Totalschaden: Unzufrieden mit dem Wiederbeschaffungswert

Hallo liebe Leute,

ob ich hier wohl richtig bin?
Ich versuch mein Glück einfach mal.

Am 13.09.2016 wurden mein Auto (Ford Focus ST EZ 03/2015) und ich die Opfer eines unverschuldeten Unfalls. Ich wollte abbiegen und der liebe Verursacher hatte eine rote Ampel übersehen und so am es zu einem Frontalzusammenstoß mit einer Aufprallgeschwindigkeit von ca. 100 km/h.
Es war schnell klar, dass die Karre nur noch Schrott war. Nuja, kann froh sein dass nicht mehr passiert ist usw usf.
Jetzt liegt ein Gutachten von einem Sachverständigen vor in welchem der Wiederbeschaffungswert m.M.n. nicht dem Wert entspricht welchen ich aufbringen müsste um ein vergleichbares/gleichwertige Auto dieser Art wieder zu bekommen. Zwar reicht der bezifferte Wiederbeschaffungswert für den Kauf prinzipiell schon, nur muss ich dann auf einiges an Sonderausstattung verzichten.

Gibt es unter Euch evtl. jemanden vom Fach der sich dem mal annehmen könnte?
Falls ihr einen besseren Ort für diesen Beitrag im Forum kennt, ich bin für jeden Vorschlag offen 🙂

Danke und viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Geht es hier um einen verbrannten A**** oder um einen Wiederbeschaffungswert?

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Ich kann den armen Teufel schon verstehen. Da kaufst du - als vermutlich leicht autoverrückt - dir ein Auto, mit beinahe allen verfügbaren und in dieser Fahrzeugklasse nicht alltäglichen Spielereien und dann hast du durch einen nicht verschuldeten Unfall auch noch finanzielle Nachteile.

Abgesehen davon, dass dieser Fall sicher kein Einzelfall ist und ein guter Anwalt (wo gibt's so einen) auch entsprechende Urteile nennen und ein paar zusätzliche Euro herausholen kann...........wie wäre es, wenn der - leicht autoverrückte - TE das Geld der Versicherung nimmt, damit zum Händler geht und gemeinsam mit dem Händler nach einer vernünftigen Lösung sucht........Neuwagen mit Wunschausstattung, als Vorführer oder Leihwagen zugelassen, vom TE sofort übernommen und trotzdem mit ansprechendem Preisnachlass. Bei Ford sollten 25+ein paar Prozent möglich sein. Man muss dann sicher noch ein paar Euro zuzahlen, hat dann aber auch ein nigelnagelneues Auto.

Zitat:

@f355 schrieb am 29. September 2016 um 09:19:17 Uhr:


dann hast du durch einen nicht verschuldeten Unfall auch noch finanzielle Nachteile.

Hat er ja nicht. Die Versicherung bezahlt das, was das Auto nach 1,5 Jahren noch wert ist. Was soll sie denn sonst zahlen?

Und auf die Neupreisentschädigung in der VK wurde mehrfach hingewiesen - ohne Reaktion.

Zitat:

@UliBN schrieb am 28. September 2016 um 23:30:24 Uhr:


Geht es hier um einen verbrannten A**** oder um einen Wiederbeschaffungswert?

Es geht um den verbrannten A****. Oder eben weil der verbrannte A**** eben Einfluss auf den Wert der Lederausstattung bei einem Gebrauchtwagen hat. Da es eben viele Gebrauchtkäufer gibt die kein Leder wollen ist der Fahrzeugwert mit Leder zwar etwas höher, aber bei weitem nicht so wie es der Aufpreis beim Neuwagen erwarten ließe. Ein Unterschied zwischen "normaler" Lederausstattung und irgendeiner erweiterten geht am Gebrauchtmarkt gegen Null.

Andere Ausstattungen die begehrt sind oder schon als Muss angesehen werden haben dagegen deutlich höheren Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert. Extrembeispiel ist hier die Klima, hier sind Fahrzeuge ohne am Markt nur mit deutlichem Abschlag zu verkaufen. Begehrt sind sonst auch Einparkhilfe, in höheren Klassen Automatik.

Komische Farben sind auch so eine Sache. Hoher Aufpreis für irgendwelche Sonderfarben beim Neuwagen, beim Gebrauchtmarkt oft dann Grund für eine Wertminderung.

Woher kommen die 45000€ Reparaturkosten? Vermutlich Ford selber? Du könntest ja auch mal einen freien Karosseriebetrieb ansprechen ob die dir das Auto fachgerecht für 130%-WBW fertig machen.

Es gibt schon typische "Neuwagenfarben".
Findet der ein oder andere Cool, wenn er sein neues Auto genau so individuell bestellt weil es nicht jeder hat.
Machen ein Auto aber nahezu unverkäuflich wenn es wieder verkauft werden muss weil es eben auch nicht jeder will.
"Aubergine" bei BMW war mal sowas, oder das Rentnerglück "Goldmetallic" bei Mercedes & Co..

So eine Sache isses auch mit Extras. Was sauteuer beim Neukauf ist wird beim gebrauchten einfach erwartet, gerne mitgenommen und keiner zahlt was dafür.
Was neu einige Tausender ausgemacht hat (z.B: Trendline, Comfortline, Highline u.s.w.) schrumpft beim Gebrauchten auf irgendwas zwischen ein paar Hundertern und gar nichts zusammen. Ist halt so am Gebrauchtmarkt.
Navi oder Klimaautomatik werden vom Käufer wenigstens in gewisser Weise honoriert (bzw. das Fahrzeug gar nicht gekauft wenn sie fehlen). Ob ein Fahrzeug nun Stoff, Sportleder oder idividual Leder besitzt ist den Käufern schnuppe, dementsprechend werden auch Wiederbeschaffungswerte ermittelt.
Daher werden Extraausstattungen vom Erstbesitzer beim Verkauf gerne vollkommen überschätzt.

Wäre ich der TE würde ich das Geld einstecken, und mit damit und dem Restwert einen neuen individuellen Neuwagen konfigurieren und bestellen.
Selbst Bezahlt wurde dann nur der Wertverlust für die 18 monatige Nutzung, was ich auch OK finde.

40000€ LP heisst irgendwas um die knapp 35000€ realer Kaufpreis. Nach 18 Monaten 28.000€ dafür zu bekommen finde ich recht fair, würdest Du mit der exotischen Ausstattung am Markt nicht mehr erzielen.

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Wieviel hast du denn für den Wagen selber bezahlt?

Den hast du ja erst vor einem halben Jahr gekauft.

Erstmal vielen dank für die vielen Rückmeldung.
Der Preis bzw der genannte WBW ist was den Wert des Autos vor dem Unfall betrifft sicherlich vertretbar, nur ging es mir bei einem WBW in erste Linie darum, ein gleichwertiges KFZ zu bekommen.
So einfach ist das dann wohl doch nicht, dieser Begriff wird m.M.n. mit dem "Zeitwert" vertauscht, ich bekomme für den WBW definitiv kein gleichwertiges Auto.
Klar, wäre es ein Allerwelts-Golf oder ähnliches wäre das sicherlich kein Problem aber so ist es leider nicht...

und ja, eine Vollkasko ist selbstverständlich vorhanden und eine Kaufpreisentschädigung. Dies habe ich jetzt aber erstmal aussen vor gelassen, da es mir nicht einleuchtet meine Versicherung in Anspruch zu nehmen - Werde ich wohl müssen.

Grüße

Ja aber wofür unterhält und bezahlt man denn dann so eine Versicherung, wenn man sie im Schadenfall nicht in Anspruch nehmen möchte?

Zitat:

@Matsches schrieb am 29. September 2016 um 15:24:04 Uhr:


Ja aber wofür unterhält und bezahlt man denn dann so eine Versicherung, wenn man sie im Schadenfall nicht in Anspruch nehmen möchte?

Das ist die entscheidende Frage ??

Zitat:

@Matsches schrieb am 29. September 2016 um 15:24:04 Uhr:


Ja aber wofür unterhält und bezahlt man denn dann so eine Versicherung, wenn man sie im Schadenfall nicht in Anspruch nehmen möchte?

Na weil ich nicht davon ausging, für einen Schaden, für welchen ich nicht Verantwortlich bin, meine Versicherung zahlen zu lassen 😁.
Dafür fehlt mir dann irgendwie das Verständnis...

So viel weniger, als du also selber am 06.04.2016 für das Auto bezahlt hast, kann der Gutachter ja dann gar nicht geschätzt haben! 😉

Zitat:

@Frankie12 schrieb am 29. September 2016 um 17:43:49 Uhr:


So viel weniger, als du also selber am 06.04.2016 für das Auto bezahlt hast, kann der Gutachter ja dann gar nicht geschätzt haben! 😉

Oh gerade geguckt, kauft 4/16 ein GEBRAUCHTES Fahrzeug, will aber 9/16 einen NEUwagen.

Zitat:

@Joehlinger schrieb am 29. September 2016 um 17:51:09 Uhr:



Zitat:

@Frankie12 schrieb am 29. September 2016 um 17:43:49 Uhr:


So viel weniger, als du also selber am 06.04.2016 für das Auto bezahlt hast, kann der Gutachter ja dann gar nicht geschätzt haben! 😉

Oh gerade geguckt, kauft 4/16 ein GEBRAUCHTES Fahrzeug, will aber 9/16 einen NEUwagen.

Selbst wenn ich es geschenkt bekommen habe...
Was bringts mir im Falle der Wiederbeschaffung?!

Ich habe nie behauptet ein neues Fahrzeug zu wollen, lediglich ein gleichwertiges. Hier schein ich aber wohl eine falsche Vorstellung von "gleichwertig" zu haben und muss wohl in den sauren Apfel beißen 😉

Dann erzähl uns doch was du bezahlt hast. Wobei ich nicht glaub das du es uns erzählen (vorallem ehrlich) wirst.

Zitat:

@Joehlinger schrieb am 29. September 2016 um 18:02:19 Uhr:


Dann erzähl uns doch was du bezahlt hast. Wobei ich nicht glaub das du es uns erzählen (vorallem ehrlich) wirst.

Dann erzähl du mir mal was das zur Sache beiträgt und wie es dir bei der Beantwortung meiner Frage im ursprünglichen Post helfen wird...

Vllt. scheint es etwas falsch angekommen zu sein aber mir geht es keineswegs darum möglichst viel Gewinn aus der Sache zu schlagen, ich möchte einfach nur gern das Auto zurück 😉.

Da es mein erster Schaden von dieser größe war/ist, hatte ich mit Begriffen wie WBW und ähnlichem bisher noch nichts am Hut... m.M.n. spiegelt der WBW den Wert wieder welchen das Auto unmittelbar vor dem Unfall hatte und nicht den Wert welchen ich aufbringen muss um es mir wieder vor die Tür zu stellen 😉.

Danke jedenfalls an alle die sich sinnfreie Kommentare gespart haben und meiner ursprünglichen Frage gerecht geworden sind 🙂

In den du deinen Kaufpreis nennst, sieht man am ehesten wie richtig oder falsch dein wbw liegt.

Wenn es nicht um Gewinn geht, kannst du ihn doch nennen.

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