Totalschaden - Werkstattmeister wird auf Probefahrt die Vorfahrt genommen
Hallo liebe Experten der Versicherungswelt,
die Überschrift liest sich wie ein Buch, der Text wird besser.
Kurz als Vorwort:
Am 14.08.2015 hat meine Freundin ihr erstes Auto gekauft bei einem Gebrauchtwagenhändler.
Es handelte sich um einen im Jahre 2003 gebauten Opel Astra G Stufenheck 1,6L mit 84PS und 112TKm gelaufen.
Das Auto hatte Ölschlamm im Motor durch extreme Kurzstrecken, was von der Werke behoben wurde, ebenso wie andere Kleinigkeiten mit der Elektrik. Ansonsten technisch Top. Typische Abnutzungserscheinungen nach 12 Jahren Außen vor. Das Lenkgetriebe wurde durchgetauscht, ebenso wie sämtliche Stabis erneuert. Zahnriemen erneuert etc. also alle lebensbedrohlichen Dinge erledigt.
Man wurde sich einig und mit vollem Tank inkl. Zulassung und TÜV, sowie Inspektion neu wurden 3000€ bezahlt.
Sämtliche Verschleißteile waren im guten Zustand. (Rost eh kein Thema, da Vollverzinkt!)
Also ein wirklicher Glücksgriff .. Dachte ich.
Gut eine Woche später begann mein Urlaub und ich investierte weitere 300€ für diverse Verbesserungen (Osram Nightbreaker vorne komplett, neue Wischer von Bosch, Fächerdüsen f. Wischwasser, neues Radio inkl. Lenkradfernbedienung, neuer Schaltsack, wie auch Handbremssack, Fußmatten)
Weiter fiel mir auf, dass das Thermostat negative Wanderung während der Fahrt zeigte. Diagnose Thermostat defekt wurde schnell vom Opelmeister bestätigt. Reifengas bekam er, wobei wir feststellen mussten, dass der vordere rechte Dämpfer ölt.
Gewährleistung also.
Sonntags drauf sollte der Wagen abgegeben werden, damit die Mängel beseitigt werden. War abgesprochen.
Samstags viel dann in der Nacht plötzlich der Lenkservo aus. Die Reaktion meiner Freundin könnt Ihr euch denken.
Dies testete ich Sonntag und es war eindeutig.
Aufgabenzettel war geschrieben und der Karren wurde dem Händler auf den Hof gestellt.
Die Woche verging und auf Drängen meiner Freundin fuhren wir am Mittwoch hin, um den Stand der Dinge zu erfragen.
Ich bekam die Arbeiten bestätigt und man versprach folgende Woche Dienstag. Aus Dienstag wurde Donnerstag. Anruf von meiner Freundin: "Die Lenkservopumpe müsse bestellt werden, die vorrätigen passen nicht und die Dämpfer wären ja iO <- (Ja das ist ein Thema was nun wohl erledigt ist..)" - Ok also auf mehr Wartezeit einstellen.
Das war letzte Woche!
Kurz:
Wagen befand sich seit zwei Wochen beim Händler für Nachbesserung!
- Nun heute die Hiobsbotschaft (Erzählung meiner Freundin)
Der Meister war auf Probefahrt wegen des Lenkservos etc. als man ihm wohl die Vorfahrt nahm und er sich daraufhin mit dem Auto mehrfach überschlagen habe.
Meister im Krankenhaus und Auto entsprechend Schrott.
- Mehr weiß ich bis Dato nicht, die Info kam erst um kurz vor 17:00 Uhr
Meiner Freundin bot man (Ich unterstelle mal Schock) an, anderes KFZ aussuchen oder Geld zurück.
Alarmglocken gingen natürlich sofort an.
Vorfahrt genommen?
Haftpflichtschaden? Warum Ersatz vom Händler??????
Was ist mit den Verbesserungen, wenn alt gegen neu?
Versicherung benachrichtigen? <- Morgen sollen wir vorbei kommen!
Polizeibericht? <- Zwecks Unfallaufnahme etc.
Händlerhaftpflicht? <- Vllt. war er mitschuldig?
Überschlag des KFZ sagt mir = Ersatz muss her.
Werte Herren, wie gehen wir denn nun vor?
Ich würde:
Mit Händler reden, zwecks Versicherungsdaten des Verursachers und dann zur Polizei, den Bericht anfordern.
Hier klärt sich dann gleich wer an Pos. 1 steht. Ihrer Versicherung den Unfall melden und die Gegnerische Versicherung kontaktieren.
Ihre Versicherung ist die AXA easy mit mobil online und TK150SB.
Hier jedoch alle Kreuze gemacht, inkl. Schutzbrief.
Ich hätte sie lieber beim Berater des Vertrauens vor Ort, jedoch lassen die Versicherer sich das Risiko ja bekanntlich vergolden. 111€/m gegenüber 170€ meist sogar ohne TK. Aber das nur nebenbei!
Hat Sie die üblichen Haftpflichtschaden-Rechte? - Anwalt, Gutachter, Nutzungsausfall?
Hat meine Freundin Versicherungstechnisch etwas zu befürchten, weil der Händler sich hat die Karre zu Klump fahren lassen? Sie ist Halterin..
Viele Grüße
Aiko
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@olmo12 schrieb am 18. September 2015 um 15:20:18 Uhr:
Ja ne, is klar.Ich kauf mir einfach ein neues Fahrzeug und die Schadenklassendatei ist überlistet.
Bist ein wohl ein ganz schlaues Kerlchen!
😁
Lass es, er versteht es einfach nicht...
PS: Nur weil jemand 35 Jahre einen Job ausübt, macht ihn das nicht automatisch zum Experten 😉
150 Antworten
Oh ja - wenn die Freundin bisher bei SF 0 stand, wäre es wohl tatsächlich günstiger, das Fahrzeug künftig auf eine andere Person zuzulassen und zu versichern (nur versichern bei abweichender Halterschaft kostet bei den meisten Versicherungen nämlich einen ordentlichen Zuschlag).
Ich bin kein Versicherungsexperte.
Den Betrag für die Rückstufung lässt sich auf Jahre gesehen nicht genau berechnen (Preiserhöhungen, Typklassenänderungen, das was keiner will nach 2 oder 3 Jahren Unfall mit Rückstufung). Mein Vorschlag an die Werkstattwäre folgender. Die AXA bezahlt den Schaden und gibt die gesamte Schadensumme an die Werkstatt zum Rückkauf des Schadens. Und die Werkstatt gibt die Summe an Ihre Betriebshaftpflicht weiter.
Zitat:
@Klein57 schrieb am 16. September 2015 um 09:10:15 Uhr:
Ich bin kein Versicherungsexperte.
Dann solltest du bei solch komplexen Themen wie hier schlicht und einfach die Finger von der Tastatur lassen, um durch dein Unwissen nicht unnötig Verwirrung zu stiften.
Zitat:
@Klein57 schrieb am 16. September 2015 um 09:10:15 Uhr:
Mein Vorschlag an die Werkstattwäre folgender. Die AXA bezahlt den Schaden und gibt die gesamte Schadensumme an die Werkstatt zum Rückkauf des Schadens. Und die Werkstatt gibt die Summe an Ihre Betriebshaftpflicht weiter.
Von vorne bis hinten blanker Unsinn.
@all: Bitte gleich wieder vergessen, diesen "Beitrag".
Wie es richtig läuft bzw. laufen muss, ist in den vorherigen Beiträgen (hätte man mal lesen sollen) beschrieben.
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Der Teil mit der Betriebshaftpflicht ist natürlich Käse, aber der Rückkauf des Schadens durch die Werkstatt wäre doch für den TE die beste Lösung (keine Auswirkung auf den Versicherungsvertrag).
Kommt natürlich auch darauf an ob der "Gegner" ein 95er Polo oder ein Bugatti Veyron war. 😉
Gruß Metalhead
Wenn man die Fotos des TE-Fahrzeuges sieht und die sonstige Schadenbeschreibung liest (Werkstattmeister verletzt usw.), dann ist wohl davon auszugehen, dass es sich hier um etwas mehr, als um einen kleinen Blechkratzer handeln dürfte - und damit auch das Thema Rückkauf uninteressant.
Ein Anspruch des TE bzw. der Freundin besteht aber (wie mehrfach bereits erwähnt) auf Ersatz des eintretenden Rückstufungsschadens.
Zitat:
@twelferider schrieb am 16. September 2015 um 09:48:10 Uhr:
Wenn man die Fotos des TE-Fahrzeuges sieht und die sonstige Schadenbeschreibung liest (Werkstattmeister verletzt usw.), dann ist wohl davon auszugehen, dass es sich hier um etwas mehr, als um einen kleinen Blechkratzer handeln dürfte - und damit auch das Thema Rückkauf uninteressant.
Der eigene Schaden (bzw. der am Meister) ist ja kein Haftpflichtschaden.
Wenn der Gegener nicht verletzt wurde (kann ja sein, sofern er sich nicht auch überschlug), sein Auto entsprechend alt war (bzw nur gestreift wurde): Warum nicht?
Das müsste man halt erst in Erfahrung bringen.
Gruß Metalhead
Zitat:
Hat Sie die üblichen Haftpflichtschaden-Rechte? - Anwalt, Gutachter, Nutzungsausfall?
Deine Freundin hat die üblichen Rechte gegenüber dem Verursacher.
Zunächst einmal hat sie als Geschädigte das Recht einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Erstattung des Schadengutachtens zu beauftragen.
Ebenso ist die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht zu überlegen. Das insbesondere wenn sich heraus stellen sollte, das die Schuldfrage bezüglich einer Mitschuld des Fahrers unklar ist
Weiß Eure Versicherung Bescheid? Das der Wagen in Obhut einer Werkstatt war?
Vielleicht sind die Euch behilflich, wenn Ihr dafür den nächsten Wagen bei denen versichert.
Meine naive Sichtweise:
Wenn man der eigenen Versicherung sagt, dass man zurückkaufen möchte,
kriegt man eine Summe genannt, legt diese der Werkstatt vor die Nase,
wenn die Werkstatt die Rechnung begleicht ist erledigt !?
Oder wird die Versicherungsnehmerin den Eintrag "Da war was" nicht wieder los?
Zitat:
@KSV schrieb am 16. September 2015 um 10:45:58 Uhr:
Deine Freundin hat die üblichen Rechte gegenüber dem Verursacher.Zitat:
Hat Sie die üblichen Haftpflichtschaden-Rechte? - Anwalt, Gutachter, Nutzungsausfall?
Zunächst einmal hat sie als Geschädigte das Recht einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Erstattung des Schadengutachtens zu beauftragen.
Ebenso ist die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht zu überlegen. Das insbesondere wenn sich heraus stellen sollte, das die Schuldfrage bezüglich einer Mitschuld des Fahrers unklar ist
Danke Dir für die Ausführung.
Scheinbar ist jedoch ein berechtigter Zweifel im Raum, dass der Werkstattmeister unschuldig ist.
Meine Freundin ist leider nur in sofern die Geschädigte, als dass der Wagen kaputt ist und sie eine Rückstufung zu befürchten hat oder etwa nicht?
Die Polizei hat uns, weil nicht direkt unfallbeteiligt, keine Auskunft zum Hergang gegeben.
Würden wir nun also Gutachter+RA f VR einschalten, blieben doch im Falle der Schuldigkeit des Werkstattmeisters, die Kosten bei uns.
Da der subjektive Unfallhergang nach Polizei und nach Meister extrem stark voneinander abweichen, muss ich hier doch zweifeln und um meinen Geldbeutel fürchten.
-kurz zu diesen Meinungen-
Polizei: Aus unserer Sicht ist es relativ eindeutig, wer Schuld hat aber wir nehmen nur auf. Der Herr XY der Werkstatt muss ihnen den Schaden so oder so ersetzen.
Meister: Ja ich war an der Kreuzug in der Baustelle und wollte gerade wieder losfahren, da kommt der von hinten und fährt mir voll rein. Mit über 120 obwohl da nur 30 war.
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ich habe ein Foto gesehen, wo der Astra kopfüber auf der anderen Seite eines Grabens im Feld lag. Das hier eine hohe Aufprallgeschwindigkeit vorlag, war ersichtlich..
Dennoch macht mich stutzig, warum er wieder im Laden stand, scheinbar ohne große Blessuren. Beide mit RTW abtransportiert.
Die Polizei hat auch fast zu sehr rumgedruggst..
- Sollte man hier nun einen FA f VR einschalten und steht meiner Freundin wirklich ein Anwalt & Gutachter zu?
Für mich ist das leider nicht eindeutig und ich befürchte hohe Kosten..
Nochmal:
Wir haben nur eine Vorgangsnummer bekommen, sonst schwieg man sich aus! (auf der Dienststelle)
Zitat:
@Xorit schrieb am 16. September 2015 um 16:02:49 Uhr:
Meine Freundin ist leider nur in sofern die Geschädigte, als dass der Wagen kaputt ist und sie eine Rückstufung zu befürchten hat oder etwa nicht?
Der Wagen wird ersetzt werden, entweder vom Unfallgegner oder vom Werkstattmeister. Einen Rückstufungsschaden gibt es hier nicht, da Deine Freundin noch keinen Schadensfreiheitsrabatt hatte, so geht auch keiner verloren.
Zitat:
Würden wir nun also Gutachter+RA f VR einschalten, blieben doch im Falle der Schuldigkeit des Werkstattmeisters, die Kosten bei uns.
Nein, beim Unfallschuldigen.
Zitat:
Da der subjektive Unfallhergang nach Polizei und nach Meister extrem stark voneinander abweichen, muss ich hier doch zweifeln und um meinen Geldbeutel fürchten.
Nein, brauchst Du nicht.
Zitat:
- Sollte man hier nun einen FA f VR einschalten und steht meiner Freundin wirklich ein Anwalt & Gutachter zu?
Für mich ist das leider nicht eindeutig und ich befürchte hohe Kosten..
Ihr solltet auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren, die Kosten muss, wie bereits gesagt, der Unfallverursacher, egal wer das nun ist, tragen. Und Nutzungsausfall und Kostenpauschale nicht vergessen.
Zitat:
Würden wir nun also Gutachter+RA f VR einschalten, blieben doch im Falle der Schuldigkeit des Werkstattmeisters, die Kosten bei uns.
Nein, die Kosten bleiben beim Verursacher, ihr seit die Geschädigten
Zitat:
Sollte man hier nun einen FA f VR einschalten
Natürlich, eure Interessen sollten schon korrekt vertreten werden.
Grüne Daumen für Euch!
Termin ist gemacht beim RA f VR.
Axa ist informiert und bestätigte Rückstufung, Rückstufungsforderung über Werkstatt.
Hier fehlt also nur noch der eigene Gutachter.
Grüße und besten Dank für die "Kurzschulung" :-)
Zitat:
@Xorit schrieb am 15. September 2015 um 20:46:56 Uhr:
Der Meister schilderte uns dann den Hergang aus seiner Sicht, was allerdings zur Nebensache wurde, nachdem er Vorschläge zur Entschädigung machte. Geld zurück, KFZ aus dem Portfolio oder Beschaffung von gleichwertigem Ersatz oder besser.War sehr bemüht, obwohl er ja nicht müsste, bevor die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist.
Er bestätigte, dass es ein Obhutsschaden sei und seine Versicherung im Falle des Falles dafür aufkommen würde.Wir haben uns dazu entschlossen, das Angebot zur Erbringung von gleichwertigem Ersatz anzunehmen und er versprach zum Ende der nächsten Woche ein entsprechendes Gefährt mit Rücksprache, sowie aller erforderlichen Arbeiten (TÜV, ab/anmeldung der Fzg.e).
Im Grunde also Vollübernahme der Kosten, um uns so zu stellen oder besser, als wäre nichts passiert.
Bei dieser Zusage meiner Werkstatt wäre ich auch sofort zum Anwalt gerannt. Man weiß ja nie, ob man dabei nicht über den Tisch gezogen wird, wenn man sein Geld zurück erhält. Und einen Sachverständigen braucht man auch, der besorgt ja mit seinem Gutachten wohlmöglich ein besseres Fahrzeug.
Und eine neue Werkstatt solltest du dir auch suchen.
Wäre ich der Meister, dem es passiert wäre, würde ich auf dich als künftigen Kunden verzichten.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 16. September 2015 um 16:17:43 Uhr:
Der Wagen wird ersetzt werden, entweder vom Unfallgegner oder vom Werkstattmeister. Einen Rückstufungsschaden gibt es hier nicht, da Deine Freundin noch keinen Schadensfreiheitsrabatt hatte, so geht auch keiner verloren.Zitat:
@Xorit schrieb am 16. September 2015 um 16:02:49 Uhr:
Meine Freundin ist leider nur in sofern die Geschädigte, als dass der Wagen kaputt ist und sie eine Rückstufung zu befürchten hat oder etwa nicht?
das ist falsch
Auch aus SF0 wird man zurück gestuft