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Toleranzzeit zum Ausfahren aus einem Parkhaus

Themenstarteram 11. November 2017 um 18:45

Hallo zusammen,

bekanntlich muss man in einem Parkhaus mit Schranken vor dem Ausfahren am Automaten ein paar Euro an die Stadtkasse entrichten.

Meine Frage: Gibt es eine feste - evtl. gesetzlich festgelegte Zeit - in der man dann aus dem Parkhaus herausfahren muss, NACHDEM man die Parkzeit bezahlt hat?

Ich stelle mir vor, dass dies je nach Parkhaus unterschiedlich sein sollte. In einem Shoppingcenter beispielsweise mit integriertem Supermarkt evtl. 25 Minuten, um die Einkäufe zum Auto zu bringen und den Einkaufswagen zurückzustellen.

Hat da jemand Infos für mich?

Beste Antwort im Thema
am 11. November 2017 um 19:41

Hier geht es doch nur wieder darum 5 Minuten zu sparen um dann 20 Cent weniger zahlen zu müssen. Dafür aber richtig Stress in Kauf nehmen und zwei Stunden im Forum rumsitzen.

Die Tolerranzzeiten sind übrigens fast immer am Kassenautomaten aufgeführt.

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 12. April 2021 um 07:54:18 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 11. Apr. 2021 um 23:51:44 Uhr:

Aber nicht, dass mit der Bezahlung der Vertrag vorzeitig beendet wird.

Du hast es wohl leider immer noch nicht verstanden. Der Vertrag wird nicht "vorzeitig" beendet. Er wird beendet zum Zeitpunkt der Zahlung. Eben weil du nicht nach festen Zeiträumen bezahlst, sondern nach begonnenen Zeitabschnitten. Wieviel Zeit du vom letzten Abschnitt nutzt, hat auf den Preis keinen Einfluss. (Wenn du in der Kneipe das siebte Bier nur halb austrinkst, bezahlst du sieben Bier und nicht sechseinhalb.) Das steht so auf der Preistafel, falls jetzt wieder die Frage nach den AGB kommen sollte.

Ergänzung:

 

Du bezahlst Deine 7 Bier, lässt das halbe stehen und gehst raus, um Dir ein Taxi zu rufen. Wider erwarten braucht das Taxi eine dreiviertel Stunde. Du entschließt Dich, doch lieber drinnen zu warten und das halbe Bier doch noch zu trinken. Der Wirt hat es inzwischen aber abgeräumt.

 

Hast Du nun Anspruch auf ein halbes Bier? Du hast es ja bezahlt...

ne hast du nicht, da der wirt mit deinem verlassen der kneipe davon auszugehen hat, das du nicht wieder kommst, wie lange soll das schale bier aufm tresen stehen? 3h?

aber du kannst dir gern ne apfelschorle bestellen, evtl ist der wirt coll und die geht aufs haus? :D

Nur hat man im Fall des Parkhauses dieses noch nicht durch die Kneipentür verlassen.

Wenn ihr das vergleichen wollt, dann macht es mit einem Toilettenbesuch in der Bar, während der Wirt das Bier entsorgt. Und dann hätte man wohl Anspruch.

Es ist gar nicht so selten, dass man in der Gaststätte zahlt, während man noch Restgetränk übrig hat und das auch leeren wird. Solange der Tisch noch offensichtlich besetzt ist, sollte und wird wohl keiner etwas ungefragt wegräumen.

Und nur weil etwas schon immer so war oder gemacht wurde, muss es doch nicht richtig sein. Was für eine sinnfreie Argumentation.

Das hast du ja sehr schön herausgearbeitet. Eine Kneipe ist kein Parkhaus. Und ein Parkhaus ist keine Kneipe. Damit verlässt auch dieses Beispiel hinkend die Bühne und das aktive Missverstehen kann fortgesetzt werden. ;)

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 12. April 2021 um 07:54:18 Uhr:

Du hast es wohl leider immer noch nicht verstanden. Der Vertrag wird nicht "vorzeitig" beendet. Er wird beendet zum Zeitpunkt der Zahlung. Eben weil du nicht nach festen Zeiträumen bezahlst, sondern nach begonnenen Zeitabschnitten. Wieviel Zeit du vom letzten Abschnitt nutzt, hat auf den Preis keinen Einfluss. (Wenn du in der Kneipe das siebte Bier nur halb austrinkst, bezahlst du sieben Bier und nicht sechseinhalb.) Das steht so auf der Preistafel, falls jetzt wieder die Frage nach den AGB kommen sollte.

Das Beispiel mit dem Bier wurde nicht korrekt mit der Situation verglichen, die in einigen Parkhäusern vorkommt. Aber es ist ein gutes Beispiel, um es verständlicher zu machen.

Du bezahlst in der Kneipe 7 Biere. Das letzte Bier ist während der Bezahlung noch zu 1/4 voll. Nach 15 Minuten wird dein halbvolles Bier ohne Vorwarnung weggekippt, und du bekommst ungewollt ein 8tes, was du sofort zahlen sollst. Den Sitzplatz hast du in der Zeit nicht verlassen.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 12. April 2021 um 08:48:59 Uhr:

ne hast du nicht, da der wirt mit deinem verlassen der kneipe davon auszugehen hat, das du nicht wieder kommst, wie lange soll das schale bier aufm tresen stehen? 3h?

aber du kannst dir gern ne apfelschorle bestellen, evtl ist der wirt coll und die geht aufs haus? :D

Das Verlassen der Kneipe ist mit dem verlassen des Parkhauses vergleichbar. Aber das passiert halt nicht. Es wird noch nicht mal die Parkbucht verlassen. Im Kneipenbeispiel bleibt der Hintern die ganze Zeit auf dem Barhocker sitzen.

ja dann nehmt euch doch bitte einen anwalt und fechtet das vor gericht aus, hier wirds eh nix mehr

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 12. April 2021 um 20:16:17 Uhr:

ja dann nehmt euch doch bitte einen anwalt und fechtet das vor gericht aus, hier wirds eh nix mehr

Das wird auch mit Anwalt nix.;)

 

Grüße vom Ostelch

Und das der dem Nächsten den lt. Computer freien Platz blockiert merkt auch keiner. Nach dem Bezahlen wird der Platz doch frei geschaltet.

Reicht dann.

Ihr seid zu weit vom Thema abgewichen.

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