Totalschaden nach Leitplanken Unfall ?
Hallo Community!
Ich bin neu hier und fahre derzeit noch einen A4 Avant, Baujahr 2014.
Verbaut ist der 2.0TDI als Sechs Gang Handschalter, 2 Besitzer und
aktuelle Laufleistung sind knapp 107tkm.
Nun zu meinem Problem, ich hatte letzten Sonntag (16.07.2017) auf der A9 einen Leitplanken Unfall.
Der ist sofort von mir an die zuständige Polizei gemeldet worden, es gibt auch eine
Vorgangsnummer bei der Polizei.
Den Schaden betrifft die komplette Beifahrerseite (inklusive Spiegel), die Polizisten haben mich nach der Unfallaufnahme nach Hause geschickt.Daher soweit alles Gut.
Meine Versicherung hat zum Dienstag einen Gutachter zum AH geschickt, da wo ich ihn Montags hingeschafft hatte.Dieser hat als Reparaturkosten ca. 9000€ festgestellt und als (Schätz-) Restwert ca 15000€.
Er meinte, dass er den (richtigen) Restwert noch ermitteln müsste.
Am letzten Freitag ist mir dann das Versicherungsgutachten zugegangen und ich bin aus alles Wollen gefallen...
Die Versicherung spricht dort von einem wirtschaftlichen Totalschaden, da der Restwert vom Fahrzeug mit knapp 11000€ beziffert wird.
Ich bin jetzt wirklich aus allen Wolken gefallen,als ich dieses Gutachten gelesen hab!Es war vorher zu keiner Zeit von einem Totalschaden die Rede!
Könnt ihr mir irgendwie Helfen, da ich das Auto sehr gern behalten möchte!
Vielen Dank im voraus schon??
MfG
Alex
21 Antworten
Zitat:
@jansen75 schrieb am 24. Juli 2017 um 11:50:43 Uhr:
Nach dem Link vom Finanztip ist dem aber nicht so.
Dort steht, dass sogar bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert noch repariert werden kann (unter Einhaltung bestimmter Randbedingungen).
Die 130% Regel gilt ausdrücklich nur für Haftpflichtschäden, nicht für Kaskoschäden.
Mir ist im Dezember ein Rentner ins Auto gefahren. Er hat die Rechte Seite bis zur hinteren Tür getroffen. A-Säule und Schweller waren hin. Ein Gutachter hat den Wiederbeschaffungswert auf 17.200€ angesetzt bei 160tkm auf der Uhr. Reperatur kosten wären 15.000€ geworden, von daher laut Gutachter auch Totalschaden, der aber auch meinte ich könnte Ihn auch reparieren lassen. Da es kein Eigenverschulden war, hab ich alles über einen Anwalt machen lassen.
Kurz und Knapp, ich find die Preise passen soweit, wie es mit der Versicherung ist, kann ich dir aber nicht sagen :/
Zitat:
@CAHA_B8 schrieb am 24. Juli 2017 um 12:12:21 Uhr:
Zitat:
@jansen75 schrieb am 24. Juli 2017 um 11:50:43 Uhr:
Nach dem Link vom Finanztip ist dem aber nicht so.
Dort steht, dass sogar bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert noch repariert werden kann (unter Einhaltung bestimmter Randbedingungen).Die 130% Regel gilt ausdrücklich nur für Haftpflichtschäden, nicht für Kaskoschäden.
Das heißt bei Kasko-Schäden gilt tatsächlich die 50 % Regel?
Servus Leute! Vielen Dank für die zahl- und hilfreichen Kommentare!Mein Auto seit heute,nach einigem Hickhack,wieder von der Reparatur zurück.Die Versicherung hat den Schaden übernommen.
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Zitat:
@Alex270884 schrieb am 15. August 2017 um 17:42:33 Uhr:
Servus Leute! Vielen Dank für die zahl- und hilfreichen Kommentare!Mein Auto seit heute,nach einigem Hickhack,wieder von der Reparatur zurück.Die Versicherung hat den Schaden übernommen.
Vielen Dank für diese erfreuliche Rückmeldung. Die Versicherung hat wohl tatsächlich versucht so günstig wie nur möglich aus der Sache rauszukommen.
Das scheint mir auch so!Hab mich nochmal beraten lassen anderweitig beraten lassen und dann paar kritische Fragen gestellt,nach kurzer Bedenkzeit seitens der Vers. ging es dann plötzlich🙂
@Alex270884
Danke für die Rückmeldung!
Magst Du kurz drauf eingehen, welches denn die "kritischen Fragen" waren?