Totalschaden als Vorschaden
Hallo zusammen,
habe mir im April diesen Jahres ein Auto gekauft. Im gleichen Monat hat das Auto während ich einkaufen war einen heftigen Parkrempler erlitten. Bin dann zum freien Gutachter gegangen. Mit dem erstellten Gutachten bin ich daraufhin zum Rechtsanwalt. Dieser hat das Gutachten der Versicherung weitergeleitet und eine erste Frist gesetzt. Dann ist erstmal nichts passiert (Versicherung hat Kaufvertrag, Vorschäden und Bearbeitungszeit angefordert). Habe währenddessen das Fahrzeug dann wieder fach- und sachgerecht reparieren lassen. Die Reparatur habe ich vom Gutachter dann bestätigen bekommen. Dann hat mein Anwalt der Versicherung eine zweite Frist gesetz und die Reparaturbestätigung verschickt. Nach Ablauf dieser Frist wurde dann der Regulierungsanspruch ohne Begründung abgelehnt. Habe dann Selbstauskunft für das Fahrzeug beim HIS angefordert. Dabei kam folgendes raus. Das Auto hatte letztes Jahr einen Totalschaden und dieses Jahr einen kleineren Schaden. Den Totalschaden hat dieselbe Verischerung reguliert, die jetzt meinen Schaden regulieren sollte. Ich hatte von diesen Vorschäden keine Kentnisse. Der Verkäufer (ein Freund von mir) und der Gutachter auch nicht.
12.300€ habe ich für das Fahrzeug bezahlt
12.000€ ist der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten
5.500€ Restwert
11.900€ Schaden brutto
10.000€ Schaden netto
Was kann und soll ich jetzt nun machen?
Beste Antwort im Thema
Das Problem ist, dass dein Auto aufgrund des Totalschaden in der HIS Datei steht. Und da wird es auch nicht so leicht wieder herauskommen.
Die nun Regulierungspflichtige Versicherung hat ein Gutachten mit Bildern und kennt den damalaigen Zustand des verunfallten PKW.
Du leider nicht.
Du bist hier in der Beweispflicht, dass eine "Fach- und sachgrechechte Instandsetzung nach dem ersten Unfall erfolgt ist.
Und dafür reichen keine Bilder -Never-
Ich schreib dir jetzt mal -nur ein Beispiel- auf:
Durch die erste Kollision wurden der Fahrer- und der Beifahrer- Airbag ausgelöst.
Diese wurden nun durch "Dubletten" aus einem anderen Fahrzeug ersetzt, über dessen Herkunft
sprechen wir jetzt mal nicht, aber was bei Unfallreparaturen alles so abläuft müssen wir sicher nicht diskutieren 😉
Schon ist Essig mit einer "Fach-und Sachgerechten Reparatur.
Du verstehst mein Beispiel?
Lass dich auch bitte nicht von Irgend welchem Gesabbel wie "ich kann bezeugen, der Kumpel ein Freundes hat das genau gesehen", dass wird nix........🙁
Auch wenn ein noch so begabter Fachmann den Totalschaden gerichtet hat, wird dir das im Zweifel wenig nützen.
Ohne Rechnung sieht es da düster aus und das hat die Versicherung längst auf dem Schirm.
Ich glaube dein Anwalt ahnt das auch schon.
Ohne vernünftige Nachweise sehe ich das echt schwarz für dich.
Sorry.
148 Antworten
Wenn die Versicherung mir unterstellt, einen vorherigen Totalschaden als aktuellen Schaden deklariert zu haben, müsste sie doch das Gutachten des ersten Schadens offenlegen.
Anhand davon kann man den Altschaden mit dem neuen Schaden vergleichen bzw. die jeweiligen Gutachten (auch mit Bildern dokumentiert). Wenn der 1. Schaden nicht deckungsgleich mit dem 2. Schaden ist, kann man dadurch festhalten und nachweisen, dass der erste Schaden repariert wurde (ansonsten würden Spuren von Altschaden vorhanden sein).
Schau mal hier auf Seite 1.
Allerdings wird das Gericht auch bewerten, dass das zweite Gutachten zum Vorschaden keine belastbare Aussage enthält und der zweite Schaden inzwischen beseitigt ist ...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Juli 2018 um 08:29:09 Uhr:
Schau mal hier auf Seite 1.Allerdings wird das Gericht auch bewerten, dass
der zweite Schaden inzwischen beseitigt ist ...
Warum wohl?
Würde mich wundern,wenn Gummikuh mit seinem 2ten Teilsatz nicht recht hat.
Jetzt wo alle Beweise am Objekt beseitigt sind, kann man sich nur nach Akten richten.
Gruß m
Da es noch niemand gefragt hat, aber meiner Meinung nach sehr wichtig ist:
@TE:
Wieviel hast du denn für die Reparatur (nachweisbar mit Rechnung) bezahlt?
Mein Bauchgefühl sagt, dass du nie im Leben 11.900€ Brutto für den Schaden geblecht hast.
Jeder insider weiß, dass insbesondere Streifschäden, die laut Gutachten bis zu 20.000€ kosten, unter idealen Bedingungen für max 5.000€ repariert werden können. Dabei ist keinesfalls von geklauten Bauteilen die Rede - sofern das einer denkt.
Ich tippe mal, dass du für die Instandsetzung (bei einem anderen Kumpel?) max 3.000€ bezahlt hast und nun von der Versicherung den gutachterlich festgestellten Betrag verlangst.
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Alle beschädigten Teile sind noch vorhanden. Können gerne als Beweismittel hinzugezogen werden...
Angenommen ich habe in Eigenleistung repariert...
Wie viel mich die Instandsetzung des Schadens gekostet hat, spielt auch überhaupt keine Rolle...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Juli 2018 um 21:18:09 Uhr:
Ja, FIN = FahrzeuIidentifizierungsNummer
G schenk....
Hab eben nachgeschaut und konnte keine FIN auf den Teilen entdecken...
Ist das jetzt gut oder schlecht?
Wenn die (beschädigten) Teile eine andere FIN hätten als das Fahrzeug selbst, dann würde es doch beweisen, dass der erste Schaden repariert wurde. Oder?
Angenommen beide Schäden befinden sich im selben Bereich...
Zitat:
@Imotski-Croatia schrieb am 27. Juli 2018 um 21:30:37 Uhr:
@berlin-paulWenn die (beschädigten) Teile eine andere FIN hätten als das Fahrzeug selbst, dann würde es doch beweisen, dass der erste Schaden repariert wurde. Oder?
Angenommen beide Schäden befinden sich im selben Bereich...
Wenn Du den Nachweis erbringen kannst, dass das diese Teile sind, wäre das ein Nachweis für eine Reparatur.
Wäre (glaube ich zumindest) kein Problem. Anhand von den Bildern und Zeugen (z.B. Gutachter und Unfallverursacherin) die Teile als solche zu identifizieren...