Toleranzzeit zum Ausfahren aus einem Parkhaus

Hallo zusammen,

bekanntlich muss man in einem Parkhaus mit Schranken vor dem Ausfahren am Automaten ein paar Euro an die Stadtkasse entrichten.

Meine Frage: Gibt es eine feste - evtl. gesetzlich festgelegte Zeit - in der man dann aus dem Parkhaus herausfahren muss, NACHDEM man die Parkzeit bezahlt hat?

Ich stelle mir vor, dass dies je nach Parkhaus unterschiedlich sein sollte. In einem Shoppingcenter beispielsweise mit integriertem Supermarkt evtl. 25 Minuten, um die Einkäufe zum Auto zu bringen und den Einkaufswagen zurückzustellen.

Hat da jemand Infos für mich?

Beste Antwort im Thema

Hier geht es doch nur wieder darum 5 Minuten zu sparen um dann 20 Cent weniger zahlen zu müssen. Dafür aber richtig Stress in Kauf nehmen und zwei Stunden im Forum rumsitzen.

Die Tolerranzzeiten sind übrigens fast immer am Kassenautomaten aufgeführt.

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Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 2. April 2021 um 17:39:52 Uhr:


@xis
Ich meine nicht nachzahlen, sondern dass generell erst an der Schranke gezahlt wird. Es gibt keine Möglichkeit vorher.
Das ist das, was sich einige hier wünschen, damit Parkende gleich Ausfahrt ist.

Tja, dann zahlt der Kunde die Zeiten des Rausfahrens gleich mit. Das ist geradezu eine Verlockung, möglichst lange Schlangen zu produzieren :-)

Nur sinnvoll für Tagesticket only... IMO.

Unglaublich, wie erfinderisch man selbst bei so einem simplen Thema "Karenzzeit" sein kann, oder mit Bodo Bach gesprochen: "Hallo, ich hàtte da gern mal ein Problem."

Grüße vom Ostelch

Nun, ich persönlich hätte nichts dagegen, wenn ich erst an der Ausgangsschranke mein Parkticket löse und es per NFC-Zahlung direkt an der Schranke bezahle. Letztens war ich in Nürnberg in einem Parkhaus, welches zwar vom Tagespreis und zur Entfernung zu meiner Unterkunft sehr günstig war, aber es ging nur Barzahlung. 6,50 Tagespreis und ein 50,00-Euro-Schein. Ihr könnte meine Begeisterung über so viel Kleingeld sicher verstehen.

Kleiner Fakt am Rande zu Parkhäusern. Vor einigen Jahren kamen die ersten geschlossenen Immobilienfonds als Beteiligungsmodell auf den Markt in Parkhäuser zu investieren. Diese Parkhäuser standen an verschiedenen Standorten niederländischer Städte unterschiedlicher Größe. In D wurden sie gern aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommen und der günstigen Besteuerung von Immos in NL angeboten. Lt. den Vertriebsleitern der Initiatoren solcher Fonds gab es wohl Marktforschungen, dass die Nutzer von Parkhäusern recht unsensibel auf Preissteigerungen reagieren und sie nur den Euro-Betrag der Erhöhung der Preise nominal als gering empfanden, die tatsächliche Preissteigerung aber deutlich über den damaligen Inflationsraten lag.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 2. April 2021 um 18:44:55 Uhr:


@MvM
Ich mache mir nicht die Mühe die AGB diesbezüglich zu durchforsten.
Ich akzeptiere die vermutlich vorherrschende Variante und lebe damit seit zig Jahren.

Das mache ich auch. Nur sollte man hierbei auch mal anfangen über die Rechslage zu diskutieren, und nicht nur welche Meinung man zur Vorgehnsweise einiger Parkhäuser hat.

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Dann mache doch den ersten Schritt, statt nur den erhobenen Zeigefinger zu spielen.
Zeige, ob dieses Geschäftsmodell rechtens ist oder nicht bzw. Was von Seiten der Betreiber für jeden sofort sichtbar gemacht werden muss.
Da fällt mir spontan nur die Preisliste an der Einfahrt ein.

Zitat:

@MvM schrieb am 03. Apr. 2021 um 00:9:12 Uhr:


Das mache ich auch. Nur sollte man hierbei auch mal anfangen über die Rechslage zu diskutieren, und nicht nur welche Meinung man zur Vorgehnsweise einiger Parkhäuser hat.

Was für eine "Rechtslage"? Das ist Mietrecht. Für die AGB gelten die Vorschriften für AGB im BGB. Klauseln, die den Kunden unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Deshalb muss die Karenzzeit zum Verlassen des Parkhauses je nach Parkhaus angemessen lang sein. In der Regel reichen dazu 10 bis 15 Minuten aus. Mehr "Rechtslage" gibt es da nicht. Und braucht es auch nicht.

Grüße vom Ostelch

Wutbürgertum at its best...

@Ostelch
Vielen Dank für diese Zusammenfassung

Dann habe ich ja mit meinem Kommentar weiter oben nicht so falsch gelegen.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 3. April 2021 um 08:55:54 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 03. Apr. 2021 um 00:9:12 Uhr:


Das mache ich auch. Nur sollte man hierbei auch mal anfangen über die Rechslage zu diskutieren, und nicht nur welche Meinung man zur Vorgehnsweise einiger Parkhäuser hat.

Was für eine "Rechtslage"? Das ist Mietrecht. Für die AGB gelten die Vorschriften für AGB im BGB. Klauseln, die den Kunden unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Deshalb muss die Karenzzeit zum Verlassen des Parkhauses je nach Parkhaus angemessen lang sein. In der Regel reichen dazu 10 bis 15 Minuten aus. Mehr "Rechtslage" gibt es da nicht. Und braucht es auch nicht.

Grüße vom Ostelch

Um die Karnezzeit ging es im Eingangbsbeitrag von 2017.
Seit Seite 2 geht es um das verfallen der bereits gezahlten Zeit.

Ich schriebe die ganze Zeit, dass es um die AGB's geht. Steht der Zeitverfall nicht drin, kann man das Geld zurückfordern. Seit 8 Seiten drehen wir uns im Kreis!

Behauptung oder Tatsache?

Falls Tatsache, gehe deiner Aufforderung doch mal selber nach und zeige uns die Quelle?

Zitat:

@MvM schrieb am 03. Apr. 2021 um 15:23:34 Uhr:


Ich schriebe die ganze Zeit, dass es um die AGB's geht. Steht der Zeitverfall nicht drin, kann man das Geld zurückfordern. Seit 8 Seiten drehen wir uns im Kreis!

Es muss nichts vom "Zeitverfall" in den AGB stehen. Man bezahlt für jede angefangene Zeiteinheit. Das steht schon auf der Preistafel. Da gibt es nichts zurückzufordern. Im Hallenbad, Kino oder Theater gibt es auch kein Geld zurück wenn man früher geht.

Grüße vom Ostelch

Wenn ich mit dem Auto in Innenstädte fahre parke ich grundsätzlich in nahegelegenen Parkhäusern. Das macht am wenigsten Streß.

In über 40 Jahren hatte ich dabei noch nie Probleme mit der Karenzzeit, die hat immer gereicht. Ich habe auch noch nie von Bekannten gehört, dass die damit Schwierigkeiten hatten.

Falls ich doch mal nicht rechtzeitig die Ausfahrt erreichen sollte kann ich damit leben, egal wer Schuld hat.

Wenn ich bei einem Parkhaus sogar mehrmals Stress damit bekommen würde, würde ich es in Zukunft meiden. In der Regel gibt andere in erreichbarer Nähe.

Wer sich den Streß machen und die Karenzzeit ausnutzen will um (zumindest vermeintlich) Geld zu sparen und es dann nicht rechtzeitig zur Ausfahrt schafft ist selber schuld. Kann gutgehen, muss aber nicht.

Die ganze Diskussion ist total überflüssig,.
Bezahlen,einsteigen,rausfahren,fertig.
Ist doch echt nicht so schwer,muss man jetzt keine Petition für einreichen.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 3. April 2021 um 21:34:48 Uhr:


Die ganze Diskussion ist total überflüssig,.
Bezahlen,einsteigen,rausfahren,fertig.
Ist doch echt nicht so schwer,muss man jetzt keine Petition für einreichen.

So isses. Auch wenn es jetzt ja um die "Restparkzeit" geht, die man nich nutzt, wenn man innerhalb der gemäß Preisaushang bezahlten, aber nicht ganz genutzten Zeit rausfährt.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 3. April 2021 um 21:03:43 Uhr:


Es muss nichts vom "Zeitverfall" in den AGB stehen. Man bezahlt für jede angefangene Zeiteinheit. Das steht schon auf der Preistafel. Da gibt es nichts zurückzufordern. Im Hallenbad, Kino oder Theater gibt es auch kein Geld zurück wenn man früher geht.

Grüße vom Ostelch

Ich kome mir hier langsam verarscht vor. 🙄 Es geht ums nachzahlen, obwohl die bezahlte Zeit noch nicht um ist, und das Gebäude auch noch nicht verlassen wurde. Die Kosten des Nachzahlens (falls sie überhuapt anfallen) kann man zurück verlangen, wenn man noch innerhalb der bereits bezahlten Zeit das Parkhaus verlässt. Außer in den AGB's ist beschrieben, dass die restliche Parkzeit mit dem Bezahlvorgang verfällt, und man einheitlich nur noch wenige Minuten Zeit hat, aus dem Parkhaus zu fahren.

Die Beispiele mit Kino und Theater sind falsch, da man (z.B. nach einer Zigarettenpause vor dem Gebäude) mit seiner Karte zurückkehren kann. Außerdem erfolgtt bei den drei Beispielen die Bezahlung vor der Veranstaltung, wodurch das Problem erst gar nicht entstehen kann. Im Hallenbad muss man nur nachzahlen, wenn man länger belibt, als die bereits bezahlte Zeit.

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