Totalschaden: Unzufrieden mit dem Wiederbeschaffungswert
Hallo liebe Leute,
ob ich hier wohl richtig bin?
Ich versuch mein Glück einfach mal.
Am 13.09.2016 wurden mein Auto (Ford Focus ST EZ 03/2015) und ich die Opfer eines unverschuldeten Unfalls. Ich wollte abbiegen und der liebe Verursacher hatte eine rote Ampel übersehen und so am es zu einem Frontalzusammenstoß mit einer Aufprallgeschwindigkeit von ca. 100 km/h.
Es war schnell klar, dass die Karre nur noch Schrott war. Nuja, kann froh sein dass nicht mehr passiert ist usw usf.
Jetzt liegt ein Gutachten von einem Sachverständigen vor in welchem der Wiederbeschaffungswert m.M.n. nicht dem Wert entspricht welchen ich aufbringen müsste um ein vergleichbares/gleichwertige Auto dieser Art wieder zu bekommen. Zwar reicht der bezifferte Wiederbeschaffungswert für den Kauf prinzipiell schon, nur muss ich dann auf einiges an Sonderausstattung verzichten.
Gibt es unter Euch evtl. jemanden vom Fach der sich dem mal annehmen könnte?
Falls ihr einen besseren Ort für diesen Beitrag im Forum kennt, ich bin für jeden Vorschlag offen 🙂
Danke und viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Geht es hier um einen verbrannten A**** oder um einen Wiederbeschaffungswert?
87 Antworten
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 28. September 2016 um 12:39:01 Uhr:
Die Gutachter, die bisher meine Schäden am beschädigten KFZ begutachtet haben (egal ob versicherungseigene oder nicht), haben immer korrekte Werte ermittelt.
Und im Himmel ist Jahrmarkt...😁
Zitat:
@rrwraith schrieb am 28. September 2016 um 12:41:56 Uhr:
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 28. September 2016 um 12:39:01 Uhr:
Die Gutachter, die bisher meine Schäden am beschädigten KFZ begutachtet haben (egal ob versicherungseigene oder nicht), haben immer korrekte Werte ermittelt.Und im Himmel ist Jahrmarkt...😁
Nee, dass war Real.
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 28. September 2016 um 12:45:35 Uhr:
Nee, dass war Real.
Ja, nee, is klar.
Du stellst eine Behauptung auf:
"Die Gutachter, die bisher meine Schäden am beschädigten KFZ begutachtet haben (egal ob versicherungseigene oder nicht), haben immer korrekte Werte ermittelt", und führst sie im selben Beitrag ad absurdum:
"Als einmal bei Peugeot 106 der Schaden zum Totalschaden stillisiert werden sollte, habe ich den GA (vom Versicherer beauftragt, VK Schaden) gefragt, wie er zu dem kleinen WBW kommt."
Also der Listenpreis liegt über 40.000 -> Volle Hütte. Einzig das Schiebedach hat gefehlt...
WBW wurde auf 27.100 beziffert. Versteht den Thread nicht falsch, ich finde es nur unmöglich für das Geld ein gleichwertiges Auto zu beschaffen.
Gerade was die Ausstattungspaket Leder-Exclusive und Technologie Paket angeht. Alleine diese beiden Pakete dürften knapp 4000euro an Mehrwert im Vergleich zu den derzeit verfügbaren "Leder-Sport" Varianten ausmachen.
Und auf die Farbe will ich jetzt gar nicht erst eingehen, dass diese selten ist dürfte ja klar sein 😉
Vielleicht sollte ich im Nachtrag noch erwöhnen dass es sich um die Diesel Variante handelt, falls jemand mobile oder ähnliches bemühen möchte 😉
Gruß
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Zitat:
@stinac schrieb am 28. September 2016 um 13:32:07 Uhr:
WBW wurde auf 27.100 beziffert.
Mit oder ohne Steuer?
Grundsätzlich würde ich als ST-Besitzer die 27.100 Euro nicht für unrealistisch halten. Der ST Diesel in gelb mit sämtlichen Paketen als Handschalter hat aktuell eine UVP von 38.500. Realistisch sind bei Neukauf 20% Nachlass, rund 30% weniger nach 1,5 Jahren ist da eigentlich kein schlechter Preis.
Mit dem GA nachverhandeln kann man natürlich immer, sollte man aber machen, bevor das Gutachten bei der Versicherung ist (zumindest wird es danach schwieriger).
Und verabschiede dich von der Vorstellung, dass du exakt das gleich ausgestattete Fahrzeug gebraucht findest.
Inkl Steuer wenn ich mich nicht irre.
Nuja, die Vorstellung hab ich noch am Unfallort begraben 😉
Ich halte die 27.100 auch gar nicht für so verkeht was den derzeitigen bzw. den Wert vor dem Unfall betrifft, nur dachte ich dass der WBW es mir ermöglichen soll ein vergleichbares Fahrzeug zu bekommen? Die Farbe hab ich schon abgehackt, und die anderen beiden Pakete sind in Kombination miteinander nahezu unauffindbar...
Zitat:
@stinac schrieb am 28. September 2016 um 13:50:23 Uhr:
Ich halte die 27.100 auch gar nicht für so verkeht was den derzeitigen bzw. den Wert vor dem Unfall betrifft, nur dachte ich dass der WBW es mir theoretisch ermöglichen soll ein vergleichbares Fahrzeug zu bekommen wenn es am Markt angeboten würde
So wäre es richtig.
Sonderausstattung wird gerne weit überschätzt, nur weil man selber viel wert auf bestimmte Dinge legt heißt das - leider - noch lange nicht dass das am normalen Markt auch so ist. Ein gelbes Auto wäre für mich pauschal z.B. eh mindestens 5000€ weniger wert 😁
Wobei, 27100 plus 130%-Regelung macht 35230€ Repkosten - da kann man das Fahrzeug doch schon fast neu aufbauen.
Hast du für das Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung mit Neupreisentschädigung?
Wenn man mal bei mobile reinschaut, ist die Auswahl an ST Diesel unter 27.000 Euro riesig, auch 2016er sind deutlich darunter zu bekommen. Der Betrag dürfte also schon ziemlich gut passen.
An deiner Stelle würde ich mir entweder einen Neuwagen in Wunschausstattung holen oder Abstriche bei der Ausstattung machen und dafür etwas Geld einstecken.
Vollkasko mit Neupreisentschädigung? Hör ich jetz zum ersten mal.
Die Rep kosten lt Gutachten liegen bei 45k.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 28. September 2016 um 14:30:52 Uhr:
Wenn man mal bei mobile reinschaut, ist die Auswahl an ST Diesel unter 27.000 Euro riesig, auch 2016er sind deutlich darunter zu bekommen. Der Betrag dürfte also schon ziemlich gut passen.An deiner Stelle würde ich mir entweder einen Neuwagen in Wunschausstattung holen oder Abstriche bei der Ausstattung machen und dafür etwas Geld einstecken.
Diese sind aber halt auch dürftig ausgestattet im Vergleich zu meinem. Und abstriche hin oder her, sinn ist bestimmt nicht dass ich mir einen "nackten" wiederbeschaffen kann
Es kommt jetzt auf die Qualität deiner eigenen Versicherung an, ob und wie lange die Vollkasko die Neupreisentschädigung bezahlt.
Gute Tarife haben da nämlich 24 und mehr.
Evlt reichen bei dir auch noch die 18 Monate. Da kommt es dann aber ganz genau auf den Tag an.
Wenn ich dich richtig verstehe, dann hast du das Auto neu gekauft?
Falls gebraucht, dann gibt es das gleiche in Form einer Kaufpreisentschädigung.
Schau mal in deinen Versicherungsunterlagen nach.
Wird man dann nicht in der VK-SFK runter gestuft?
Wie wird aus einem Haftpflicht- eines anderen ein eigener VK-Schaden?
Es ist ein schadenbelastender Fall in der Vollkasko.
Ob man gestuft wird, hängt dann vom Vollkaskovertrag selber ab. Evtl. ist ja Rabattschutz oder Rabattretter vorhanden. Die SB in der VK fällt normalerwiese dann auch mit an.
Aber wenn das Fahrzeug neu an die 40.000 Euro gekostet hat, dann ist es das auf alle Fälle trotzdem Wert.
Die eigene Vollkasko zahlt die Differenz.
Gutachter holen sich ihre Zahlen zum Wiederbeschaffungswert aus Datenbanken. Diese sind sehr aktuell und realistisch.
Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes müsste mit den einzelnen Positionen vorhanden sein. Diese kann man auf Vollständigkeit überprüfen und ggf. dann tätig werden.