Totalschaden - Werkstattmeister wird auf Probefahrt die Vorfahrt genommen
Hallo liebe Experten der Versicherungswelt,
die Überschrift liest sich wie ein Buch, der Text wird besser.
Kurz als Vorwort:
Am 14.08.2015 hat meine Freundin ihr erstes Auto gekauft bei einem Gebrauchtwagenhändler.
Es handelte sich um einen im Jahre 2003 gebauten Opel Astra G Stufenheck 1,6L mit 84PS und 112TKm gelaufen.
Das Auto hatte Ölschlamm im Motor durch extreme Kurzstrecken, was von der Werke behoben wurde, ebenso wie andere Kleinigkeiten mit der Elektrik. Ansonsten technisch Top. Typische Abnutzungserscheinungen nach 12 Jahren Außen vor. Das Lenkgetriebe wurde durchgetauscht, ebenso wie sämtliche Stabis erneuert. Zahnriemen erneuert etc. also alle lebensbedrohlichen Dinge erledigt.
Man wurde sich einig und mit vollem Tank inkl. Zulassung und TÜV, sowie Inspektion neu wurden 3000€ bezahlt.
Sämtliche Verschleißteile waren im guten Zustand. (Rost eh kein Thema, da Vollverzinkt!)
Also ein wirklicher Glücksgriff .. Dachte ich.
Gut eine Woche später begann mein Urlaub und ich investierte weitere 300€ für diverse Verbesserungen (Osram Nightbreaker vorne komplett, neue Wischer von Bosch, Fächerdüsen f. Wischwasser, neues Radio inkl. Lenkradfernbedienung, neuer Schaltsack, wie auch Handbremssack, Fußmatten)
Weiter fiel mir auf, dass das Thermostat negative Wanderung während der Fahrt zeigte. Diagnose Thermostat defekt wurde schnell vom Opelmeister bestätigt. Reifengas bekam er, wobei wir feststellen mussten, dass der vordere rechte Dämpfer ölt.
Gewährleistung also.
Sonntags drauf sollte der Wagen abgegeben werden, damit die Mängel beseitigt werden. War abgesprochen.
Samstags viel dann in der Nacht plötzlich der Lenkservo aus. Die Reaktion meiner Freundin könnt Ihr euch denken.
Dies testete ich Sonntag und es war eindeutig.
Aufgabenzettel war geschrieben und der Karren wurde dem Händler auf den Hof gestellt.
Die Woche verging und auf Drängen meiner Freundin fuhren wir am Mittwoch hin, um den Stand der Dinge zu erfragen.
Ich bekam die Arbeiten bestätigt und man versprach folgende Woche Dienstag. Aus Dienstag wurde Donnerstag. Anruf von meiner Freundin: "Die Lenkservopumpe müsse bestellt werden, die vorrätigen passen nicht und die Dämpfer wären ja iO <- (Ja das ist ein Thema was nun wohl erledigt ist..)" - Ok also auf mehr Wartezeit einstellen.
Das war letzte Woche!
Kurz:
Wagen befand sich seit zwei Wochen beim Händler für Nachbesserung!
- Nun heute die Hiobsbotschaft (Erzählung meiner Freundin)
Der Meister war auf Probefahrt wegen des Lenkservos etc. als man ihm wohl die Vorfahrt nahm und er sich daraufhin mit dem Auto mehrfach überschlagen habe.
Meister im Krankenhaus und Auto entsprechend Schrott.
- Mehr weiß ich bis Dato nicht, die Info kam erst um kurz vor 17:00 Uhr
Meiner Freundin bot man (Ich unterstelle mal Schock) an, anderes KFZ aussuchen oder Geld zurück.
Alarmglocken gingen natürlich sofort an.
Vorfahrt genommen?
Haftpflichtschaden? Warum Ersatz vom Händler??????
Was ist mit den Verbesserungen, wenn alt gegen neu?
Versicherung benachrichtigen? <- Morgen sollen wir vorbei kommen!
Polizeibericht? <- Zwecks Unfallaufnahme etc.
Händlerhaftpflicht? <- Vllt. war er mitschuldig?
Überschlag des KFZ sagt mir = Ersatz muss her.
Werte Herren, wie gehen wir denn nun vor?
Ich würde:
Mit Händler reden, zwecks Versicherungsdaten des Verursachers und dann zur Polizei, den Bericht anfordern.
Hier klärt sich dann gleich wer an Pos. 1 steht. Ihrer Versicherung den Unfall melden und die Gegnerische Versicherung kontaktieren.
Ihre Versicherung ist die AXA easy mit mobil online und TK150SB.
Hier jedoch alle Kreuze gemacht, inkl. Schutzbrief.
Ich hätte sie lieber beim Berater des Vertrauens vor Ort, jedoch lassen die Versicherer sich das Risiko ja bekanntlich vergolden. 111€/m gegenüber 170€ meist sogar ohne TK. Aber das nur nebenbei!
Hat Sie die üblichen Haftpflichtschaden-Rechte? - Anwalt, Gutachter, Nutzungsausfall?
Hat meine Freundin Versicherungstechnisch etwas zu befürchten, weil der Händler sich hat die Karre zu Klump fahren lassen? Sie ist Halterin..
Viele Grüße
Aiko
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@olmo12 schrieb am 18. September 2015 um 15:20:18 Uhr:
Ja ne, is klar.Ich kauf mir einfach ein neues Fahrzeug und die Schadenklassendatei ist überlistet.
Bist ein wohl ein ganz schlaues Kerlchen!
😁
Lass es, er versteht es einfach nicht...
PS: Nur weil jemand 35 Jahre einen Job ausübt, macht ihn das nicht automatisch zum Experten 😉
150 Antworten
Zitat:
@rrwraith schrieb am 18. September 2015 um 07:29:33 Uhr:
Um es zu verdeutlichen: Herr Müller hatte drei Autos versichert. Eins war in SF 35, eins in SF 15 und eins in SF M. Alle drei Autos sind verkauft. Nun schafft sich Herr Müller ein neues Fahrzeug an. Welchen SF wird er nun nutzen? Nach Aussage einiger Schlaumeier hier, muss er nun die Schadenklasse angeben, da er ja als Unfallfahrer in der bösen Datei gebrandmarkt ist!
Jeder halbwegs intelligente Mensch kann darauf kommen, das dies Unsinn ist.
Was für ein unsinniges Beispiel. Herr Müller hatte drei Autos, drei Verträge und drei Frauen... Natürlich wird dieser "Herr Müller", wenn er
einneues Auto zulässt, sich für die "beste" SF-Klasse entscheiden. Was aber, wenn dieser Mann noch zwei weitere Autos zulassen möchte? Völlig logisch, dass ein KFZ von den dreien in der SF-M landet. Nun hat die Freundin vom TE sicher nicht einen Zweit- oder Drittwagen, die sie verkaufen könnte. Daher bringt Dein Beispiel den TE überhaupt nicht weiter und stiftet nur Verwirrung.
Dann zu Deinen Aussagen:
"Warum sollte Deine Freundin als Risikofahrerin in einer bösen Datei stehen, sie hat den Unfall doch gar nicht verursacht?"
Aha, wenn also meine Oma mein Auto gegen einen Baum setzt und ich meine Vollkasko ziehe, werde ich nicht hochgestuft, weil ich den Unfall nicht selbst verursacht habe. Prima Theorie, nur leider völliger...
"Zum 17. mal: Die Übernahme eines SFR ist beim Fahrzeugwechsel immer eine Wahlmöglichkeit und keine Pflicht."
Klar habe ich die Wahl, ob ich die SF auf das neue Fahrzeug übertrage, aber nur wenn diese besser steht, als das, was mir die Versicherung für Fahranfänger anbietet. Ein Versicherungsvertrag ist doch keine Einbahnstraße.
Für die Freundin des TE ist ein denkbar ungünstiger Fall eingetreten. Wenn der Meister den Unfall verursacht hat geht die SF in die M. Hier könnte ein Familienmitglied helfen, dass die Versicherung für den neuen Gebrauchten übernimmt oder einen ungenützten Vertrag überträgt.
Gelöscht
Zitat:
Ich versuche es noch ein letztes Mal und gebe mir Mühe, mich verständlich auszudrücken. Aber bestimmte Begriffe sind wichtig und können nicht beliebig durcheinandergeworfen werden.
Zitat:
Komisch das die Versicherer in ihren Anträgen nach Vorversicheren (SFR) fragen.
Daran ist doch nichts komisch. Bei einem Versicherungswechsel gibt es immer einen Vorversicherer. Und bei einem Fahrzeugwechsel wird gefragt, ob ein SFR aus einem anderen Vertrag übernommen werden soll.
Zitat:
Dein RA deutsch versteht hier kein normaler VN. Ich könnte ja auch die "Beckschen Texte" bemühen. Es versteht schlicht keiner. Könnt ihr RA einfach mal normalen Deutsch sprechen oder schreiben und nicht im Rechtsverdeherdeutsch.
Ausrufezeichen lass ich weg, aber leider kann man nicht anders ausdrücken wenn es einen ein wenig aufregt wenn Du nicht in normalem VNdeutsch schreibt. Du hast normale Menschen vor Dir und keine Kollegen von Dir mit denen Du stundenlang Rechtsbegriffe philosophieren kannst.LEjockel
Ich bin kein Rechtsanwalt, sondern seit über 35 Jahren in der Versicherungswirtschaft.🙂
Auch wenn es manche, vor allem Dein Mitstreiter B E N, nicht einsehen wollen, ein SFR ist nicht personengebunden, sondern immer vertragsgebunden. Sonst könnte jemand, der einmal SF 35 hat, alle weiteren Fahrzeuge auch mit SF 35 versichern.
Aber jedes neue Risiko, auch ein Fahrzeugwechsel ist eins, begründet einen neuen Vertrag.
Und da es die Möglichkeit gibt, einen SFR aus einem nicht genutzten Vertrag auf den Neuen zu übertragen,
wird gefragt, ob dies geschehen soll. Wenn dies geschehen soll, muss natürlich der Versicherer des ungenutzten Vertrags angegeben werden, damit die SFR Angaben überprüft werden können.
Es besteht aber selbstverständlich kein Zwang, einen SFR zu übernehmen.
Und wenn dies jemand partout nicht glauben will, soll er es halt lassen.😛
PS: Um auf den Ausgangspunkt zurückzukommen, die hier gegebene Konstellation ist die Einzige, in der kein Rückstufungsschaden entsteht. Nämlich Vertrag in Ersteinstufung und Zerstörung des Fahrzeugs.
Wer 35 Jahre in der Versicherungswirtschaft tätigt ist, sollte mitbekommen haben, dass dies seit spätestens 2014 nicht mehr geht!
Der Versicherer des Vertrages vom TE wird bei Beendigung des Vertrages einen Meldung an die Schadenklassendatei machen.
Dort meldet er, dass der VN ein Fahrzeug mit SF0 + 1 Schaden beendet hat.
Wenn er jetzt ein neues Auto auf seinen Namen versichern will, so prüft der neue Versicherer die Schadenklassendatei auf Einträge.
Dort findet er dann den beendeten Vertrag und wird das neu zu versichernde Auto entsprechend SF0 + 1 Schaden einstufen!
Hier nochmal schön zum nachlesen:
http://www.asscompact.de/.../versicherer-starten-neue-auskunftei
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Hier ein Beispiel, wie die Meldung vom Versicherer dann aussieht:
Zitat:
Sehr geehrter Herr Muster,
im Zusammenhang mit der Beendigung Ihres Kfz-Versicherungsvertrages haben wir Daten an die Schadenklassendatei übermittelt, die von der GDV-Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg geführt wird.
Wir übermitteln Ihre Daten an die Schadenklassendatei, weil Ihr Vertrag nach unseren Bedingungen in die
SF-Klasse M, 0 oder S einzustufen war.
In der Schadenklassendatei werden folgende Daten gespeichert:
• Ihr Name und Ihre Anschrift,
• die Versicherungsscheinnummer bei uns,
• das amtliche Kennzeichen des bisher bei uns versicherten Fahrzeugs,
• das Datum, an dem der Vertrag bei uns beendet wurde,
• die Schadenfreiheitsklasse des Vertrages sowie
• die Anzahl der zu diesem Vertrag im laufenden Jahr eventuell angefallenen Schäden.
Andere Kfz-Versicherer, bei denen Sie einen Versicherungsantrag stellen und keine Übernahme des Schadenverlaufs aus einem Vertrag beantragen, können die Daten bei der Schadenklassendatei abfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Nochmal extra für Dich, olmo12.
Alles was Du ausführst, ist richtig. Aber auch Du wirfst zwei unterschiedliche Sachverhalte in einen Topf.
Dies alles gilt für ein bestehendes Risiko. D. h., es funktioniert eben nicht, die Versicherung zu kündigen und beim neuen Versicherer eine Ersteinstufung zu beantragen. Dafür sorgt die Schadenklassendatei.
Ein neues Risiko ist immer unbelastet.
Ja ne, is klar.
Ich kauf mir einfach ein neues Fahrzeug und die Schadenklassendatei ist überlistet.
Bist ein wohl ein ganz schlaues Kerlchen!
😁
Anscheinend können 35 Jahre Versicherungswesen an einem ohne Erkenntnis vorbeigehen, kennen die meisten Versicherungsexperten nicht einmal ihre eigenen Policen gut genug (habe in meiner bisher kurzen Versichertenlaufbahn in genügen ratlose Versicherungsvertreter-Gesichter geschaut). Eigentlich habe ich allein wegen der extremen Geschichte den Faden hier mitverfolgt, doch die Kommentare von RR lassen mich ratlos zurück.
Welche Wohfahrtsversicherung wird einen mit SF 0 versichern, der bereits einen Schaden vorliegen hat und somit unter SF 0 eingestuft werden müsste?
Eine Versicherung muss die SF nicht übernehmen, doch wird sie einen Teufel tun und den Versicherten besser einzustufen als sie könnte. Bei positiven SF sieht es dann natürlich anders aus, dort wird dann gerne eine niedrige SF angeboten, sie müssen ja nicht, sowas könnte man wohl "Rosinenpicken" nennen.
Ergo wird nicht eine einzige KFZ-Versicherung eine Einstufung mit SF 0 vornehmen (außer man kann Sondereinstufungen aushandeln durch Versicherungspakete bei der gleichen Versicherung, welche wieder nicht bei einem anderen Versicherung anwendung finden wird) wenn bereits eine Rückstufung auf SF M vorliegt. Deshalb frage ich mich, was RR uns sagen möchte???
Zitat:
@olmo12 schrieb am 18. September 2015 um 15:20:18 Uhr:
Ja ne, is klar.Ich kauf mir einfach ein neues Fahrzeug und die Schadenklassendatei ist überlistet.
Bist ein wohl ein ganz schlaues Kerlchen!
😁
Lass es, er versteht es einfach nicht...
PS: Nur weil jemand 35 Jahre einen Job ausübt, macht ihn das nicht automatisch zum Experten 😉
Zitat:
@rrwraith schrieb am 18. September 2015 um 13:54:54 Uhr:
Auch wenn es manche, vor allem Dein Mitstreiter B E N, nicht einsehen wollen, ein SFR ist nicht personengebunden, sondern immer vertragsgebunden. Sonst könnte jemand, der einmal SF 35 hat, alle weiteren Fahrzeuge auch mit SF 35 versichern.
Nö.
SFR ist personenbezogen. Das folgt allein schon daraus, dass der SFR auf andere Personen übertragen wird.
Wer die schadenfreien Jahre überträgt, tritt mit der Übertragung seinen eigenen Anspruch auf die SFR ab.
Möchte er danach wieder ein Fahrzeug versichern, erfolgt die Einstufung seines Vertrags so, als ob er noch nie ein Auto versichert hatte (keine Vorversicherungszeit). Hier ist Erstversicherung möglich.
O.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 18. September 2015 um 15:41:31 Uhr:
Nö.Zitat:
@rrwraith schrieb am 18. September 2015 um 13:54:54 Uhr:
Auch wenn es manche, vor allem Dein Mitstreiter B E N, nicht einsehen wollen, ein SFR ist nicht personengebunden, sondern immer vertragsgebunden. Sonst könnte jemand, der einmal SF 35 hat, alle weiteren Fahrzeuge auch mit SF 35 versichern.
Doch, aber jetzt wird's langsam Korinthenkackerei!
Natürlich ist Vertragsinhaber immer eine Person. (Ich weiß, das jetzt der nächste kommt und sagt, kann auch eine Firma sein).
Ändert aber nichts daran, dass der SFR vertragsgebunden ist und demzufolge dem Vertragsinhaber gehört.
Eine Übertragung ist auch nur auf einen anderen Vertrag möglich (der selbstverständlich wieder einen Inhaber hat). Eine Übertragung von Person zu Person, ohne Vertrag, geht nicht.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 18. September 2015 um 16:24:24 Uhr:
Doch, aber jetzt wird's langsam Korinthenkackerei!Zitat:
@go-4-golf schrieb am 18. September 2015 um 15:41:31 Uhr:
Nö.
Natürlich ist Vertragsinhaber immer eine Person. (Ich weiß, das jetzt der nächste kommt und sagt, kann auch eine Firma sein).
Ändert aber nichts daran, dass der SFR vertragsgebunden ist und demzufolge dem Vertragsinhaber gehört.
Eine Übertragung ist auch nur auf einen anderen Vertrag möglich (der selbstverständlich wieder einen Inhaber hat). Eine Übertragung von Person zu Person, ohne Vertrag, geht nicht.
Sorry, habe etwas verwechselt.
War der irrigen Auffassung, die Frage sei:
Fahrzeugbezogen oder personenbezogen.
O.
Zitat:
@olmo12 schrieb am 18. September 2015 um 14:28:21 Uhr:
Wer 35 Jahre in der Versicherungswirtschaft tätigt ist, sollte mitbekommen haben, dass dies seit spätestens 2014 nicht mehr geht!
Ich frage mich, was der seit 35 Jahren in der Versicherungswirtschaft tätige hauptberuflich macht bzw. welche Funktion er dort hatte. Die sollen ja auch Tätigkeitsfelder haben, die mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun haben.
rrwraith redet (wahrscheinlich) immer vom SFR (Schadenfreiheitsrabatt), dabei geht es hier doch um die Schadenfreiheitsklassen (SF22, SFM, etc.) Denn nur die Schadenfreiheitsklassen sind für Versicherungen ein gemeinsamer Nenner. Den Rabatt, den die Versicherungen darauf gewähren, stehen auf einem anderen Blatt.
Und die Schadenfreiheitsklasse ist personengebunden – Punkt
Siehe dazu eine beliebte Suchmaschine oder Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV), sie schreibt:
"Die Schadenfreiheitsklasse ist personengebunden. Verzichtet ein Autofahrer darauf, bekommt er sie nie wieder zurück"
Oder Wallstreet online:
„Die Schadenfreiheitsklasse ist bei Kraftfahrzeugversicherungen der ausschlaggebende Wert, der zur Berechnung der Kosten für den Fahrzeughalter herangezogen wird… Die Schadenfreiheitsklasse ist personengebunden und kann daher auch auf eine andere Person übertragen…“
Und viele mehr. Reicht aber auch m. M. jetzt...
Leider geht es hier aktuell fast nur noch um Begrifflichkeiten, die dem TE in keiner Weise weiterhelfen. Ich denke es reicht und ich hoffe, dass dieser Threadverlauf den Verfasser nicht darin hindert, sich hier wieder zu äußern. Schließlich gibt es hier (auch 😉) einige User, die ihm konkret zum Sachverhalt weiterhelfen können.
Danke.
Nein. Darum gehts ihm nicht.
Er meint, dass ein Fahrzeug das erstmalig auf den VN versichert wird, ohne Abruf der Schadenklassendatei versichert werden kann.