Totalschaden...Wiederbeschaffungswert
Hallo,
Sonntag Nacht löste sich ein LKW Reifen auf der BAB und traf genau auf den Ford Mondeo von meinem Bruder.
Es ist ein Mondeo 1.8 16V MkII BJ'98 Ghia, Automatik-Schaltung, Klima-Automatik, Park-Distance,etc…85tkm , HU/AU 04/2007 neu, Zahnriemen neu, Bremsen nagelneu
Die gegnerische Versicherung hat gleich Zahlungswilligkeit zugesichert.
Wir haben dann gleich am nächsten Tag von der Dekra den Mondeo begutachten lassen. Bei dem Gutachten kam folgendes heraus:
Reparaturkosten: ca. 10.000€
Restwert: 760€
Wiederbeschaffungswert: 3900€
->wirtsch. Totalschaden
Nun haben wir das Problem, dass wir im Umkreis von 100km (Rhein-Main) kein vergleichbares Auto in diversen Autobörsen zu diesem Preis finden können.
Der Gutachter meint, dass man ja nicht Anspruch auf ein gleiches Auto hätte, sondern ein vergleichbares. So müsse man halt auch eine Basis-Ausstattung oder höhere Laufleistung in Kauf nehmen. Der Gutachter hat laut eigener Aussage bei mobile.de ein paar Angebote gefunden. Allerdings hat er kein Auto zeigen können, welches nun wirklich mit dem Unfallwagen vergleichbar wäre. Ebenso hat er nicht darauf geachtet, wer der Verkäufer ist, sodass da auch einige dubiose Export-Händlerangebote dabei waren.
Ich finde, dass der Wiederbeschaffungswert einfach zu niedrig angesetzt ist.
Laut autobudget.de erhalte ich einen Händler-Vk von EUR 4.650,-
Natürlich sagt die Schwacke-Liste was anderes, aber wenn der Markt doch andere Preis vorgibt…
Was würdet Ihr vorschlagen, damit wir ein vernünftiges vergleichbares Auto erhalten können, ohne selbst was draufzulegen? Können wir eigentlich ein Gutachten anfechten, welche selbst von uns in Auftrag gegeben wurde?
Grüße
scrooge313
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Dezember 2017 um 18:44:41 Uhr:
Der Gutachter, der den WBW ermittelt hat.
😁
81 Antworten
Verräter !! 🙁
Frage zu Nutzungsausfall und Anwalt!!!
Sodele, ist jetzt, nach 2 Wochen soweit bearbeitet, daß unser Anwalt eine Zusammenstellung an die gegenerische Versicherung geschickt hat.
Hier erstmal die Aufstellung:
1. Wiederbeschaffungswert abzgl Restwert
2. Nutzungsausfallentschädigung lt. Gutachen 14 Tage
3. Gutachentenkosten lt. Gutachterrechnung
4. Unkostenpauschale von 25 €
5. Kindersitz lt. Rchnung Kaufbeleg
Frage 1: fehlt da nicht noch etwas, wie z.B. die PAuschale für Ab- und Anmeldung? Fällt Euch sonst noch etwas ein worauf ich Anspruch habe?
Frage 2: der Unfall ist heute schon 15 Tage her, bis ich das Geld für den neuen habe (Anwalt gab 10 Tage Zahlungsziel) sind es dann 25 Tage; der Gutachter, der ja den Nutzungsaufall festgelegt hat, kam erst 5 Tage nach dem Unfall, weil noch das Wochenende dazwischen war... Auto ist nicht fahrbereit; Also, kann man die ANzahl der Tage erhöhen?
Frage 3: unser Anwalt hat uns nicht orher wegen seiner Kosten aufgeklärt, da uns Rechtschutz keine verkehrsrechtschutz hat, muüssen wir den Anwalt zahlen oder die Versicherung?
Ich freue mich auf Eure Erfahrungen,
Gruß, Sven
Re: Frage zu Nutzungsausfall und Anwalt!!!
Zitat:
Original geschrieben von Iggy1968HR
Sodele, ist jetzt, nach 2 Wochen soweit bearbeitet, daß unser Anwalt eine Zusammenstellung an die gegenerische Versicherung geschickt hat.
Hier erstmal die Aufstellung:
1. Wiederbeschaffungswert abzgl Restwert
2. Nutzungsausfallentschädigung lt. Gutachen 14 Tage
3. Gutachentenkosten lt. Gutachterrechnung
4. Unkostenpauschale von 25 €
5. Kindersitz lt. Rchnung KaufbelegFrage 1: fehlt da nicht noch etwas, wie z.B. die PAuschale für Ab- und Anmeldung? Fällt Euch sonst noch etwas ein worauf ich Anspruch habe?
Gruß, Sven
Ja, du hast noch weitere Ansprüche und nein, die Versicherung wird deinen Anwalt darüber nicht aufklären, aber bei geklärter Schuldfrage seine Gebührenrechnung bezahlen.
Zitat:
Ja, du hast noch weitere Ansprüche und nein, die Versicherung wird deinen Anwalt darüber nicht aufklären, aber bei geklärter Schuldfrage seine Gebührenrechnung bezahlen.
Du verstehst, was xAKBx hiermit sagen möchte ? 😉
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ääähhhmmm....
Die Versicherung wird den Anwalt bezahlen? Welche Forderungen kann ich noch geltend machen...
Irgendwie habe ich das Gefühl, den falschen Anwalt ausgesucht zu haben.... dumme Sache, obwohl er in den "Gelben Seiten" mit Verkehrs- und Versicherungsrecht geworben hat... der hat eine Woche gebraucht, seitdem er das Gutachten hat, der Versicherung zu schreiben...
Das dauert mir echt alles zu lange, denn ich brauche ja das Geld für einen neuen.....
Könnt Ihr Euch bitte genauer ausdrücken, wenn nicht öffentlich dann ahlt per PN!!!
Daaaaanke :-)
Ja, du hast das richtig erkannt. Der Rechtsanwalt hat wohl nicht sehr grosses Interesse am Verkehrsrecht.
Die Ab- und Anmeldekosten werden (glaub ich zumindest) gegen Nachweis erstattet.
ZU weiteren Ansprüchen, werden hier sicherlich die Juristen noch etwas sagen können....
Zitat:
Die Versicherung wird den Anwalt bezahlen?
Ja, sofern die Schuldfrage zu deinen Gunsten geklärt ist.
Zitat:
Welche Forderungen kann ich noch geltend machen...
... sollte für dich dein Anwalt klären, darum wird ja auch hier im Forum immer wieder daraufhingewiesen, bei jedem Unfall sofort einen Anwalt einzuschalten.
Zitat:
Irgendwie habe ich das Gefühl, den falschen Anwalt ausgesucht zu haben
Da wirst du nicht der einzige sein, der eine falsche Entscheidung getroffen hat (hinsichtlich der Anwaltswahl)
Zitat:
.. der hat eine Woche gebraucht, seitdem er das Gutachten hat, der Versicherung zu schreiben
Dann hat er wohl zuviel zu tun oder noch bessere Mandate. Dabei kann man natürlich auch Anspruchspositionen seines Mandanten übersehen.
Zitat:
Das dauert mir echt alles zu lange, denn ich brauche ja das Geld für einen neuen.....
Auch ein Anwalt schreibt letztlich nur Briefe und setzt nur Termine. Geduld, die Entschädigung wird dir (oder deinem Anwalt) überwiesen.
Zitat:
Könnt Ihr Euch bitte genauer ausdrücken, wenn nicht öffentlich dann ahlt per PN!!!
Für eine Rechtsberatung hast du doch einen Anwalt, der damit seinen Lebensunterhalt verdient.
Denn, wer sich Arroganz Versichert, der hat endlich aus gekichert, der schliesst vom ersten Augenblick ein festes Bündnis mit dem Strick....
Zitat:
... sollte für dich dein Anwalt klären, darum wird ja auch hier im Forum immer wieder daraufhingewiesen, bei jedem Unfall sofort einen Anwalt einzuschalten.
und xAKBx ? würde der arme Kerl ohne einen der Wegelagerer des Schadenrecht eher zu seinem Geld kommen ?
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
und xAKBx ? würde der arme Kerl ohne einen der Wegelagerer des Schadenrecht eher zu seinem Geld kommen ?
Das kommt auf den Anwalt und/oder Sachverständigen an.
du könntest auch Politiker sein, eine sehr diplomatische Antwort 😉
Mir reicht es langsam!!!
Habe eben bei der Versicherung angerufen, wegen Teilzahlung. Die nette Sachbearbeiterin sagte mir, daß erst am vergangenen Freitag das erste Schreiben des Anwaltes angekommen ist.
Er hat es doch schon am 28.06.07 weg...???? Die gute Frau sagte mir, er habe die falsche Adresse genommen... Was bitte, ist das für ein Anwalt, der noch nicht einmal dieses vernünftig recherchieren kann?
Dann kommt noch dazu, daß der Schädiger noch keine Stellung dazu genommen hat (war ein VW-Bus der Gemeide, der Fahrer hatte direkt nach dem Unfall erstmal Urlaub), vorher kann die Versicherung nichts machen?!?
Nun warte ich schon seit 2,5 Wochen auf irgendeine Zahlung, nichts passiert... Und da finde ich schon lustig, wie eine 14tägige Ersatzbeschaffung möglich ist...
Du solltest ernsthaft über einen Anwaltswechsel
nachdenken....
Ansonsten hätte man Dir schon sagen müssen, dass die
Wiederbeschaffungsdauer nichts mit der Entschädigungszahlung zu tun hat.
Wenn Du das Geld für eine Ersatzbeschaffung finanzieren musst, sind die dafür entstandenen Gebühren natürlich eine Schadenposition.
Ja mir geht es ähnlich. Im deutschen Schadensersatzrecht gilt doch der Grundsatz, dass der Geschädigte so zu stellen ist, wie er stünde, wenn der Verkehrsunfall sich nicht ereignet hätte. Ist das eigene Auto beschädigt worden, kommt es auf den sogenannten Wiederbeschaffungswert an, um den Schadensersatz zu bestimmen.
Laut Rechtsprechung ist der Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten gebrauchten Kraftfahrzeugs prinzipiell der Preis eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs.
Voraussetzung sind dabei ein seriöser Automobilhändler sowie eine gründliche technische Überprüfung.
Also bei mir hat der Sachverständige einen WBW von 4350 € und einen Restwert von 400 € festgestellt.
Für 3950 € habe ich aber im weiten Umkreis keinen vergleichbaren Wagen finden können, sondern nur einen für 4800 € minus 400 € macht also 4400 €. Muss die Gegnerische Versicherung mir das zahlen?
Wie gesagt, Zulassungsjahr, km, Ausstattung waren fast gleich im Gegenteil der neue Alte hat keinen Tempomat, hinten keine Fensterheber.
Es gibt also einen Widerspruch zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Sachverständigen und dem tatsächlichen Einkaufspreis.
Wer kann die Frage beantworten?
Der Gutachter, der den WBW ermittelt hat.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Dezember 2017 um 18:44:41 Uhr:
Der Gutachter, der den WBW ermittelt hat.
😁