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Totalschaden Hybrid bei Leasing

CUPRA Formentor KM
Themenstarteram 5. November 2022 um 16:21

Hallo ,ich habe mehrere Fragen zu einem ziemlichen komplexen Sachverhalt , wo scheinbar mein Anwalt auch nicht ganz so durchsteigt.

Ich habe vor 17 Monaten einen Hybrid geleast.

Eine Sonderzahlung von 4500,- geleistet welche ich 8 Monate später wieder vom Staat / BAFA) zurückbekam

Jetzt habe ich durch einen unverschuldeten Unfall einen Totalschaden.

Für mich eine Katastrophe, da ich wohl die MwSt erst zurück bekomme wenn ich ein gleichwertiges Fahrzeug hole.

Diese sind durch die Zinssätze und mittlerweile keine BAFA mehr ,so teuer ( doppelt so hohe Rate ) dass ich mir das monatlich nicht mehr leisten kann.

Im Grunde ist das so als würde mir jemand die Pistole auf die Brust setzen und sagen, entweder Holst du dir das gleiche Auto was du dir zwar monatlich nicht mehr leisten kannst, aber zumindest musst du keine 7000 Euro mwst

an VW zahlen. Oder du Holst dir ein günstiges Auto und musst aber 7000 Euro an VW zahlen .Achtung das hat hier nichts mit der Gap Versicherung zu tun.

Darüberhinaus kann es wohl passieren dass die gegnerische Versicherung die Umweltprämie rauskürzt, was die Sache noch dramatischer machen würde.

Ich bin gerade echt verzweifelt. Mir hat jemand die vorfahrt genommen und im schlimmsten Fall muss ich 11500 Euro an VW zahlen.

Kann das wirklich sein ???

Hoffe das mit hier jemand weiterhelfen kann.

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48 Antworten

Hey

Ich kenn es nur so das der Schuldige für all den Schaden aufkommen muss.

Das würde in diesem Fall ja auch bedeuten der Schuldige hat die Differenz zu bezahlen die dir als Schaden entstanden ist.

Den die darf körperlich sowie finanziell kein Schaden entstehen.

Themenstarteram 5. November 2022 um 16:39

Hallo cedi, nein es ist wohl nicht so :(

Mal den Anwalt wechseln. Kann ja nicht sein das der sich da nicht auskennt...

Lass das ganze mal in die Versicherungsabteilung verschieben von nem Mod.

Da sind bestimmt mehr Leute die sich damit auskennen.

Du sagst das hat nichts mit GAP zu tun ,weshalb nicht ,hast Du keine Versicherung mit GAP abgeschlossen ?

Selbst ohne GAP bezahlst Du nur die Lücke .

Aus meiner Sicht ,wäre das so :

Du bist aus dem Leasingvertrag raus ,weil Totalschaden und alles was jetzt noch irgend eine Bank/ Händler bekommt

muß vom Gegner bezahlt werden .

Danach least /finanzierst Du ein neues Auto ,genau dasselbe als Neuwagen,würde natürlich jetzt teurer sein .

Oder Du holst Dir (am besten bei deinem Händler ) ein ähnliches Fahrzeug (EZ /KM /) dem alten entsprechend .

Hol dir einen neuen Anwalt!

Themenstarteram 5. November 2022 um 17:48

Ich habe eine GAP. Aber MwSt hat nichts mit Gap zu tun. Und warum muss meine Gap zahlen wenn ich nichts dafür kann ? Rückstufung würde dann auch erfolgen. Denke Verkehrrecht hat nichts mit Vertragsrecht zu tun. Deswegen kennt er sich nicht aus...denke ich muss einfach abwarten was bei der ganzen Scheisse rauskommt -.-'

Erstmal vorweg ,ich kann Dich verstehen ,logisch das ich kein Anwalt bin .

 

Ist es aber nicht so das die GAP genau die Lücke abdecken soll welche entsteht zwischen Restleasingwert und Wiederbeschaffungswert ?

Egal ob Du selbst Schuld hast oder ein anderer ?

Ohne GAP bekommst Du ja auch den Wiederbeschaffungspreis (der wird natürlich künstlich geschönt vom Gegner ) der Restwert des Schrottautos wird auch noch abgezogen ,du bekommst Restwertbörsen Angebote .

Aus meiner Sicht muß ein "Ehrlicher Unfallgegner " ,nur den Wiederbeschaffungspreis bezahlen ,du könntest in der momentanen Lage mit etwas Glück sogar einen viel höheren Preis bekommen ,weil Gebrauchtwagen viel höher gehandelt werden als vor Corona /Kriese .

Ich habe da noch einen Text auf einer Anwaltseite gefunden :

Das Auto gehört der Bank.

Und diese hat ja den Schaden nicht, sondern der Bankkunde.

Für den Vertragsschaden haftet der Unfallverursacher aber nicht.

Die GAP braucht man auch beim Privat-Leasing (bzw. Finanzierung) bei einem unverschuldeten Unfall wegen der MwSt: Das Auto gehört nunmal der Bank => die ist heutzutage vorsteuerabzugsberechtigt => damit ist vom Schädiger alles nur netto zu ersetzen.

Auf die vom Leasingnehmer natürlich mitgezahlte MwSt z.B. der Reparatur (oder der Ersatzbeschaffung) hat er keinen Anspruch gegen den Unfallverursacher.

Das verstehe ich nicht. Angenommen du willst kein neues Fahrzeug, dann hat die gegnerische Versicherung der Leasing/Bank den wiederbeschaffungswert (abzüglich Restwert) zu ersetzen. Da die Leasing vermutlich Vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird ihr natürlich nur der Netto-Wert erstattet. Die Leasing hat das Auto beim Kauf schließlich auch nur Netto bezahlt. Da entsteht m. E. also keine Lücke. Bin jetzt aber auch kein Steuerfachmann.

Für eine evtl. Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Leasingwert ist dann die GAP Versicherung da. Wobei ich mich hier wie MDRS66 der Meinung bin, dass diese Differenz, durch die aktuelle Preisentwicklung, sogar positiv ausfallen kann.

Das wirklich doof daran ist m. E. das du dann erstmal ohne Auto da stehst, und wie die schon gemerkt hast, diese aktuelle spürbar teurer geworden sind.

Themenstarteram 5. November 2022 um 20:41

Danke, klingt schon Mal etwas positiv. Nur laut Anwalt bekomme ich die MwSt erst zurück wenn ich ein vergleichbares Auto leasen oder kaufe. Und das innerhalb der nächsten 3-4 Monate und bei einem Händler der die MwSt ausweisen kann. Das habe ich auch schwarz auf weiß vom Anwalt. Die Gap kommt höchstwahrscheinlich gar nicht zum Tragen. Man findet auch nur sehr sehr wenig dazu im internet. Habe den Anwalt jetzt nochmals angeschrieben und gefragt ob das nicht eigentlich nur für Selbstständige gilt.

Ich würde ja sehr gerne wieder das gleiche Auto fahren, bin nur aus allen Wolken gefallen wo mir der Händler die doppelte Leasingrate genannt hat als wie die die ich bisher bezahlt habe. Danke auf jeden Fall.

1. Umsatzsteuer (für Private Mehrwertsteuer) fällt nur bei Leistungserbringung an. Diese fällt weg (Fahrzeug wird nicht weiter geleast) und wird daher von der Versicherung nicht bezahlt. Da Du als Privatperson aber den Bruttobetrag zahlst, kommt diese Differenz zustande.

2. Bei einem Leasingvertrag < 24 Monate beträgt die Mindesthaltedauer 12 Monate, darüber 24 Monate. Wird die Mindesthaltedauer unterschritten, kann das BAFA die Umweltprämier zurückfordern.

Punkt 1 finde ich schwierig und er wird auch teilweise kontrovers diskutiert (klick). Allerdings verweist die Mehrzahl der Urteile dahin, dass die Mehrwertsteuer nur bei Neukauf/Neuleasing zu erstatten ist (klick).

Punkt 2. Die Versicherung bezahlt nur den Preis (netto), der auf der Rechnung steht (Leasingangebot UvP) und daher keine BAFA Prämie. Wenn die BAFA diese zurück fordert, wirst Du sie selbst zahlen müssen.

Ich gehe davon aus, dass Dein RA leider recht hat.

Aber: gleichwertig bedeutet gleichpreisig. Wenn Du also jetzt irgendein Fahrzeug zum selben oder höheren Preis least, wird Dir die MwSt ersetzt werden. Nur das Fahrzeug ist eine Nummer kleiner.

So gesehen bleibst Du „nur“ auf der BAFA Prämie sitzen.

Ich verstehe immer noch nicht auf welcher MwSt. du befürchtest sitzen zu bleiben. Für was hast du oder wer MwSt. bezahlt die du jetzt zurück willst?

Ich bin wie gesagt kein Steuerexperte und zugegeben durch die Konstellation Leasing/Bank als Eigentümer somit Sachgeschädigte und dir (Leasingnehmer) als Besitzer, Halter und „Recht auf Besitz“ Geschädigte, macht es natürlich etwas komplexer.

Dennoch bezüglich des Substanzschadens der Leasing, ist dieser m. E. durch die Netto-Erstattung der Wiederbeschaffungskosten erledigt. Da die Leasing das Auto auch Netto bezahlt hat, ist die somit zufrieden und ausgeglichen.

Da dürftest du m. E. auf nichts Sitzen bleiben.

Was der Anwalt vlt. meint, ist dass wenn du dich jetzt (o. zeitnah) entscheidest dir zum Ausgleich für dein Leasingfahrzeug ein Fahrzeug zu Kaufen oder ein Neues mit Anzahlung zu leasen du dir die MwSt. für den Kauf/Anzahlung von der gegnerischen Versicherung erstatten lassen kannst.

Da bleibst du aber nicht auf etwas sitzen sonder kamst zusätzlich etwas bekommen.

Ich empfehle dir da mit deinem Anwalt nochmal drüber zu sprechen damit er dir das ausführlich erklärt.

Sprich ihn hierbei ggf. auch auf die Verdoppelung der Leasingrate an, ich bin mir nicht sicher ob diese evtl. auch als Schaden geltend gemacht werden könnte.

Zitat:

@Thilo T. schrieb am 5. November 2022 um 22:21:41 Uhr:

Ich gehe davon aus, dass Dein RA leider recht hat.

Aber: gleichwertig bedeutet gleichpreisig. Wenn Du also jetzt irgendein Fahrzeug zum selben oder höheren Preis least, wird Dir die MwSt ersetzt werden. Nur das Fahrzeug ist eine Nummer kleiner.

So gesehen bleibst Du „nur“ auf der BAFA Prämie sitzen.

M. E. darf das Ersatzfahrzeug durchaus teurer sein, nur wird die MwSt. dann eben nur Anteilig erstattet.

An die BAFA hab ich nicht gedacht, das ist natürlich ärgerlich :(

Wenn du einen dem Fahrzeugwert angemessenen Versicherungsvertrag abgeschlossen hast, dann hast du in deiner Vollkasko eine Neupreisentschädigung.

Die würde ich ziehen.

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