Totalschaden - Werkstattmeister wird auf Probefahrt die Vorfahrt genommen

Hallo liebe Experten der Versicherungswelt,

die Überschrift liest sich wie ein Buch, der Text wird besser.

Kurz als Vorwort:

Am 14.08.2015 hat meine Freundin ihr erstes Auto gekauft bei einem Gebrauchtwagenhändler.
Es handelte sich um einen im Jahre 2003 gebauten Opel Astra G Stufenheck 1,6L mit 84PS und 112TKm gelaufen.
Das Auto hatte Ölschlamm im Motor durch extreme Kurzstrecken, was von der Werke behoben wurde, ebenso wie andere Kleinigkeiten mit der Elektrik. Ansonsten technisch Top. Typische Abnutzungserscheinungen nach 12 Jahren Außen vor. Das Lenkgetriebe wurde durchgetauscht, ebenso wie sämtliche Stabis erneuert. Zahnriemen erneuert etc. also alle lebensbedrohlichen Dinge erledigt.
Man wurde sich einig und mit vollem Tank inkl. Zulassung und TÜV, sowie Inspektion neu wurden 3000€ bezahlt.
Sämtliche Verschleißteile waren im guten Zustand. (Rost eh kein Thema, da Vollverzinkt!)
Also ein wirklicher Glücksgriff .. Dachte ich.
Gut eine Woche später begann mein Urlaub und ich investierte weitere 300€ für diverse Verbesserungen (Osram Nightbreaker vorne komplett, neue Wischer von Bosch, Fächerdüsen f. Wischwasser, neues Radio inkl. Lenkradfernbedienung, neuer Schaltsack, wie auch Handbremssack, Fußmatten)
Weiter fiel mir auf, dass das Thermostat negative Wanderung während der Fahrt zeigte. Diagnose Thermostat defekt wurde schnell vom Opelmeister bestätigt. Reifengas bekam er, wobei wir feststellen mussten, dass der vordere rechte Dämpfer ölt.
Gewährleistung also.
Sonntags drauf sollte der Wagen abgegeben werden, damit die Mängel beseitigt werden. War abgesprochen.
Samstags viel dann in der Nacht plötzlich der Lenkservo aus. Die Reaktion meiner Freundin könnt Ihr euch denken.
Dies testete ich Sonntag und es war eindeutig.

Aufgabenzettel war geschrieben und der Karren wurde dem Händler auf den Hof gestellt.

Die Woche verging und auf Drängen meiner Freundin fuhren wir am Mittwoch hin, um den Stand der Dinge zu erfragen.
Ich bekam die Arbeiten bestätigt und man versprach folgende Woche Dienstag. Aus Dienstag wurde Donnerstag. Anruf von meiner Freundin: "Die Lenkservopumpe müsse bestellt werden, die vorrätigen passen nicht und die Dämpfer wären ja iO <- (Ja das ist ein Thema was nun wohl erledigt ist..)" - Ok also auf mehr Wartezeit einstellen.
Das war letzte Woche!

Kurz:

Wagen befand sich seit zwei Wochen beim Händler für Nachbesserung!

- Nun heute die Hiobsbotschaft (Erzählung meiner Freundin)

Der Meister war auf Probefahrt wegen des Lenkservos etc. als man ihm wohl die Vorfahrt nahm und er sich daraufhin mit dem Auto mehrfach überschlagen habe.
Meister im Krankenhaus und Auto entsprechend Schrott.

- Mehr weiß ich bis Dato nicht, die Info kam erst um kurz vor 17:00 Uhr

Meiner Freundin bot man (Ich unterstelle mal Schock) an, anderes KFZ aussuchen oder Geld zurück.

Alarmglocken gingen natürlich sofort an.

Vorfahrt genommen?
Haftpflichtschaden? Warum Ersatz vom Händler??????
Was ist mit den Verbesserungen, wenn alt gegen neu?
Versicherung benachrichtigen? <- Morgen sollen wir vorbei kommen!
Polizeibericht? <- Zwecks Unfallaufnahme etc.
Händlerhaftpflicht? <- Vllt. war er mitschuldig?

Überschlag des KFZ sagt mir = Ersatz muss her.

Werte Herren, wie gehen wir denn nun vor?

Ich würde:

Mit Händler reden, zwecks Versicherungsdaten des Verursachers und dann zur Polizei, den Bericht anfordern.
Hier klärt sich dann gleich wer an Pos. 1 steht. Ihrer Versicherung den Unfall melden und die Gegnerische Versicherung kontaktieren.

Ihre Versicherung ist die AXA easy mit mobil online und TK150SB.
Hier jedoch alle Kreuze gemacht, inkl. Schutzbrief.
Ich hätte sie lieber beim Berater des Vertrauens vor Ort, jedoch lassen die Versicherer sich das Risiko ja bekanntlich vergolden. 111€/m gegenüber 170€ meist sogar ohne TK. Aber das nur nebenbei!

Hat Sie die üblichen Haftpflichtschaden-Rechte? - Anwalt, Gutachter, Nutzungsausfall?

Hat meine Freundin Versicherungstechnisch etwas zu befürchten, weil der Händler sich hat die Karre zu Klump fahren lassen? Sie ist Halterin..

Viele Grüße

Aiko

Astra-g-njoy
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@olmo12 schrieb am 18. September 2015 um 15:20:18 Uhr:


Ja ne, is klar.

Ich kauf mir einfach ein neues Fahrzeug und die Schadenklassendatei ist überlistet.

Bist ein wohl ein ganz schlaues Kerlchen!

😁

Lass es, er versteht es einfach nicht...

PS: Nur weil jemand 35 Jahre einen Job ausübt, macht ihn das nicht automatisch zum Experten 😉

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Alle beteiligten, welche durch den Unfall zu Schaden gekommen sind haben einen Direktanspruch an den Versicherer des KFZ (unabhängig vom Fahrer) und werden den sehr wahrscheinlich nutzen. Von daher gehe ich fast schon davon aus dass der erste Anhörungsbogen schon in der Post ist 😉

Wahrscheinlich bekommt ihr bestenfalls den Rückstufungsschaden ersetzt, den müsst ihr dann aber wohl jedes Jahr neu einfordern 🙁

Grüße
Steini

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 15. September 2015 um 21:58:47 Uhr:



Zitat:

@Xorit schrieb am 15. September 2015 um 21:41:47 Uhr:


Wie darf ich das verstehen? Immerhin versicherte der Meister uns und gegenüber der Polizei, dass dieser Fall über seine Versicherung abgesichert wäre..

Gesetzt dem Fall, dass er wirklich Schuld sein sollte, wäre seine Vers. doch Leistungspflichtig gegenüber dem Gegner und uns oder etwa nicht?
Wenn der Gegner verantwortlich gesprochen wird, dann wäre somit seine Haftpflicht dran.

Wo wird hier der SF des Fzg. meiner Freundin belastet?

Es handelt sich hier um ein Fahrzeug in der Obhut einer Werkstatt und die Probefahrt war Teil der Reparaturleistung.

Basierend auf den Empfehlungsbedingungen des GDV (Sonderbedingungen zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk (KfzSBHH) - Kapitel A.3.2) besteht hier meiner Auffassung kein Versicherungsschutz.

Dies würde im übrigen auch zu einer Doppelversicherung führen mit Deiner Versicherung. Der Geschädigte hat einen Anspruch gegen denjenigen Versicherer der für das Fahrzeug haftungsrechtlich verantwortlich zeichnet. Das ist der Versicherer Deiner Freundin. Somit wird der SFR auch belastet.

Die Haftung des Händlers / des Werkstattmeisters für Deine Schaden ist unbenommen. Versicherungsschutz besteht jedoch keiner.

Gruß

Worin siehst du den Ausschluss und für was soll dann überhaupt die VK für Handel und Handwerk gut sein?

Das Kundenauto fällt meiner Meinung nach unter A3.3.

Zitat:

@MalerPe schrieb am 15. September 2015 um 22:10:07 Uhr:


und für was soll dann überhaupt die VK für Handel und Handwerk gut sein?

Die Vollkasko für Handel/Handwerk ersetzt den Schaden am Fahrzeug des TE - dafür ist die Kasko ja da.

Der Unfallgeschädigte wird sich, wie schon richtig beschrieben, per Direktanspruch an die Haftpflicht des TE-Fahrzeuges wenden.

Also sollte der Schaden dort auch schnellstens gemeldet werden.

Den Rückstufungsschaden muss die Werkstatt tragen.

Zitat:

@MalerPe schrieb am 15. September 2015 um 22:10:07 Uhr:


Worin siehst du den Ausschluss und für was soll dann überhaupt die VK für Handel und Handwerk gut sein?
Das Kundenauto fällt meiner Meinung nach unter A3.3.

anders herum wird ein Schuh daraus, Ich sehe kein Einschluss

A.3.3:

Zitat:

A.3.3 Alle eigenen und fremden zulassungspflichtigen und nicht zugelassenen
Kraftfahrzeuge, Anhänger und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen

wie man an den Schadenbildern sieht, war das Fahrzeug zugelassen (Landkreis Aurich)

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Mir als Vers. Laien ist gerade ein Lichtlein aufgegangen.

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

Die VK des Händlers ist also meiner Freundin gegenüber für den Schaden an ihrem Fzg ersatzpflichtig, richtig?

Dies hat aber nichts mit dem Schaden zu tun, welcher von ihrem Fzg. dem Unfallgegner zugefügt wurde. Hier ist natürlich die KH des Fzg. zuständig.

Somit müsste nun also die VK des Händlers den Schrotthaufen ersetzen und der Schrotthaufen, also die Axa als fiktive Person, den Schaden des Unfallgegners.

Natürlich wird nun also der Vertrag des Schrotthaufens gestuft. Da der Wagen aber nicht wieder fahrbereit gemacht wird und sein Ende auf dem Restehof findet, würde doch mit dessen Abmeldung der Vers. Vertrag erlischen/brach liegen. (Schadeneintritt, d.h. Sonderkündigungsrecht??)

Nun würde also der Ersatzwagen natürlich wirtschlaftlich günstig neu versichert werden, anstatt den belasteten SFR des Schrotthaufens zu übernehmen.

Hab ich es jetzt begriffen?

Die Axa begleicht also den Schaden, stuft dadurch, weswegen wir kündigen dürfen und da der Wagen sowieso abgemeldet wird, hat es sich damit.

Der neue Wagen wird neu versichert und neu eingestuft ohne Rückbezug auf den Unfall?

Grüße und danke für die vielen Antworten und Erklärungen!

Nicht ganz, die Rückstufung geht quasi immer weiter zu Lasten deiner Freundin. Ihr Vertrag ist genau so belastet als ob sie den Unfall selbst gebaut hätte, das kann nicht durch abmelden unterbrochen werden

Daher kann sie diesen "Schaden" auf Jahre hinaus immer wieder bei dem Händler bzw dessen Versicherung geltend machen.

Da das recht Kompliziert werden kann, empfehle ich, Rechtsschutz vorausgesetzt, einen Anwalt zu nehmen.

Grüße
Steini

Der neue Wagen wird durch den sogenannten Vorschaden trotzdem hoch gestiftet da wenn die vs gewechselt wird automatisch die alte vs angefragt wird wegen Einstufung und evtl. Vorschäden! Also nix mit hochstufungsfreiheit!

Richtig, die Rückstufung lässt sich durch einen einfachen Fahrzeugwechsel natürlich nicht umgehen.

Jedoch, wie bereits geschrieben, muss die Werkstatt den Rückstufungsschaden ersetzen.

Die Versicherung kann diesen Schaden, also die Höhe des Rückstufungsschadens ausrechnen.

Also wenn sie den Wagen abmeldet und auch die Versicherung kündigt, verfolgt sie trotzdem der dem anderen Wagen resp. Vertrag zugeordnete Schaden?

Der SFR ist also nicht nur auf das Fzg bezogen, sondert haftet dem Eigner auch Fzg.übergreifend an?

Deshalb vorher schon der Einwand von steini bzgl. der Rückstufungsforderung..

Zitat:

@Xorit schrieb am 15. September 2015 um 23:18:45 Uhr:



Der SFR ist also nicht nur auf das Fzg bezogen, sondert haftet dem Eigner auch Fzg.übergreifend an?

Jap

Zitat:

@Xorit schrieb am 15. September 2015 um 23:18:45 Uhr:



Deshalb vorher schon der Einwand von steini bzgl. der Rückstufungsforderung..

Genau

Schöner Start ins mobile Leben ;(

Die Axa kann mir also die nötige Forderung berechnen, welche dann bei der VK der Werkstatt geltend gemacht werden muss.

Da müsste also dann, nachdem die Schuld geklärt ist und entsprechende Versicherer Leistungen erbringen, die Forderung berechnet werden und entsprechend eingereicht werden.
Dann für jedes Jahr zur Hauptfällgkeit neu.

Die Kaskoversicherung der Werkstatt wird den Fahrzeugschaden ersetzen, den Rückstufungsschaden jedoch nicht.

Hierfür gibt es keine Versicherung, diesen Schaden muss die Werkstatt selbst tragen.

Der Rückstufungsschaden lässt sich jedoch über mehrere Jahre berechnen - hier sollte der Einfachheit halber eine abschliessende Einigung mit der Werkstatt getroffen werden, sobald die Berechnung der Versicherung vorliegt (bislang hat sich ja die Werkstatt offenbar recht einsichtig gezeigt).

Ok also liegt hier dann ein Direktanspruch ohne Deckung durch eine Versicherung vor.

Na prost.
Ja, die Werkstatt war recht einsichtig aber von SF0 auf malus ist ja dann doch eher beträchtlich.
Vermutlich wäre es günstiger/einfacher, den neuen Wagen auf mich, als Zweitfahrzeug mit erweitertem Fahrerkreis zu versichern.
Das muss dann der Taschenrechner raus, sobald eine größenordnung bekannt ist.

Dank Dir für die Erläuterung!

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