Totalschaden - Werkstattmeister wird auf Probefahrt die Vorfahrt genommen
Hallo liebe Experten der Versicherungswelt,
die Überschrift liest sich wie ein Buch, der Text wird besser.
Kurz als Vorwort:
Am 14.08.2015 hat meine Freundin ihr erstes Auto gekauft bei einem Gebrauchtwagenhändler.
Es handelte sich um einen im Jahre 2003 gebauten Opel Astra G Stufenheck 1,6L mit 84PS und 112TKm gelaufen.
Das Auto hatte Ölschlamm im Motor durch extreme Kurzstrecken, was von der Werke behoben wurde, ebenso wie andere Kleinigkeiten mit der Elektrik. Ansonsten technisch Top. Typische Abnutzungserscheinungen nach 12 Jahren Außen vor. Das Lenkgetriebe wurde durchgetauscht, ebenso wie sämtliche Stabis erneuert. Zahnriemen erneuert etc. also alle lebensbedrohlichen Dinge erledigt.
Man wurde sich einig und mit vollem Tank inkl. Zulassung und TÜV, sowie Inspektion neu wurden 3000€ bezahlt.
Sämtliche Verschleißteile waren im guten Zustand. (Rost eh kein Thema, da Vollverzinkt!)
Also ein wirklicher Glücksgriff .. Dachte ich.
Gut eine Woche später begann mein Urlaub und ich investierte weitere 300€ für diverse Verbesserungen (Osram Nightbreaker vorne komplett, neue Wischer von Bosch, Fächerdüsen f. Wischwasser, neues Radio inkl. Lenkradfernbedienung, neuer Schaltsack, wie auch Handbremssack, Fußmatten)
Weiter fiel mir auf, dass das Thermostat negative Wanderung während der Fahrt zeigte. Diagnose Thermostat defekt wurde schnell vom Opelmeister bestätigt. Reifengas bekam er, wobei wir feststellen mussten, dass der vordere rechte Dämpfer ölt.
Gewährleistung also.
Sonntags drauf sollte der Wagen abgegeben werden, damit die Mängel beseitigt werden. War abgesprochen.
Samstags viel dann in der Nacht plötzlich der Lenkservo aus. Die Reaktion meiner Freundin könnt Ihr euch denken.
Dies testete ich Sonntag und es war eindeutig.
Aufgabenzettel war geschrieben und der Karren wurde dem Händler auf den Hof gestellt.
Die Woche verging und auf Drängen meiner Freundin fuhren wir am Mittwoch hin, um den Stand der Dinge zu erfragen.
Ich bekam die Arbeiten bestätigt und man versprach folgende Woche Dienstag. Aus Dienstag wurde Donnerstag. Anruf von meiner Freundin: "Die Lenkservopumpe müsse bestellt werden, die vorrätigen passen nicht und die Dämpfer wären ja iO <- (Ja das ist ein Thema was nun wohl erledigt ist..)" - Ok also auf mehr Wartezeit einstellen.
Das war letzte Woche!
Kurz:
Wagen befand sich seit zwei Wochen beim Händler für Nachbesserung!
- Nun heute die Hiobsbotschaft (Erzählung meiner Freundin)
Der Meister war auf Probefahrt wegen des Lenkservos etc. als man ihm wohl die Vorfahrt nahm und er sich daraufhin mit dem Auto mehrfach überschlagen habe.
Meister im Krankenhaus und Auto entsprechend Schrott.
- Mehr weiß ich bis Dato nicht, die Info kam erst um kurz vor 17:00 Uhr
Meiner Freundin bot man (Ich unterstelle mal Schock) an, anderes KFZ aussuchen oder Geld zurück.
Alarmglocken gingen natürlich sofort an.
Vorfahrt genommen?
Haftpflichtschaden? Warum Ersatz vom Händler??????
Was ist mit den Verbesserungen, wenn alt gegen neu?
Versicherung benachrichtigen? <- Morgen sollen wir vorbei kommen!
Polizeibericht? <- Zwecks Unfallaufnahme etc.
Händlerhaftpflicht? <- Vllt. war er mitschuldig?
Überschlag des KFZ sagt mir = Ersatz muss her.
Werte Herren, wie gehen wir denn nun vor?
Ich würde:
Mit Händler reden, zwecks Versicherungsdaten des Verursachers und dann zur Polizei, den Bericht anfordern.
Hier klärt sich dann gleich wer an Pos. 1 steht. Ihrer Versicherung den Unfall melden und die Gegnerische Versicherung kontaktieren.
Ihre Versicherung ist die AXA easy mit mobil online und TK150SB.
Hier jedoch alle Kreuze gemacht, inkl. Schutzbrief.
Ich hätte sie lieber beim Berater des Vertrauens vor Ort, jedoch lassen die Versicherer sich das Risiko ja bekanntlich vergolden. 111€/m gegenüber 170€ meist sogar ohne TK. Aber das nur nebenbei!
Hat Sie die üblichen Haftpflichtschaden-Rechte? - Anwalt, Gutachter, Nutzungsausfall?
Hat meine Freundin Versicherungstechnisch etwas zu befürchten, weil der Händler sich hat die Karre zu Klump fahren lassen? Sie ist Halterin..
Viele Grüße
Aiko
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@olmo12 schrieb am 18. September 2015 um 15:20:18 Uhr:
Ja ne, is klar.Ich kauf mir einfach ein neues Fahrzeug und die Schadenklassendatei ist überlistet.
Bist ein wohl ein ganz schlaues Kerlchen!
😁
Lass es, er versteht es einfach nicht...
PS: Nur weil jemand 35 Jahre einen Job ausübt, macht ihn das nicht automatisch zum Experten 😉
150 Antworten
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 16. September 2015 um 19:29:28 Uhr:
das ist falschZitat:
@rrwraith schrieb am 16. September 2015 um 16:17:43 Uhr:
Der Wagen wird ersetzt werden, entweder vom Unfallgegner oder vom Werkstattmeister. Einen Rückstufungsschaden gibt es hier nicht, da Deine Freundin noch keinen Schadensfreiheitsrabatt hatte, so geht auch keiner verloren.
Auch aus SF0 wird man zurück gestuft
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man die Aussagen Anderer nicht als falsch bezeichnen.
Ich habe nicht behauptet, dass aus SF 0 nicht zurückgestuft wird. Ich habe gesagt, dass hier kein Rückstufungsschaden entstanden ist.
Da das Auto einen Totalschaden hat, wird es nicht weiterversichert. Damit hat sich der Vertrag erledigt und wohin er gestuft wird, muss niemanden mehr interessieren.
Das neue Auto bekommt einen neuen Vertrag, wieder mit SF 0, also kein Nachteil.
Anders wäre es, wenn der Vertrag eine SF, besser als Einstieg, gehabt hätte, oder das verunfallte Fahrzeug weiter genutzt würde.
@xAKBx
Danke für Deine Meinung aber ohne Erklärung bringt mir das nichts.
Ich möchte aus dem entstandenen Sachverhalt keinen Nutzen ziehen. Da die Sachlage aber einfach für mich als Laien völlig unkontrollierbar schien, habe ich hier im Forum um Rat gebeten.
Ich habe weder Lust irgendwelche negativen Folgen zu tragen, noch will ich irgendwem etwas böses.
Gerne würde ich ein Angebot zur Wiedergutmachung annehmen aber leider ist es ja nicht so einfach damit getan. Es entstehen negative Folgen für meine Freundin und somit bin ich denke ich im Recht, wenn ich mich über meine Rechte informiere.
Warum der Meister uns also als Kunden nicht mehr haben wollen sollte, bzw. wir ihn erschließt sich mir aus deinem Posting also nicht.
Ob hier evtl. ein böswilliges Verhalten des Händlers vorliegt, damit der Wagen "vom Tisch" kommt kann ich nicht sagen aber es macht erst mal nicht den Anschein.
Mir fehlen hierzu aber viele nötige Infos und somit muss ich mir Hilfe suchen.
@rrwraith
Soweit ich bisher verstanden habe, bleibt die belastete SFR auch nach Abmeldung und Kündigung der Vers. an meiner Freundin hängen.
Somit wäre ein neuer Wagen+neuer Vertrag hier kein Ausweg.
Hier überschneiden sich Aussagen der Kollegen vorher mit deiner.
-
Gibt es hierzu etwas zum nachlesen?
Bisher war ich auch immer der Annahme, dass ein Vertrag immer an das KFZ mit Fahrer gebunden ist.
Würde ich also nun mit diesem KFZ die Vers. wechseln wollen, würde ich natürlich die Belastung mitnehmen.
Aber auch wenn ein "Schlussstrich" gezogen wird?
Das ist mir also noch nicht klar.
Neues Auto, neuer Vertrag, alles auf 0 oder neues Auto, neuer Vertrag, belasteter SFR?
Grüße
Zitat:
@Xorit schrieb am 16. September 2015 um 20:30:56 Uhr:
@rrwraith
Soweit ich bisher verstanden habe, bleibt die belastete SFR auch nach Abmeldung und Kündigung der Vers. an meiner Freundin hängen.
Das wäre nur dann der Fall, wenn sie den alten Wagen weiter nutzen würde, dann würde eine Kündigung und ein Versichererwechsel die Rückstufung nicht verhindern.
Zitat:
Somit wäre ein neuer Wagen+neuer Vertrag hier kein Ausweg.
Der neue Wagen ist ein neues Risiko, dies kann ich versichern, wo ich möchte. Wenn ich einen freien Vertrag mit einer SF habe,
kannich diesen nutzen, ich
musses aber nicht. Einen Vertrag mit einer Schadenstufung zu nutzen, wäre natürlich schwachsinnig.
Also kann ich x-beliebig viele Fahrzeuge mit Ersteinstufung, in der Regel SF 0, versichern.
Nachlesen kann man dies in den AKB aller Versicherer. Dort ist im Einzelnen aufgeführt, unter welchen Bedingungen man den SF aus einem anderen Vertrag übernehmen
kann.
Zitat:
Hier überschneiden sich Aussagen der Kollegen vorher mit deiner.
Die "Kollegen" liegen hier falsch. Leider wird dieser Unsinn hier immer wieder von einigen behauptet, weil sie hier zwei unterschiedliche Sachverhalte in einen Topf werfen. Es gibt immer wieder "Schlaumeier", die nach einem Schaden und dadurch zu erwartender Rückstufung in eine Schadenklasse versuchen, diese zu umgehen indem sie ihren Vertrag fristgerecht kündigen und den Versícherer wechseln. Dort geben sie dann eine Ersteinstufung an. Damit dies verhindert wird, gibt es eine Schadenklassendatei.
Okay dann habe ich die letzten Jahre hier richtig mitgelesen und mein Verständnis hat mich nicht beschissen.
Dank Dir für die Aufklärung.
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Ich korrigier mal. Wenn der Versicherungsnehmer wegen eines Schadens zurückgestuft wird, dann gilt das auch für den neuen Wagen. Im unkehrschluss hieße das ja auch. Meine 32 schadensfreien Jahre müsste ich auf einem Auto abgeritten haben. Weil ja nach Logik von RR der Vertrag immer mit null beginnt. In jeden versicherungsantrag wird nach vorschäden in den letzten 3 jahren gefragt. Da hilft nur 1 Jahr keinen Vertrag und dann mit SF 1/2 anfangen.
Zitat:
@habanos schrieb am 16. September 2015 um 21:28:14 Uhr:
Ich korrigier mal.Wenn der Versicherungsnehmer wegen eines Schadens zurückgestuft wird, dann gilt das auch für den neuen Wagen. Nur wenn Du den Wagen auf den bestehenden Vertrag laufen läßt. Was durchaus Sinn macht, wenn der Vertrag trotz Rückstufung noch eine SF hat. Im unkehrschluss hieße das ja auch. Meine 32 schadensfreien Jahre müsste ich auf einem Auto abgeritten haben. Nicht auf einem Auto, auf einem Vertrag, bzw. der Mitnahme desselben. Weil ja nach Logik von RR der Vertrag immer mit null beginnt. Völliger Quatsch. In jeden versicherungsantrag wird nach vorschäden in den letzten 3 jahren gefragt. Diese Frage bezieht sich immer auf das zu versichernde Risiko in Verbindung mit dem zu nutzenden Vertrag. Da hilft nur 1 Jahr keinen Vertrag und dann mit SF 1/2 anfangen. Unsinn.
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Zitat:
@rrwraith schrieb am 16. September 2015 um 16:17:43 Uhr:
Ihr solltet auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren, die Kosten muss, wie bereits gesagt, der Unfallverursacher, egal wer das nun ist, tragen.
Ist das wirklich so?
Üblicherweise wird der Anspruch auf einen Anwalt im Haftpflichtfall ja mit der Waffengleichheit im Verhältnis zur regulierungspflichtigen Versicherung begründet.
Im hier diskutierten Fall ist aber der Anspruchsgegner keine Versicherung?!
Zitat:
@Xorit schrieb am 16. September 2015 um 20:30:56 Uhr:
Danke für Deine Meinung aber ohne Erklärung bringt mir das nichts.
Ich möchte aus dem entstandenen Sachverhalt keinen Nutzen ziehen. Da die Sachlage aber einfach für mich als Laien völlig unkontrollierbar schien, habe ich hier im Forum um Rat gebeten.
Ich habe weder Lust irgendwelche negativen Folgen zu tragen, noch will ich irgendwem etwas böses.
Wie würdest du das bisherige Verhalten deiner Werkstatt zum Kauf und der Mängelbeseitigung beurteilen? Was gibt es dagegen einzuwenden, dass dir die Werkstatt deinen Kaufpreis zurück erstattet bzw. dir ein vergleichbares Fahrzeug besorgt?
Nur weil hier im Forum Anwalts- und Gutachterkläffer unterwegs sind und dir Einreden, dass das dein gutes Recht ist, muss man das nicht in jedem Fall und auch nicht sofort ausnutzen.
Bleibt bei deinem Werkstattmeister ein Mitverschulden am Zustandekommen des Unfallereignisses hängen, trägt er natürlich auch anteilige Anwalts- und Gutachterkosten. Diese natürlich aus eigener Tasche - weil es dein gutes Recht war.
Über die Post von deinem Anwalt wäre deine Werkstatt sicherlich nicht begeistert und sie würde sicherlich daraus ihre Konsequenzen ziehen. Ob dir das zu deinem Vorteil gelangt, vage ich zu bezweifeln. Aber bitte, es ist dein Recht, einen Anwalt und einen Gutachter einzuschalten und die dadurch entstehenden Kosten vom Verursacher zu fordern.
Ich möchte nochmal auf den belasteten VS-Vertrag zurückkommen.
Laut RR muss ich den Schadensverlauf bei einem neuen Fahrzeug nicht angeben.😕
Bedeutet für mich:
Ich melde ein KFZ auf SF0 an,
baue Unfälle am laufenden Band,
kaufe ein neues KFZ und melde es bei einer anderen VS wieder auf SF0 an?
Damit fahre ich munter weiter in alle Fahrzeuge die mir in den Weg kommen.
Werde ja angeblich nicht hochgestuft 😉
Das grenzt ja schon an Versicherungsbetrug.
Was sagen denn die hier anwesenden Sachbearbeiter dazu?
Zitat:
@Xorit schrieb am 16. September 2015 um 18:42:38 Uhr:
Axa ist informiert und bestätigte Rückstufung,
Was an diesem Satz ist wem nicht verständlich?
Und zu Cokefreak, das würde mich auch interessieren. Ich hoffe, es kommt eine - belegbare - Antwort in einem Satz. Alles Andere hilft dem TE nicht.
Zitat:
@xAKBx schrieb am 16. September 2015 um 23:34:18 Uhr:
Wie würdest du das bisherige Verhalten deiner Werkstatt zum Kauf und der Mängelbeseitigung beurteilen? Was gibt es dagegen einzuwenden, dass dir die Werkstatt deinen Kaufpreis zurück erstattet bzw. dir ein vergleichbares Fahrzeug besorgt?
Würde ich auch in Erwägung ziehen. Eine gegnerische Haftpflicht würde auch nur Wiederbeschaffungs- minus Restwert regulieren.
Ggf. wenn der Werkstattmeister schuld hat die Höherstufung berechnen lassen und mal bei der Werkstatt fragen was damit ist. Denn die wäre ja neben dem kaputten Auto auch dein Schaden.
Gutachter und Anwalt funktioniert zwar auch, aber sicher nicht schneller und wird auch nicht zu kulantem Verhalten der Werkstatt in Zukunft führen. Wenn die so unbürokratisch auf eigene Kappe den Schaden reguliert sollte man sich gut überlegen ob man mit der Lösung nicht am Besten fährt.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 16. September 2015 um 20:09:00 Uhr:
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man die Aussagen Anderer nicht als falsch bezeichnen.
Ich habe nicht behauptet, dass aus SF 0 nicht zurückgestuft wird. Ich habe gesagt, dass hier kein Rückstufungsschaden entstanden ist.
Da das Auto einen Totalschaden hat, wird es nicht weiterversichert. Damit hat sich der Vertrag erledigt und wohin er gestuft wird, muss niemanden mehr interessieren.
Das neue Auto bekommt einen neuen Vertrag, wieder mit SF 0, also kein Nachteil.
Anders wäre es, wenn der Vertrag eine SF, besser als Einstieg, gehabt hätte, oder das verunfallte Fahrzeug weiter genutzt würde.
Frag sich, wer hier keine Ahnung hat 😉
Für Fahranfänger gibt es während der ersten drei Jahre eine Sonderklasse , in welcher höhere Beiträge bezahlt werden müssen. Wer in dieser Zeit einen Unfall verursacht, kann in die noch teurere Malusklasse eingestuft werden. Diese wurde durch häufige Schäden von Fahranfängern in der SF-Stufe 0 erforderlich. Demnach fallen unter die neue SF-Stufe M (Malus) alle Versicherten, die in der SF-Stufe 0 einen Schaden hatten.
Warum gibt es diese Klasse?
Es gibt leider "Autobumser": Diese provozieren mit einem Auto und der mehr oder weniger zufällig anwesenden ausreichenden Anzahl an Zeugen immer wieder Unfälle. Kassieren eine Wertminderung oder den Reparaturkostenvoranschlag und .... [Anm. MOTOR-TALK: kfz.versicherungsrechner.info]
Wenn man nun diese Malusklasse durch einen Fahrzeugwechsel außer Kraft setzten könnte, und wieder bei SF0 startet, würde diese SF-Klasse ja überhaupt keinen Sinn ergeben.
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einzelne Passagen von MOTOR-TALK editiert
Zitat:
@rrwraith schrieb am 16. September 2015 um 20:09:00 Uhr:
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man die Aussagen Anderer nicht als falsch bezeichnen.Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 16. September 2015 um 19:29:28 Uhr:
das ist falsch
Auch aus SF0 wird man zurück gestuft
Ich habe nicht behauptet, dass aus SF 0 nicht zurückgestuft wird. Ich habe gesagt, dass hier kein Rückstufungsschaden entstanden ist.
Da das Auto einen Totalschaden hat, wird es nicht weiterversichert. Damit hat sich der Vertrag erledigt und wohin er gestuft wird, muss niemanden mehr interessieren.
Das neue Auto bekommt einen neuen Vertrag, wieder mit SF 0, also kein Nachteil.
Anders wäre es, wenn der Vertrag eine SF, besser als Einstieg, gehabt hätte, oder das verunfallte Fahrzeug weiter genutzt würde.
-> Schadenklassendatei!
Natürlich wird dieser Schaden gespeichert und bei der nächsten Anmeldung berücksichtigt!
Zitat:
@B E N schrieb am 17. September 2015 um 13:04:48 Uhr:
Frag sich, wer hier keine Ahnung hat 😉
Nein, das fragt sich nicht. Das bist offensichtlich Du. 😉
Zitat:
Für Fahranfänger gibt es während der ersten drei Jahre eine Sonderklasse , in welcher höhere Beiträge bezahlt werden müssen.
Unsinn, so etwas gibt es nicht.
Zitat:
Wer in dieser Zeit einen Unfall verursacht, kann in die noch teurere Malusklasse eingestuft werden. Diese wurde durch häufige Schäden von Fahranfängern in der SF-Stufe 0 erforderlich. Demnach fallen unter die neue SF-Stufe M (Malus) alle Versicherten, die in der SF-Stufe 0 einen Schaden hatten.
Genau so ein Unsinn. Schadenklassen gibt es, seit es Schadenfreiheitsrabattsysteme gibt.
Zitat:
Warum gibt es diese Klasse?
Damit Verträge bei entsprechender Schadenbelastung rückgestuft werden können.
Zitat:
Es gibt leider "Autobumser": Diese provozieren mit einem Auto und der mehr oder weniger zufällig anwesenden ausreichenden Anzahl an Zeugen immer wieder Unfälle. Kassieren eine Wertminderung oder den Reparaturkostenvoranschlag und .... [Anm. MOTOR-TALK: kfz.versicherungsrechner.info]
Ja, so etwas gibt es. Aber das ist kein Geschäftsmodell, sondern Betrug.
Zitat:
Wenn man nun diese Malusklasse durch einen Fahrzeugwechsel außer Kraft setzten könnte, und wieder bei SF0 startet, würde diese SF-Klasse ja überhaupt keinen Sinn ergeben.
Selbstverständlich gibt sie einen Sinn. Nicht jeder, der zurückgestuft wird, schafft sich umgehend ein anderes Auto an.
Vielleicht solltest Du Beiträge zu Themen verfassen, von denen Du ein wenig Ahnung hast...
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einzelne Passagen von MOTOR-TALK editiert
Dito...
Okay, wenn ein Halter in der Haftpflicht (=VN) eine SF Klasse > 0 „erfahren“ hat, ist es doch wie in diesem Beispiel:
SF 22 – Unfall – gleiches Auto (im folgenden Versicherungsjahr) SF 10
SF 22 – Unfall – anderes Auto SF 10
Siehe auch: Rückstufungstabelle für Schadenfreiheitsklassen
Zum hier genannten Fall:
Wenn man nun Deinen Ausführungen folgt, ist die SF-Klasse an ein bestimmtes Fahrzeug gekoppelt ist, wenn der VN mit der SF 0 beginnt.
SF 0 – Unfall – gleiches Auto (im folgenden Versicherungsjahr) SF M
SF 0 – Unfall – anderes Auto wieder SF 0 – Unfall – anderes Auto wieder SF 0 usw.
🙄🙄🙄
Übrigens: Die Malusklasse wurde für Motoräder nach der Kasko-Tarifreform im Jahre 2003 aus den von mir angeführten Gründen eingeführt. Und JA: Natürlich gibt es sie auch für VN, dessen fahrbarer Untersatz mehrere Schäden hintereinander verursacht haben...