Totalschaden - Werkstattmeister wird auf Probefahrt die Vorfahrt genommen

Hallo liebe Experten der Versicherungswelt,

die Überschrift liest sich wie ein Buch, der Text wird besser.

Kurz als Vorwort:

Am 14.08.2015 hat meine Freundin ihr erstes Auto gekauft bei einem Gebrauchtwagenhändler.
Es handelte sich um einen im Jahre 2003 gebauten Opel Astra G Stufenheck 1,6L mit 84PS und 112TKm gelaufen.
Das Auto hatte Ölschlamm im Motor durch extreme Kurzstrecken, was von der Werke behoben wurde, ebenso wie andere Kleinigkeiten mit der Elektrik. Ansonsten technisch Top. Typische Abnutzungserscheinungen nach 12 Jahren Außen vor. Das Lenkgetriebe wurde durchgetauscht, ebenso wie sämtliche Stabis erneuert. Zahnriemen erneuert etc. also alle lebensbedrohlichen Dinge erledigt.
Man wurde sich einig und mit vollem Tank inkl. Zulassung und TÜV, sowie Inspektion neu wurden 3000€ bezahlt.
Sämtliche Verschleißteile waren im guten Zustand. (Rost eh kein Thema, da Vollverzinkt!)
Also ein wirklicher Glücksgriff .. Dachte ich.
Gut eine Woche später begann mein Urlaub und ich investierte weitere 300€ für diverse Verbesserungen (Osram Nightbreaker vorne komplett, neue Wischer von Bosch, Fächerdüsen f. Wischwasser, neues Radio inkl. Lenkradfernbedienung, neuer Schaltsack, wie auch Handbremssack, Fußmatten)
Weiter fiel mir auf, dass das Thermostat negative Wanderung während der Fahrt zeigte. Diagnose Thermostat defekt wurde schnell vom Opelmeister bestätigt. Reifengas bekam er, wobei wir feststellen mussten, dass der vordere rechte Dämpfer ölt.
Gewährleistung also.
Sonntags drauf sollte der Wagen abgegeben werden, damit die Mängel beseitigt werden. War abgesprochen.
Samstags viel dann in der Nacht plötzlich der Lenkservo aus. Die Reaktion meiner Freundin könnt Ihr euch denken.
Dies testete ich Sonntag und es war eindeutig.

Aufgabenzettel war geschrieben und der Karren wurde dem Händler auf den Hof gestellt.

Die Woche verging und auf Drängen meiner Freundin fuhren wir am Mittwoch hin, um den Stand der Dinge zu erfragen.
Ich bekam die Arbeiten bestätigt und man versprach folgende Woche Dienstag. Aus Dienstag wurde Donnerstag. Anruf von meiner Freundin: "Die Lenkservopumpe müsse bestellt werden, die vorrätigen passen nicht und die Dämpfer wären ja iO <- (Ja das ist ein Thema was nun wohl erledigt ist..)" - Ok also auf mehr Wartezeit einstellen.
Das war letzte Woche!

Kurz:

Wagen befand sich seit zwei Wochen beim Händler für Nachbesserung!

- Nun heute die Hiobsbotschaft (Erzählung meiner Freundin)

Der Meister war auf Probefahrt wegen des Lenkservos etc. als man ihm wohl die Vorfahrt nahm und er sich daraufhin mit dem Auto mehrfach überschlagen habe.
Meister im Krankenhaus und Auto entsprechend Schrott.

- Mehr weiß ich bis Dato nicht, die Info kam erst um kurz vor 17:00 Uhr

Meiner Freundin bot man (Ich unterstelle mal Schock) an, anderes KFZ aussuchen oder Geld zurück.

Alarmglocken gingen natürlich sofort an.

Vorfahrt genommen?
Haftpflichtschaden? Warum Ersatz vom Händler??????
Was ist mit den Verbesserungen, wenn alt gegen neu?
Versicherung benachrichtigen? <- Morgen sollen wir vorbei kommen!
Polizeibericht? <- Zwecks Unfallaufnahme etc.
Händlerhaftpflicht? <- Vllt. war er mitschuldig?

Überschlag des KFZ sagt mir = Ersatz muss her.

Werte Herren, wie gehen wir denn nun vor?

Ich würde:

Mit Händler reden, zwecks Versicherungsdaten des Verursachers und dann zur Polizei, den Bericht anfordern.
Hier klärt sich dann gleich wer an Pos. 1 steht. Ihrer Versicherung den Unfall melden und die Gegnerische Versicherung kontaktieren.

Ihre Versicherung ist die AXA easy mit mobil online und TK150SB.
Hier jedoch alle Kreuze gemacht, inkl. Schutzbrief.
Ich hätte sie lieber beim Berater des Vertrauens vor Ort, jedoch lassen die Versicherer sich das Risiko ja bekanntlich vergolden. 111€/m gegenüber 170€ meist sogar ohne TK. Aber das nur nebenbei!

Hat Sie die üblichen Haftpflichtschaden-Rechte? - Anwalt, Gutachter, Nutzungsausfall?

Hat meine Freundin Versicherungstechnisch etwas zu befürchten, weil der Händler sich hat die Karre zu Klump fahren lassen? Sie ist Halterin..

Viele Grüße

Aiko

Astra-g-njoy
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Zitat:

@olmo12 schrieb am 18. September 2015 um 15:20:18 Uhr:


Ja ne, is klar.

Ich kauf mir einfach ein neues Fahrzeug und die Schadenklassendatei ist überlistet.

Bist ein wohl ein ganz schlaues Kerlchen!

😁

Lass es, er versteht es einfach nicht...

PS: Nur weil jemand 35 Jahre einen Job ausübt, macht ihn das nicht automatisch zum Experten 😉

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Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 26. September 2015 um 17:47:19 Uhr:


nein, marktgängig gibt für die schadenverlaufsübernahme diese klausel:

Die Übernahme eines Schadenverlaufs von einem anderen Vertrag - auch wenn dieser bei einem anderen Versicherer bestanden hat - hat Vorrang vor einer Ersteinstufung nach I.2

sonst würde die malusschadenklasse ja garkeine sinn machen ich könnte ja immer wieder fleißig mit neueinstufungen vor vorne "anfangen".

Diese Aussage ist wieder einmal frei erfunden. Da der User "phaetoninteressent" als marktgängig immer die Musterbedingungen des GDV zitiert, kann man nur konstatieren: hier wurde vorsätzlich gelogen, diese Klausel gibt es nicht!

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