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Touchscreens im Alltag

Audi S6 C8/4K, Audi A6 C8/4K Allroad, Audi A6 C8/4K
Themenstarteram 26. August 2019 um 10:48

Hallo Zusammen,

ich interessiere mich für den A6 und wollte von den glücklichen Besitzern gerne erfahren, wie sich die Touchscreens im Alltag so schlagen. Besonders würde mich interessieren, wie die Bedienung im Gegensatz zu normalen Schaltern, Knöpfen und Reglern ist? Kommt Ihr gut damit klar oder wünscht Ihr euch lieber wieder normale Bedienelemente?

Wie verhält es sich mit Fingerabdrücken? Ich kenne Touchscreens im Auto bisher nur aus unserem Firmenwagen. Da dieser nicht sehr gepflegt wird, sieht auch der Touchscreen dementsprechend aus.

Dank euch.

Beste Antwort im Thema

Bedienen lässt sich der Touchscreen gut, solange das Auto steht. Während der Fahrt muss man sich schon mehr darauf konzentrieren die richtigen Stellen zu treffen. Das funktionierte mit dem alten MMI meiner Meinung nach besser. Klar kann man viel mit der Sprachsteuerung machen. Blöd nur, dass ich bei jedem Sprachbefehl erst einmal Ruhe von meinen Mitfahren einfordern muss, damit die nicht dazwischen quatschen.

Und in Schweden, wo die Touchbedienung nicht funktioniert, ist es schon schwierig als Deutscher den schwedischen Ort korrekt ausgesprochen dem Navi mit zu teilen. :confused: Einfach geht anders.

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am 27. August 2019 um 18:52

Das ist interessant. Ist nur die Zieleingabe gesperrt oder betrifft das noch mehr Funktionen? Betrifft das nur Touch-Geräte?

Man konnte keine Zeile in der Adresseingabe ändern. Aber z.B. die Ziele vom Server abrufen ging. Ich hatte halt das Problem, dass mein Ziel vom Audi-Server vermutlich ungenau gesetzt war und dadurch mich das Navi über eine Fähre an das Ziel bringen wollt. Nur das ich mit der Fähre vom Ziel aus nach Finnland fahren wollte. Dadurch war die Strecke viel länger und die Ankunftszeit stimmte nicht.

Zitat:

@A6_hase schrieb am 27. August 2019 um 17:03:50 Uhr:

Und in Schweden, wo die Touchbedienung nicht funktioniert, ist es schon schwierig als Deutscher den schwedischen Ort korrekt ausgesprochen dem Navi mit zu teilen. :confused: Einfach geht anders.

Das stimmt. Allerdings habe ich es auch nicht geschafft per Sprache so etwas einfaches wie "Köln" als Ziel einzugeben :D. An sich finde ich den Sprachassistenten super, hier haben wir uns aber über die vorgeschlagenen Lösungen kaputtgelacht :D

Ich finde die beiden Touch-Displays auch super. Das Cockpit wirkt modern und aufgeräumt. An die Fingerabsdrücke gewöhnt man sich. Die wische ich bei meinem Handy auch nicht alle 5 Minuten weg :D

Als Info interessantes Gerichtsurteil aus Karlsruhe:

https://www.auto-motor-und-sport.de/.../

Je nachdem, wie das Urteil so interpretiert wird, wird das ganze Fahrzeug nach dem nächsten MMI Update dann wohl nur noch per Sprachbefehl zu bedienen sein...

Zitat:

@Car-Mayday schrieb am 2. August 2020 um 11:51:20 Uhr:

Je nachdem, wie das Urteil so interpretiert wird, wird das ganze Fahrzeug nach dem nächsten MMI Update dann wohl nur noch per Sprachbefehl zu bedienen sein...

Mal bloß nicht den Teufel an die Wand.

Zitat:

@LJ_Skinny schrieb am 1. August 2020 um 14:43:57 Uhr:

Als Info interessantes Gerichtsurteil aus Karlsruhe:

https://www.auto-motor-und-sport.de/.../

Mal als ketzerische Frage in den Raum gestellt: Das Urteil verbietet augenscheinlich die Bedienung von Touchscreens, wie kann man denn dann bei einem Tesla die Typengenehmigung und damit Zulassung genehmigen, wenn wie vorliegend der Scheibenwischer ausschließlich über den Touchscreen bedient werden kann (§40 Abs. 2 StVZO). Man spricht dort u.a. von "Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird." - damit muss der Scheibenwischer entweder permanent auf der Automatikeinstellung stehen oder über einen Lenkstockhebel (oder sonstiges) aktiviert und das Intervall beeinflusst werden (nur bei Aktivierung und Einstellung des Intervalls ist doch dann auch der Wirkungsbereich gegeben?). So interpretiere ich die gesetzliche Vorgabe unter Berücksichtigung des Urteils -> und damit die bewusst ketzerisch gestellte Frage :D Was nutzen einem Scheibenwischer am Fahrzeug, wenn diese ohne Funktion (nicht bedienbar während der Fahrt) sind; klar sie sind am Auto fest verbaut (damit ist der Wirkungsbereich an sich gegeben) aber ohne die Möglichkeit, diese während der Fahrt zu benutzen, sind sie m.E. sinnbefreit

Die Frage meinerseits bezieht sich ausdrücklich nicht ausschließlich, wie im Urteil genannt, auf Tesla - wollte es nur daran festmachen! Das ist doch ein Unding; dann müsste man doch dafür sorgen, dass für alle relevanten (der StVZO unterliegenden) "Sachverhalte" Schalter oder Knöpfe geben muss und diese damit unabhängig von entsprechenden Touchscreens agieren und bedient werden können und die Zulassungsgenehmigung für den Fahrzeugtyp erteilt werden kann (sei es Audi, BMW, Tesla etc).

Was meint ihr? Klar, die "Frage"/ Anregung ist sicherlich provokativ formuliert, aber daran sieht man, irgendwie ein "komisches Urteil" (ohne Wertung) wenn wesentliche Funktionen (welche die Zulassungskriterium erfüllt hatten) nun nicht mehr während der Fahrt bedient werden dürfen.

Grüße

Deine Annahme ist schon falsch: "..verbietet augenscheinlich die Bedienung von Touchscreens" - die Bedienung von Touchscreens ist nicht verboten - es geht um die Zeit, die erforderlich ist, um eine entsprechende Bedienung vorzunehmen. Diese darf eben nicht zu lang sein (ohne das diese Zeitspanne näher definiert ist). Danach werden sich die Funktionen (Knopf/Sprache vs. Touch) zukünftig orientieren müssen.

Bernd genau das ist der Punkt. Deshalb eigentlich so ein bemerkenswertes Urteil. Die Touchbedienung fällt nun in die Kategorie Smartphone.

Deckt sich aber auch mit den vielen Aussagen, dass ein Touch während der Fahrt kaum sinnvoll zu bedienen ist.

Toller Unsicherheitsfaktor: Verhältnismäßige Blickabwendung. Was nun bei leerer Straße und Sonnenschein noch erlaubt ist kann nun bei Regen und dichten Verkehr nicht mehr verhältnismäßig sein. Dünnes Eis was im Einzelfall dann der Richter / Gutachter entscheiden wird.

 

Zum Scheibenwischer: solange man ihn ein / ausschalten und auf intervall schalten kann ist doch alles in Ordnung. Bei Tesla war es eben die Intervallverstellung die eben nur im Touchmenü verborgen ging.

Die neuen Dashboarddesigns werden somit umso wichtiger werden. Jedes Untermenü wird dann schon zuviel sein für verhältnismäßige Blickabwendung.

Bleibt ja noch die Sprachsteuerung für die Fahrt.

Das zitierte Urteil ist ja auch völlig nachvollziehbar. Alles, was ich über das Touch direkt erreiche, ist für mich bei normaler Verkehrslage gut bedienbar. Zumeist besser, als über feste Tasten.

Ich weiß nicht, wie tief man bei Tesla zur Bedienung der Scheibenwischer und Menüs muss.

Behüte Gott aber sollte mir einmal ein Unfall passieren ...........dann waren beide Hände am Lenkrad und der Blick auf die Fahrbahn und den Verkehr gerichtet.

Zitat:

@LJ_Skinny schrieb am 2. August 2020 um 14:42:54 Uhr:

Bernd genau das ist der Punkt. Deshalb eigentlich so ein bemerkenswertes Urteil. Die Touchbedienung fällt nun in die Kategorie Smartphone.

Nein das ist nicht der Fall - Smartphone ist ganz grundsätzlich untersagt. Und auch das Urteil ist mit gesundem Menschenverstand für mich selbstredend.

Wenn man bei ungünstiger Witterung sein Auto in die Pampa semmelt, weil man den Drang verspürte irgendetwas am Touchscreen rumfummeln zu müssen, dann bin ich froh dass dies nicht auf Andere (z.B. den Händler oder Hersteller) abwälzbar ist. Selbst wenn die Bedienung im Auto ungünstig ist, muss ein Fahrer im Kopf so klar sein die Verkehrssicherheit immer zu Priorisieren.

Aber es soll ja auch Leute geben die dem Navi folgend in einen See abbiegen und sich wundern dass es Nass wird...

Der Vergleich der AMS zum Touchslider für Lautstärke m Golf8 hinkt für mich etwas; weil diese Funktion auch direkt am Multifunktionslenkrad zur Verfügung steht.

Hier ist übrigens der Volltext: https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/5723.htm

Wenn ich das lese kann man leider schlussfolgern: Gegenüber Polizeibeamten nach Unfall keine Angaben zur Sache, kann eigentlich nur negativ ausgehen. Immerhin hat nicht Tesla Telemetrie zum Urteil geführt, sondern eigene Blödheit (Karre abgelenkt in den Graben setzen) in Tathergang mit eigener Blödheit (Aussage zum Touchscreen)...

Mal anders gefragt, was passiert, wenn der Scheibenwischer im Tesla an ist, dieser aber aufgrund von starkem Regen zu schwach wischt, dann darf ich gemäss Urteil nicht die Stärke des Wischers am Touchscreen erhöhen. Passiert mir dann aber ein Unfall, weil ich in diesem Moment nicht richtig sehe und alles innerhalb von Sekunden Bruchteilen erfolgt, so dass ich nicht die Möglichkeit habe anzuhalten (plötzlicher Platzregen), bin ich dann nicht schuldig?

Ich glaube man ist immer der Gearschte.

Soweit ich verstanden habe, ging es doch nur um die Frequenz der Intervallstufe (bei uns der kleine Schalter). Vermutlich gibt es auch bei Tesla jederzeit die Möglichkeit, über den Lenkstockhebel auf schnellen Dauerbetrieb zu stellen.

Etwas anderes wäre wohl kaum zulassungsfähig.

Ich denke, dass es noch eine ganze Menge Optimierungen bei der Display Nutzung während der Fahrt geben sollte. Z.B. Koppelung an aktiven Spur- und Abstandsassi. Oder Kontrolle der Blickrichtung des Fahrers und deren Dauer in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit (Gibt es die Blick-Kontrolle nicht schon bei BMW?).

Auf die 100 Euro und den Punkt ist im Falle des Unfalles wirklich gesch... Aber könnte diese Auslegung dann evtl auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben?

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