Touran aus Wandlung gekauft :-(

VW Touran 1 (1T)

Hallo liebe Motor Talker,

ich hab folgendes problem, ich habe letzte Woche einen Touran Highline 170 PS gekauft, leider nicht da wo ich wohne (nähe Frankfurt) sondern in einem anderen Autohaus 250 km entfernt. Da die Tür hinten links schon nach einem Tag nicht mehr aufgeht ich aber Gebrauchtwagen Garantie habe bin ich hier zu meinem Händler gefahren, der als erstes mal die Reperatur Historie über FGStellnr. ausgedruckt hat um zu sehen was schonmal gemacht wurde. als dieser mir dann 15 Seiten in die Hand gedrückt hat und er mir sagte das es sich hier um ein gewandeltes Fahrzeug handelt wurde ich erstmal ein bischen bleich.
Das auto hat 69 Punkte an Reperaturen manche jedoch doppelt es geht von Windgeräuschen über nicht funktionierende FH über Startprobleme , KKabelbäume usw.
Ich hatte den Händler gefragt ob das Auto in einwandfreiem Zustand, worauf er meinte alles bestens, wie neu.
Ich habe auch gefragt was an dem Auto schon alles gemacht wurde und darauf hin sagt er mir das dürfe er mir nicht sagen.
Ich komme mir volkommen verarscht vor, hätte ich die Reperatur Liste gesehen hätte ich das Auto nie gekauft.
Das Auto ist auf mich zugelassen und ich hab bisher 600 km gefahren, was eine Rückgabe wohl ausschliest da mir von meinem Händler gesagt wurde das das teuer wird.
Was kann ich nun tun ?
Kann ich irgendetwas heraushandeln ?
Rechtschutz hab ich glaub ich nicht, muss nochmal nachschaun ob da KFZ bei ist.
Danke erstmal für alle tips und antworten.
Gruß
Marco

16 Antworten

servus,

hat man auch hier nicht sowas wie ein 14-tägiges rückgaberecht???

" Ich habe auch gefragt was an dem Auto schon alles gemacht wurde und darauf hin sagt er mir das dürfe er mir nicht sagen.

Ich komme mir volkommen verarscht vor, hätte ich die Reperatur Liste gesehen hätte ich das Auto nie gekauft. "

evtl. kannst du dich auf die " mängelliste beziehen und die tatsache, das sie dir vorenthalten worden ist. evtl. auch mal bei einm ra erkundigen...

wenn es nur darum ginge die 600km abnützung zu erstatten dann würde ich dieses sofort in kauf nehmen.

ein prinzipielles 14 tages rückgaberecht gibt es nicht!
nur im versandhandel.

ich meine du hast nur die möglichkeit das auto reparieren zu lassen und wenn nach 3 erfolglosen versuchen immernoch kaputt dann zurück damit.
es muß aber 3 mal der gleiche mangel sein.
ein anderer ansatzpunkt ist du kannst den händler nachweisen de er gewusst hat das an den auto zum zeitpunkt des verkaufes was nicht i.O. war und er es dir verschwiegen hat.
was aber schwer sein dürfte.

ich würde auf jeden fall ein beratungsgespräch bei einem fachanwalt führen.

es könte sich herausstellen, das die tatsache, daß es sich um ein gewandeltes auto handelt, einen erheblichen mangel darstellt, der nicht verschwiegen werden darf.

das wäre mir die kosten für ein beratungsgespräch wert.

ich würde erstmal bei dem händler anfragen ob er das auto nicht einfach zurücknimmt ...

wenn es ein innungsbetrieb ist würde ich mal den begriff schiedstelle und anwalt erwähnen ...

zumindest bei mir hat das mal wunderbewirkt und ich habe mein auto damals sogar noch nach 9 monaten zurückgegeben .... natürlich gegen eine kilometer nutzungsgebbühr

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Wenn am Fahrzeug jetzt alle Mängel behoben sind, ist doch alles ok. Dann ist doch völlig unerheblich, ob das Fahrzeug vorher gewandelt wurde. Eine lange Reperaturhisorie ist doch Mangel, der beim Autokauf mitgeteilt werden muss. Natürlich ist es unschön, wenn das nicht erwähnt wird. Wenn der Händler aber garantiert, dass es jetzt i.O. sehe ich kein Problem.

Ich hoffe, dass du wenigstens preislich gut zurecht gekommen bist, also wenig für den Wagen bezahlt hast.

Sehr ärgerlich so etwas.
Dass der Händler/Verkäufer dir die Reparaturhistorie nicht nennen darf, ist totaler Tinnef. Er hatte wohl die Befürchtung, das Fahrzeug dann nicht zu verkaufen, bzw. nur für erheblich weniger Geld.
Wenn du einen Anwalt beauftragen möchtest, dann sollte deine Rechtschutzversicherung auch den "Vertragsrechtschutz" beinhalten. Dann werden die Kosten wohl übernommen (war bei mir jedenfalls so).
Die hier angesprochene Sache mit dem dreimaligen Reparaturversuch stimmt so auch nicht ganz. Eine Wandlung kann auch aufgrund vieler verschiedener Mängel durchgesetzt werden. Man geht dann von einem mängelbehafteten Fahrzeug aus. Es würde theoretisch auch nur ein sicherheitsrelevanter Mangel reichen, der nach einem Reparaturversuch nicht behoben werden konnte.  Es gibt also verschiedene Voraussetzungen/Möglichkeiten für eine Wandlung. Kann dir der Händler einen Beweis erbringen, dass an dem Fahrzeug alle Mängel beseitigt wurden? Das sollte ja irgendwo im System vermerkt sein.
Ich würde an deiner Stelle mit dem Verkäufer reden und dann notfalls einen Anwalt einschalten.

Gruß Tom

Hallo,

das alle mängel beseitigt sind denke ich, weiß ich aber nicht.
Es war einiges an Windgeräuschen aber wohl auch an der Hinterachse bzw Leitungssatz Pumpedüseeinheit wurde gewechselt, das Auto ist mehrfach einfach nicht mehr angesprungen ,
Bremsträger wurden getauscht, Bremsklötze bearbeitet, Stoßdämpfer hi li erneuert, Bedienelemente ausfall der linken Tür, Motor keine Leistung, Motor ruckelt, aussetzer im Leerlauf,
bei 28 Tkm antrag auf Wandlung.
Ob da alles behoben wurde wird sich noch rausstellen, ich werde mal meine Rechtschutzversicherung anrufen und wenn der Verkäufer wieder da ist mal mit Ihm reden.
Irgendetwas muss man ja machen können, entweder Wagen zurück wobei das schwieig ist wegen der Haltereintragung und den Km die ich bis dahin gefahren bin.

Ich denke an 2 weitere Jahre Garantie und die dafür fällige Inspektion um die Garantie zu bekommen.
Das sind ungefähr 1000 Euro.

Was haltet Ihr davon.
Gruß
Marco

noch mal -

hier ist kein rechtsberatungsforum - ich würde mich, bevor ich mich mit dem VK auseinander setze, erst von einem anwalt beraten lassen, um einen überblick über die rechtliche situation zu erhalten...

das wird auch nicht allzu teuer sein, aber unterm strich musst du wissen, was du machst.

ich würde das auto nicht haben wollen, ich glaube nicht, das es mit jeder reparatur besser geworden ist.

Bist du im ADAC?

Dort gibt es auch eine Rechtsberatung für Mitglieder.

Ohne RA kommst du da definitiv nicht weiter.

Zitat:

Original geschrieben von MBecker172


Hallo liebe Motor Talker,

ich hab folgendes problem, ich habe letzte Woche einen Touran Highline 170 PS gekauft, leider nicht da wo ich wohne (nähe Frankfurt) sondern in einem anderen Autohaus 250 km entfernt. Da die Tür hinten links schon nach einem Tag nicht mehr aufgeht ich aber Gebrauchtwagen Garantie habe bin ich hier zu meinem Händler gefahren, der als erstes mal die Reperatur Historie über FGStellnr. ausgedruckt hat um zu sehen was schonmal gemacht wurde. als dieser mir dann 15 Seiten in die Hand gedrückt hat und er mir sagte das es sich hier um ein gewandeltes Fahrzeug handelt wurde ich erstmal ein bischen bleich.
Das auto hat 69 Punkte an Reperaturen manche jedoch doppelt es geht von Windgeräuschen über nicht funktionierende FH über Startprobleme , KKabelbäume usw.
Ich hatte den Händler gefragt ob das Auto in einwandfreiem Zustand, worauf er meinte alles bestens, wie neu.
Ich habe auch gefragt was an dem Auto schon alles gemacht wurde und darauf hin sagt er mir das dürfe er mir nicht sagen.
Ich komme mir volkommen verarscht vor, hätte ich die Reperatur Liste gesehen hätte ich das Auto nie gekauft.
Das Auto ist auf mich zugelassen und ich hab bisher 600 km gefahren, was eine Rückgabe wohl ausschliest da mir von meinem Händler gesagt wurde das das teuer wird.
Was kann ich nun tun ?
Kann ich irgendetwas heraushandeln ?
Rechtschutz hab ich glaub ich nicht, muss nochmal nachschaun ob da KFZ bei ist.
Danke erstmal für alle tips und antworten.
Gruß
Marco

hallo mbecker

also ich würde versuchen den vorbesitzer rauszufinden
und den mal fragen was da los war mit dem auto.
infos wer der vorbesitzer war solltest du am anfang vom servicebuch stehen (ist so beim golf 4 meiner frau)
mit diesen infos vom vorbesitzer würde ich zum rechtsanwalt gehen
mich beraten lassen .

mfg
koma16

Hallo zusammen,

die meisten Beiträge setzen voraus, dass der Händler verpflichtet ist, den möglichen Käufer darüber zu informieren, dass das Fahrzeug aus einer Wandlung stammt. Dieses wage ich mal zu bezweifeln, da kein Musterkaufvertrag (auch des ADAC) einen entsprechenden Eintrag - möglicherweise zum Ankreuzen - vorsieht.
Somit sollte erst einmal juristisch geklärt werden, ob der Händler dieses hätte angeben müsssen. Wenn dies nicht der Fall ist, bleiben die Gewährleistungsrechte wie bei jedem anderen Kauf auch.

Von dem unguten Gefühl beim Kauf eines Fahrzeug aus Wandlung, dass ich gut nachvollziehen kann, einmal abgesehen, bleibt nichts Greifbares für eine juristische Auseinandersetzung übrig.

Ich würde den Händler freundlich darauf ansprechen, dass man das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn man gewusst hätte, dass das Fahrzeug aus einer Wandlung stammt. In dem Gespräch würde ich deutlich machen, dass ich an einem Umtausch Interesse habe, um die juristische Klärung zu meiden.
Dann mal schauen wie der Händler reagiert. Danach kann man ja immer noch zum Anwalt laufen.

Gruss
Thorsten

hallo @ all,

muss mal saudumm fragen, sorry:

was ist oder was bedeutet wandlung???

Die Wandelung, beziehungsweise der Wandlungsanspruch, war im deutschen Kaufrecht ein Gewährleistungsanspruch bei Sachmängeln. Laut Legaldefinition in § 462 BGB alter Fassung handelte es sich dabei um die Rückgängigmachung des Kaufes. Der Käufer konnte nach der Wandelung den Kaufpreis zurückverlangen und der Verkäufer die Kaufsache.

An die Stelle der Wandelung ist durch die Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 das im allgemeinen Schuldrecht geregelte Rechtsinstitut des Rücktritts (§§ 323, 346 ff. BGB neuer Fassung) getreten. Ergänzend gelten § 437 Nr. 2 und § 440 BGB und die dort genannten Vorschriften.

Quelle: Wiki

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