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Parkschaden bei "Probefahrt"

Themenstarteram 5. September 2008 um 12:21

Hallo! Bitte um Hilfe!

Ich habe bei einem Gewinnspiel einen Gutschein für eine "Erlebnisfahrt mit einem BMW" für ein Wochenende meiner Wahl gewonnen. Ich holte mir letztes Wochenende das Fahrzeug beim Händler ab. Zuvor kopierte er sich meinen Führerschein und füllte ein Blatt mit meinen Daten aus (Anschrift, Tel.nr. etc). Dann gab es noch eine kurze Einführung zur Automatik-Schaltung etc. Vor dem wegfahren meinte er noch ich sollte vorsichtig damit umgehen, da sie realativ hohe Selbstbehalte auf ihre Fahrzeuge haben obwohl es natürlich Vollkaskoversichert ist. Ich war kurz stutzig, dachte aber nicht länger nach da ich mich schon so auf das neue Auto freute. Ich unterschrieb bzw. sah nie irgendwelche Bedingungen im Falle von Schäden etc.

Wie es der Teufel so wollte, passierte mir beim Rückwärtseinparken ein kleines Ungeschick und ich tangierte ganz leicht eine Hausmauer (jaja ich weiß kann hald mal passieren) Das Resultat waren ganz kleine Lackschäden an der hinteren Stoßstange.

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs meldete ich den Schaden einem Mitarbeiter, der meinte der Schaden müsste genau angesehen werden und sie würden sich dann bei mir melden. Nichts weiter, ich fuhr nach Hause.

Heute meldete sich der Herr bei dem ich das Fahrzeug abgeholt hatte und meinte ich müsste einen Selbstbehalt von ca. 1020€ für das Auswechseln der Stoßstange bezahlen, da sie das Auto ja noch verkaufen wollten und deshalb das ganze Teil ersetzt werden müsste.

Wie siehts in so einer Situation rechlich aus? Komme übrigens aus Österreich.

Danke im Voraus für jede Antwort.

grüße

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18 Antworten

wenn du was unterschrieben hast wird da sicherlich zu 100% irgendwo draufgestanden haben das es mit sb ist....1000-1500€ sb sind bei einem bmw händler nichts ungewöhnliches...der tausch einer stoßstange kostet in deutschland ca. 500-700€ für einen 3er bmw....

wie die auf den betarg von 1020€ kommen, solltest du dir aufschlüsseln lassen!

Themenstarteram 5. September 2008 um 13:15

ich habe eben nie etwas unterschrieben.. das einzige war eine mündl. auskunft vom händler dass sie hohe selbstbehalte haben.

sie haben sich nur meine daten notiert (Adresse, Telefonnummer) und den Führerschein kopiert.

hmn......keine unterschrift also.....

an deiner stelle würde ich mich mal von einem anwalt deswegen beraten lassen!

bin gerade auf der suche nach nem gebrauchten.

bei probefahrten bei opel,vw und honda häusern sind das meist meitverträge, welche ich bei der probefahrt unterschrieb.

da steht dann aber auch exakt drinne, wie hoch die selbstbeteiligungen sind. bei opel lagen die zwischen 300 und 600 euro, bei vw in düsseldorf 5000 euro!!! der wagen war mit 5900 ausgeschrieben, aber den selben vertag legen die auch bei 40.000 euro autos hin.

die kleineren autohäuser (auch vertragsläden), meist mit nur 1 oder 2 verkäufern, denen konnte man einfach den perso da lassen und ohne irgendwas schriftlich wegfahren. meiner meinung nach wurde bei dir die aufklärungspflicht vernachlässigt eben weil sie nichts zur höhe gesagt haben

Zitat:

Original geschrieben von la merde

meiner meinung nach wurde bei dir die aufklärungspflicht vernachlässigt eben weil sie nichts zur höhe gesagt haben

und genau das ist hier die frage.....

wenn bei dem gewinnspiel was stand vonwegen "sie erkennen die gewinnspiel bzw. allg. geschäftsbedinungen unserer partner an" stand, wird die sache kompliziert.....eben genau deswegen der gang zum anwalt, der hier klarheit verschaffen kann....

Morgen,

aber der Schaden muss definitiv bezahlt werden.

Der Händler hat ihn auf die hohe SB hingewiesen.

Eine Aufschlüsselung der Rechnung ist hier aber Pflicht, bevor ich etwas bezahlen würden.

Wenn ich der Händler wäre, hätte ich auch keine Lust auf ein beschädigtes Fahrzeug, da ich es ja verkaufen möchte.

Gruß Dennis

In dem Zusammenhang würde mich mal interessieren, ob der Händler in diesem Fall das Recht hat, eine Rechnung mit VK-Preisen zu erstellen, oder ob er nur EK+Arbeitszeit in Rechnung stellen darf? Ich denke/hoffe, Letzteres.

Zitat:

Original geschrieben von hal1000

Hallo! Bitte um Hilfe!

Ich habe bei einem Gewinnspiel einen Gutschein für eine "Erlebnisfahrt mit einem BMW" für ein Wochenende meiner Wahl gewonnen. Ich holte mir letztes Wochenende das Fahrzeug beim Händler ab. Zuvor kopierte er sich meinen Führerschein und füllte ein Blatt mit meinen Daten aus (Anschrift, Tel.nr. etc). Dann gab es noch eine kurze Einführung zur Automatik-Schaltung etc. Vor dem wegfahren meinte er noch ich sollte vorsichtig damit umgehen, da sie realativ hohe Selbstbehalte auf ihre Fahrzeuge haben obwohl es natürlich Vollkaskoversichert ist. Ich war kurz stutzig, dachte aber nicht länger nach da ich mich schon so auf das neue Auto freute. Ich unterschrieb bzw. sah nie irgendwelche Bedingungen im Falle von Schäden etc.

Wie es der Teufel so wollte, passierte mir beim Rückwärtseinparken ein kleines Ungeschick und ich tangierte ganz leicht eine Hausmauer (jaja ich weiß kann hald mal passieren) Das Resultat waren ganz kleine Lackschäden an der hinteren Stoßstange.

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs meldete ich den Schaden einem Mitarbeiter, der meinte der Schaden müsste genau angesehen werden und sie würden sich dann bei mir melden. Nichts weiter, ich fuhr nach Hause.

Heute meldete sich der Herr bei dem ich das Fahrzeug abgeholt hatte und meinte ich müsste einen Selbstbehalt von ca. 1020€ für das Auswechseln der Stoßstange bezahlen, da sie das Auto ja noch verkaufen wollten und deshalb das ganze Teil ersetzt werden müsste.

Wie siehts in so einer Situation rechlich aus? Komme übrigens aus Österreich.

Danke im Voraus für jede Antwort.

grüße

Hello !

Ich würde mal ein Gespräch mit dem Händler führen, im Besonderen über die Rep. Höhe. In weiterer Folge über eine fehlende Unterschrift, wie Du schreibst. Die mündliche Mitteilung ist einfach ein wenig dünn und außerdem steht im Streitfall, Aussage gegen Aussage.

Einen Rechtsstreit anzustreben würde ich Dir wegen der Kosten nicht empfehlen, da in diesem Fall Prozesskosten und Anwalt wesentlich mehr kosten würden, es sei denn Du hast einen Rechtsschutz. Ist bei uns oft bei div. Versicherungsverträgen inkludiert, vorher mit der Vers. abklären.

Hast Du das nicht würde ich Dir empfehlen, bei der Kammer die Schlichtungsstelle einzuschalten, das wirkt Wunder. Sollte das alles nicht weiterhelfen, da teile dem Kontrahenten mit, dass Du die alte Stoßstange haben möchtest. Da wird er sich zwar winden weil er die sowie so nicht austauscht oder als Gebrauchtteil weiterverkauft. Die kannst dann in der Bucht versteigern. Damit wäre dann ein Teil des Schaden gedeckt.

Gruß adi

Themenstarteram 8. September 2008 um 7:38

das klingt sehr gut, danke.

Zitat:

Original geschrieben von adisenator

Hast Du das nicht würde ich Dir empfehlen, bei der Kammer die Schlichtungsstelle einzuschalten, das wirkt Wunder. Sollte das alles nicht weiterhelfen, da teile dem Kontrahenten mit, dass Du die alte Stoßstange haben möchtest. Da wird er sich zwar winden weil er die sowie so nicht austauscht oder als Gebrauchtteil weiterverkauft. Die kannst dann in der Bucht versteigern. Damit wäre dann ein Teil des Schaden gedeckt.

 

Gruß adi

Welche Kammer und welche Schlichtungsstelle meinst du hier :confused:

Zitat:

Original geschrieben von gezzi

aber der Schaden muss definitiv bezahlt werden.

Der Händler hat ihn auf die hohe SB hingewiesen.

So weit ich informiert bin, hat es der Privatkunde hier etwas einfacher und vom Händler kann man erwarten, dass hier ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird. Ich glaube auch nicht, dass eine Unterschrift auf dem Gewinnspiel ausreichend wäre, es sei denn, hier wird schon auf diese möglichen Kosten hingewiesen.

Ne Aussprache mit dem Händler und die Frage nach der Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme wäre mein erster Schritt vor dem Gang zum Anwalt.

Gruß

Jan

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von adisenator

Hast Du das nicht würde ich Dir empfehlen, bei der Kammer die Schlichtungsstelle einzuschalten, das wirkt Wunder. Sollte das alles nicht weiterhelfen, da teile dem Kontrahenten mit, dass Du die alte Stoßstange haben möchtest. Da wird er sich zwar winden weil er die sowie so nicht austauscht oder als Gebrauchtteil weiterverkauft. Die kannst dann in der Bucht versteigern. Damit wäre dann ein Teil des Schaden gedeckt.

 

Gruß adi

Welche Kammer und welche Schlichtungsstelle meinst du hier :confused:

Bei uns läuft das eben so, wie man es sich von einem Rechtsstaat vorstellt. Um den Gang zu Gericht, nicht wegen jeder Kleinigkeit einzuschlagen, gibt es bei uns eine Schlichtungsstelle.

Jeder Selbstständige ist bei uns Pflichtmitglied in seiner Interessen Vertretung (Kammer), diese ist aufgeteilt nach Sparten. Im Streitfall habe ich nun die Möglichkeit, mit der dort vorhandenen Schlichtungsstelle eine Regulierung zu erzielen. Ist so etwas wie Ärztekammer oder RAW Vereinigung.

Brauchst nicht confused zu sein, Deutschland ist eben nicht der Nabel der Welt. Wenn ich mir hier eure Kommentare zu den Rechtsansichten und der Durchsetzung dieser Ansichten bei Gericht so durchlese, habe ich den Eindruck, ihr habt die gleichen Rechten wie Sklaven in Old Amerika.

Schon allein die Abwicklung von div. Schäden die euch die Versicherungen aufzwingen, verstoßen gegen die guten Sitten. Wurde bei uns ja auch versucht, aber umgehend abgedreht. Wahrscheinlich liegt es daran, dass wir eine Verfassung haben und Ihr nur ein GG. Es ist daher sehr, sehr schwierig für uns, in einem Rechtsstreit hier im Board einen Tipp zu geben. Aber schön langsam scheint ihr ja auf den rechten Weg zu kommen (Porsche Urteil) und darfst mir glauben, da werden noch ganz andere Dinge geändert werden, es muss nur einer mal, egal ob mit seiner Rechtsschutz Versicherung oder mit dem Konsumentenschutz, einige dieser sittenwidrigen Gegebenheiten zu Fall bringen.

@ hal1000 !

Eine Möglichkeit wäre noch, den VKI zu kontaktieren, da bekommst auch Hilfestellung.

Die normale Vorgehensweise in Deinem Fall wäre gewesen: Der Verleiher hätte Dir einen schriftlichen Vertrag vorlegen müssen. In diesem Vertrag müssten die Versicherungs Bedingungen angeführt sein. Im Falle eines Selbstbehalt bei der Kasko würde es den kaufmännischen Gepflogenheiten entsprechen darauf hinzuweisen, dass gegen eine Gebühr auch der Selbstbehalt abgedeckt wäre.

Aber wie schon in meinem vorigen Post, Anwalt würde ich keinen einschalten, damit würde sich alles nur verteuern, außer Du hast eine Rechtsschutz.

Gruß adi

Bei uns gibt es auch Schlichtungsstellen. Wir leben ja nun nicht hinterm Mond, so wie das wohl so mancher Ösi meint :D

 

Und in einem Rechtsstaat leben wir -dem lieben Gott sei Dank- auch noch.

 

ber bei uns haben die Schiedstellen aber dann wohl eine andere Funktion. Mitglieder, die der Innung angehöhren unterwerfen sich dem Schiedspruch, dem Kunden bleibt dann aber immer noch der Klageweg offen, wenn ihm der Schiedspruch nicht gefällt. Die Schiedsstelle kümmert sich aber ausschließlich nur um technische Fragen, bzw. ob eine vorliegende Rechnung angemessen ist.

 

Sie beschäftigt sich nicht mit der rechtlichen Würdigung oder Schuldfragen. Dafür haben wir unsere Gerichtsbarkeit.

 

Gruß

 

Delle

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Bei uns gibt es auch Schlichtungsstellen. Wir leben ja nun nicht hinterm Mond, so wie das wohl so mancher Ösi meint :D

Und in einem Rechtsstaat leben wir -dem lieben Gott sei Dank- auch noch.

ber bei uns haben die Schiedstellen aber dann wohl eine andere Funktion. Mitglieder, die der Innung angehöhren unterwerfen sich dem Schiedspruch, dem Kunden bleibt dann aber immer noch der Klageweg offen, wenn ihm der Schiedspruch nicht gefällt. Die Schiedsstelle kümmert sich aber ausschließlich nur um technische Fragen, bzw. ob eine vorliegende Rechnung angemessen ist.

Sie beschäftigt sich nicht mit der rechtlichen Würdigung oder Schuldfragen. Dafür haben wir unsere Gerichtsbarkeit.

Gruß

Delle

Hello !

In diesem Fall gibt es keine rechtliche Würdigung der Schuldfrage, die steht ja außer Streit. Der TE wird um eine Zahlung nicht herumkommen. Die Klärung über die Schiedsstelle beinhaltet ja nur die Angemessenheit der durchgeführten Arbeiten und deren Verrechnung.

Ob die Aufklärungspflicht verletzt wurde, kann natürlich ebenfalls über die Schiedsstelle, in deren Erkenntnis einfließen. Sollte das nicht der Fall sein, bliebe dem TE noch der Weg zum VKI, um diesen Teil zu klären. Dazu brauche ich keinen RAW und kein Gericht. Sollte sich jedoch im Zuge der Klärung der Unternehmer nicht bewegen, hätte ich dann die Möglichkeit ein Gericht anzurufen, würde ich aber in diesem Fall vermeiden.

Wenn es bei Euch die gleichen Einrichtungen gibt, warum bist Du dann "confused"? Möglicherweise ist bei Euch die Vorgehensweise eine Andere, ändert aber nichts am Ablauf.

Im Gegensatz zu uns, lebt ihr in keinem Rechtsstaat, betreffend der Rechte der Bürger. Sei es mit Behörden, Versicherungen und ganz besonders Euer Zustellgesetz. Euer Zustellgesetz beschneidet die Rechte der Bürger im Verfahrenszug nämlich ganz erheblich, da es Eure Rechtssicherheit im Umgang mit Behörden massiv beeinträchtigt. Im besonderen sind davon Verjährungsfristen betroffen, deren Nachweis bei Euch eigentlich nicht zu führen ist.

Aber wie dem auch sei, ihr habt Euch damit abgefunden und könnt anscheinend damit leben. Außerdem würde eine Debatte über Recht und Gesetz diesen Rahmen im Board mehr als nur sprengen.

Gruß adi

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