Totalschaden Hybrid bei Leasing
Hallo ,ich habe mehrere Fragen zu einem ziemlichen komplexen Sachverhalt , wo scheinbar mein Anwalt auch nicht ganz so durchsteigt.
Ich habe vor 17 Monaten einen Hybrid geleast.
Eine Sonderzahlung von 4500,- geleistet welche ich 8 Monate später wieder vom Staat / BAFA) zurückbekam
Jetzt habe ich durch einen unverschuldeten Unfall einen Totalschaden.
Für mich eine Katastrophe, da ich wohl die MwSt erst zurück bekomme wenn ich ein gleichwertiges Fahrzeug hole.
Diese sind durch die Zinssätze und mittlerweile keine BAFA mehr ,so teuer ( doppelt so hohe Rate ) dass ich mir das monatlich nicht mehr leisten kann.
Im Grunde ist das so als würde mir jemand die Pistole auf die Brust setzen und sagen, entweder Holst du dir das gleiche Auto was du dir zwar monatlich nicht mehr leisten kannst, aber zumindest musst du keine 7000 Euro mwst
an VW zahlen. Oder du Holst dir ein günstiges Auto und musst aber 7000 Euro an VW zahlen .Achtung das hat hier nichts mit der Gap Versicherung zu tun.
Darüberhinaus kann es wohl passieren dass die gegnerische Versicherung die Umweltprämie rauskürzt, was die Sache noch dramatischer machen würde.
Ich bin gerade echt verzweifelt. Mir hat jemand die vorfahrt genommen und im schlimmsten Fall muss ich 11500 Euro an VW zahlen.
Kann das wirklich sein ???
Hoffe das mit hier jemand weiterhelfen kann.
48 Antworten
Du hast aber geschrieben, dass die GAP-Deckung auch bei Haftpflichtschäden greift. Das ist falsch.
Lesen und verstehen ist hier bei Einigen nicht so einfach
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 6. November 2022 um 13:11:13 Uhr:
Du hast aber geschrieben, dass die GAP-Deckung auch bei Haftpflichtschäden greift. Das ist falsch.
Welche Art von Schaden haben wir hier?
Kann er hier die GAP Deckung genutzt werden?
Zitat:
@MartinKa. schrieb am 6. November 2022 um 13:18:21 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 6. November 2022 um 13:11:13 Uhr:
Du hast aber geschrieben, dass die GAP-Deckung auch bei Haftpflichtschäden greift. Das ist falsch.Welche Art von Schaden haben wir hier?
Zitat TE im Eröffnungsbeitrag:
Zitat:
Jetzt habe ich durch einen unverschuldeten Unfall einen Totalschaden.
Hört sich stark nach Haftpflichtschaden an.
Zitat:
Kann er hier die GAP Deckung genutzt werden?
Wenn er seine Kasko einschaltet. Dadurch wird und bleibt es dann aber für die TE ein Kaskoschaden und Deine Aussage oben
Zitat:
Und die GAP greift auch bei Haftpflichtschäden.
bleibt weiterhin falsch.
So, auf weitere Verdrehungen der Bergrifflichkeiten deineseits werde ich jetzt nicht mehr antworten.
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Zitat:
@celica1992 schrieb am 6. November 2022 um 09:48:20 Uhr:
Die GAP greift nur im Kaskofall.
Dann klär mich doch bitte mal auf, welchen Zweck diese Aussage haben soll?
Die Aussage ist doch richtig, die GAP greift nur im Kaskofall.
Da du einen Kaskofall draus machen willst, ist es ein Kaskofall und kein Haftpflichtfall mehr
Klar. Verstehe.
Genau das wolltest du ja auch damit sagen, als du den TE darauf hingewiesen hast, dass GAP Deckung nur bei einem Kaskofall greift. 😉
Danke Euch allen für die vielen Antworten. Ich denke ich muss einfach abwarten und das beste hoffen. Werde versuchen gleich morgen diesen Anwalt zu erwischen. Leider schreibt dieser nur Briefe , die mich nur noch konfuser zurücklassen.
Prüf deine Neupreisentschädigung!
Du hast die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in deinem Vertrag und die gilt dann auch für Leasingfahrzeuge!
Zitat:
@MartinKa. schrieb am 6. November 2022 um 14:49:38 Uhr:
Prüf deine Neupreisentschädigung!Du hast die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in deinem Vertrag und die gilt dann auch für Leasingfahrzeuge!
In meinem Vertrag steht nichts drinnen aber muss mir wohl die avb nochmals ansehen . Danke dir
GAP hat hiermit nichts zu tun.
Die GAP Deckung bezieht sich auf die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und vertraglich festgelegtem Leasingwert. Auch hier wird eine nicht angefallene MwSt (weil kein Ersatzfahrzeug bestellt) nicht bezahlt.
Die BAFA Prämie ist eine ebensolche und wird nicht von der Versicherung erstattet, weil nur der Kaufpreis erstattet wird (Preis-BAFA). Das ist dann leider Pech. Genauso, als wenn das Fahrzeug erst nach Ablauf der Förderung geliefert wird. Das ist ein minimales aber leider vorhandenes Risiko mit den BAFA Förderungen.
Ansonsten: auch bei einem normalen Schaden, wird bei fiktiver Abrechnung nur netto ausgezahlt. Nur gegen Vorlage einer Rechnung wird die dann tatsächlich angefallene MwSt erstattet.
Und hier nicht anders: das der/die TO sich kein neues Fahrzeug leisten kann, spielt keine Rolle.
Wenn der/die TO ein neues Fahrzeug im gleichen Preissegment oder höherwertig bestellt, wird die MwSt auch ersetzt, weil tatsächlich angefallen.
Nicht schön aber Realität.
Also einfach ein neues Leasingfahrzeug für dieselbe Rate oder einer höheren Rate bestellen. Das ist ja finanziell möglich, weil die Rate sowieso noch hätte gezahlt werden müssen. Dann einfach die Prämie abschreiben und unter Lebenserfahrung verbuchen.
Wenn der Mietwagen unverschuldet verunfallt, bekommt der Vermieter seinen Eigentumsschaden und der Mieter seinen Vermögensschaden ersetzt. Was dann wo zu verorten ist, das ist anscheinend zu gomblidsiert ... 😰
Wie bist du denn zu diesem Anwalt gekommen ?
Selbst ausgesucht oder der vom Autohaus empfohlene ?
Hallo Thilo,
das was du schreibst , klingt zwar nicht so toll...aber irgendwie glaube ich noch am ehesten das das der Fall ist. Wegen der BAFA gebe ich mich noch nicht geschlagen...
Danke dir für die Antwort , werde mir das jetzt nochmals schwarz auf weiß von der gegnerischen Versicherung holen.
quote]
@Thilo T. schrieb am 6. November 2022 um 14:59:13 Uhr:
GAP hat hiermit nichts zu tun.
Die GAP Deckung bezieht sich auf die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und vertraglich festgelegtem Leasingwert. Auch hier wird eine nicht angefallene MwSt (weil kein Ersatzfahrzeug bestellt) nicht bezahlt.
Die BAFA Prämie ist eine ebensolche und wird nicht von der Versicherung erstattet, weil nur der Kaufpreis erstattet wird (Preis-BAFA). Das ist dann leider Pech. Genauso, als wenn das Fahrzeug erst nach Ablauf der Förderung geliefert wird. Das ist ein minimales aber leider vorhandenes Risiko mit den BAFA Förderungen.
Ansonsten: auch bei einem normalen Schaden, wird bei fiktiver Abrechnung nur netto ausgezahlt. Nur gegen Vorlage einer Rechnung wird die dann tatsächlich angefallene MwSt erstattet.
Und hier nicht anders: das der/die TO sich kein neues Fahrzeug leisten kann, spielt keine Rolle.
Wenn der/die TO ein neues Fahrzeug im gleichen Preissegment oder höherwertig bestellt, wird die MwSt auch ersetzt, weil tatsächlich angefallen.
Nicht schön aber Realität.
Also einfach ein neues Leasingfahrzeug für dieselbe Rate oder einer höheren Rate bestellen. Das ist ja finanziell möglich, weil die Rate sowieso noch hätte gezahlt werden müssen. Dann einfach die Prämie abschreiben und unter Lebenserfahrung verbuchen.
@Lina2022: schreib doch bitte mal wie es ausgegangen ist.
Ich selbst habe gerade Megastress mit einem AH, was bei einem Rückruf unser 5 Wo altes Fahrzeug beschädigt hat. Die Schadenshöhe beträgt 4300€. Das geht jetzt vor Gericht, weil sich das AH vom Schaden nichts annimmt.
Darüber schreibe ich dann auch in meinem Blog hier, wenn das Urteil ergangen ist.
Da glauben auch immer viele, wie man es besser machen kann und ich war über einige Aussagen meines RA auch verwundert. Aber so ist es im deutschen Recht manchmal: ohne juristischen Hintergrund, kann man einiges nicht nachvollziehen.