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Totalschaden...Wiederbeschaffungswert

Themenstarteram 17. Mai 2007 um 13:42

Hallo,

Sonntag Nacht löste sich ein LKW Reifen auf der BAB und traf genau auf den Ford Mondeo von meinem Bruder.

Es ist ein Mondeo 1.8 16V MkII BJ'98 Ghia, Automatik-Schaltung, Klima-Automatik, Park-Distance,etc…85tkm , HU/AU 04/2007 neu, Zahnriemen neu, Bremsen nagelneu

Die gegnerische Versicherung hat gleich Zahlungswilligkeit zugesichert.

Wir haben dann gleich am nächsten Tag von der Dekra den Mondeo begutachten lassen. Bei dem Gutachten kam folgendes heraus:

Reparaturkosten: ca. 10.000€

Restwert: 760€

Wiederbeschaffungswert: 3900€

->wirtsch. Totalschaden

Nun haben wir das Problem, dass wir im Umkreis von 100km (Rhein-Main) kein vergleichbares Auto in diversen Autobörsen zu diesem Preis finden können.

Der Gutachter meint, dass man ja nicht Anspruch auf ein gleiches Auto hätte, sondern ein vergleichbares. So müsse man halt auch eine Basis-Ausstattung oder höhere Laufleistung in Kauf nehmen. Der Gutachter hat laut eigener Aussage bei mobile.de ein paar Angebote gefunden. Allerdings hat er kein Auto zeigen können, welches nun wirklich mit dem Unfallwagen vergleichbar wäre. Ebenso hat er nicht darauf geachtet, wer der Verkäufer ist, sodass da auch einige dubiose Export-Händlerangebote dabei waren.

Ich finde, dass der Wiederbeschaffungswert einfach zu niedrig angesetzt ist.

Laut autobudget.de erhalte ich einen Händler-Vk von EUR 4.650,-

Natürlich sagt die Schwacke-Liste was anderes, aber wenn der Markt doch andere Preis vorgibt…

Was würdet Ihr vorschlagen, damit wir ein vernünftiges vergleichbares Auto erhalten können, ohne selbst was draufzulegen? Können wir eigentlich ein Gutachten anfechten, welche selbst von uns in Auftrag gegeben wurde?

Grüße

scrooge313

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Dezember 2017 um 18:44:41 Uhr:

Der Gutachter, der den WBW ermittelt hat.

:D

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am 24. Mai 2007 um 14:51

Für die Zukunft sollte aber auch die Ford-Werkstatt informiert werden.

Grüße

Andreas

sorry, die Frage; welches Leihauto habt ihr denn momentan und von der Werkstatt oder???

Habe schon mal bei Autoscout reingeguckt und dort einige interessante Mondeo Turnier mit Automatik gefunden in der Preisklasse von dir.

Themenstarteram 24. Mai 2007 um 21:42

Hallo,

der Leihwagen ist nicht von der Werkstatt, sondern von Europcar. Die Versicherung teilte mit, in welcher Höhe sie einen Mietwagenbezahlen und demnach bekamen wir dort einen Nissan X-Trail. Abgerechnet wird aber zwei Klassen drunter, sie hatten halt nur nix "schlechteres" da.

Eventuell haben wir nun schon einen vergleichbaren Mondeo gefunden. Wir werden da auf jeden Fall morgen mal hinfahren (150km entfernt). Am Telefon hörte sich schon mal alles ganz gut an.

Noch eine Frage von mir: Hat jemand Erfahrung mit der Erstattung einer Totalschadenpauschale. Wird diese i.d.R. erstattet?

Zitat:

Totalschaden- Pauschale mit zur Zeit ca. 90,-- €

Die Totalschadenpauschale wird damit begründet,

dass Sie zwar Ihr eigenes Auto vor dem Unfall kannten und dass es vermutlich keine Mängel hatte,dass Sie das Ersatzfahrzeug aber nicht kennen.

Wenn Sie nicht selbst Fachmann auf dem Gebiet der Kfz Bewertung sind, brauchen Sie also jemanden, der das Auto vor dem Kauf untersucht um festzustellen, ob das Auto gemessen an seinem Alter keine wesentlichen Mängel aufweist.

Denn die Kosten für die Beseitigung dieser Mängel nach

dem Kauf wird Ihnen die Versicherung nicht ersetzen.

Also müssen Sie das Fahrzeug vor dem Kauf taxieren lassen, was natürlich nicht umsonst sein wird.

Diese Kosten sind unmittelbarer Schaden, der zu den Kosten für das Ersatzfahrzeug hinzugerechnet werden muss.

Stellen Sie also vor dem Kauf sicher, dass die Versicherung diese Kosten übernimmt, falls Sie das Ersatzfahrzeug von Privat kaufen.

http://www.freie-gutachter.de/tipps/tipps6.html

 

Viele Grüße

scrooge313

am 25. Mai 2007 um 5:26

Hi

Wichtig ist auch das Kosten für ab und Neuanmeldung, Kennzeichen, Fahrt zum Verkäufer des "neuen" Fahrzeugs, Umbau von Radioanlage.... mit aufgeführt und bezahlt werden, dazu auch eine Pauschale für Telefon, Porto.....

mfg Bernd

Zitat:

Noch eine Frage von mir: Hat jemand Erfahrung mit der Erstattung einer Totalschadenpauschale. Wird diese i.d.R. erstattet?

Auch auf diese Kosten hast du eine Anspruch. Aus meiner Praxis kann ich dir allerdings mitteilen, dass hiervon die Anspruchsteller in der Praxis (leider) nur wenig Gebrauch machen.

Das lieg wohl daran, dass die meisten Geschädigten irgendwo in der Familie oder im Bekanntenkreis jemanden kennen, der sich mit Autos auskennt und so eine Besichtigung dann kostenfrei durchführt.

Themenstarteram 25. Mai 2007 um 7:51

Vielen Dank für Eure Antworten.

Zitat:

Fahrt zum Verkäufer des "neuen" Fahrzeugs

Hierbei kann man aber doch wahrscheinlich nicht die Kilimoterpauschale von 0,30€ nehmen, da wir ja einen Mietwagen haben, oder?

Grüße

scrooge313

Hier bekommst du bestenfalls eine Bahnfahrkarte der zweiten Klasse (Hinfahrt)

Themenstarteram 25. Mai 2007 um 9:46

Zitat:

Hier bekommst du bestenfalls eine Bahnfahrkarte der zweiten Klasse (Hinfahrt)

Naja, immerhin besser als nichts :)

Im neuen Gutachten ist ja nun der Wiederberschaffungszeitraum mit 10 Werktagen angeben. Mündlich erfuhren wir am 15.05., dass der Wagen einen Totalschaden erlitt. Das erste Gutachten ging schriftlich am 18.05. abends ein.

Bis wann wäre die Versicherung verpflichtet einen Leihwagen zu zahlen? Das alte Auto wird wahrscheinlich erst frühestens ab Mittwoch verkauft, sodass wir da erst dann das neue kaufen können. Die Versicherung weigert sich aber nun den Leihwagen länger als bis zum 29.05. zu bezahlen. Es liegen doch immerhin zwei Feiertage dazwischen...

Viele Grüße

scrooge313

Das war zu erwarten (sagte ich ja bereits)

Also die 14 Kalendertage (nicht die Werktage falsche Angabe im Gutachten!)) zählen von dem Moment an, in welchem du das Gutachten in der Hand gehalten hast. Die Tage davor, also ab Zeitpunkt des Unfalles sind natürlich auch zu erstatten.

Die mündliche Aussage nützt dir nichts, da du ja nicht wusstest, über wieviel Geld du verfügen kannt.

Und auch für das mangelhafte Gutachten kannst du ja nichts.

Mal sehen, wass die Versicherung hier so reguliert.

Für den Rest macht dann das grüne Männchen sein Portmonee

auf. Da werde ich dir dann zu gegebener Zeit noch einmal einen weiteren Brief aufsetzen..... :D

Themenstarteram 25. Mai 2007 um 10:48

Hallo,

danke Dellenzähler für die Infos.

Wir übertreiben es ja nun wirklich nicht mit den Kosten für die Versicherung, obwohl die jetzt natürlich so tun, als ob der Leihwagen bis jetzt eine reine Gefälligkeitstat von ihnen sei....

Wir werden jetzt auf jeden Fall den Wagen bis Mittwoch oder Donnerstag behalten, je nachdem wann das neue Auto da ist und das alte weg. Dann schauen wir, ob die Versicherung für die 1-2 Tage 'ne Rechnung schreibt. Falls ja, nehme ich Dein Angebot sehr gerne an :) :)

 

Es wird nun definitv das Fahrzeug gekauft, dass ich gestern Abend genannt habe. Es ist auch ein Ford Mondeo Ghia, ein bisschen neueres Baujahr(2000), dafür keine Automatik, kein Park-Distance und 10tkm mehr auf dem Tacho. Insgesamt wird es genau auf den WBW hinauslaufen. Insgesamt wieder ein gepfelgtes Renterfahrzeug. Jetzt muss nur noch die Knete der Versicherung und des Schrotthändlers her. Dieser kommt übrigens aus Essen angetuckert und macht mit dem Wagen bestimmt ein tolles Geschäft.

Ich halte Euch auf dem Laufenden *g*

Viele Grüße

scrooge313

sehr schön.

Und bis dahin allen ein schönes Pfingstfest hoffentlich ohne Regen

Themenstarteram 25. Mai 2007 um 10:58

Zitat:

schönes Pfingstfest hoffentlich ohne Regen

Entweder, Du hast dort wo Du wohnst den Wettergott bestochen, oder Du kannst das Haus nicht ohne Gummistiefel verlassen.

Jedenfalls suggestiert das der Wetterdienst :(

Schade, denn hier in Darmstadt, ist am WE ein großes Musikfestival.

Ich wünsche Euch auch, dass Ihr die Pfingsttage so schön wie möglich verbringt.

Veiel Grüße

scrooge313

Themenstarteram 4. Juni 2007 um 19:13

Hallo zusammen,

ich wollte nochmal kurz den aktuelen Stand der Schadenregulierung mitteilen.

Das alte Schrottauto wurde zum Restwert verkauft.

Einen Ersatzwagen konnten wir finden. Wir konnten sogar auf den WBW runterhandeln. Das Auto stand jedoch ca. 100km entfernt und wurde bei privat gekauft.

Der Mietwagen wurde an dem Tag zurückgegeben, an dem das Ersatzauto angemeldet wurde. (30.05.)

Die Versicherung hat im Zeitraum von drei Wochen zwei V-Scheck in Höhe von insgesamt 3770,-€ geschickt. Leider wird dieser Betrag laut Auskunft der Bank erst 10 Tage nach Einreichung in Wert gestellt.

Davon 3700,-€ für die Differenz von WBW und Restwert. Die Restlichen 70,- sollen die Unkosten und die Kosten für die An- und Abmeldung abdecken. Das reicht aber hinten und vorne nicht, da alleine das An- und Abmelden ca. 90€ gekostet hat. Zudem musste ein Dispotkredit in Anspruch genommen werden bzw. eine Kreditkartenauszahlung, da der Scheckbetrag ja erst zeimlich spät zu Verfügung steht und der Mitwagen ja nicht ewig ausgeliehen bleiben kann.

Von daher haben wir folgende Kosten zur Erstattung eingereicht:

1. Unkostenpauschale für Telefon, etc. 30,00€

2. An- und Abmeldegebühren inkl. neuer Kennzeichen 86,00€

3. Totalschadenpauschale 90,00€

4. Spritkosten mit Leihwagen für Fahrzeugbesichtigung des Ersatzwagens 17,78€

5. Bahnfahrt (2. Klasse) zum Kauf des Ersatzfahrzeugs 34,00€

6. Heimfahrt mit neu gekauftem Ersatzwagen, Kilometerpauschale von 0,30€ 33,12€

7. Kreditkosten + Bankgebühren 40,76€

TOTAL 331,66€

 

Mal schauen, was die davon noch bezahlen werden. Haben einen Anwalt "angedroht", wenn sie nicht alles zahlen.

 

Viel eGrüße

scrooge313

da dir diese Kosten tatsächlich entstanden sind, muss die Versicherung sie auch komplett ersetzen.

am 5. Juni 2007 um 13:39

Und wenn ein Münchner nach Hamburg fliegt um sich dort einen Ersatzwagen zu kaufen, wird das auch übernommen oder gibt es da Höchstgrenzen?

Flug 80,00

Kilometerpauschale für ca. 800 km

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