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Totalschaden - Neuwererstattung bei Finanzierung - was passiert mit bereits gezahltem Geld?

Themenstarteram 22. Oktober 2016 um 2:32

Hallo zusammen! ja, ich habe bereits gesucht, bitte nicht ungelesen meckern ;-) Die Frage ist schon etwas spezieller.

Das Thema sagt quasi alles. Mein kaum 1 Jahr alter Wagen ist leider durch einen selbstverschuldeten Sachschadenunfall sehr stark beschädigt und gilt als Totalschaden. Ich bin umfassend versichert und die Neuwerterstattung kommt 24 Monate lang zum Tragen.

Nun meine Frage: Erstattet wird der (heute gültige) Neukaufpreis des Autos, abzüglich des bei einem Aufkäufer erzielten Preises für den Unfallwagen. In der Zeit ab dem Kauf bis zum Unfall habe ich ja bereits Ratenzahlungen geleistet; diese können ja nicht verpuffen. Wie verhält es sich also mit dem Finanzierungsvertrag, dieser muss ja vmtl aufgelöst werden, außer man setzt ein anderes Auto ein, das man neu kauft. Muss ich der Versicherung wegen der Auflösung eine Entschädigung zahlen? und was ist mit dem Geld, welches ich bereits zurückgezahlt habe?

irgendwo habe ich vmtl. einen Denkfehler - man kann doch dabei kein Plus machen...?

Danke für eure Antworten. Gruß - Michel

Beste Antwort im Thema
am 22. Oktober 2016 um 8:45

Zitat:

@schrauber10 schrieb am 22. Oktober 2016 um 08:13:52 Uhr:

Den Rest regelt mindestens ein Anwalt und die haben i. d. Regel mindestens zwei Ansichten pro Anwalt

... und weshalb sollte bei einer solch klaren Lage überhaupt ein Anwalt tätig werden?

Der TE hat selbst seinen Schaden verursacht und bekommt von seiner Versicherung den Neuwert. Beim Kreditgeber ist die abgezinste Restschuld offen - die wird beglichen (inkl. etwaiger Entschädigungen) und das war's dann auch schon ...

Da benötigt man doch keinen Anwalt.

Kopfschüttelnde Grüße

Der Chaosmanager

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Zitat:

@usa2 schrieb am 22. Oktober 2016 um 04:32:06 Uhr:

Hallo zusammen!

Das Thema sagt quasi alles. Mein kaum 1 Jahr alter Wagen ist leider durch einen selbstverschuldeten Sachschadenunfall sehr stark beschädigt und gilt als Totalschaden.

Nun meine Frage: Erstattet wird der (heute gültige) Neukaufpreis des Autos, abzüglich des bei einem Aufkäufer erzielten Preises für den Unfallwagen. In der Zeit ab dem Kauf bis zum Unfall habe ich ja bereits Ratenzahlungen geleistet; diese können ja nicht verpuffen. Wie verhält es sich also mit dem Finanzierungsvertrag, dieser muss ja vmtl aufgelöst werden, außer man setzt ein anderes Auto ein, das man neu kauft. Muss ich der Versicherung wegen der Auflösung eine Entschädigung zahlen? und was ist mit dem Geld, welches ich bereits zurückgezahlt habe?

Danke für eure Antworten. Gruß - Michel

Die "Ratenzahlungen " werden vermutlich mit der Nutzung abgegolten sein.

Für die auflösung der Finazierung könnte die Bank eine Zinsentschädigung verlangen.

An wen welches Geld zurückgezahlt?

Den Rest regelt mindestens ein Anwalt und die haben i. d. Regel mindestens zwei Ansichten pro Anwalt

schrauber

Du bekommst die Versicherungsleistung und das Geld des Aufkäufers, was sich in Summe zum Neupreis addiert.

Von dieser Gesamtsumme wird der Finanzierungsvertrag abgelöst. Wie hoch die Zinszahlungen bisher waren und ob die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet (sollten 1% vom offenen Betrag sein), damit hat die Versicherung nichts zu tun.

Es werden deine Raten abzüglich der angefallenen Zinsen und abzgl. einer Vorfälligkeitsentschädigung übrig bleiben.

Quasi bleibt die reine Tilgung der Raten übrig.

Das du finanziert hast und eine Bank involviert ist, da hat die Versicherung nichts mit zu tun. Die Kosten für die Finanzierung gehen von deiner Entschädigung ab.

Kann mir vorstellen, dass die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung nimmt, wenn du dort neu finanzierst. Da musst du mit denen reden.

Hallo benprettig

Klaße Antwort!

Und an sich auch logisch.

Mit sonnigem Gruß Howard

am 22. Oktober 2016 um 8:45

Zitat:

@schrauber10 schrieb am 22. Oktober 2016 um 08:13:52 Uhr:

Den Rest regelt mindestens ein Anwalt und die haben i. d. Regel mindestens zwei Ansichten pro Anwalt

... und weshalb sollte bei einer solch klaren Lage überhaupt ein Anwalt tätig werden?

Der TE hat selbst seinen Schaden verursacht und bekommt von seiner Versicherung den Neuwert. Beim Kreditgeber ist die abgezinste Restschuld offen - die wird beglichen (inkl. etwaiger Entschädigungen) und das war's dann auch schon ...

Da benötigt man doch keinen Anwalt.

Kopfschüttelnde Grüße

Der Chaosmanager

Zudem würde er auf den Anwaltskosten sitzen bleiben, da kein Fremdverursacher, wo der Anwalt von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden muss. Hier wäre die eigene Rechtsschutzversicherung (wenn vorhanden) in Anspruch zu nehmen, aber wofür...

Alles ist klar.

Um es mit einfachen Worten zu sagen: Ja, man macht dabei Gewinn.

Themenstarteram 22. Oktober 2016 um 14:36

Danke für eure Antworten, lediglich Schrauber hat glaube ich die Sachlage vmtl. nicht richtig nachvollziehen können. Wozu ich hier meine Rechtschutz aktivieren sollte, ist mir schleierhaft.

es ist genau, wie von Chaosmanager und benprettig beschrieben. MEINE Vollkasko erstattet mir den Neuwert (Verkaufserlös des Unfallwagens plus Differenz). Mein bereits bezahltes Geld kann ja nicht mit der Nutzung abgegolten sein. dies würde ich mir so auslegen, bekäme ich nur den Zeitwert, hätte aber voll finanziert, was aber nicht zutrifft.

wenn ich nun also ein neues Fahrzeug kaufe und in diese Finanzierung einsetze (Vorschlag meines Händlers), sollte ich am günstigsten weitermachen können, worum es mir ja geht. denn ich brauche ja ein neues Auto und möchte möglichst nicht "drauflegen".

Also habe ich voraussichtlich die Neuwerterstattung vom Versicherer, plus meine bisher geleisteten Zahlungen, abzüglich der angefallenen Zinsen, welche mit der Restschuld verrechnet werden. Übrig bleibt Summe X, die mir zusteht. soweit korrekt?

 

nun muss ich mal in Erfahrung bringen, wie es mit dem Auslösen des zu verkaufenden Unfallautos laufen soll. dieses ist ja sicherheitsübereignet.

Gruß - Michel

edit: in meinem Eingangspost meinte ich natürlich, ob ich dem Finanzierungsgeber eine Entschädigung schulde, nicht dem Versicherer. das war ein Versehen. Selbstbeteiligung und Hochstufung sind mit natürlich soweit klar.

am 22. Oktober 2016 um 17:29

Zitat:

@usa2 schrieb am 22. Oktober 2016 um 16:36:42 Uhr:

 

Also habe ich voraussichtlich die Neuwerterstattung vom Versicherer, plus meine bisher geleisteten Zahlungen, abzüglich der angefallenen Zinsen, welche mit der Restschuld verrechnet werden. Übrig bleibt Summe X, die mir zusteht. soweit korrekt?

Bitte berücksichtige, dass die bisher geleisteten Zahlungen bei der Restschuld bereits berücksichtigt sind. Zudem werden nicht die bereits angefallenen Zinsen verrechnet (die hast Du bereits bezahlt), sondern die in der Restschuld enthaltenen Zinsen, da diese ja wegen der vorzeitigen Rückzahlung nicht anfallen.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 22. Oktober 2016 um 20:17

Ich habe es vermutlich missverständlich formuliert, denn ich meinte es genau wie du es sagtest. Die Restschuld entspricht ja der finanzierten Summe, abzüglich der schon geleisteten Zahlungen. Hinzu kommen jedoch ggf. eine Vorfälligkeitsentschädigung, die den Zinsen entsprechen dürften, welche über den gesamten Zeitraum weiter angefallen wären. Meine Versicherung erstattet also der Bank die sich so ergebende Summe, die ja niedriger als der Neuwert sein wird. Die Differenz daraus steht dann abschließend mir zu.

bekomme ich diese Summe dann vom Versicherer, oder überweisen die alles an den Finanzierungsgeber und er erstattet den Rest mir? Danke euch!

am 22. Oktober 2016 um 20:23

Zitat:

@usa2 schrieb am 22. Oktober 2016 um 22:17:30 Uhr:

 

bekomme ich diese Summe dann vom Versicherer, oder überweisen die alles den Finanzierungsgeber und er erstattet den Rest mir? Danke euch!

Deine Versicherung sollte dir das Geld erstatten und du solltest den Finazierer auszahlen.

Ansonsten lies dir deine Texte vor dem Abschicken doch echt noch mal durch. Wenn man bei den Zusammenhängen das hier schreibt, dann ist vorprogrammiert, dass es in die Hose geht:

"Meine Versicherung erstattet also der Versicherung die sich so ergebende Summe".

am 22. Oktober 2016 um 20:38

Zitat:

@usa2 schrieb am 22. Oktober 2016 um 22:17:30 Uhr:

 

bekomme ich diese Summe dann vom Versicherer, oder überweisen die alles den Finanzierungsgeber und er erstattet den Rest mir? Danke euch!

Bei einer Sicherungsübereignung werden Ansprüche aus Versicherungsleistungen i. d. R. an den Kreditgeber abgetreten. Dann zahlt die Versicherung direkt an die Bank.

Grüße

Der Chaosmanager

Themenstarteram 22. Oktober 2016 um 20:40

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 22. Oktober 2016 um 22:23:15 Uhr:

Zitat:

@usa2 schrieb am 22. Oktober 2016 um 22:17:30 Uhr:

 

bekomme ich diese Summe dann vom Versicherer, oder überweisen die alles den Finanzierungsgeber und er erstattet den Rest mir? Danke euch!

Deine Versicherung sollte dir das Geld erstatten und du solltest den Finazierer auszahlen.

Ansonsten lies dir deine Texte vor dem Abschicken doch echt noch mal durch. Wenn man bei den Zusammenhängen das hier schreibt, dann ist vorprogrammiert, dass es in die Hose geht:

"Meine Versicherung erstattet also der Versicherung die sich so ergebende Summe".

auch danke für diesen Hinweis..... manches sieht man eben trotz nochmaligen Durchlesens nicht. Gut nur, dass unser Gehirn Dinge im Kontext einordnen kann.

Themenstarteram 26. Januar 2017 um 7:23

Hallo nochmals,

seit einiger Zeit ist das Thema nun abgehakt und ich habe meinen neuen Wagen. Die Rückerstattung und auch sonst die gesamte Abwicklung lief problemlos, nahm aber doch einige Wochen in Anspruch. Abschließend würde ich gern noch mitteilen, was mir und vielleicht dem ein oder anderen, der hierher durch eine Suchmaschine findet, nicht unbedingt klar ist. Ist der finanzierte Pkw durch einen selbstverschuldeten Unfall völlig zerstört / gilt er zumindest als Totalschaden, so ersetzt die Versicherung dem Finanzierungsgeber zunächst nur den Nettopreis, (sofern Neuwerterstattung besteht) des derzeit zu erwartenden Kaufpreises beim Händler. Die Mehrwertsteuer wird erst erstattet, nachdem sie angefallen ist (sprich, nach Kauf), es kann also eine Lücke entstehen, in der man noch auf etliche 1000 Euro warten muss. Das sollte man zumindest wissen, wenn man den neuen Wagen kauft / den Vertrag schließt, da ja ggf. das Geld für eine Anzahlung eingesetzt werden soll, die man dann ggf. erst verspätet leisten kann. Oder man tritt diesen Anspruch an seinen Händler ab...

Bis die Bank das OK gibt, das alle Schulden beglichen sind, erhält man vom Versicherer kein Geld. So kann es sein, dass man zunächst der Bank Summe XY überweisen muss, um den Vertrag aufzulösen, bevor diese die Freigabe erteilen vom Versicherer letztlich die MwSt ausgezahlt wird.

Der Verkauf des Unfall-Pkw an den Aufkäufer hat übrigens reibungslos geklappt. mein Händler hat da alles geregelt und als Treuhänder den Erlös an die Bank übergeben.

Was mir noch erwähnenswert scheint, ist die Tatsache, dass mein Versicherer nach Totalschaden auch die Überführungskosten des Neuen anteilig erstattet hat. Steht so im Vertrag, man muss es natürlich einfordern. So hat es sich gelohnt, mit dem Neuen auch wieder dort einen Vertrag abzuschließen, was Bedingung dafür ist. 500 Euro wurden so immerhin erstattet.

Das nur zur Info für Interessierte. Schöne Grüße!

Das mit dem Einbehalt der 19 % war eine Gesetzesänderung der SPD, der "Partei des kleinen Mannes".

Wer genügend Kohle hat, kann sich einen Neuen kaufen.

Wer vorher einen gebrauchten privat gekauft hat und sich wieder einen privat kaufen muß, geht leer aus. Die 19 % behält nicht die "böse Versicherung", sondern die bekommt Schäuble.

 

schrauber

der sich fürchterlich ärgert, wenn der Staat sich am Unglück des kleinen Mannes noch ungerechtfertigt bereichert.

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