Toleranzzeit zum Ausfahren aus einem Parkhaus

Hallo zusammen,

bekanntlich muss man in einem Parkhaus mit Schranken vor dem Ausfahren am Automaten ein paar Euro an die Stadtkasse entrichten.

Meine Frage: Gibt es eine feste - evtl. gesetzlich festgelegte Zeit - in der man dann aus dem Parkhaus herausfahren muss, NACHDEM man die Parkzeit bezahlt hat?

Ich stelle mir vor, dass dies je nach Parkhaus unterschiedlich sein sollte. In einem Shoppingcenter beispielsweise mit integriertem Supermarkt evtl. 25 Minuten, um die Einkäufe zum Auto zu bringen und den Einkaufswagen zurückzustellen.

Hat da jemand Infos für mich?

Beste Antwort im Thema

Hier geht es doch nur wieder darum 5 Minuten zu sparen um dann 20 Cent weniger zahlen zu müssen. Dafür aber richtig Stress in Kauf nehmen und zwei Stunden im Forum rumsitzen.

Die Tolerranzzeiten sind übrigens fast immer am Kassenautomaten aufgeführt.

218 weitere Antworten
218 Antworten

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 3. April 2021 um 21:34:48 Uhr:


Die ganze Diskussion ist total überflüssig,.
Bezahlen,einsteigen,rausfahren,fertig.
Ist doch echt nicht so schwer,muss man jetzt keine Petition für einreichen.

Beispiele sind auf den vorherigen Seiten.
Bezahlen - Am Auto merken, dass man was vergessen hat - zurück gehen - innerhalb der bezahlten Zeit wiederkommen - ohne weitere Kosten losfahren.

Sollte man erst wiederkommen, wenn die nächste Stunde angebrochen ist, muss man natürlich für die neue Stunde zahlen. Aber das ist nicht das Thema. 😉

Und jetzt bitte nicht wieder im Kreis drehen, mit der Behauptung, dass es normal ist, dass die rechtliche Parkheit mit dem Bezahlvorgang automatisch verfällt. Dies ist falsch! (Außer es wird in den AGB's erwähnt.)

Die Parkzeit verfällt ja nicht.
Man bezahlt die angefangene Stunde und nicht die vergangene Stunde und so steht's auch am Aushang.
Es steht doch jedem frei bei 1.59 das Parkticket rein zuschieben, um nicht ungenutzte Zeit zu bezahlen.

Hauptsache man Verzählt sich nicht und muss noch 59min im Parkhaus flanieren.

Und wem diese Abrechnung nicht schmeckt, auf ins nächste Parkhaus .

Zitat:

@MvM schrieb am 4. April 2021 um 06:32:51 Uhr:


Ich kome mir hier langsam verarscht vor. 🙄 Es geht ums nachzahlen, obwohl die bezahlte Zeit noch nicht um ist, und das Gebäude auch noch nicht verlassen wurde. Die Kosten des Nachzahlens (falls sie überhuapt anfallen) kann man zurück verlangen, wenn man noch innerhalb der bereits bezahlten Zeit das Parkhaus verlässt. Außer in den AGB's ist beschrieben, dass die restliche Parkzeit mit dem Bezahlvorgang verfällt, und man einheitlich nur noch wenige Minuten Zeit hat, aus dem Parkhaus zu fahren.

Die Beispiele mit Kino und Theater sind falsch, da man (z.B. nach einer Zigarettenpause vor dem Gebäude) mit seiner Karte zurückkehren kann. Außerdem erfolgtt bei den drei Beispielen die Bezahlung vor der Veranstaltung, wodurch das Problem erst gar nicht entstehen kann. Im Hallenbad muss man nur nachzahlen, wenn man länger belibt, als die bereits bezahlte Zeit.

Ich mir auch. 😉 Mit dem Bezahlen ist der Mietvertrag beendet. Du zahlst entsprechend der Preisliste für die angefangenen Zeiteinheiten, wie ich oben bereits schrieb, unabhängig davon, wie viel Zeit der letzten angefangenen Einheit abgelaufen war. Du zahlst im Prinzip nicht für eine bestimmte Zeit, sondern für jede (begonnene) Einheit.

Grüße vom Ostelch

Jetzt mal unabhängig von der rechtlichen Seite, wie funktioniert das eigentlich *praktisch*?

Wie das Beispiel: Ich glaube ich bin fertig, gehe zum Kassenautomaten, stecke das Ticket rein, bezahle, gehe zum Auto, mir fällt ein, "Ups, ich hab was vergessen", muss nochmal einkaufe gehen, dauert nochmal ne Weile (sagen wir mal 30min plus).

Kann ich jetzt einfach das gleiche Ticket wieder in den Parkautomaten schieben und bekomme dann eine Rechnung ab dem Zeitpunkt wo ich gezahlt habe? (also mein Bezahlen ist wie rausfahren und sofort wieder reinfahren mit neuem Ticket).

Wenn es gestaffelte Preise gibt (z.B. 1. Stunde 3€, jede weitere 1.50€) würde ich wieder 3€ zahlen, oder?

Wie gesagt, mir geht's jetzt wirklich nur um's Verständnis wie es abläuft, nicht ob's fair oder rechtlich ist.

Ich hatte die Situation selber noch nie, hatte aber schon ein paar mal dran gedacht...

Ähnliche Themen

Ich kann da nur mutmaßen.
Laut meinem Verständnis wird in dem geschilderten Szenario 3€ fällig, da ein neuer "Mietvertrag" begonnen hat, also mit Stunde 1.

Klar. Wie sollte es anders sein? Man fängt wieder von vorn an.

Grüße vom Ostelch

Das wäre dann die Benachteiligung des Mieters...
Er hat die Mietsache nicht verlassen.
Ich denke, dass es dann eine „Kulanzregelung“ geben wird.
Die höheren Kosten der ersten Stunde haben etwas mit Ticketerstellung und Schrankenbedienung zu tun.

Die Mietsache verläßt er mit dem Bezahlen seiner Parkzeit. Das Verlassen des Parkhauses ist nur eine Formalität, eine logische Konsequenz des Bezahlens. Die nicht genutzte Restzeit gibt der Parkende beim Bezahlen freiwillig auf, denn beim.Bezahlen wird alles angezeigt und er wird nicht gezwungen in diesem Moment auch zu bezahlen.
Dass er etwas vergessen hast, könnte ihm auch kurz nach dem Verlassen einfallen und er fährt wieder rein
Die Ticketnummer ist nach dem Bezahlen im System als "weg" deklariert mit dem Zusatz " Darf noch das Haus verlassen". Nach der Karenzzeit wird die Nummer wieder als aktiv geschaltet, da diese nicht mit dem Ticket im "Kassensystem" liegt, sondern noch beim Parkenden ist.

Zitat:

@Adalbert_Dorsten schrieb am 5. April 2021 um 10:14:12 Uhr:


Das wäre dann die Benachteiligung des Mieters...
Er hat die Mietsache nicht verlassen.
Ich denke, dass es dann eine „Kulanzregelung“ geben wird.
Die höheren Kosten der ersten Stunde haben etwas mit Ticketerstellung und Schrankenbedienung zu tun.

Wenn der Mieter nach Beendigung der Mietzeit (Zahlung am Automaten) die Mietsache nicht unverzüglich räumt, braucht es wohl keine "Kulanzregelung". Dann zahlt er wieder so, als hätte er gerade erst geparkt. Die höheren Kosten der ersten Stunde haben mit irgendwelchen Betriebskosten gar nichts zu tun. Oft ist der erste Zeitabschnitt sogar preiswerter als die folgenden. Es gibt sogar Parkhäuser, da ist die erste Zeiteinheit kostenlos.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 5. April 2021 um 11:09:43 Uhr:


Die Mietsache verläßt er mit dem Bezahlen seiner Parkzeit. Das Verlassen des Parkhauses ist nur eine Formalität, eine logische Konsequenz des Bezahlens. Die nicht genutzte Restzeit gibt der Parkende beim Bezahlen freiwillig auf, denn beim.Bezahlen wird alles angezeigt und er wird nicht gezwungen in diesem Moment auch zu bezahlen.
Dass er etwas vergessen hast, könnte ihm auch kurz nach dem Verlassen einfallen und er fährt wieder rein
Die Ticketnummer ist nach dem Bezahlen im System als "weg" deklariert mit dem Zusatz " Darf noch das Haus verlassen". Nach der Karenzzeit wird die Nummer wieder als aktiv geschaltet, da diese nicht mit dem Ticket im "Kassensystem" liegt, sondern noch beim Parkenden ist.

Wenn dies eine individuelle Reglung ist, die in den AGB's steht, ist dies korrekt. Der Betreiber hat in dieser sache freie Hand.

Wenn dies eine einheitliche Reglung sein soll, hätte ich gerne für die unterstrichene Behauptung eine Quelle.

Ja, Steht auf dem Schild
Es gilt die angefangene Stunde.
Falls du andere kennst, gerne her damit.

Hatten wir alles schon, drehen uns im Kreis.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 4. April 2021 um 10:01:08 Uhr:


Ich mir auch. 😉 Mit dem Bezahlen ist der Mietvertrag beendet. Du zahlst entsprechend der Preisliste für die angefangenen Zeiteinheiten, wie ich oben bereits schrieb, unabhängig davon, wie viel Zeit der letzten angefangenen Einheit abgelaufen war. Du zahlst im Prinzip nicht für eine bestimmte Zeit, sondern für jede (begonnene) Einheit.

Grüße vom Ostelch

Du versuchst etwas zu erklären, was gar nicht das Thema ist.
Keiner hat sich darüber beschwert, dass bei einer Abrechnung im Stundentakt nach 2:05 Stunden 3 Stunden gezahlt werden müssen. Dies steht auch in jeder Preistabelle, die ich bis jetzt gesehen habe.

Das Thema ist, dass bei einer Bezahltung nach 2:05 Stunden für 3 Stunden gezahlt wird... Aber die 3 Stunden nicht bei allen Parkhäusern genutzt werden können. Zum Beispiel wenn man am Auto merkt, dass man was vergessen hat, und noch vor der 4ten Stunden zurück ist. Dies steht nicht in der Preistabelle, und auch nicht in den AGB's bei den wenigen Parkhäusern, die ich kenne. Bis jetzt kam ich auch immer ohne Nachzahlen aus dem Parkhaus raus, auch wenn zwischen dem Bezahlen, und dem rausfahren bis zu 40 Minuten vergangen sind.

Wird in den AGB's auf das vorzeitige Vertrragsende hingewiesen, kann man sich nicht beschweren, wenn die restliche Zeit verfällt. Wird darauf nicht hingewiesen, kann man sich beschweren.

Eigentlich braucht man darüber auch nicht weiter zu diskutieren, weil jeder mit seinem Geld so umgehen kann, wie er will. Wer Lust auf einen zweiten Vertrag hat, kann ihn gerne zahlen. Wer keine Lust aus eine "doppelte" Bezahlung hat, kann mal kuztz die AGB's überfliegen. Vielleicht hat man pech, und es steht in den AGB's, vielleicht hat man Glück und kann das Geld zurück fordern... (Ob man das Geld bekommt ist ein anderes Thema, da sich wohl keiner für die paar Euro einen Anwalt nehmen wird.)

Die 3h können doch genutzt werden. Muss man halt nach 2.59 h bezahlen gehen.

Ich musste in einer Tiefgarage 45 Minuten an der Ausfahrtsschranke warten, weil irgendein Depp die gegenüberliegende Einfahrtschranke umgerissen hatte (is halt keine so tolle Idee mit nem Anhänger in ne Tiefgarage zu fahren - das Verbotsschild hängt da ja nicht von ungefähr). Ich könnte aber ohne Probleme nach der Wartezeit rausfahren nachdem das Personal die Trümmer von Schranke, Anhänger und Auto entwirrt und entsorgt hatte.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. April 2021 um 12:39:08 Uhr:


Die 3h können doch genutzt werden. Muss man halt nach 2.59 h bezahlen gehen.

Das ist korrekt, aber manchmal fällt es erst später auf, dass man was vergessen hat. Kommt zwar nur selten vor, kann aber vorkommen. Und dann ist es doch nett, wenn man die Zeit nutzen kann, für die man auch bezahlt hat.

Ähnliche Themen