Toleranzzeit zum Ausfahren aus einem Parkhaus
Hallo zusammen,
bekanntlich muss man in einem Parkhaus mit Schranken vor dem Ausfahren am Automaten ein paar Euro an die Stadtkasse entrichten.
Meine Frage: Gibt es eine feste - evtl. gesetzlich festgelegte Zeit - in der man dann aus dem Parkhaus herausfahren muss, NACHDEM man die Parkzeit bezahlt hat?
Ich stelle mir vor, dass dies je nach Parkhaus unterschiedlich sein sollte. In einem Shoppingcenter beispielsweise mit integriertem Supermarkt evtl. 25 Minuten, um die Einkäufe zum Auto zu bringen und den Einkaufswagen zurückzustellen.
Hat da jemand Infos für mich?
Beste Antwort im Thema
Hier geht es doch nur wieder darum 5 Minuten zu sparen um dann 20 Cent weniger zahlen zu müssen. Dafür aber richtig Stress in Kauf nehmen und zwei Stunden im Forum rumsitzen.
Die Tolerranzzeiten sind übrigens fast immer am Kassenautomaten aufgeführt.
218 Antworten
Zitat:
@Niflheim schrieb am 01. Apr. 2021 um 16:32:11 Uhr:
Ich finde 1,25 pro h in der Großstadt auch mehr als fair. Aber moderate Parkkosten in deutschen Großstädten? Park mal in München im Parkhaus in der Innenstadt, da schlackerst sauber mit den Ohren, was Du da hinlegst.
Es gibt auch in Deutschland preiswerter und teurere Parkpreise, klar - Angebot und Nachfrage.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@windelexpress schrieb am 1. April 2021 um 13:35:32 Uhr:
Eben mal in ein Parkhaus gefahren.Ich finde es steht alles drauf.
Davon ab,dass es mich nicht juckt, bei 150km Anreise, fahr ich lieber gleich los anstatt die bezahlte Zeit abzusitzen.
Ich finde da steht gar nichts von dem Thema drauf, über das wir gerade reden.
Wo steht denn da die Toleranzzeit?
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 1. April 2021 um 19:21:42 Uhr:
Sie sind doch nutzbar.
Es wird doch keiner gezwungen, vor Ablauf der 2h zu bezahlen.
Mit dem Bezahlen gibt derjenige doch aus freien Stücken die restliche Zeit auf. Das Bezahlen ist die letzte Amtshandlung auf dem Parkplatz bevor ich fahre.
So ist das System. Ich stelle mich da hin und wenn ich fahren will, gehe ich die Kasse, hinterlasse den geforderten Betrag und fahre. Das Bezahlen schließt das Parken ab. Das Raus fahren ist nur die Formalität, die danach folgen muss. Dafür gewährt der Betreiber eine Karenzzeit.
Wenn jemand sich entschließt dann doch zu bleiben, so geht er einen neuen Vertrag ein.
Es hat bis jetzt keiner eine Quelle genannt, dass dies rechtlich so geregelt ist. Somit kann ich es nur als Spelulation ansehen.
Außerdem stimmt es nicht, dass der Bezahlvorgang die letzte Amtshandlung ist, bevor man losfährt. Manchmal stellt man am Wagen fest, dass beim Einkaufen etwas vergessen wurde, und geht zurück. Beim Kaufland Neheim gab es keine Probleme, ohne Nachzahlen rauszufahren. Die Zeit vom Bezahlen, bis zur Rückkehr zum Automaten lag bei mindestens 40 Minuten.
Wäre ich aus dem Parkhaus raus gefahren, und zurück gekommen, wäre ein neuer Vertrag fällig, da die alte Parkkarte an der Schranke eingezogen wurde.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 1. April 2021 um 19:39:08 Uhr:
so isses, aber einige machen da halt nen riesen problem von und nen riesen fass auf
Also ich sitze genütlich am Desktop, und dieskutiere nur aus Neugierde. Immerhin habe ich damit bis jetzt keine Probleme gehabt, da ich wohl ein kulantes Parkhaus gefunden habe.
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Ich habe Gott sei Dank noch nie ein Problem mit der Karenzzeit gehabt, auch wenn es einmal sicher knapp war, weil ich mein Auto nicht gleich gefunden habe. Interessant fand ich das Verfahren in einem Parkhaus auf Jersey, da wurde bei der Einfahrt das Kennzeichen gescannt, vor dem Ausfahren musste man das Kennzeichen am Automaten eingeben, zahlen und das Kennzeichen wurde bei der Ausfahrt wieder gescannt. Kein Papier, kein Plastik.
Zitat:
@MvM schrieb am 2. April 2021 um 11:53:35 Uhr:
...
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 1. April 2021 um 19:21:42 Uhr:
Sie sind doch nutzbar.
Es wird doch keiner gezwungen, vor Ablauf der 2h zu bezahlen.
Mit dem Bezahlen gibt derjenige doch aus freien Stücken die restliche Zeit auf. Das Bezahlen ist die letzte Amtshandlung auf dem Parkplatz bevor ich fahre.
So ist das System. Ich stelle mich da hin und wenn ich fahren will, gehe ich die Kasse, hinterlasse den geforderten Betrag und fahre. Das Bezahlen schließt das Parken ab. Das Raus fahren ist nur die Formalität, die danach folgen muss. Dafür gewährt der Betreiber eine Karenzzeit.
Wenn jemand sich entschließt dann doch zu bleiben, so geht er einen neuen Vertrag ein.Es hat bis jetzt keiner eine Quelle genannt, dass dies rechtlich so geregelt ist. Somit kann ich es nur als Spelulation ansehen.
Außerdem stimmt es nicht, dass der Bezahlvorgang die letzte Amtshandlung ist, bevor man losfährt. Manchmal stellt man am Wagen fest, dass beim Einkaufen etwas vergessen wurde, und geht zurück. Beim Kaufland Neheim gab es keine Probleme, ohne Nachzahlen rauszufahren. Die Zeit vom Bezahlen, bis zur Rückkehr zum Automaten lag bei mindestens 40 Minuten.
Wäre ich aus dem Parkhaus raus gefahren, und zurück gekommen, wäre ein neuer Vertrag fällig, da die alte Parkkarte an der Schranke eingezogen wurde.
Das Bezahlen ist die letzte Amtshandlung. Denn du bezahlst zunächst in der Absicht das Parkhaus verlassen zu wollen.
Bezahlen heißt, habe fertig, will gehen.
Für deine Vergesslichkeit kann der Betreiber nichts. Fällt dir das nach dem Bezahlen auf, so beginnt eine neue Parkzeit. Wenn du Pech hast, musst du eben bezahlen. Wenn du Glück hast und du deinen Nachkauf und Durchqueren der Schranke innerhalb der Karenzzeit schaffst, so ist das schön für dich. Es ist eben ein Risiko, dass du bewußt eingehst. Ändert aber nichts am Grundsätzlichen.
Wer fertig ist, geht bezahlen und verschwindet.
Die Rechnung kommt zum Schluss. Kann mich nicht entsinnen, dass es anders war.
Was deine Rechtliche Frage angeht.
Die Bedingungen stehen an dem Schild. Du kannst sie akzeptieren und dort parken oder nicht akzeptieren, dann jedoch dort nicht parken.
Der Betreiber macht nichts illegales an dieser Stelle. Wäre es so, dann hätte es garantiert schon längst eine Änderung gegeben.
Es ist sein Privatgelände und er bestimmt die Regeln. An gewisse Regeln muss er sich halten. Das macht er auch. Die Art der Bezahlung ist nicht gesetzeswidrig. Der Vergleich zum Telefonieren kam schon früher. Das Raus fahren ist nur der 2. Schritt, der als logische Konsequenz auf Schritt 1 "Bezahlen" folgen muss. Diese beiden Punkte gehören zusammen und können nicht getrennt voneinander gesehen werden.
Alternativ kann auch erst an der Schranke bezahlt werden, was jedoch zu längeren Wartezeiten dort führen würde und der Betreiber ein schnelles Verlassen des Gebäudes ermöglichen möchte (so meine Interpretation, da mir noch kein Parkhaus mit Bezahlen an der Schranke untergekommen ist, außer mit EC-Karten und aufgeladenen Parkkarten, da dort die Abrechnung direkt über die Karte läuft).
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 2. April 2021 um 12:15:41 Uhr:
Ich habe Gott sei Dank noch nie ein Problem mit der Karenzzeit gehabt, auch wenn es einmal sicher knapp war, weil ich mein Auto nicht gleich gefunden habe. Interessant fand ich das Verfahren in einem Parkhaus auf Jersey, da wurde bei der Einfahrt das Kennzeichen gescannt, vor dem Ausfahren musste man das Kennzeichen am Automaten eingeben, zahlen und das Kennzeichen wurde bei der Ausfahrt wieder gescannt. Kein Papier, kein Plastik.
So geht es auch.
Finde die Variante mit EC-Karte beim Ein- und Ausfahren auch ok.
Das hatte ich bei einem Krankenhausparkplatz viel genutzt.
Kommen, Karte rein, parken, wieder losfahren, an der Schranke die Karte rein, weiter geht's.
Zitat:
@MvM schrieb am 02. Apr. 2021 um 11:53:35 Uhr:
Beim Kaufland Neheim gab es keine Probleme, ohne Nachzahlen rauszufahren.
Das ist doch'n Trick...!?
Du warst einfach innerhalb der kostenlosen 150min. 😛
Gruß jaro
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 2. April 2021 um 12:15:41 Uhr:
Ich habe Gott sei Dank noch nie ein Problem mit der Karenzzeit gehabt, auch wenn es einmal sicher knapp war, weil ich mein Auto nicht gleich gefunden habe. Interessant fand ich das Verfahren in einem Parkhaus auf Jersey, da wurde bei der Einfahrt das Kennzeichen gescannt, vor dem Ausfahren musste man das Kennzeichen am Automaten eingeben, zahlen und das Kennzeichen wurde bei der Ausfahrt wieder gescannt. Kein Papier, kein Plastik.
Das gibt es in D auch. In München am Parkhaus vom Klinikum am Sendlinger Tor z. B.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 2. April 2021 um 12:16:38 Uhr:
Alternativ kann auch erst an der Schranke bezahlt werden, was jedoch zu längeren Wartezeiten dort führen würde (...)
WENN ich mal ein solches Problem HÄTTE, dass ich trotz bezahlter Zeit nachzahlen MÜSSTE (z.B. wegen Stau auf den Weg zur Schranke oder weil Automat kaputt, und auf Suche nach einem Anderen springt die Zeit auf die nächste Stunde), würde ich in Zukunft in diesem Parkhaus GARANTIERT nur noch an der Schranke zahlen, falls ich da jemals wieder reinfahren müsste.
Außer in dem einen Parkhaus in Holland hatte ich aber nie Probleme. Ich habe zwar öfters die Parkaufsicht bemüht, aber die haben sofort geöffnet (per Lautsprecher-Kommunikation) oder mir ein Ausfahrticket ausgehändigt.
Insofern sehe ich die Wahrscheinlichkeit des Eintretens des obigen Falles als praktisch Null an.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 2. April 2021 um 12:16:38 Uhr:
Was deine Rechtliche Frage angeht.
Die Bedingungen stehen an dem Schild. Du kannst sie akzeptieren und dort parken oder nicht akzeptieren, dann jedoch dort nicht parken.
Der Betreiber macht nichts illegales an dieser Stelle. Wäre es so, dann hätte es garantiert schon längst eine Änderung gegeben.
Na Glückwunsch dass wir jetzt wieder auf Seite 1 des Beitrages gelandet sind. Dann fange ich wieder von vorne an... Der Betreiber kann Regeln zur Bezahlung nennen, da hast du volkomen Recht. Steht in den AGB, dass nach Abschluss des Bezahlvorganges nicht genutzte Parkzeit verfällt, ist alles OK. Das Recht ist in diesem Fall eindeutig beim Parkhausbetreiber.
Ist in den AGB's, oder den Preistabellen nicht erkenbar, dass die restliche Parkezit verfällt, kann man das Geld zurück verlangen. Ein Hinweis auf eine Toleranzzeit reicht nicht aus, da dies die Zeit ist, um die man die bezahlte Parkzeit überschrieten darf. BZW kommt es drauf an, wie dies formuliert ist.
Hier im Forum wird diskutiert, als würde es eine einheitliche Grundlage geben, wie ein Parkhausbetreiber abzurechnen hat. Dies ist aber nicht korrekt, weil die Verträge / AGB's unterschiedlich sind. Das einzige was stimmt ist, dass ein Betreiber im Recht ist, wenn der Hinweis in den ausgehangenen AGB's / Preistabellen aufgelistet ist.
Mir kommt es so vor, dass man ein mal die AGB's gelesen hat, und davon ausgeht, dass sie in anderen Parkhäusern auch gelten. Oder man hat sein Wissen aus den Medien wo bereichtet wurde, dass es so eine Reglung (in einigen Parkhäusern) gibt.
@xis
Ich meine nicht nachzahlen, sondern dass generell erst an der Schranke gezahlt wird. Es gibt keine Möglichkeit vorher.
Das ist das, was sich einige hier wünschen, damit Parkende gleich Ausfahrt ist.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 2. April 2021 um 17:39:52 Uhr:
@xis
Ich meine nicht nachzahlen, sondern dass generell erst an der Schranke gezahlt wird. Es gibt keine Möglichkeit vorher.
Das ist das, was sich einige hier wünschen, damit Parkende gleich Ausfahrt ist.
Ich glaube, was man sich hier wünscht ist einfach nur eine bessere Aufklärung. 😉
Wenn es nach mir ginge muss die Parkzeit beim Einparken in die Parkbucht beginnen, und beim verlassen der Parkbucht enden. Eine Berechnung von Schranke zu Automat ist ein Nachteil für die Fahrzeuge, die in den oberen Parkdecks parken. Daher würde eine Berechnung von Schranke zu Schranke den Nachteil verdoppeln.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 2. April 2021 um 17:42:36 Uhr:
Und selbst dann wäre das Parken nicht günstiger.
Nicht günstiger, aber Fairer. 😉
@MvM
Ich mache mir nicht die Mühe die AGB diesbezüglich zu durchforsten.
Ich akzeptiere die vermutlich vorherrschende Variante und lebe damit seit zig Jahren.
Ich kann natürlich zunächst die AGB lesen und schauen, ob ich nach Bezahlen noch die Restzeit am Auto verbringen darf oder doch gleich wegfahren muss. Das wäre mir persönlich zu aufwändig.
Der Grund dafür ist ganz einfach:
Die alte bekannte Variante funktioniert und hat für mich zunächst keinen Nachteil. Für den Fall, dass es mal anders sein sollte, werde ich es Lehrgeld verbuchen. Die Zeit, die AGB zu lesen und zu schauen, ob der Betreiber das so gar nicht mit mitgeteilt hat, kostet mich mehr als die 1,50€.
Sag doch, dass du das System unfair findest.
Ja, ist es. Da ich nicht besonders häufig ins Parkhaus muss, stört es mich nicht.
Das Bezahlen am Automaten und dann fahren ist zumindest für alle gleich, daher ist nur die Parkplatzsuche durchaus unfair.