Totalschaden - Werkstattmeister wird auf Probefahrt die Vorfahrt genommen

Hallo liebe Experten der Versicherungswelt,

die Überschrift liest sich wie ein Buch, der Text wird besser.

Kurz als Vorwort:

Am 14.08.2015 hat meine Freundin ihr erstes Auto gekauft bei einem Gebrauchtwagenhändler.
Es handelte sich um einen im Jahre 2003 gebauten Opel Astra G Stufenheck 1,6L mit 84PS und 112TKm gelaufen.
Das Auto hatte Ölschlamm im Motor durch extreme Kurzstrecken, was von der Werke behoben wurde, ebenso wie andere Kleinigkeiten mit der Elektrik. Ansonsten technisch Top. Typische Abnutzungserscheinungen nach 12 Jahren Außen vor. Das Lenkgetriebe wurde durchgetauscht, ebenso wie sämtliche Stabis erneuert. Zahnriemen erneuert etc. also alle lebensbedrohlichen Dinge erledigt.
Man wurde sich einig und mit vollem Tank inkl. Zulassung und TÜV, sowie Inspektion neu wurden 3000€ bezahlt.
Sämtliche Verschleißteile waren im guten Zustand. (Rost eh kein Thema, da Vollverzinkt!)
Also ein wirklicher Glücksgriff .. Dachte ich.
Gut eine Woche später begann mein Urlaub und ich investierte weitere 300€ für diverse Verbesserungen (Osram Nightbreaker vorne komplett, neue Wischer von Bosch, Fächerdüsen f. Wischwasser, neues Radio inkl. Lenkradfernbedienung, neuer Schaltsack, wie auch Handbremssack, Fußmatten)
Weiter fiel mir auf, dass das Thermostat negative Wanderung während der Fahrt zeigte. Diagnose Thermostat defekt wurde schnell vom Opelmeister bestätigt. Reifengas bekam er, wobei wir feststellen mussten, dass der vordere rechte Dämpfer ölt.
Gewährleistung also.
Sonntags drauf sollte der Wagen abgegeben werden, damit die Mängel beseitigt werden. War abgesprochen.
Samstags viel dann in der Nacht plötzlich der Lenkservo aus. Die Reaktion meiner Freundin könnt Ihr euch denken.
Dies testete ich Sonntag und es war eindeutig.

Aufgabenzettel war geschrieben und der Karren wurde dem Händler auf den Hof gestellt.

Die Woche verging und auf Drängen meiner Freundin fuhren wir am Mittwoch hin, um den Stand der Dinge zu erfragen.
Ich bekam die Arbeiten bestätigt und man versprach folgende Woche Dienstag. Aus Dienstag wurde Donnerstag. Anruf von meiner Freundin: "Die Lenkservopumpe müsse bestellt werden, die vorrätigen passen nicht und die Dämpfer wären ja iO <- (Ja das ist ein Thema was nun wohl erledigt ist..)" - Ok also auf mehr Wartezeit einstellen.
Das war letzte Woche!

Kurz:

Wagen befand sich seit zwei Wochen beim Händler für Nachbesserung!

- Nun heute die Hiobsbotschaft (Erzählung meiner Freundin)

Der Meister war auf Probefahrt wegen des Lenkservos etc. als man ihm wohl die Vorfahrt nahm und er sich daraufhin mit dem Auto mehrfach überschlagen habe.
Meister im Krankenhaus und Auto entsprechend Schrott.

- Mehr weiß ich bis Dato nicht, die Info kam erst um kurz vor 17:00 Uhr

Meiner Freundin bot man (Ich unterstelle mal Schock) an, anderes KFZ aussuchen oder Geld zurück.

Alarmglocken gingen natürlich sofort an.

Vorfahrt genommen?
Haftpflichtschaden? Warum Ersatz vom Händler??????
Was ist mit den Verbesserungen, wenn alt gegen neu?
Versicherung benachrichtigen? <- Morgen sollen wir vorbei kommen!
Polizeibericht? <- Zwecks Unfallaufnahme etc.
Händlerhaftpflicht? <- Vllt. war er mitschuldig?

Überschlag des KFZ sagt mir = Ersatz muss her.

Werte Herren, wie gehen wir denn nun vor?

Ich würde:

Mit Händler reden, zwecks Versicherungsdaten des Verursachers und dann zur Polizei, den Bericht anfordern.
Hier klärt sich dann gleich wer an Pos. 1 steht. Ihrer Versicherung den Unfall melden und die Gegnerische Versicherung kontaktieren.

Ihre Versicherung ist die AXA easy mit mobil online und TK150SB.
Hier jedoch alle Kreuze gemacht, inkl. Schutzbrief.
Ich hätte sie lieber beim Berater des Vertrauens vor Ort, jedoch lassen die Versicherer sich das Risiko ja bekanntlich vergolden. 111€/m gegenüber 170€ meist sogar ohne TK. Aber das nur nebenbei!

Hat Sie die üblichen Haftpflichtschaden-Rechte? - Anwalt, Gutachter, Nutzungsausfall?

Hat meine Freundin Versicherungstechnisch etwas zu befürchten, weil der Händler sich hat die Karre zu Klump fahren lassen? Sie ist Halterin..

Viele Grüße

Aiko

Astra-g-njoy
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Zitat:

@olmo12 schrieb am 18. September 2015 um 15:20:18 Uhr:


Ja ne, is klar.

Ich kauf mir einfach ein neues Fahrzeug und die Schadenklassendatei ist überlistet.

Bist ein wohl ein ganz schlaues Kerlchen!

😁

Lass es, er versteht es einfach nicht...

PS: Nur weil jemand 35 Jahre einen Job ausübt, macht ihn das nicht automatisch zum Experten 😉

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Zitat:

@B E N schrieb am 17. September 2015 um 17:11:37 Uhr:


Zum hier genannten Fall:
Wenn man nun Deinen Ausführungen folgt, ist die SF-Klasse an ein bestimmtes Fahrzeug gekoppelt ist, wenn der VN mit der SF 0 beginnt.

Eine SF-Klasse besteht in einem bestimmten Vertrag und dieser Vertrag besteht für ein bestimmtes Fahrzeug. Diese SF-Klasse

kann

nun unter bestimmten Voraussetzungen sowohl auf ein anderes Fahrzeug, als auch auf einen anderen Vertrag übertragen werden. Diese Übertragung geschieht auf Wunsch und nicht zwangsweise. Jedes neue Risiko (Fahrzeug) begründet einen neuen Vertrag.

Eine SF-Klasse ist immer an Personen und nicht an Fahrzeuge gebunden, wohingegen der Versicherungsvertrag in Deutschland an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist.

Ich lese ausschließlich andere Sichtweisen (googlen mit "malusdatei HUK", neuer Versicherer für neues Auto fragt dort ab, um entsprechend zu tarifieren).

Vielleicht kann der phaetoninteressierte sich mal dazu äußern.

Edit: Beitrag bezieht sich nicht auf B E N, sondern eine RR-Verehrer.

Wieso andere Sichtweisen, da steht doch genau das drin, was ich gesagt habe.

Zum Beispiel:

"Die Malusdatei in der Kfz Versicherung wird vom HUK-Verband geführt. Durch diese Datei soll verhindert werden, daß Autofahrer, die durch Unfälle einen sehr hohen Beitrag zahlen müssen, dies umgehen können, in dem Sie einfach z.B. ein neues Auto anmelden, keine Vorversicherung angeben und beispielsweise eine Führerscheinregelung anwenden wollen. Die Schadensklassen können einen Beitragssatz von bis zu 240% beinhalten. Alle Autofahrer, die in eine Schadensklasse fahren, werden an die Malusdatei gemeldet."

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Also die Malusklasse wird an den GDV gemeldet. Damit soll genau das verhindert werden, was hier einige Experten behaupten. Immer wieder nach einem Schaden in SF 0 einen neuen Versicherer zu suchen.

LEjockel

Zitat:

@B E N schrieb am 17. September 2015 um 18:30:39 Uhr:


Wieso andere Sichtweisen, da steht doch genau das drin, was ich gesagt habe.

Zum Beispiel:

"Die Malusdatei in der Kfz Versicherung wird vom HUK-Verband geführt. Durch diese Datei soll verhindert werden, daß Autofahrer, die durch Unfälle einen sehr hohen Beitrag zahlen müssen, dies umgehen können, in dem Sie einfach z.B. ein neues Auto anmelden, keine Vorversicherung angeben und beispielsweise eine Führerscheinregelung anwenden wollen. Die Schadensklassen können einen Beitragssatz von bis zu 240% beinhalten. Alle Autofahrer, die in eine Schadensklasse fahren, werden an die Malusdatei gemeldet."

Meine andere Sichtweise bezieht sich auf eine hier beharrlich vertretene (nicht von dir) andere Darstellung von jemandem, der sich als Wissender ausgibt.

Sorry, habe das als Edit oben eingefügt.

Danke! Und diese Wissenden sagen dann noch zu anderen Usern, dass sie keine Ahnung haben...

Zitat:

@xAKBx schrieb am 16. September 2015 um 23:34:18 Uhr:



Wie würdest du das bisherige Verhalten deiner Werkstatt zum Kauf und der Mängelbeseitigung beurteilen? Was gibt es dagegen einzuwenden, dass dir die Werkstatt deinen Kaufpreis zurück erstattet bzw. dir ein vergleichbares Fahrzeug besorgt?

Nur weil hier im Forum Anwalts- und Gutachterkläffer unterwegs sind und dir Einreden, dass das dein gutes Recht ist, muss man das nicht in jedem Fall und auch nicht sofort ausnutzen.

Bleibt bei deinem Werkstattmeister ein Mitverschulden am Zustandekommen des Unfallereignisses hängen, trägt er natürlich auch anteilige Anwalts- und Gutachterkosten. Diese natürlich aus eigener Tasche - weil es dein gutes Recht war.

Über die Post von deinem Anwalt wäre deine Werkstatt sicherlich nicht begeistert und sie würde sicherlich daraus ihre Konsequenzen ziehen. Ob dir das zu deinem Vorteil gelangt, vage ich zu bezweifeln. Aber bitte, es ist dein Recht, einen Anwalt und einen Gutachter einzuschalten und die dadurch entstehenden Kosten vom Verursacher zu fordern.

Ich sehe deinen Standpunkt, jedoch machten sich im Nachhinein Zweifel breit, da sich Andeutungen der Polizeit und die des Mesters einfach zu sehr unterschieden.

Natürlich wäre eine simple Wiedergutmachung in unserem Sinne aber was, wenn da was krum ist? Dann wirds Privatvergnügen und das Vertrauen ist angeschlagen.

Ich bin absolut kein Anwaltbeführworter aber sobald ich mich nicht mehr im Stande fühle die Situation zu kontrollieren, hole ich mir Unterstützung.

Und klar wird die Werkstatt ihre Konsequenzen ziehen. Mit der Entscheidung einen Anwalt zu konsultieren, haben wir die vermeindlich "simple" Lösung natürlich verspielt. Das war aber ein bewusster Schritt.

Danke für deine Erläuterung!

-
Die SFR wird also doch in 2016 Vertrags- und Fzg. unabhängig gestuft.
Über den Anmeldebogen gebe ich also einen Vorversicherer, die dortige SF und einen Schaden in 2015 an.
Der neue Ver. stuft erst mal in SF0 und bekommt dann den Schaden bestätigt, wonach er entsprechend spätestens in 2016 stuft.

grüße

Zitat:

@Xorit schrieb am 17. September 2015 um 23:54:21 Uhr:


Die SFR wird also doch in 2016 Vertrags- und Fzg. unabhängig gestuft.

Nein! Der SFR wird selbstverständlich gestuft, aber ausschließlich für den AXA-Vertrag.

Es ist schade, dass sich manche von Falschaussagen beeindrucken lassen, nur weil sie penetrant wiederholt werden. Warum sollte Deine Freundin als Risikofahrerin in einer bösen Datei stehen, sie hat den Unfall doch gar nicht verursacht?

Zitat:

Über den Anmeldebogen gebe ich also einen Vorversicherer, die dortige SF und einen Schaden in 2015 an.
Der neue Ver. stuft erst mal in SF0 und bekommt dann den Schaden bestätigt, wonach er entsprechend spätestens in 2016 stuft.

Für das neue Fahrzeug gibt es keinen Vorversicherer!

Nochmal, man

kann

den SFR aus einem Vorvertrag nutzen, man

muss

es nicht.

Um es zu verdeutlichen: Herr Müller hatte drei Autos versichert. Eins war in SF 35, eins in SF 15 und eins in SF M. Alle drei Autos sind verkauft. Nun schafft sich Herr Müller ein neues Fahrzeug an. Welchen SF wird er nun nutzen? Nach Aussage einiger Schlaumeier hier, muss er nun die Schadenklasse angeben, da er ja als Unfallfahrer in der bösen Datei gebrandmarkt ist!

Jeder halbwegs intelligente Mensch kann darauf kommen, das dies Unsinn ist.

Also lass Dich nicht verunsichern, Deine Freundin kann ihr neues Auto ganz normal mit Ersteinstufung versichern, einen Vorversicherer gibt es nicht.

Ich vermag nicht zu erkennen, wie beim Te Schadensverlauf unberücksichtigt bleiben kann, ausser, er macht unzutreffende Angaben.
Wenn ( z.B. Huk) ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, wird gefragt, ob Erstvertrag oder Fahrzeugwechsel.
- Ankreuzung Erstvertrag nur dann, wenn noch nie ein Fahrzeug versichert wurde: Entfällt also für Te bei wahrheitsgemäßer Beantwortung.
- Ankreuzung Fahrzeugwechsel: Dann ist anzugeben, in welcher Schadensfreiheitsklasse (hierzu gehört auch die Klasse M) der neue Vertrag einzustufen wäre. Diese Angabe wird durch Abfrage beim Vorversicherer überprüft.

Wie also muss der Te vorgehen, um eine Ersteinstufung zu erhalten?
Versicherung mit anderem Fragebogen suchen???

O.

Zum 17. mal: Die Übernahme eines SFR ist beim Fahrzeugwechsel immer eine Wahlmöglichkeit und keine Pflicht.

Ich versuche es nochmal für den Rechtsverdreher. Die Malusklasse wird gemeldet. Selbst bei Kunden mehrfach erlebt. Du verdrehst hier die Dinge. Selbstverständlich kann Dein angenommer Kunde die freie SF 35 oder 15 angeben, weil das Vorversicherungen sind!!!!!! Und diese nicht schadenbelastet sind, und der Nachversicherer die SFR beim Vorversicherer abruft.
Hat aber einer keine Vorversicherung und kommt mit der FS Regel, wird in der Wagnissdatei beim GDV über den Namen des VN eine Auskunft eingeholt. Ist die Malusklasse gemeldet wird es eher schwer für den VN. Aber eine Versicherer kann ja trotzdem Einstufen wie er will!!

LEjockel

Zitat:

@rrwraith schrieb am 18. September 2015 um 09:08:16 Uhr:


Zum 17. mal: Die Übernahme eines SFR ist beim Fahrzeugwechsel immer eine Wahlmöglichkeit und keine Pflicht.

Nein, bei der Huk muss eine SFR - Klasse angegeben werden. Sonst kein Vers. Antrag (online) möglich.

Also es bleibt nur Dichtung oder Wahrheit.

O.

Zitat:

@lejockel schrieb am 18. September 2015 um 09:35:36 Uhr:


Ich versuche es nochmal für den Rechtsverdreher. Die Malusklasse wird gemeldet.

Das hat doch niemand bestritten!

Zitat:

Selbst bei Kunden mehrfach erlebt. Du verdrehst hier die Dinge. Selbstverständlich kann Dein angenommer Kunde die freie SF 35 oder 15 angeben, weil das Vorversicherungen sind!!!!!!

Auch sechs Ausrufezeichen ändern nichts daran, dass dies keine Vorversicherungen sind, sondern ungenutzte KFZ-Versicherungsverträge. Eine Vorversicherung bezieht sich immer auf ein bestimmtes Risiko.

Komisch das die Versicherer in ihren Anträgen nach Vorversicheren (SFR) fragen. Dein RA deutsch versteht hier kein normaler VN. Ich könnte ja auch die "Beckschen Texte" bemühen. Es versteht schlicht keiner. Könnt ihr RA einfach mal normalen Deutsch sprechen oder schreiben und nicht im Rechtsverdeherdeutsch. Ausrufezeichen lass ich weg, aber leider kann man nicht anders ausdrücken wenn es einen ein wenig aufregt wenn Du nicht in normalem VNdeutsch schreibt. Du hast normale Menschen vor Dir und keine Kollegen von Dir mit denen Du stundenlang Rechtsbegriffe philosophieren kannst.

LEjockel

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