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Totalschaden - Neuwererstattung bei Finanzierung - was passiert mit bereits gezahltem Geld?

Themenstarteram 22. Oktober 2016 um 2:32

Hallo zusammen! ja, ich habe bereits gesucht, bitte nicht ungelesen meckern ;-) Die Frage ist schon etwas spezieller.

Das Thema sagt quasi alles. Mein kaum 1 Jahr alter Wagen ist leider durch einen selbstverschuldeten Sachschadenunfall sehr stark beschädigt und gilt als Totalschaden. Ich bin umfassend versichert und die Neuwerterstattung kommt 24 Monate lang zum Tragen.

Nun meine Frage: Erstattet wird der (heute gültige) Neukaufpreis des Autos, abzüglich des bei einem Aufkäufer erzielten Preises für den Unfallwagen. In der Zeit ab dem Kauf bis zum Unfall habe ich ja bereits Ratenzahlungen geleistet; diese können ja nicht verpuffen. Wie verhält es sich also mit dem Finanzierungsvertrag, dieser muss ja vmtl aufgelöst werden, außer man setzt ein anderes Auto ein, das man neu kauft. Muss ich der Versicherung wegen der Auflösung eine Entschädigung zahlen? und was ist mit dem Geld, welches ich bereits zurückgezahlt habe?

irgendwo habe ich vmtl. einen Denkfehler - man kann doch dabei kein Plus machen...?

Danke für eure Antworten. Gruß - Michel

Beste Antwort im Thema
am 22. Oktober 2016 um 8:45

Zitat:

@schrauber10 schrieb am 22. Oktober 2016 um 08:13:52 Uhr:

Den Rest regelt mindestens ein Anwalt und die haben i. d. Regel mindestens zwei Ansichten pro Anwalt

... und weshalb sollte bei einer solch klaren Lage überhaupt ein Anwalt tätig werden?

Der TE hat selbst seinen Schaden verursacht und bekommt von seiner Versicherung den Neuwert. Beim Kreditgeber ist die abgezinste Restschuld offen - die wird beglichen (inkl. etwaiger Entschädigungen) und das war's dann auch schon ...

Da benötigt man doch keinen Anwalt.

Kopfschüttelnde Grüße

Der Chaosmanager

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am 26. Januar 2017 um 11:52

Zitat:

@schrauber10 schrieb am 26. Januar 2017 um 12:42:07 Uhr:

Wer vorher einen gebrauchten privat gekauft hat und sich wieder einen privat kaufen muß, geht leer aus. Die 19 % behält nicht die "böse Versicherung", sondern die bekommt Schäuble.

Das müsstest Du mal genauer erklären, weshalb das BMF angeblich die MWSt. erhält, wenn diese bei einem Privatgeschäft gar nicht anfällt ...

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 26. Januar 2017 um 12:52:39 Uhr:

Zitat:

@schrauber10 schrieb am 26. Januar 2017 um 12:42:07 Uhr:

Wer vorher einen gebrauchten privat gekauft hat und sich wieder einen privat kaufen muß, geht leer aus. Die 19 % behält nicht die "böse Versicherung", sondern die bekommt Schäuble.

Das müsstest Du mal genauer erklären, weshalb das BMF angeblich die MWSt. erhält, wenn diese bei einem Privatgeschäft gar nicht anfällt ...

Gruß

Der Chaosmanager

Weil die Versicherung sie nicht auszahlt, sondern von der Schadenssumme abzieht.

Da die Versicherung aber alle eingenommene MWSt abzüglich ausgezahlter MWSt (sog. Vorsteuer) an Schäuble abführt, bekommt Schäuble das Geld, das dem Geschädigten vorenthalten wird.

Ein Anwalt für Verkehrsrecht, der da nicht ganz durchblickte, meinte, dies sei zum Wohle der Versicherung. So ist es aber nicht.

 

schrauber

PS

In einer Fernsehsendung "PS" des Darmstädter Autors Stromberg wurde ein Beispiel eines Gemüsehändlers dargestellt, dessen Fahrzeug beschädigt wurde und das einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellte.

Ein entsprechendes Fahrzeug gab es nicht auf dem Markt. Er konnte kein neues kaufen und bekommt dann noch 19 % seines Schadens abgezogen.

Mein Jura-Prof. meinte einst, der Geschädigte kann mit dem Geld machen was er will....

Auch wenn er damit in die Südsee fährt, steht ihm die Entschädigung zu. Das war einmal gültiges Recht.

Das hat die SPD abgeschafft. Wenn er in die Südsee fährt muß er dafür bezahlen!

am 26. Januar 2017 um 14:28

Zitat:

@schrauber10 schrieb am 26. Januar 2017 um 15:19:21 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 26. Januar 2017 um 12:52:39 Uhr:

 

Das müsstest Du mal genauer erklären, weshalb das BMF angeblich die MWSt. erhält, wenn diese bei einem Privatgeschäft gar nicht anfällt ...

Gruß

Der Chaosmanager

Weil die Versicherung sie nicht auszahlt, sondern von der Schadenssumme abzieht.

Da die Versicherung aber alle eingenommene MWSt abzüglich ausgezahlter MWSt an Schäuble abführt, bekommt Schäuble das Geld, das dem Geschädigten vorenthalten wird.

Ich empfehle Dir die ausführliche Lektüre des Umsatzsteuergesetzes. Wenn bei einem Privatgeschäft keine MWSt. anfällt, fällt auch keine Vorsteuer an, die an das FA abgeführt werden müsste.

Und weshalb sollte eine Versicherung überhaupt zusätzlich MWSt. erstatten, wenn diese gar nicht anfällt, weil ein Fahrzeug von privat gekauft wurde?

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 26. Januar 2017 um 15:28:24 Uhr:

Zitat:

@schrauber10 schrieb am 26. Januar 2017 um 15:19:21 Uhr:

 

Weil die Versicherung sie nicht auszahlt, sondern von der Schadenssumme abzieht.

Da die Versicherung aber alle eingenommene MWSt abzüglich ausgezahlter MWSt an Schäuble abführt, bekommt Schäuble das Geld, das dem Geschädigten vorenthalten wird.

Ich empfehle Dir die ausführliche Lektüre des Umsatzsteuergesetzes. Wenn bei einem Privatgeschäft keine MWSt. anfällt, fällt auch keine Vorsteuer an, die an das FA abgeführt werden müsste.

Und weshalb sollte eine Versicherung überhaupt zusätzlich MWSt. erstatten, wenn diese gar nicht anfällt, weil ein Fahrzeug von privat gekauft wurde?

Gruß

Der Chaosmanager

Da hat sich jetzt was gekreutzt.

Aber diese falsche Argumentation wird eben herangezogen. Man behauptet einfach beim Privatgeschäft wäre keine Umsatzsteuer enthalten. Das ist aber Sand in die Augen gestreut.

Der Verkäufer hat sie aber einst bezahlt. Zumindest der Käufer beim Händler.

Warum soll er sie im Verkaufspreis herausrechnen?

schrauber

Der Preis für jeden in DE (oder sonstwo in Europa) verkauften Artikel enthält MwSt. Beim Privatkauf eines Fahrzeugs kann man GAR NICHT netto (= ohne MwSt.) bezahlen. Alle Summen, die ein Privatkäufer in DE sieht (sehen darf), sind Brutto-Summen. Mir wäre es auch ganz neu, dass eine Versicherung einer Privatperson, die nicht vorsteuerabzugsfähig ist, die MwSt. nicht zahlen würde. Das wäre IMHO Betrug.

Daher verstehe ich diese Diskussion hier nicht ganz.

am 26. Januar 2017 um 14:45

Zitat:

@schrauber10 schrieb am 26. Januar 2017 um 15:38:07 Uhr:

 

Aber diese falsche Argumentation wird eben herangezogen. Man behauptet einfach beim Privatgeschäft wäre keine Umsatzsteuer enthalten. Das ist aber Sand in die Augen gestreut.

Der Verkäufer hat sie aber einst bezahlt. Zumindest der Käufer beim Händler.

Warum soll er sie im Verkaufspreis herausrechnen?

schrauber

Wie schon gesagt ... ich empfehle Dir die Lektüre des UStG. Den Sand in den Augen hast im Moment wohl eher Du ...

Gruß

Der Chaosmanager

Ich warte jetzt darauf, daß mir ein Privater Verkäufer sein mit Steuer bezahltes Auto oder einen Baukran ohne die Mehrwertsteuer, also zum Nettopreis, verkauft.

Begründung:

"Bei Privatgeschäften fällt keine Steuer an."

Die Wirklichkeit sieht wohl ohne Sand etwas anders aus

schrauber

Zitat:

@JCzopik schrieb am 26. Januar 2017 um 15:45:09 Uhr:

Der Preis für jeden in DE (oder sonstwo in Europa) verkauften Artikel enthält MwSt. Beim Privatkauf eines Fahrzeugs kann man GAR NICHT netto (= ohne MwSt.) bezahlen. Alle Summen, die ein Privatkäufer in DE sieht (sehen darf), sind Brutto-Summen. Mir wäre es auch ganz neu, dass eine Versicherung einer Privatperson, die nicht vorsteuerabzugsfähig ist, die MwSt. nicht zahlen würde. Das wäre IMHO Betrug.

Daher verstehe ich diese Diskussion hier nicht ganz.

Frage Deine Versicherung was sie dem Geschädigten bezahlt, bzw. bezahlen darf.

Es steht übrigens im BGB § 289, wenn ich es recht in Erinnerung habe.

Dann erkennst Du das was Du "Betrug" nennst.

schrauber

am 26. Januar 2017 um 15:43

Zitat:

@schrauber10 schrieb am 26. Januar 2017 um 16:29:09 Uhr:

Ich warte jetzt darauf, daß mir ein Privater Verkäufer sein mit Steuer bezahltes Auto oder einen Baukran ohne die Mehrwertsteuer, also zum Nettopreis, verkauft.

Begründung:

"Bei Privatgeschäften fällt keine Steuer an."

Die Wirklichkeit sieht wohl ohne Sand etwas anders aus

schrauber

Irgendwie verwechselst Du da etwas. Ein privater Verkäufer kann die Mehrwertsteuer gar nicht ausweisen, er kann Dir einen Preis machen, der marktgerecht ist oder auch nicht und der Käufer bezahlt diesen oder auch nicht. Im Gegensatz zu einem vorsteuerabzugsberechtigten Käufer kann der Privatverkäufer keine Vorsteuer absetzen (sie ist ja auch nicht ausgewiesen) und der Verkäufer muss auch keine vereinnahmte Mehrwertsteuer an das FA abführen ... er darf den vereinnahmten Verkaufspreis in voller Höhe behalten.

Das FA hat bei solchen Transaktionen nichts mit der MWSt. zu tun.

Zur Erstattung von Versicherungsleistungen fasse ich mal zusammen:

Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger beide gewerblich und vorsteuerabzugsberechtigt:

Rechnungsaussteller führt die berechnete und vereinnahmte MWSt. an das FA ab

Rechnungsempfänger setzt die bezahlte Vorsteuer ab

Versicherung erstattet Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer

Rechnungsaussteller gewerblich/vorsteuerabzugsberechtigt, Rechnungsempfänger Privatperson:

Rechnungsaussteller führt die berechnete und vereinnahmte MWSt. an das das FA ab

Rechnungsempfänger bezahlt den Rechnungsbetrag inkl. der MWSt.

Versicherung erstattet Rechnungsbetrag inkl. MWSt.

Rechnungsaussteller privat, Rechnungsempfänger privat:

Rechnungsaussteller kann keine MWSt. ausweisen und führt demzufolge auch keine ab

Rechnungsempfänger bezahlt den Rechnungsbetrag, der keine MWSt. enthält

Versicherung erstattet den Rechnungsbetrag bzw. Kaufpreis lt. Kaufvertrag

Bei einem Schadengutachten ersetzt die Versicherung die ausgewiesene MWSt. dann nicht, wenn auf Gutachtenbasis abgerechnet wird, da diese tatsächlich nicht anfällt.

In keinem der genannten Fälle bezahlt die Versicherung den MWSt.-Betrag an das FA.

Gruß

Der Chaosmanager

"Bei einem Schadengutachten ersetzt die Versicherung die ausgewiesene MWSt. dann nicht, wenn auf Gutachtenbasis abgerechnet wird, da diese tatsächlich nicht anfällt.

In keinem der genannten Fälle bezahlt die Versicherung den MWSt.-Betrag an das FA.

Gruß

Der Chaosmanager"

Das ist eben der Irrtum!! Deswegen nochmal:

Jedes Unternehmen zahlt die eingenommene Steuer an das FA. Hat das Unternehmen Waren mit Steuer gekauft oder eben anderweitig MWSteuer gezahlt wird diese sog. Vorsteuer von der Steuerschuld abgezogen.

Zahlt die Versicherung keine Steuer z. B wegen Abrechnung auf Gutachterbasis oder weil der Geschädigte privat Ersatz kauft, zahlt die Versicherung einen höheren Steuerbetrag an Scheuble. Da ist die Steuer, die nicht an den Geschädigten gezahlt wird bei Scheuble und der Geschädigte kann nicht damit in die Südsee fahren, wie es einst möglich war.

Er müßte jetzt einen privaten Verkäufer finden, der ihm einen Ersatz verkauft und dabei die MWSteuer, die er einst gezahlt hat herausrechnen. Den suche ich auch schon lange.

Zu behaupten, da wäre keine Steuer enthalten, also wird keine erstattet, ist der Sand , der offenbar sehr wirkungsvoll gestreut wird. Sogar der Anwalt hat den Unsinn geglaubt.

schrauber

Zitat:

Rechnungsempfänger bezahlt den Rechnungsbetrag, der keine MWSt. enthält.

Versicherung erstattet den Rechnungsbetrag bzw. Kaufpreis lt. Kaufvertrag

Hier darf ich widersprechen: der Rechnungsbetrag bzw. Kaufpreis enthält durchaus MwSt. Zumindest so verstehe ich das deutsche System: die von Privat gezahlten Preise sind alle brutto.

am 26. Januar 2017 um 21:28

Zitat:

@JCzopik schrieb am 26. Januar 2017 um 20:00:09 Uhr:

Zitat:

Rechnungsempfänger bezahlt den Rechnungsbetrag, der keine MWSt. enthält.

Versicherung erstattet den Rechnungsbetrag bzw. Kaufpreis lt. Kaufvertrag

Hier darf ich widersprechen: der Rechnungsbetrag bzw. Kaufpreis enthält durchaus MwSt. Zumindest so verstehe ich das deutsche System: die von Privat gezahlten Preise sind alle brutto.

Sorry, aber wenn keine MWSt. ausgewiesen werden kann und keine MWSt. an das FA abgeführt werden kann (was bei Privatverkäufen nicht möglich ist), kann ein Rechnungsbetrag auch keine MWSt. enthalten.

Ich empfehle die Lektüre des UStG sowie meinen Beitrag genauer zu lesen ... der von Dir zitierte Satz bezieht sich auf den Verkauf von privat an privat.

Gruß

Der Chaosmanager

am 26. Januar 2017 um 22:25

Ich denke hier treffen Theorie und Praxis aufeinander.

A kauft einen Jahreswagen vom Händler für 20.000 Brutto. Davon gehen 19 % an das Finanzamt.

A macht einen Totalschaden und bekommt ca 16.000 Euro von der Versicherung. A muss jetzt einen gleichwertigen Gebrauchten privat kaufen (weil er keine 20.000 Euro hat) und sieht die restlichen 4000 Euro nie wieder. Darum ging es?

Edit: Kernpunkt ist natürlich, dass sich Preise beim Privatverkauf am Brutto Zeitwert orientieren.

Selbst wenn ein Händler einen Gebrauchten verkauft findet doch nur eine Differenzbesteuerung statt (25a UStG) und keine Volle Besteuerung. Wie soll der private Verkäufer denn Steuer auf seinen Gebrauchten erheben und ans Finanzamt abführen? Wüsste nicht dass ich das je gemacht hätte wenn ich privat meinen Gebrauchtwagen verkaufe ;-)

 

Die Differenz die die Versicherung weniger auszahlt wenn kein Neuwagen erworben wird geht nicht an "den Schäuble". Die bleibt bei der Versicherung. Wenn sie dort den Gewinn erhöht muss die Versicherung vielleicht ihrerseits mehr Steuern zahlen, das hat aber nix mit USt zu tun...

Zitat:

@Lattementa schrieb am 26. Januar 2017 um 23:56:49 Uhr:

Selbst wenn ein Händler einen Gebrauchten verkauft findet doch nur eine Differenzbesteuerung statt (25a UStG) und keine Volle Besteuerung. Wie soll der private Verkäufer denn Steuer auf seinen Gebrauchten erheben und ans Finanzamt abführen? Wüsste nicht dass ich das je gemacht hätte wenn ich privat meinen Gebrauchtwagen verkaufe ;-)

Die Differenz die die Versicherung weniger auszahlt wenn kein Neuwagen erworben wird geht nicht an "den Schäuble". Die bleibt bei der Versicherung. Wenn sie dort den Gewinn erhöht muss die Versicherung vielleicht ihrerseits mehr Steuern zahlen, das hat aber nix mit USt zu tun...

Ich empfehle einen Kurs: Buchführung und -Abschluß.

Am günstigsten ist es an der TU in Darmstadt für 50 € im Semester.

Die VHS ist dagegen teurer.

Bei Prof Quick kann man auch noch für das selbe Geld BWL dazu belegen.

Und daß an der TU Unsinn gelehrt wird, hat mit gegenüber noch keiner behauptet.

schrauber

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