Tolle Mobilitätsgarantie und die Informationspolitik von VW
Liebe Leute
Das Thema passt zwar grundsätzlich zu jedem VW, da es mir aber mit dem Sharan widerfahren ist, stelle ich es hier rein. Ich würde gerne von meinen Erfahrungen mit der von VW so gerne bejubelten Mobilitätsgarantie berichten:
Im August hatte ich in Salzburg eine Reifenpanne. Kein Problem, dachte ich, mit VW hast du Mobilitätsgarantie. Ich habe auch den ÖAMTC Superschutzbrief und aus heutiger Sicht beiße ich mich in den A.... dass ich den Club nicht angerufen habe, sondern eben den Super-Assist-Dienst von VW.
Vorweg:
Ich bin mindestens einmal pro Jahr in der Werkstatt, d.h. alle 2 Jahre eine große Inspektion, alle 2 Jahre ein kleines Ölservice (ich habe das 30.000er Intervall auf ein 15.000er Intervall umstellen lassen, um dem anfälligen TSI möglichst wenig Eintrag und Abrieb im Öl zu geben). Bis jetzt dachte ich, dass ich bei einem jährlichen Werkstattaufenthalt automatisch durchgehend Mobilitätsgarantie habe. Die letzte große Inspektion war im Juni 2017, der Vorfall im August 2018.
Ja, ich weiß jetzt, dem ist nicht so, wenn man es weiß ist das auch grundsätzlich nicht kritisierbar, aber meine Kritik richtet sich an die Informationspolitik dem Kunden gegenüber, den man gerne – so sieht es augenscheinlich aus – blöd im Regen stehen lässt. Denn – und das sehe ich einfach so – ich wurde mehrfach NICHT oder fehlerhaft informiert.
a) Bei meinem Kundendienst hat man mir NIE erklärt, dass die Mobilitätsgarantie nicht für ein kleines Ölservice gilt. Natürlich steht es irgendwo, aber ehrlich, wenn man dauernd alles durchliest, dreht man irgendwann durch. Hier habe ich mich leider auf eine ausreichende Beratung, die es nicht gab, verlassen. Und ich sehe es schon als Quasi-Pflicht dem Kunden gegenüber das ordentlich und vollständig zu erklären.
b) Ich rufe also beim Notdienst an, erkläre diesem, dass ich jährlich in der Werkstatt bin und gebe ihm alle von ihm verlangten Fahrzeugdaten durch. Er erklärt mir ebenso nicht, dass ich in Wirklichkeit KEINE Mobilitätsgarantie habe (auch nicht, dass ich eine hätte...). Er informiert mich auch nicht darüber, WANN eine vorliegt und wann keine, er macht gar keine Aussage darüber. Er sagt lediglich, dass er ein Abschleppunternehmen anruft, das sich bei mir melden wird.
c) Der meldet sich auch, sagt am Telefon, er hat die Information, dass es sich um einen Fall von Mobilitätsgarantie handelt (später bei der Übernahme des Leihwagens wird er bemerken, dass er keinen PC hätte und er das nicht beurteilen kann). Er schleppt mich also innerhalb der Stadt Salzburg von A nach B ab überreicht mir ein Übernahmeformular für den Leihwagen, das ich unterschreibe und fahre mit dem Leihwagen nach Hause.
Alle drei wollten oder konnten mir keine Angaben machen, ob Garantie vorliegt oder nicht. Hätte einer der drei mir nur Hinweise auf die Rahmenbedingungen gegeben, ich hätte mich freundlich bedankt und den ÖAMTC angerufen – mit 0 € Kosten.
2 Wochen später trudeln die Rechnungen bei mir ein:
- 132 Euro für den Leihwagen
- 250 Euro für das Abschleppen.
Kulanz wegen 45 Tage Überschreiten des Garantieablaufs? Fehlanzeige, nicht bei VW.
Gefühlte 20 Telefonate mit allen möglichen Personen, Mails, Erklärungen.... wurscht. Jeder erklärt dir du musst dich an den anderen wenden: Der Federvieh-Wiesen-VW Betrieb in Salzburg sagt ich müsste das Abschleppunternehmen anrufen, der Assist-Dienst ich müsste den eben erwähnten VW Betrieb kontaktieren, und so geht es weiter.... Auf den Kosten bleibe ich letztlich sitzen, so sieht es zumindest zurzeit aus.
Bei VW fühlt man sich echt gut aufgehoben!
Ich rate euch, verlasst euch NIE auf die, ruft den ADAC oder den ÖAMTC. Da passt das Service zumindest besser.
16 Antworten
Der Händler des Vertrauens sollte einen schon aufklären wann man zu den Intervallen kommen muss. Mit Eingabe der FIN spuckt das System die erforderlichen Intervalle aus. Es kommt immer wieder zu Anpassungen (war gerade bei den Zahnriemen immer wieder der Fall).
In die Fahrertürfalz wird auch ein zusätzlicher Aufkleber angebracht der den Hinweis auf den nächsten Service gibt.
Möchte für die, die es interessiert, ein Update geben....
1. Ich habe ein Serviceheft, in dem die Werkstatt NICHT eingetragen/angekreuzt hat, welches Modelljahr vorliegt. Meiner ist Baujahr Juni 2013, im Serviceheft gibt es 3 Modelle: 2012, 2013, 2014
2. Bei 2013 steht: Inspektion alle 60.000 km oder alle 2 Jahre. Ich kann NICHT wissen, dass mein Auto (so hat es vor 2 Wochen meine Werkstatt beiläufig erwähnt), Modelljahr 2014 ist, wo der Plan anders aussieht (nämlich zuerst 30.000, dann 60.000 dann alle Jahre, wer sich so was vertrotteltes einfallen lassen hat will ich gar nicht genau wissen).
3. Ich bin wie erwähnt im Juni 2017 bei einer großen Inspektion (60.000 km) und im März 2018 bei einem Ölservice gewesen (75.000 km). Die Anzeige hat wohl etwas angezeigt, aber das habe ich erst in Sardinien im Juli gesehen (im Juni bin ich nicht gefahren) und da habe ich eher an einen Fehler geglaubt. Am 6.8. war ich erst zuhause, am 11.8. dann die Panne)
Im Großen und Ganzen sieht das meine Rechtsschutzversicherung so wie ich und finanziert ein Verfahren, sollten die Rechnungen eingeklagt werden....