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Totalschaden...Wiederbeschaffungswert
Hallo,
Sonntag Nacht löste sich ein LKW Reifen auf der BAB und traf genau auf den Ford Mondeo von meinem Bruder.
Es ist ein Mondeo 1.8 16V MkII BJ'98 Ghia, Automatik-Schaltung, Klima-Automatik, Park-Distance,etc…85tkm , HU/AU 04/2007 neu, Zahnriemen neu, Bremsen nagelneu
Die gegnerische Versicherung hat gleich Zahlungswilligkeit zugesichert.
Wir haben dann gleich am nächsten Tag von der Dekra den Mondeo begutachten lassen. Bei dem Gutachten kam folgendes heraus:
Reparaturkosten: ca. 10.000€
Restwert: 760€
Wiederbeschaffungswert: 3900€
->wirtsch. Totalschaden
Nun haben wir das Problem, dass wir im Umkreis von 100km (Rhein-Main) kein vergleichbares Auto in diversen Autobörsen zu diesem Preis finden können.
Der Gutachter meint, dass man ja nicht Anspruch auf ein gleiches Auto hätte, sondern ein vergleichbares. So müsse man halt auch eine Basis-Ausstattung oder höhere Laufleistung in Kauf nehmen. Der Gutachter hat laut eigener Aussage bei mobile.de ein paar Angebote gefunden. Allerdings hat er kein Auto zeigen können, welches nun wirklich mit dem Unfallwagen vergleichbar wäre. Ebenso hat er nicht darauf geachtet, wer der Verkäufer ist, sodass da auch einige dubiose Export-Händlerangebote dabei waren.
Ich finde, dass der Wiederbeschaffungswert einfach zu niedrig angesetzt ist.
Laut autobudget.de erhalte ich einen Händler-Vk von EUR 4.650,-
Natürlich sagt die Schwacke-Liste was anderes, aber wenn der Markt doch andere Preis vorgibt…
Was würdet Ihr vorschlagen, damit wir ein vernünftiges vergleichbares Auto erhalten können, ohne selbst was draufzulegen? Können wir eigentlich ein Gutachten anfechten, welche selbst von uns in Auftrag gegeben wurde?
Grüße
scrooge313
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Dezember 2017 um 18:44:41 Uhr:
Der Gutachter, der den WBW ermittelt hat.
:D
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81 Antworten
dann gibt es ein Bahn Fahrkarte der zweiten Klasse einfache Fahrt.
Zitat:
Original geschrieben von scrooge313
. Leider wird dieser Betrag laut Auskunft der Bank erst 10 Tage nach Einreichung in Wert gestellt.
scrooge313
Das wäre rechtswidrig. Der Scheck muss spätestesn 3 Tage nach Einreichung valutiert werden.
BM
Zitat:
Das wäre rechtswidrig. Der Scheck muss spätestesn 3 Tage nach Einreichung valutiert werden.
Wenn dem so ist, dann hat die Bank Mist erzählt. jedenfalls wurde der Scheck sofort nach erhalt bei der Bank zur Wertstellung abgegeben. Aus "Sicherheitsgründen" sei der Scheck aber für 10 Tage gesperrt, so dass man erst dann über den Betrag verfügen könne. Weiß jetzt natürlich nciht, ob die Bankangestellte nur einfach keine Ahnung hatte, oder aber ob die DB das generel so handhabt. Fakt ist, dass die Hausbank das Geld nicht rausrückte...
Grüße
scrooge313
Bin auch bei der DB, bei uns werden die Schecks am nächsten Tag gebucht, man kann auch über das Geld verfügen.
Die Gutschrift ist natürlich unter Vorbehalt (wie bei jeder Bank), aber man kommt an die Kohle ran.
Zitat:
Original geschrieben von scrooge313
Wenn dem so ist, dann hat die Bank Mist erzählt. jedenfalls wurde der Scheck sofort nach erhalt bei der Bank zur Wertstellung abgegeben. Aus "Sicherheitsgründen" sei der Scheck aber für 10 Tage gesperrt, so dass man erst dann über den Betrag verfügen könne. Weiß jetzt natürlich nciht, ob die Bankangestellte nur einfach keine Ahnung hatte, oder aber ob die DB das generel so handhabt. Fakt ist, dass die Hausbank das Geld nicht rausrückte...
Grüße
scrooge313
Der BGH hat eindeutig entschieden, dass ein Inlandscheck 3 Tage nach Einreichung valutiert werden muss. Grund: Nach spätestens 3 Tagen hat die DB Kenntnis darüber, dass der Scheck eingelöst wird. Darüber hinaus gibt es sogar die Möglichkeit , sich einen V-Scheck BAR auszahlen zu lassen, wenn die Bezogene Bank nicht gleich der Einreicherbank ist und man/n über eine gute Bonität verfügt. Ist allerdings kein Muss - aber ein Kann für die Bank.
BM
Zitat:
Der BGH hat eindeutig entschieden, dass ein Inlandscheck 3 Tage nach Einreichung valutiert werden muss. Grund: Nach spätestens 3 Tagen hat die DB Kenntnis darüber, dass der Scheck eingelöst wird. Darüber hinaus gibt es sogar die Möglichkeit , sich einen V-Scheck BAR auszahlen zu lassen, wenn die Bezogene Bank nicht gleich der Einreicherbank ist und man/n über eine gute Bonität verfügt. Ist allerdings kein Muss - aber ein Kann für die Bank.
Das glaube ich Dir gerne... nur scheint es von den Banken wohl nicht immer so umgesetzt zu werden. Mit etwas googlen habe ich weitere Kundenberichte gefunden, wo der Scheck erstmal nicht ausbezahlt wurde. Z.B.:http://www.juraforum.de/forum/archive/t-14608/verrechnungsscheck
Jetzt eh erstmal schauen, was die Versicherung zur Kostenaufstellung sagen wird.
Ürigens, die Versicherung hat das Geld nicht einfach überwiesen, da sie angeblich eine neue Software einsetzten, mit der der Sachbearbeiter noch nicht ganz klar kommt und noch nicht genau weiß, wie man das damit macht. Der Versand eines Schecks ginge da für sie leichter ...
Grüße
scrooge313
ein kurzes Schreiben an die Innenrevision deiner Bank mit dem Hinweis auf dieses Urteil uns es fluppt.
(Urteil des Bundesgerichtshofes vom 06.05.1997 - Az. XI ZR 208/96).
Fragt sich nur ob der Aufwand lohnt. Aber ich würd lieber was drauflegen als einer Bank was zu schenken.
BM
Hallo,
bis jetzt hat die Versicherung die eingereichten Nebenkosten des Unfalls nicht erstattet. Auch sonst machten sie keinen Mucks.
Was meint Ihr...Anwalt arbeiten lassen, oder selbst nochmal ein Schreiben aufsetzen?
Grüße
scrooge313
Anwalt...
Heute kam ein Brief von der Versicherung.
1. Unkostenpauschale für Telefon, etc. 30,00€
->Sie erstatteten bereits 20,-€. Mehr gibts nur nach Einreichen der Kostenbelege. Frage: Welche Kosten fallen an, wenn die Freiminuten des Handytarifs aufgebraucht wurden. Auf der Rechnung steht bei der Verbindung ja 0,00€
2. An- und Abmeldegebühren inkl. neuer Kennzeichen 86,00€
->Sie zahlten 50,-€.Mehr gibts nur nach Einreichen der Kostenbelege. Kein Prob, denn die realen Kosten betragen bei uns 96€
3. Totalschadenpauschale 90,00€
->Verweigern die Zahlung
4. Spritkosten mit Leihwagen für Fahrzeugbesichtigung des Ersatzwagens 17,78€
->Verweigern die Zahlung
5. Bahnfahrt (2. Klasse) zum Kauf des Ersatzfahrzeugs 34,00€
->Bezahlen erst nach Einreichen des Kostenbeleges.
6. Heimfahrt mit neu gekauftem Ersatzwagen, Kilometerpauschale von 0,30€ 33,12€
->Verweigern die Zahlung
7. Kreditkosten + Bankgebühren 40,76€
->Bezahlen erst nach Einreichen des Kostenbeleges.
Termin beim Anwalt wurde gemacht :)
Ich frage mich, was sie damit bezwecken wollen, denn jetzt müssen sie halt noch zusätzlich 'nen Anwalt zahlen :)
Viele Grüße,
scrooge313
Das ist wirklich traurig, dass die Versicherung bei diesen lächerlichen Beträgen hier so mauert.
Naja, wenn sie es halt nicht anders wollen. Gibt es halt Post vom Anwalt... :)
Kleinvieh macht auch Mist. Zusammen ergeben sie Posten ja 331,66€ :-)
Aber wahrscheinlich immernoch ein absolut mickriger Betrag im Haftpflichfall.
sieht bei mir auch wie ein WTS aus, brauche Hilfe
Hallo, mir ist gestern jemand in meinen 92er BMW 325i gefahren... sieht nach Totalscchaden aus laut BMW Werkstatt...
Soll ich nun einen BMW Gutachter nehmen (die wollen ja was verdienen) oder einen freien?
der Wagen ist ohne Rost und super gut gepflegt, habe nun Angst, daß ich keinen ordentlichen WBW bekomme...
Wer kann mir am bsten helfen?
Weiters kommt noch dazu, daß meine Frau, der der Unfall passiert ist, Nackenschmerzen hat und heute zum Arzt muß.
Gibt es da irgendwo Zahlen wo ich mal nachschauen kann?
Brauche echt Eure Hilfe dazu...!!!
Re: sieht bei mir auch wie ein WTS aus, brauche Hilfe
Zitat:
Original geschrieben von Iggy1968HR
habe nun Angst, daß ich keinen ordentlichen WBW bekomme...
Meine Sorge wäre eher, einen außerordentlichen RW zu bekommen...
ROFL
das kommt ja noch dazu... dafür muß man den Wagen auch noch loswerden...