Totalschaden: Unzufrieden mit dem Wiederbeschaffungswert

Hallo liebe Leute,

ob ich hier wohl richtig bin?
Ich versuch mein Glück einfach mal.

Am 13.09.2016 wurden mein Auto (Ford Focus ST EZ 03/2015) und ich die Opfer eines unverschuldeten Unfalls. Ich wollte abbiegen und der liebe Verursacher hatte eine rote Ampel übersehen und so am es zu einem Frontalzusammenstoß mit einer Aufprallgeschwindigkeit von ca. 100 km/h.
Es war schnell klar, dass die Karre nur noch Schrott war. Nuja, kann froh sein dass nicht mehr passiert ist usw usf.
Jetzt liegt ein Gutachten von einem Sachverständigen vor in welchem der Wiederbeschaffungswert m.M.n. nicht dem Wert entspricht welchen ich aufbringen müsste um ein vergleichbares/gleichwertige Auto dieser Art wieder zu bekommen. Zwar reicht der bezifferte Wiederbeschaffungswert für den Kauf prinzipiell schon, nur muss ich dann auf einiges an Sonderausstattung verzichten.

Gibt es unter Euch evtl. jemanden vom Fach der sich dem mal annehmen könnte?
Falls ihr einen besseren Ort für diesen Beitrag im Forum kennt, ich bin für jeden Vorschlag offen 🙂

Danke und viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Geht es hier um einen verbrannten A**** oder um einen Wiederbeschaffungswert?

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Zitat:

@stinac schrieb am 28. September 2016 um 14:45:20 Uhr:


Und abstriche hin oder her, sinn ist bestimmt nicht dass ich mir einen "nackten" wiederbeschaffen kann

Du übertreibst wirklich maßlos! "Nackt" ist ein ST für 27.000 Euro nie und nimmer. Im Gegenteil, die Dinger sind ordentlich ausgestattet und dazu meist noch ein Jahr jünger als deiner.....

Welche Möglichkeiten gibt es denn in diesem Fall, wenn man mit dem Wert vom eigenen Gutachter nicht einverstanden ist?

Wenn man beweglich genug ist, kann man versuchen, sich selbst in den Arxxx zu beissen.....

Ansonsten kann man hier garnichts machen, weil der Betrag vermutlich völlig ok ist.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 28. September 2016 um 10:19:06 Uhr:


Ab zu einem fähigen Anwalt. Wenn dein Gegner doch Schuld war zahlt den doch auch seine Versicherung.

Was soll der dann machen?

Den eigenen Gutachter verklagen und die Kosten dafür bei der gegnerischen Versicherung abrechnen?

😁

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Zitat:

@lemonshark schrieb am 28. September 2016 um 15:46:31 Uhr:



Zitat:

@stinac schrieb am 28. September 2016 um 14:45:20 Uhr:


Und abstriche hin oder her, sinn ist bestimmt nicht dass ich mir einen "nackten" wiederbeschaffen kann
Du übertreibst wirklich maßlos! "Nackt" ist ein ST für 27.000 Euro nie und nimmer. Im Gegenteil, die Dinger sind ordentlich ausgestattet und dazu meist noch ein Jahr jünger als deiner.....

Na klar ist das etwas übertrieben aber im Vergleich zu dem was es wieder zu beschaffen gilt, ist es nunmal zu dem Preis nicht möglich. Vielleicht hab ich vom WBW eine falsche Vostellung aber es kann doch nicht sein, dass mir ein Nachteil aus dem Fehler eines anderen entsteht?

Ich rede hier auch nicht von Dinge wie einem Tempomat oder ähnlichem was man nachrüsten könnte, sondern Dingen wie Spurhalteassistenten, Verkehrsschilderkennung und Toter-Winkel Assistent usw... zudem ist die Leder Exclusive Ausstattung um ein vielfaches Wertvoller und abgesehen von Vollleder mit zusätzlichen Dingen wie Bi-Xenon inkl Kurvenlicht, Sitzheizung und elektrischer Sitzverstellung ausgestattet (im Vergleich zu dem gängigen Leder-Sport Paket)

Wie schon gesagt mag der Preis dem Alter entsprechen aber dann ist der Begriff Wiederbeschaffungswert hier absolut fehl am Platz, denn dann müsste ebenso der Gebrauchtwagenmarkt berücksichtigt werden...

Grüße

Zitat:

@stinac schrieb am 28. September 2016 um 16:57:59 Uhr:


zudem ist die Leder Exclusive Ausstattung um ein vielfaches Wertvoller und abgesehen von Vollleder mit zusätzlichen Dingen wie Bi-Xenon inkl Kurvenlicht, Sitzheizung und elektrischer Sitzverstellung ausgestattet (im Vergleich zu dem gängigen Leder-Sport Paket)

Da ist dein Denkfehler: "wertvoller" ist diese Ausstattung nur im Konfigurator, sobald sie verbaut ist, schmilzt ihr "Wert" auf einen Bruchteil zusammen, so ist das nun mal mit Sonderausstattung.

Naja vielleicht ist "wertvoll" hier der falsche Begriff aber es muss doch auf die WBW Ermittlung Einfluss haben?
Kann doch nicht sein dass u.a. vorhandene Fahrzeuge auf dem Markt der Maßstab für die Ermittlung meines WBW's sind wenn diesen aber einiges an Sonderausstattung fehlt?

Aber gut, vermutlich nuss ich mich damit abfinden...

Grüße

Der Begriff "wertvoll" ist hier gar nicht so falsch, ich versteh schon genau, was du meinst. Aber es ist nun mal so, dass Sonderausstattung, wenn sie einmal verbaut ist, nur noch mit einem Bruchteil ihres ursprünglichen Aufpreises auf den Fahrzeugwert eines Gebrauchtwagens Einfluss nimmt.

Zitat:

@Serumse schrieb am 28. September 2016 um 16:12:57 Uhr:



Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 28. September 2016 um 10:19:06 Uhr:


Ab zu einem fähigen Anwalt. Wenn dein Gegner doch Schuld war zahlt den doch auch seine Versicherung.

Was soll der dann machen?

Den eigenen Gutachter verklagen und die Kosten dafür bei der gegnerischen Versicherung abrechnen?

😁

Aktuell sind Preise genannt worden, wo ich diese Aussage gemacht habe war der Infostand zu geringer Wiederbeschaffungswert. Das habe ich einfach mal als gegeben Betrachtet.

Wer seine Interessen nicht selbst vertreten kann, muss sich halt helfen lassen. Daher die Anmerkung mit dem Anwalt. Gutachten kann man korrigieren lassen, machen die Gutachter aber wohl nicht so gerne.

Was ist denn jetzt mit deiner eigenen Vollkaskoversicherung stinac?

Du hast ja entweder ganz neu ein 40.000 Euro Auto gekauft bzw. einen jungen Gebrauchten für ca. 30.000 Euro.

Da ist es doch selbstverständlich, dass ich für dieses Auto auch eine gute Vollkaskoversicherung abschließe die eine Neupreis- bzw. Kaufpreisgentschädigung beinhaltet.

Dann erübrigt sich die ganze Diskussion um den WBW von selber!

Die meiste Sonderausstattung ist für Gebrauchtwagenkäufer ein nice to have, aber keinen müden Euro wert. Einziger Vorteil beim Gebrauchtwagenhandel ist dann das man die Kiste schneller losbekommt wenn gewisse Sachen drin sind, aber dafür nicht mehr Kohle bekommt.
Die Farbe ist, sorry, problematisch, Leder benötigt Liebhaber da Ford kein Hersteller ist wo der Kunde Leder erwartet. Xenon sollte drin sein bei so einem Aoto, nur zahlt dafür Keiner was.

Leder ist bei einigen Interessenten sogar ein Kaufhinderungsgrund.

Schon mal aufgefallen, wie die Sitze in den Gebrauchtwagen aussehen ?
Ganz davon ab, wenn man im heißen Sommer sich in die Sitze preßt und sich am Leder verbrennt.
Außerdem ist bei dem meisten Fahrzeugen der Lederbezug ein Industrie - Leder, also kein echtes.

Richtiges Leder kann man am Geruch erkennen.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 28. September 2016 um 20:05:14 Uhr:


Leder ist bei einigen Interessenten sogar ein Kaufhinderungsgrund.

Schon mal aufgefallen, wie die Sitze in den Gebrauchtwagen aussehen ?
Ganz davon ab, wenn man im heißen Sommer sich in die Sitze preßt und sich am Leder verbrennt.
Außerdem ist bei dem meisten Fahrzeugen der Lederbezug ein Industrie - Leder, also kein echtes.

Richtiges Leder kann man am Geruch erkennen.

Seit meinem letzten Wagen kommt mir auch kein Leder mehr her!

Wie geschrieben im Sommer verbrennungsgefahr (Gute Bekannte hat sich gleich in der ersten Woche verbrannt!), wenn man nicht ne Decke oder so ausbreitet, und im Winter Kalt!

Geht es hier um einen verbrannten A**** oder um einen Wiederbeschaffungswert?

Ich habe mir aus Spaß gerade einen Ford Focus ST 2.0 TDCI mit allem anklickbaren SchnickSchnack als Neuwagen in einem großen Internet-Autohaus konfiguriert, würde mich 35284€ inkl. Überführung kosten...

Für mich klingt der im GA angegebene WBW daher plausibel.

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