Totalschaden als Vorschaden
Hallo zusammen,
habe mir im April diesen Jahres ein Auto gekauft. Im gleichen Monat hat das Auto während ich einkaufen war einen heftigen Parkrempler erlitten. Bin dann zum freien Gutachter gegangen. Mit dem erstellten Gutachten bin ich daraufhin zum Rechtsanwalt. Dieser hat das Gutachten der Versicherung weitergeleitet und eine erste Frist gesetzt. Dann ist erstmal nichts passiert (Versicherung hat Kaufvertrag, Vorschäden und Bearbeitungszeit angefordert). Habe währenddessen das Fahrzeug dann wieder fach- und sachgerecht reparieren lassen. Die Reparatur habe ich vom Gutachter dann bestätigen bekommen. Dann hat mein Anwalt der Versicherung eine zweite Frist gesetz und die Reparaturbestätigung verschickt. Nach Ablauf dieser Frist wurde dann der Regulierungsanspruch ohne Begründung abgelehnt. Habe dann Selbstauskunft für das Fahrzeug beim HIS angefordert. Dabei kam folgendes raus. Das Auto hatte letztes Jahr einen Totalschaden und dieses Jahr einen kleineren Schaden. Den Totalschaden hat dieselbe Verischerung reguliert, die jetzt meinen Schaden regulieren sollte. Ich hatte von diesen Vorschäden keine Kentnisse. Der Verkäufer (ein Freund von mir) und der Gutachter auch nicht.
12.300€ habe ich für das Fahrzeug bezahlt
12.000€ ist der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten
5.500€ Restwert
11.900€ Schaden brutto
10.000€ Schaden netto
Was kann und soll ich jetzt nun machen?
Beste Antwort im Thema
Das Problem ist, dass dein Auto aufgrund des Totalschaden in der HIS Datei steht. Und da wird es auch nicht so leicht wieder herauskommen.
Die nun Regulierungspflichtige Versicherung hat ein Gutachten mit Bildern und kennt den damalaigen Zustand des verunfallten PKW.
Du leider nicht.
Du bist hier in der Beweispflicht, dass eine "Fach- und sachgrechechte Instandsetzung nach dem ersten Unfall erfolgt ist.
Und dafür reichen keine Bilder -Never-
Ich schreib dir jetzt mal -nur ein Beispiel- auf:
Durch die erste Kollision wurden der Fahrer- und der Beifahrer- Airbag ausgelöst.
Diese wurden nun durch "Dubletten" aus einem anderen Fahrzeug ersetzt, über dessen Herkunft
sprechen wir jetzt mal nicht, aber was bei Unfallreparaturen alles so abläuft müssen wir sicher nicht diskutieren 😉
Schon ist Essig mit einer "Fach-und Sachgerechten Reparatur.
Du verstehst mein Beispiel?
Lass dich auch bitte nicht von Irgend welchem Gesabbel wie "ich kann bezeugen, der Kumpel ein Freundes hat das genau gesehen", dass wird nix........🙁
Auch wenn ein noch so begabter Fachmann den Totalschaden gerichtet hat, wird dir das im Zweifel wenig nützen.
Ohne Rechnung sieht es da düster aus und das hat die Versicherung längst auf dem Schirm.
Ich glaube dein Anwalt ahnt das auch schon.
Ohne vernünftige Nachweise sehe ich das echt schwarz für dich.
Sorry.
148 Antworten
Das Geld vom Freund zurückzufordern ist für mich allerdings keine Option. Die zwei Hauptgründe hat @rrwraith genannt.
@rrwraith
Einerseits setzt eine Anfechtung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft gerade nicht voraus, dass der Verkäufer etwas davon wusste. Andererseits bedarf es - gewährleistungrechtlich - des Fehlens einer zugesicherten Beschaffenheit nicht. Der Kaufvertrag enthält bereits keinerlei Gewährleistungsausschluss. Der Sachmangel, dass es sich um ein Fahrzeug mit einem offenbarungspflichtigem Vorschaden handelt, ist kein Zustand, den man bei einem Gebrauchtfahrzeug üblicherweise erwarten muss. Es ist auch dort irrelevant, ob der Verkäufer Kenntnis vom Mangel hatte.
Einer Rückabwicklung und dem Verwendungsersatz steht rechtlich nichts im Wege. Ich kann nicht nachvollziehen, wie Du das - Fachkenntnis unterstellt - in rechtlicher Hinsicht negieren wolltest.
Zitat:
@Imotski-Croatia schrieb am 26. Juli 2018 um 12:01:55 Uhr:
@berlin-paulDas Geld vom Freund zurückzufordern ist für mich allerdings keine Option. Die zwei Hauptgründe hat @rrwraith genannt.
Wenn Du diese saldiert ca. 20.000,- € (11.300,- Darlehen/KP + 10.000,- Nettoschaden + ca. 4.000,- Kosten - ca. 5.000,- Fahrzeugwert) beim "Freund" in den Skat drücken willst, verstehe ich nicht, weshalb Du auf die von der HP völlig rechtmäßig verweigerten 10.000,- € bestehen musst. 🙄
Wie kann das rechtmäßig sein?
Hat der Freund nicht auch rechtmäßig gehandelt? Er hat mir alle ihm bekannten Infos weitergegeben (er selbst war ebenso ahnungslos über den Vorschaden). Zudem habe ich einen TÜV-Bericht vom 02/2018 erhalten. Indem keine Demolierungen oder Vorschäden erwähnt werden, weil das Fahrzeug tiptop war.
Wie kann die Versicherung die Zahlung komplett verweigern, wenn ich einen Schaden an meinem Fahrzeug erlitten habe, den es vorher nicht gab?? Es ist ja unumstritten, dass mir die Frau reingefahren ist.
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Kann mir jemand was dazu sagen?
Mein Anwalt hat mir vorgeschlagen, dass ich ein neues Gutachten erstellen lassen. Da mir jetzt der Vorschaden bekannt ist und die Grundlage einer Bewertung des Fahrzeugs anders ist. Also sollen die Zahlen vom WBW und Restwert angepasst werden...
Er würde das neue Gutachten der gegnerischen Versicherungen, in einem nett verpacktem
Text, schicken. Um eben einer Klage auszuweichen und unseren guten Willen bzw. Unwissenheit (bevor die HIS-Selbstauskunft erfolgte) zu zeigen...
Was ist aber vergessen habe zu fragen:
Wer zahlt das neue Gutachten? Und macht das in euren Augen Sinn?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. Juli 2018 um 11:39:37 Uhr:
@metalhead79
Schau mal in den Titel. Da steht Totalschaden.
Ja, aber wohl nur wirtschaftlicher.
PS. Mann könnte ja mal schauen ob das Blechstück mit der VIN evtl mal getauscht wurde. 😁
Gruß Metalhead
Im ersten Gutachten wurde der Wagen ja nichtmal auf der Bühne von unten betrachtet oder zerlegt ...
Kein Wunder das da nichts von Vorschäden erwähnt wurde 😁
Zitat:
@Imotski-Croatia schrieb am 26. Juli 2018 um 13:00:03 Uhr:
Kann mir jemand was dazu sagen?Mein Anwalt hat mir vorgeschlagen, dass ich ein neues Gutachten erstellen lassen. Da mir jetzt der Vorschaden bekannt ist und die Grundlage einer Bewertung des Fahrzeugs anders ist. Also sollen die Zahlen vom WBW und Restwert angepasst werden...
Er würde das neue Gutachten der gegnerischen Versicherungen, in einem nett verpacktem
Text, schicken. Um eben einer Klage auszuweichen und unseren guten Willen bzw. Unwissenheit (bevor die HIS-Selbstauskunft erfolgte) zu zeigen...
Was ist aber vergessen habe zu fragen:
Wer zahlt das neue Gutachten? Und macht das in euren Augen Sinn?
Du bezahlst das Gutachten. Sonst keiner.
Und bezüglich der Feststellungen deines (ersten) Gutachters zu Vorschäden hab ich ja schon ausgeführt. Du hast das ja auch hier reingestellt, was ich kurz davor geschrieben habe. Der ist somit aus der Hafung.
Die einzige vernünftige Lösung wäre, dass du deinen Sachverständigen bittest sein Gutachten zu korrigieren. Wenn er aber keine Informationen zum Vorschaden hat, wird das sehr schwierig. Im übrigen muss und wird er das bestimmt nicht ohne Honorar machen.
In diesem Zusammenhang möcht ich hier noch mal anführen, das ich es unverantwortlich finde, mit welchen -wirklich Laienhaften- Argumenten dich hier der eine oder andere User in einen Prozess mit der Versicherung schicken möchte.
Mit polemischen Argumenten und mit Mitleits- Appellen wirst du vor Gericht keinen Blumentopf gewinnen.
Das ist nunmal Fakt.
Natürlich finde ich das auch Doof für dich, aber verliere bittte nicht die Fakten aus den Augen.
Zitat:
@Imotski-Croatia schrieb am 26. Juli 2018 um 12:58:38 Uhr:
@berlin-paulWie kann das rechtmäßig sein?
Hat der Freund nicht auch rechtmäßig gehandelt? Er hat mir alle ihm bekannten Infos weitergegeben (er selbst war ebenso ahnungslos über den Vorschaden). Zudem habe ich einen TÜV-Bericht vom 02/2018 erhalten. Indem keine Demolierungen oder Vorschäden erwähnt werden, weil das Fahrzeug tiptop war.
Wie kann die Versicherung die Zahlung komplett verweigern, wenn ich einen Schaden an meinem Fahrzeug erlitten habe, den es vorher nicht gab?? Es ist ja unumstritten, dass mir die Frau reingefahren ist.
Zu dem "Freund" sage ich nichts weiter.
Und was kann jetzt die gegnerische Versicherung dafür, dass aus deiner Konstellation der Anschein einer Schadensmanipulation erwächst? Schau mal hier rein. klick Sowas würdest Du im klagewabweisenden Urteil lesen, wenn Du damit gegen die HP vor Gericht ziehst.
Gib den Rotz an den zurück, der ihn an Dich verkauft / "verdarlehnt" hat.
Ein weiteres Gutachten zahlst Du erstmal selbst, was wohl kein Problem ist. Ob das weiterhilft, wenn die Schadensbereiche sich überdecken, wurde Dir bereits mehrfach beantwortet.
Der erste Schaden war 01/2017 und der neue Tüv erfolgte 02/2018.
Muss der Tüv das Fahrzeug nicht auf der Hebebühne bewerten? Und Schäden (falls Schäden vorhanden) dokumentieren?
@ TE
entweder du gehst hier wirklich sehr naiv an die ganze Sache ran, auch was dein Vorgehen gegen deinen Kumpel betrifft, oder du bist ein ganz ausgebuffter und "part of the game" und suchst hier Hilfe wie du die Nummer durchziehen kannst.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 26. Juli 2018 um 14:40:12 Uhr:
Und ein Licht ist aufgegangen...
manche Lichter werden auch mal bewusst etwas später eingeschaltet um andere nicht zu blenden😉
https://www.motor-talk.de/.../...vor-dem-unfall-beweisen-t6404823.html
So Leute, schönen Tag noch..........🙄