Totalschaden...Wiederbeschaffungswert
Hallo,
Sonntag Nacht löste sich ein LKW Reifen auf der BAB und traf genau auf den Ford Mondeo von meinem Bruder.
Es ist ein Mondeo 1.8 16V MkII BJ'98 Ghia, Automatik-Schaltung, Klima-Automatik, Park-Distance,etc…85tkm , HU/AU 04/2007 neu, Zahnriemen neu, Bremsen nagelneu
Die gegnerische Versicherung hat gleich Zahlungswilligkeit zugesichert.
Wir haben dann gleich am nächsten Tag von der Dekra den Mondeo begutachten lassen. Bei dem Gutachten kam folgendes heraus:
Reparaturkosten: ca. 10.000€
Restwert: 760€
Wiederbeschaffungswert: 3900€
->wirtsch. Totalschaden
Nun haben wir das Problem, dass wir im Umkreis von 100km (Rhein-Main) kein vergleichbares Auto in diversen Autobörsen zu diesem Preis finden können.
Der Gutachter meint, dass man ja nicht Anspruch auf ein gleiches Auto hätte, sondern ein vergleichbares. So müsse man halt auch eine Basis-Ausstattung oder höhere Laufleistung in Kauf nehmen. Der Gutachter hat laut eigener Aussage bei mobile.de ein paar Angebote gefunden. Allerdings hat er kein Auto zeigen können, welches nun wirklich mit dem Unfallwagen vergleichbar wäre. Ebenso hat er nicht darauf geachtet, wer der Verkäufer ist, sodass da auch einige dubiose Export-Händlerangebote dabei waren.
Ich finde, dass der Wiederbeschaffungswert einfach zu niedrig angesetzt ist.
Laut autobudget.de erhalte ich einen Händler-Vk von EUR 4.650,-
Natürlich sagt die Schwacke-Liste was anderes, aber wenn der Markt doch andere Preis vorgibt…
Was würdet Ihr vorschlagen, damit wir ein vernünftiges vergleichbares Auto erhalten können, ohne selbst was draufzulegen? Können wir eigentlich ein Gutachten anfechten, welche selbst von uns in Auftrag gegeben wurde?
Grüße
scrooge313
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Dezember 2017 um 18:44:41 Uhr:
Der Gutachter, der den WBW ermittelt hat.
😁
81 Antworten
keine Antwort, sondern Frage: Wirtschaftlicher Totalschaden, unverschuldet, Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten 4350€. Restwert: 400 €. Soweit - so gut. Aber gleiches Fahrzeug, Baujahr, km, Ausstattung sogar etwas weniger (kein Tempomat, hinten keine Fensterheber) kostet 4800 € genauer minus Restwert = 4400 € Zahlt das die Versicherung, statt 3950 €?
Evtl wurde bei dir n Altschaden zum erfassen des Wbw berücksichtigt? Allgemein schlechter Zustand deines Altfahrzeuges?
Das ist keine Antwort auf meine Frage
Die Antwort auf deine Frage lautet: NEIN
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Im deutschen Schadensersatzrecht gilt der Grundsatz, dass der Geschädigte so zu stellen ist, wie er stünde, wenn der Verkehrsunfall sich nicht ereignet hätte.
Für 3950 € gibt es auf dem Markt kein vergleichbares Auto. Da stimmt was nicht.
Und? Was ist jetzt deine Frage?
Wenn sich die gegnerische Versicherung gemeldet hat, melde ich mich auch wieder.