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Totalschaden...Wiederbeschaffungswert

Themenstarteram 17. Mai 2007 um 13:42

Hallo,

Sonntag Nacht löste sich ein LKW Reifen auf der BAB und traf genau auf den Ford Mondeo von meinem Bruder.

Es ist ein Mondeo 1.8 16V MkII BJ'98 Ghia, Automatik-Schaltung, Klima-Automatik, Park-Distance,etc…85tkm , HU/AU 04/2007 neu, Zahnriemen neu, Bremsen nagelneu

Die gegnerische Versicherung hat gleich Zahlungswilligkeit zugesichert.

Wir haben dann gleich am nächsten Tag von der Dekra den Mondeo begutachten lassen. Bei dem Gutachten kam folgendes heraus:

Reparaturkosten: ca. 10.000€

Restwert: 760€

Wiederbeschaffungswert: 3900€

->wirtsch. Totalschaden

Nun haben wir das Problem, dass wir im Umkreis von 100km (Rhein-Main) kein vergleichbares Auto in diversen Autobörsen zu diesem Preis finden können.

Der Gutachter meint, dass man ja nicht Anspruch auf ein gleiches Auto hätte, sondern ein vergleichbares. So müsse man halt auch eine Basis-Ausstattung oder höhere Laufleistung in Kauf nehmen. Der Gutachter hat laut eigener Aussage bei mobile.de ein paar Angebote gefunden. Allerdings hat er kein Auto zeigen können, welches nun wirklich mit dem Unfallwagen vergleichbar wäre. Ebenso hat er nicht darauf geachtet, wer der Verkäufer ist, sodass da auch einige dubiose Export-Händlerangebote dabei waren.

Ich finde, dass der Wiederbeschaffungswert einfach zu niedrig angesetzt ist.

Laut autobudget.de erhalte ich einen Händler-Vk von EUR 4.650,-

Natürlich sagt die Schwacke-Liste was anderes, aber wenn der Markt doch andere Preis vorgibt…

Was würdet Ihr vorschlagen, damit wir ein vernünftiges vergleichbares Auto erhalten können, ohne selbst was draufzulegen? Können wir eigentlich ein Gutachten anfechten, welche selbst von uns in Auftrag gegeben wurde?

Grüße

scrooge313

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Dezember 2017 um 18:44:41 Uhr:

Der Gutachter, der den WBW ermittelt hat.

:D

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Der Sachverständige muss euch schon darlegen können, wie den WBW ermittelt hat. Er muss euch aber kein Auto "nachweisen", dass ist ein Irrglaube. Das würde in der Praxis auch gar nicht funktionieren, da es hier immer konträre Meinungen geben würde.

z.b. meiner war aber schwarz und der ist aber rot, der hat Leichtmetallräder von BBS, meine waren aber von Borbet usw…usw.

Aber selbstverständlich müssen die Fahrzeuge vergleichbar sein.

So kann sich durchaus eine höhere Laufleistung zum Beispiel mit einem jüngeren Baujahr kompensieren lassen.

Abzustellen ist in euerem Fall jedoch mit Sicherheit auf den Privatmarkt.

Einen 9 Jahre alten Ford Mondeo werdet Ihr auf dem Händlermarkt nicht mehr finden.

Der Sachverständige hat natürlich auch einen gewissen Ermessenspielraum, wie er durchgeführte Investitionen positiv in den WBW mit einfliesen lassen kann. Wobei hier aber zu beachten ist, dass es sich bei den von euch durchgeführten Reparaturmaßnahmen lediglich um werterhaltende und nicht um Werterhöhende Maßnahmen handelt. Ein neuer Zahnriemen und eine funktionstüchtige Bremsanlage sind notwendig um ein Fahrzeug betriebs- und verkehrssicher zu halten.

Demzufolge können solche Investitionen nicht 1 zu 1 in den Wiederbeschaffungswert mit einfliesen.

 

Ich schlage vor, dass Ihr hier noch einmal mit dem DEKRA SV Kontakt aufnehmt und eine schriftliche Stellungnahme anfordert, wie er auf seinen WBW gekommen ist. Mit Telefonaten kommt ihr hier nicht weiter.

Die kann man dann einem weiteren Sachverständigen vorlegen, der seine Meinung dazu abgibt. Ein seriöser SV macht das im Rahmen des Kundendiensts oft ohne Berechnung oder gegen ein geringes Honorar.

Dann kann man weitersehen.

 

Aber nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen und vor allen Dingen keine unnötige Härte in die Angelegenheit bringen.

dann kannst du dich ja noch mal melden

am 17. Mai 2007 um 16:34

Re: Totalschaden...Wiederbeschaffungswert

 

Zitat:

Original geschrieben von scrooge313

Nun haben wir das Problem, dass wir im Umkreis von 100km (Rhein-Main) kein vergleichbares Auto in diversen Autobörsen zu diesem Preis finden können.

Dann müsst ihr euren Radius erweitern, es gibt diesbezüglich auch Gerichtsurteile dazu, das man dem Geschädigten zumuten kann auch am anderen Ende von Deutschland ein passendes Auto zu finden.

Die Zugfahrkarte hierfür muss dann natürlich die gegenersiche Versicherung übernehmen

Themenstarteram 17. Mai 2007 um 18:26

Hallo,

danke für Eure Antworten.

Ich galube, wir werden es so machen, wie Dellenzaehler es vorgeschlagen hat.

Der Gutachter soll schriftlich darlegen, wie er auf den Wiederbeschaffungswert kommt. Dann werden wir diese Info einem anderen Sachverständigen vorlegen.

Wir überlegten halt nur einen Anwalt zu nhemen, da wir überhauptnicht durchblicken, welche Kosten uns erstattet werden müssen.

Es ist leider Fakt, dass es derzeit kein vergleichbares Fahrzeug im Umkreis gibt. Wenn wir natürlich von FFm nach Hamburg fahren müssen, so ist das ein erheblicher Aufwand und schützt auch nicht davor, dass man vor ort evtl. eine Krücke besichtigt.

 

Heute haben wir bei einer interesanten Anzeige angerufen. Mondeo mit ähnlicher Ausstattung und gleichen Werten zu dem vom Gutachter genannten Preis. Die Infos waren folgende:

-Vorbesitzer gestorben

-lackierter Frontschaden

-Scheibe gerissen, ist schon bestellt, wird eingebaut wenn Wetter schön

-Kopfstützen sucht noch Frau

-Checkheft reicht Werkstatt nach

Kein Kommentar, oder :-)

Grüße

scrooge313

Themenstarteram 18. Mai 2007 um 15:14

Hallo,

Der Versicherung gebe ich wirklich nicht die Schuld, da sie echt vorbildich sofort die Schuld anerkannt hat und gleich die Kontodaten zur Geldüberweisung notiert hat.

Leider kam das Gutachten heute noch nicht per Post bei uns an, obwohl es angeblich schon am Mittwoch verschickt wurde.

Von daher musste nun ertsmal alles telefonisch geregelt werden.

Der Gutachter scheint sich wohl echt nur an mobile.de zu orientieren, denn er hat heute wieder zwei Autos genannt, von denen er meinte, dass die vergleichbar wären. Der eine hat aber nur ne GLX-Ausstattung und keine Automatik und der andere hat diverse gravierende Mängel.

Wir haben der Versicherung nun mitgeteilt, dass wir das Gutachten anfechten. Ebenso haben wir dies dem Gutachter mitgeteilt. nun meinte er, dass er die Beträge nochmal überdenken werde und sich direkt mit der Versicherung absprechen wolle. Er hat nun wohl gemerkt, dass wir nicht einfach die Kohle einsacken wollen und das Auto für billig reparieren lassen, sondern uns echt nach einem Ersatzwagen umschauen.

Wir werden jetzt mal abwarten und ggf. bei einem anderen SV die Wiederbeschaffungswert ermitteln lassen. Ein komplettes Neugutachten wäre ja viel zu teuer.

 

Zum Thema Regionalmarkt:

Mittlerweile habe ich in ganz D über mobile.de und autoscout24.de gesucht, aber kein Mondeo zu diesem Preis gefunden. Die Angebote gehen teilweise weit über 5000,-€

Wenn ihr was seht, sagt mir bitte Bescheid, Danke :-)

Übrigens: Laut schwacke hat der Mondeo einen Wert über 4620,-€ VK

Grüße

scrooge313

Zitat:

nun meinte er, dass er die Beträge nochmal überdenken werde und sich direkt mit der Versicherung absprechen wolle

Hat der DEKRA SV das wirklich so gesagt?

Themenstarteram 18. Mai 2007 um 15:52

ja, das hat er wirklich so gesagt, nachdem ich meinte, dass wir das gutachten anfechten, da wir uns an dem Unfall doch nicht bereichern wollen, sondern einfach nur einen angemessenen Ersatzwagen suchen.

Er sagte dann wörtlich: "Ich rufe dann auch mal bei der Versicherung an um mit denen zu reden, und schaue außerdem nochmal was man am Wiederbeschaffungswert machen kann."

na, dann warten wir mal das Ergebnis ab...

Themenstarteram 18. Mai 2007 um 20:21

Heute Abend lag dann doch noch das Gutachten im briefkasten.

Es wurde doch tatsächlich vergessen zu erwähnen, dass der Mondeo 'ne Klimaautomatik hat, und nicht 'ne normale Klima.

Somit ist doch das Gutachten auf jeden Fall falsch, oder?

naja, falsch kann man nicht behaupten. Es ist aber in diesem Punkt sicherlich nachzubessern. Und natürlich hat eine Klimaautomatik eine bessere Wertigkeit, wie eine manuelle Klimaanlage.

Wenn du möchtest, bin ich gern bereit, dass Gutachten für dich mal zu prüfen.

Solltest du Interesse haben schick mir eine PN

Themenstarteram 23. Mai 2007 um 20:30

Hallo,

heute ist endlich ein klein wenig Licht in die ganze Angelegenheit gekommen, vor allem Dank der tollen Unterstützung von Dellenzähler.

Ich hatte hier ja bereits schon geschrieben, dass der DEKRA-Gutachter sein Gutachten noch mal überdenken wolle. Seit dem war aber nichts mehr geschehen. Es blieb bei dem WBW von 3900,-€.

Glücklicherweise übermittelte ich das Gutachten an Dellenzähler als unabhängigen SV zwecks Überprüfung. Ich war mir als Laie natürlich auch nicht ganz sicher, ob die 3900,-€ vielleicht doch gerechtfertig waren, obwohl der Betrag 1000,-€ unter Schwacke lag. Von daher war ich um die Überprüfung des Gutachtens ziemlich froh.

Dellenzähler ermittelte nach Prüfung und Recherche einen WBW von 4800,-€.

In einem Brief an den DEKRA-Gutachter, welcher in Kopie auch an die Versicherung ging, wiesen wir auf den von Dellenzähler ermittelten Betrag hin und baten um Korrektur des erstellten Gutachtens. Dies war gestern, den 22.05.07.

Heute Morgen dann rief der DEKRA-Gutachter an, und sagte, dass er bei der Versicherung angerufen habe, diese aber das Gutachten noch nicht vorliegen habe, da er es an die falsche Niederlassung geschickt hat. Da er deshalb noch nicht mit der Versicherung über das Gutachten sprechen könne, werde er dieses solange nicht verändern. Später am Tag werde er es nochmals bei der Versicherung versuchen. Auf meine Frage, weshalb er nicht uns als Auftraggeber ansehe, verwies er auf die Leistungsabtretung an die Versicherung.

Ich rief dann gleich bei der Versicherung an um zu erfragen, weshalb sie denn ein OK für eine Überarbeitung des Gutachtens geben müssten.

Der Versicherungssachbearbeiter war aber ebenfalls wie wir etwas verwundert darüber, dass der SV, den WIR bestellt hatten, jeden winzigsten Arbeitsschritt mit der VERSICHERUNG absprechen wollte.

Original-Ton des Versicherungssachbearbeiters: "Da hat der wehrte Gutachter der Dekra wohl nicht richtig im Wochenend-Aufbau-Seminar aufgepasst. Sie sind der Auftraggeber, nicht wir. Er kann nun ruhig hier noch mal anrufen, denn das Gutachten liegt nun vor. Ich mache einen Vermerk, dass Sie angerufen haben." *ggg*

Am späten Nachmittag rief nun der DEKRA-Gutachter erneut bei uns an und machte folgende Aussage: „Ich habe mich jetzt mit der Versicherung abgesprochen, und wir konnten uns auf einen WBW von 4800,-€ einigen. Der Restwert wurde aber ebenfalls erhöht auf 1100,-€“

Ich hielt gleich nochmal Rücksprache mit der Versicherung, wo mir der nette Herr mitteilte, dass der Gutachter angegeben hätte, die Ghia-Ausstattung vergessen zu haben…ja klar, wo er sie doch auch auf dem Gutachten angegeben hat. Selbst wenn, macht das bestimmt nicht 900,-€ beim WBW aus.

Die Versicherung hofft morgen das überarbeitete Gutachten per Fax zu erhalten, um dann nach kurzer Prüfung endgültig das OK zu geben. Vorab habe man uns schon mal einen Scheck in Höhe von 3000,-€ geschickt….Hut ab vor der Kravag, bzw. R+V.

 

Nun geht es noch darum, den alten Wagen loszubekommen. Ich hoffe, der DEKRA-Mann nennt uns schnell namentlich einen Käufer für den Betrag von 1100,-€.

Einen vergleichbaren Wagen finden wir derzeit leider auch nicht für den angegeben WBW, aber da müssen wir halt noch weitersuchen. Der Mietwagen wird mind. noch bis Dienstag bezahlt.

 

Das ganze ist m.E. ein sehr kurioser Fall. Die gegnerische Versicherung hilfsbereit und freundlich, der selbst bestellte Gutachter der DEKRA das genau Gegenteil.

Er hatte stets immer in Richtung Versicherung gedacht, und ging niemals darauf ein, dass wir mit dem von ihm erstellten Gutachten niemals angemessen für den Schaden entschädigt worden wären. Vor allem, was sollten die ständigen "Absprachen" zwischen Gutachter und Versicherung????

 

Ich persönlich habe aus der Sache gelernt. Nach meinem subjektiven Empfinden kann ich die DEKRA, zumindest den einen Gutachter der DEKRA Niederlassung Darmstadt NICHT für ein unabhängiges, überparteiliches Gutachten empfehlen.

Ich möchte noch mal klarstellen, dass dies nur auf meiner eigenen Erfahrung beruht und soll in keinster Weise als Verallgemeinerung aufgefasst werden.

Jedoch muss ich sagen, dass ich keine Probleme hatte, andere Berichte über negative Erfahrungen mit der DEKRA seitens der Geschädigten in Bezug auf Haftpflicht- und Kasko-Gutachten über google zu finden.

 

Ich freue mich Dank dieses Forums schlussendlich doch noch zum Recht gekommen zu sein. Ein dreifaches Hoch auf Dellenzähler!!!! :-)

 

Viele Grüße

Scrooge313

am 24. Mai 2007 um 5:35

Hallo,

Glückwunsch :)

Und natürlich bis zum Ende der Schadensbearbeitung alles Gute.

Sehr lobenswert übrigens, dass Du auch die Ergebnisse hier postest und dich bedankst - ist nicht üblich, aber schön.

Grüße

Schreddi

erst in ner WErkstatt nach nem guten Gutachter Fragen

dann Diesen beauftragen!!

Die Werkstätten wissen schon warum Sie überwiegend freie SV beauftragen und nicht die DEKRA

Zitat:

Original geschrieben von Eckentaler

erst in ner WErkstatt nach nem guten Gutachter Fragen

dann Diesen beauftragen!!

Die Werkstätten wissen schon warum Sie überwiegend freie SV beauftragen und nicht die DEKRA

Ja, DEKRA ist gut für Spielereien. Wie TÜV oder ASU oder mal ne Felge eintragen lassen.

Aber bei ernsteren Geschichten, wo es richtig ins Geldbeutel gehen könnte, dann lieber Profis in Anspruch nehmen.

Ich höre oft das Problem mit den Gutachtern der DEKRA die im Sinne der Versicherungen arbeiten. Klar dass die was für die Versicherungen einsparen wollen. Sie wollen ja erneut beauftragt werden. Der Geschädigte ist dann der dumme Kunde.

Themenstarteram 24. Mai 2007 um 8:26

Zitat:

Eckentaler: Die Werkstätten wissen schon warum Sie überwiegend freie SV beauftragen und nicht die DEKRA

Leider waren wir zu allererst bei Ford, da wir dachten, dass der Schadn ja vieleicht doch unter dem WBW liegt. Diese sahen es aber gleich als Totalschaden an und verwiesen an die DEKRA, im Detail sogar an Herrn XXX, der letztendlich das Gutachten auch durchführte.

Dieser Rat war wohl nicht sehr gut :-(

 

Viele Grüße

scrooge313

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