausgedruckt hat um zu sehen was schonmal gemacht wurde. als dieser mir dann 15 Seiten in die Hand gedrückt hat und er mir sagte das es sich hier um ein gewandeltes Fahrzeug handelt wurde ich erstmal ein bischen bleich.
Das auto hat 69 Punkte an Reperaturen manche jedoch doppelt es geht von Windgeräuschen über nicht funktionierende FH über Startprobleme , KKabelbäume usw.
Ich hatte den Händler gefragt ob das Auto in einwandfreiem Zustand, worauf er meinte alles bestens, wie neu.
Ich habe auch gefragt was an dem Auto schon alles gemacht wurde und darauf hin sagt er mir das dürfe er mir nicht sagen.
Ich komme mir volkommen verarscht vor, hätte ich die Reperatur Liste gesehen hätte ich das Auto nie gekauft.
Das Auto ist auf mich zugelassen und ich hab bisher 600 km gefahren, was eine Rückgabe wohl ausschliest da mir von meinem Händler gesagt wurde das das teuer wird.
Was kann ich nun tun ?
Kann ich irgendetwas heraushandeln ?
Rechtschutz hab ich glaub ich nicht, muss nochmal nachschaun ob da KFZ bei ist.
Danke erstmal für alle tips und antworten.
Gruß
Marco

16 Antworten

danke volker, aber sehr verwirrend das ganze.

Zitat:

Original geschrieben von hitman69


danke volker, aber sehr verwirrend das ganze.

Warum verwirrend?

Ein Händler ist verpflichtet eine Ware ohne Mängel zu liefern, kann er dies nicht besteht die Möglichkeit der Nachbesserung. Bekommt er das noch immer nicht geregelt hat der Kunde Anspruch auf Kaufpreisminderung, Schadensersatz oder der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten.
(Er bekommt seine Kohle und der Händler seine Ware)

Und um genau so eine zurückgegebene Ware geht es jetzt hier.
Wobei ich mir recht sicher bin das ein gewandeltes Fahrzeug einen Mangel darstellt der angegeben werden muß denn ein Mangel liegt vor wenn das Produkt anders beschaffen ist, als man es von einem solchen Produkt normalerweise erwarten kann, selbst wenn dazu nichts in der Beschreibung stand.

EDIT:

Eine Wandlung muß wohl doch nicht angegeben werden aber ein RA wird wohl doch gebraucht.
Siehe auch dieses ähnliche Thema:
http://www.motor-talk.de/.../...2-nachbesserungsversuche-t1911893.html

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