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Totalschaden: Unzufrieden mit dem Wiederbeschaffungswert

Hallo liebe Leute,

ob ich hier wohl richtig bin?

Ich versuch mein Glück einfach mal.

Am 13.09.2016 wurden mein Auto (Ford Focus ST EZ 03/2015) und ich die Opfer eines unverschuldeten Unfalls. Ich wollte abbiegen und der liebe Verursacher hatte eine rote Ampel übersehen und so am es zu einem Frontalzusammenstoß mit einer Aufprallgeschwindigkeit von ca. 100 km/h.

Es war schnell klar, dass die Karre nur noch Schrott war. Nuja, kann froh sein dass nicht mehr passiert ist usw usf.

Jetzt liegt ein Gutachten von einem Sachverständigen vor in welchem der Wiederbeschaffungswert m.M.n. nicht dem Wert entspricht welchen ich aufbringen müsste um ein vergleichbares/gleichwertige Auto dieser Art wieder zu bekommen. Zwar reicht der bezifferte Wiederbeschaffungswert für den Kauf prinzipiell schon, nur muss ich dann auf einiges an Sonderausstattung verzichten.

Gibt es unter Euch evtl. jemanden vom Fach der sich dem mal annehmen könnte?

Falls ihr einen besseren Ort für diesen Beitrag im Forum kennt, ich bin für jeden Vorschlag offen :)

Danke und viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Geht es hier um einen verbrannten A**** oder um einen Wiederbeschaffungswert?

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Welche Seite hat den Gutachter beauftragt, du oder die gegnerische Versicherung?

Ist die Sonderausstattung orginal von Ford ab Werk oder nachträgliche Sonderausstattung von Drittanbietern?

Da stellen sich mir ein paar Fragen...

1.) War das ein von dir bestellter Gutachter?

2.) wenn zu 1.) nein, kam der Gutachter, weil du es über die Vollkasko abrechnen möchtest?

3.) wenn zu 2.) nein, hast du dir von der gegnerischen Versicherung deren Gutachter aufqautschen lassen?

Viele Grüße

Johannes

Ab zu einem fähigen Anwalt. Wenn dein Gegner doch Schuld war zahlt den doch auch seine Versicherung.

Also der Gutachter wurde von mir bzw. der Werkstatt beauftragt.

Bedeutet aber nicht dass ich damit einverstanden sein muss oder?

Sonderausstattung ist aber Werk und derzeit gibt es in dieser Kombination keinen verfügbaren auf dem dem Gebrauchtwagenmarkt.

Zitat:

@stinac schrieb am 28. September 2016 um 10:19:16 Uhr:

Also der Gutachter wurde von mir bzw. der Werkstatt beauftragt.

Bedeutet aber nicht dass ich damit einverstanden sein muss oder?

Warum fragst du nicht einfach den wie er auf den Wiederbeschaffungswert kommt? :confused:

Tatsächliche Verfügbarkeit eines indentischen Autos spielt hierbei aber keine Rolle.

am 28. September 2016 um 9:15

Schade um den schönen Focus...

 

Welchen Wiederbeschaffungswert hat der Gutachter denn angenommen?

Zitat:

@stinac schrieb am 28. September 2016 um 10:21:02 Uhr:

derzeit gibt es in dieser Kombination keinen verfügbaren auf dem dem Gebrauchtwagenmarkt.

Das ist kein Kriterium.

Wie hoch ist der Listenpreis und was hat der GA als WBW angesetzt?

"Dein" Gutachter sollte eigentlich schon zu deinen Gunsten ein Gutachten erstellen, am besten du fragst direkt deinen Gutachter, wie die Zahlen entstanden sind...

Wußte der Gutachter von der von Dir beschriebenen Sonderausstattung ?

Bist Du beim Besichtigung des GA dabei gewesen, hat er nach Vorschäden oder kürzlich reparierten Neuteilen gefragt ?

Zitat:

@tartra schrieb am 28. September 2016 um 11:21:14 Uhr:

"Dein" Gutachter sollte eigentlich schon zu deinen Gunsten ein Gutachten erstellen, am besten du fragst direkt deinen Gutachter, wie die Zahlen entstanden sind...

Oh echt?

Ich dachte immer die selbst beauftragten seien unabhängig, bzw. neutral?

Zitat:

@tartra schrieb am 28. September 2016 um 11:21:14 Uhr:

"Dein" Gutachter sollte eigentlich schon zu deinen Gunsten ein Gutachten erstellen, am besten du fragst direkt deinen Gutachter, wie die Zahlen entstanden sind...

Nein, sollte er nicht.

Der Sachverständige muss einen realistischen Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug ermitteln.

Komisch das dann die Gutachter von der gegnerischen Versicherung z.B. oftmals auf geringere Werte kommen...:p

Mit zu "meinen Gunsten" meine ich auch nicht das der eigene bestellte Gutachter irgendwelche Wunschpreise errechnet, aber gewisser Spielraum ist nunmal da..

Also ich lebe nicht im Phantasialand und glaube das alle gleich oder neutral urteilen und beguchtachten. Nein, ich weiß es. :D:D

Die Gutachter, die bisher meine Schäden am beschädigten KFZ begutachtet haben (egal ob versicherungseigene oder nicht), haben immer korrekte Werte ermittelt.

Allerdings bin ich immer dabei gewesen, wenn der GA besichtigt hat und habe Fragen immer korrekt beantwortet.

Als einmal bei Peugeot 106 der Schaden zum Totalschaden stillisiert werden sollte, habe ich den GA (vom Versicherer beauftragt, VK Schaden) gefragt, wie er zu dem kleinen WBW kommt. Mit Hinweis auf die bekannten Autobörsen, wo kein Peugeot 106 zu dem geschätzten WBW zu finden ist (hatte mich vorher informiert).

Als er dan Online dieses geprüft hat, ist er mit dem WBW noch oben gegangen und der Unfall wurde repariert und nicht als Totalschaden im Gutachten beziffert.

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