Tolle Mobilitätsgarantie und die Informationspolitik von VW

VW Sharan 2 (7N)

Liebe Leute
Das Thema passt zwar grundsätzlich zu jedem VW, da es mir aber mit dem Sharan widerfahren ist, stelle ich es hier rein. Ich würde gerne von meinen Erfahrungen mit der von VW so gerne bejubelten Mobilitätsgarantie berichten:

Im August hatte ich in Salzburg eine Reifenpanne. Kein Problem, dachte ich, mit VW hast du Mobilitätsgarantie. Ich habe auch den ÖAMTC Superschutzbrief und aus heutiger Sicht beiße ich mich in den A.... dass ich den Club nicht angerufen habe, sondern eben den Super-Assist-Dienst von VW.

Vorweg:
Ich bin mindestens einmal pro Jahr in der Werkstatt, d.h. alle 2 Jahre eine große Inspektion, alle 2 Jahre ein kleines Ölservice (ich habe das 30.000er Intervall auf ein 15.000er Intervall umstellen lassen, um dem anfälligen TSI möglichst wenig Eintrag und Abrieb im Öl zu geben). Bis jetzt dachte ich, dass ich bei einem jährlichen Werkstattaufenthalt automatisch durchgehend Mobilitätsgarantie habe. Die letzte große Inspektion war im Juni 2017, der Vorfall im August 2018.

Ja, ich weiß jetzt, dem ist nicht so, wenn man es weiß ist das auch grundsätzlich nicht kritisierbar, aber meine Kritik richtet sich an die Informationspolitik dem Kunden gegenüber, den man gerne – so sieht es augenscheinlich aus – blöd im Regen stehen lässt. Denn – und das sehe ich einfach so – ich wurde mehrfach NICHT oder fehlerhaft informiert.

a) Bei meinem Kundendienst hat man mir NIE erklärt, dass die Mobilitätsgarantie nicht für ein kleines Ölservice gilt. Natürlich steht es irgendwo, aber ehrlich, wenn man dauernd alles durchliest, dreht man irgendwann durch. Hier habe ich mich leider auf eine ausreichende Beratung, die es nicht gab, verlassen. Und ich sehe es schon als Quasi-Pflicht dem Kunden gegenüber das ordentlich und vollständig zu erklären.

b) Ich rufe also beim Notdienst an, erkläre diesem, dass ich jährlich in der Werkstatt bin und gebe ihm alle von ihm verlangten Fahrzeugdaten durch. Er erklärt mir ebenso nicht, dass ich in Wirklichkeit KEINE Mobilitätsgarantie habe (auch nicht, dass ich eine hätte...). Er informiert mich auch nicht darüber, WANN eine vorliegt und wann keine, er macht gar keine Aussage darüber. Er sagt lediglich, dass er ein Abschleppunternehmen anruft, das sich bei mir melden wird.

c) Der meldet sich auch, sagt am Telefon, er hat die Information, dass es sich um einen Fall von Mobilitätsgarantie handelt (später bei der Übernahme des Leihwagens wird er bemerken, dass er keinen PC hätte und er das nicht beurteilen kann). Er schleppt mich also innerhalb der Stadt Salzburg von A nach B ab überreicht mir ein Übernahmeformular für den Leihwagen, das ich unterschreibe und fahre mit dem Leihwagen nach Hause.

Alle drei wollten oder konnten mir keine Angaben machen, ob Garantie vorliegt oder nicht. Hätte einer der drei mir nur Hinweise auf die Rahmenbedingungen gegeben, ich hätte mich freundlich bedankt und den ÖAMTC angerufen – mit 0 € Kosten.

2 Wochen später trudeln die Rechnungen bei mir ein:
- 132 Euro für den Leihwagen
- 250 Euro für das Abschleppen.

Kulanz wegen 45 Tage Überschreiten des Garantieablaufs? Fehlanzeige, nicht bei VW.

Gefühlte 20 Telefonate mit allen möglichen Personen, Mails, Erklärungen.... wurscht. Jeder erklärt dir du musst dich an den anderen wenden: Der Federvieh-Wiesen-VW Betrieb in Salzburg sagt ich müsste das Abschleppunternehmen anrufen, der Assist-Dienst ich müsste den eben erwähnten VW Betrieb kontaktieren, und so geht es weiter.... Auf den Kosten bleibe ich letztlich sitzen, so sieht es zumindest zurzeit aus.
Bei VW fühlt man sich echt gut aufgehoben!
Ich rate euch, verlasst euch NIE auf die, ruft den ADAC oder den ÖAMTC. Da passt das Service zumindest besser.

16 Antworten

Schildere doch mal dem ÖAMTC deinen Fall, vielleicht übernehmen die es ja.

Ich lasse bei unseren Autos auch einmal im Jahr das Öl wechseln. Ansonsten gehe ich zum normalen Service, wenn es angezeigt wird. Warum machst du es nicht nach der Vorgabe?

Es wäre wesentlich interessanter gewesen zu schildern wann und wie eine Mobilitätsgarantie vorliegt ...aber auch nur um den heissen Brei geredet..

Zitat:

@Matze76 schrieb am 9. September 2018 um 08:40:44 Uhr:


Ich lasse bei unseren Autos auch einmal im Jahr das Öl wechseln. Ansonsten gehe ich zum normalen Service, wenn es angezeigt wird. Warum machst du es nicht nach der Vorgabe?

Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt:

Vorgabe des Herstellers: Inspektion alle 30.000 km/24 Monate. SONST NIX
Ich lasse aber ZUSÄTZLICH alle 15.000 km das Öl wechseln, inkl. Filter und was sonst noch anfällt dabei. Fahrleistung etwa 14.000 km pro Jahr, das heißt, ich bin in Intervallen von ca. 11 Monaten in der Werkstatt beim Service. Ab jetzt dort eh nicht mehr, die sehen mich bei VW nie wieder.
Würde ich nach Vorgabe in die Werkstatt fahren, müsste ich nur alle 2 Jahre dort hin.

@djpitchbattle (?) Die große Inspektion sichert dir für 1 Jahr die Mobilitätsgarantie. das Groteske daran ist (und das weiß ich auch erst seit Kurzem), dass du dann ALLE JAHRE eine große Inspektion machen musst, wenn du durchgängig Mobilitätsgarantie haben willst. Kostet dann in etwa so viel wie das Abschleppen innerhalb einer Großstadt inkl. Leihwagen oder ein bissl weniger als wenn du 50 km abgeschleppt werden musst. Ist also für'n Hugo.
Du müsstest die Inspektion also auch dann machen, wenn sie km-mäßig gar nicht fällig ist. Klar?

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Nun es klar verständlich für jeden ...mich betrifft es nicht da ich das Servicepaket habe und obendrein ADAC Mitglied bin

Frage doch mal bei deinem Händler nach wo du immer den Service und Ölwechsel machen lässt. Oft geht da manchmal mehr zu regeln und wenn es ein Gutschein für den nächsten Service ist, so zumindest meine Erfahrung.

@nastrowje

Wo steht denn das, dass die Mobilitätsgarantie nur ein Jahr gilt? In dem Infoblatt steht es anders (von Inspektion zu Inspektion)

[url= https://www.google.com/url?...]Mobilitätsgarantie[/url]

Ich kann das jetzt nicht so ganz nachvollziehen. Mein Händler bestätigt mir schriftlich im Serviceheft die Verlängerung der Mobilitätsgarantie, darauf achte ich auch immer. Allerdings habe ich auch eine Fahrleistung von ca. 50000 km und entsprechend häufig einen Service.

Die Bestätigung über die Verlängerung der Mobilitätsgarantie im Serviceheft ist der Garant für die Inanspruchnahme.

Zitat:

Ihr Volkswagen Service-Parner erneuert die LongLife Mobilitätsgarantie jeweils bis zum nächsten Intervall-Service, wenn Sie den fälligen Intervall-Service bei ihm durchführen lassen. Mit den Service-Kosten sind die Kosten für das gesamte Leistungspaket abgegolten......
Dokumentiert wird der Anspruch auf die LongLife Mobilitätsgarantie hier im Serviceplan bei jedem fälligen Intervall-Service......

Intervall-Service in meinem Fall VW CC 2013 (QG1) nach flexibler Service-Intervall-Anzeige (spätestens nach 2 Jahren)

Allerdings muss ich auch dazu sagen, das ich bisher immer nur den ADAC wenn nötig in Anspruch genommen habe. Das geht in der Regel schneller und die Abwicklung vor Ort ist wirklich easy.

würde mich jetzt auch interessieren.. (ok eigentlich nicht, weil ich sowieso beim ÖAMTC anrufen würde..)

aber beim letzten Service war bei mir auch Mobilitätsgarantie dabei (und ich könnt schwören, da stand für 12 Monate auf der Rechnung, werde ich noch nachschauen..)

was aber nicht wirklich zu den Aussagen im "Prospekt" passen würde:
https://cdn.volkswagen.at/.../vw-folder-mobilitaetsgarantie.pdf

Wenn die nötigen Services / Inspektionen stets bei einem autorisierten Volkswagen Service Partner durchgeführt werden, erneuert sich die Volkswagen Mobilitätsgarantie - immer wieder, ein ganzes Autoleben lang.

ich GLAUBE der unterschied ist, ob man IMMER SCHON (von 1. Jahr an) VW-Inspektionen macht, oder es "als Zuckerl" zwischendurch mal dazugeschenkt bekommt (beim Treuepaket Service)

Zitat:

@didarenni schrieb am 10. September 2018 um 09:43:06 Uhr:



Zitat:

Ihr Volkswagen Service-Parner erneuert die LongLife Mobilitätsgarantie jeweils bis zum nächsten Intervall-Service, wenn Sie den fälligen Intervall-Service bei ihm durchführen lassen. Mit den Service-Kosten sind die Kosten für das gesamte Leistungspaket abgegolten......
Dokumentiert wird der Anspruch auf die LongLife Mobilitätsgarantie hier im Serviceplan bei jedem fälligen Intervall-Service......

Intervall-Service in meinem Fall VW CC 2013 (QG1) nach flexibler Service-Intervall-Anzeige (spätestens nach 2 Jahren)

Allerdings muss ich auch dazu sagen, das ich bisher immer nur den ADAC wenn nötig in Anspruch genommen habe. Das geht in der Regel schneller und die Abwicklung vor Ort ist wirklich easy.

Wirklich alle 2 Jahre?
Bei mir steht im Serviceheft auch nach flexibler Anzeige. Aber die zeigt nach 365 Tagen oder 30.000km.
Z.B. ist jetzt gerade mein 120.000er Servie fällig. Bei nicht mal ganz 106.000km. Ich hab aber schon Termin für den 17.10.
Hat noch Anschlussgarantie und bei bei den paar Tagen Verzug werden die schon nicht meckern wenn was wäre. Wobei ich meine Mobilitätsgarantie eigentlich eh nie nutze.

Wobei ich im Juni einen Fall hatte wo ich diese in Anspruch genommen hab. Und zwar war ich im Urlaub und die Batterie war platt. Wegen der Anschlussgarantie musste am Urlaubsort jemand von VW rauskommen und hat mir eine vorläufige eingebaut, bis die richtige geliefert wurde. Ohne die Mobilitätsgarantie hätte ich wohl auch das Rauskommen des Mechanikers wohl zahlen müssen. Denke ich mal. Aber gut. Bin zwar beim ADAC, aber was hätte das gebracht? Eine passende Batterie haben die in der Regel nicht dabei (für dieses Fahrzeug, weil zu teuer für Lagerware) und Starthilfe fürs Fahren zum nächsten 🙂 wäre auch Mist gewesen. Dann hätte ich da gestanden weil kein Firmenfahrzeug verfügbar, und Euromobil machen die nie weil die sind nicht von VW und werden nicht von denen abgerechnet. Hatte ich schon mal. Keine Lust auf den Stress.
Wenn der Wagen keine Anschlussgarantie mehr hat, kommt nur noch ADAC infrage.

Wozu mit VW rumschlagen wenn ich eh die Rep dann zahlen muss?

Im Serviceheft ist im Umschlag und auch im Kofferraum hinterlegt mit welchem Service-Intervall das Fahrzeug angedacht ist (kann bei Reimporten auch ganz anders geartet sein). Damit ist definiert wann es zum Intervall-Service geht und wann die Mobilitätsgarantie aufgefrischt wird.

Wenn der Stempel drin ist und ich im Intervall bleibe ist ja alles in bester Ordnung. Aber man ist dafür selbst in der Verantwortung und man kann das auch nicht auf den Händler abwälzen. Ein guter Händler hat so etwas aber im Blick und auch die Fähigkeit einem rechtzeitig zu informieren (mit Ausnahme des flexiblen Intervall-Service).

Service-01
Service-02

War heute in meinem VW Betrieb (wegen des Beitrages von Matze, der mich stutzig gemacht hat) mal nachfragen.
Dort hat mein Kundenbetreuer mir nach Recherche im Computer mitgeteilt, dass mein Modell in einen Wechsel der Serviceintervalle fällt. Ab Modelljahr 2014 (das ist meiner, obwohl er von August 2013 ist) ist, seiner Aussage zu folge, nach der 2. großen Inspektion dann jährlich eine Inspektion fällig.

Ich kann mich nicht daran erinnern, darüber je informiert worden zu sein. Im Nachhinein kann ich mich aber im Juli (diesen war ich auf Urlaub) an eine Anzeige im Display erinnern, die ich nicht recht einordnen konnte, da ich ja im Jänner, Februar oder März (weiß nicht mehr genau) einen Ölservice durchführen ließ. Meldung verschwand auf Sardinien wieder...

Er sagt, er würde dem nachgehen und vielleicht wäre ich nicht ausreichend informiert worden (nämlich bei der letzten großen Inspektion, dass die nächste in einem Jahr fällig ist, nicht nach abermals 30.000 km)!

Ich kann leider nicht verifizieren, inwiefern das alles richtig ist, was ich heute gehört habe, aber ich bleib mal dran und hoffe auf einen positiven Ausgang für mich. Keep you informed...

du meinst "Service in 2000km", "Service jetzt" ..konntest du "nicht recht einordnen"

die Intervalle stehen alle in deinem Serviceheft..

Zitat:

@lrlr schrieb am 10. September 2018 um 16:01:20 Uhr:


du meinst "Service in 2000km", "Service jetzt" ..konntest du "nicht recht einordnen"

die Intervalle stehen alle in deinem Serviceheft..

Nein da stand nur "Inspektion", nicht "in ...." etc.
Hab ich vergessen zu erwähnen: Ich habe ein nachbestelltes Serviceheft, wegen Reimport in deutscher Sprache. Dort steht das selbe wie auf den Abbildungen von diadrenni.
Nichtsdestotrotz erwarte ich mir, bei Abholung auf die nächsten fälligen Termine/Services hingewiesen zu werden.

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