tödlicher Schulbusunfall
kürzlich wurde ein 10jähriges Mädchen nach dem Austeigen aus dem Schulbus und beim anschließenden Überqueren der Landstraße von einem 68jährigen Fahrer, der mit 100 km/h in seinem Volvo daherkam, überfahren und getötet
der Schulbus hatte seine Warnblinkanlage eingeschaltet
der Unfall passierte außerorts (!) auf dem platten Land
soweit die Fakten, die ich kenne
jetzt zur Fragestellung
ich habe meinen Führerschein seit dem 27.12.1973 und mir war bisher NICHT bekannt, daß ich einen Schulbus, der außerorts mit eingeschalteter Warnblinkanlage am Straßenrand steht, nur mit Schrittgeschwindigkeit passieren darf
jetzt weiß ich das
ich weiß nur nicht, was passiert, wenn ich demnächst wieder mal einen Schulbus, der außerorts mit eingeschalteter Warnblinkanlage am Straßenrand steht, mit Schrittgeschwindigkeit passieren will und von 110 km/h (nach Tacho) auf 5 km/h herunterbremse
wäre das für einen nachfolgenden Verkehrsteilnehmer die Vollendung des Tatbestands der Nötigung?
...
72 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Und mal ehrlich:
Wer bremst an solch einer Stelle, AUSSERORTS, wirklich auf Schrittgeschwindigkeit bis 30 ab?!
Wenn ich eine Gefahrenstelle als solche erkenne,
dann bremse ich immer vorsorglich ab.
Auch ohne eine bestimmte Vorschrift 😉
Das hat schon ein paar Kinder,
ein paar alte Leute
und auch mich vor ernsthafteren Verletzungen bewahrt.
Hallo
Das der Bus mit Warnblink an der Haltestelle stand ist mir jetzt neu.
Ich meine gehört zu haben das er " nur " rechts geblinkt hat beim halten.
Das eigentliche übel ist an dieser Stelle (ich fahre einmal die Woche an dem Unfallort vorbei) ist das eine Bustasche und eine Geschwindigkeitsbegrenzung das Risiko stark minimieren könnte.
Es ist eine lange einsehbare gerade Straße die geradezu verleitet schneller zu fahren als erlaubt.
Jetzt zur Zeit ist an der Stelle ein 70 Schild aufgestellt worden.
Aber es wird nicht lange dauern und es wird wieder abgebaut und es gelten wieder 100.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Wenn ich eine Gefahrenstelle als solche erkenne,
dann bremse ich immer vorsorglich ab.
Auch ohne eine bestimmte Vorschrift 😉Das hat schon ein paar Kinder,
ein paar alte Leute
und auch mich vor ernsthafteren Verletzungen bewahrt.
Du wärst an dieser Stelle also, auch ohne das der Bus den Warnblinker eingeschaltet hat, vorsichtshalber mit Schrittgeschwindigkeit bis ca 30 km/h vorbei gefahren?
Wenn da 100 erlaubt sind, ist 70 auch schon wesentlich langsamer, vor allem wenn man evtl gerade von der BAB kommt auf der man vieleicht noch erlaubte 200 fuhr.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Du wärst an dieser Stelle also, auch ohne das der Bus den Warnblinker eingeschaltet hat, vorsichtshalber mit Schrittgeschwindigkeit bis ca 30 km/h vorbei gefahren?
Ja, ich gehöre zu den Menschen,
- die an grünen Ampeln bremsen, wenn ein Fussgänger auf die Fahrbahn tritt oder etwas anderes passiert und ich dadurch einen Unfall vermeiden kann.
- die in einer Tempo 30 Zone nur 10 km/h fahren weil gerade Kinder dort mit einem Ball spielen.
- die einen Bus an einer Haltestelle langsam passieren, vor allem wenn sie Passagiere aussteigen sehen. Die sieht man auch im Gegenverkehr - man muss nur rechtzeitig darauf achten, d.h. auf die rechte Busseite schauen.
Das macht mir alles keinen Spass - aber es ist mit Sicherheit besser als Blut am Kotflügel.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Wenn da 100 erlaubt sind, ist 70 auch schon wesentlich langsamer, vor allem wenn man evtl gerade von der BAB kommt auf der man vieleicht noch erlaubte 200 fuhr.
Eine meiner Lieblingsformulierungen.
Da wird eine lebensfremde Annahmen getroffen um Unschlüssiges plausibel und alltäglich erscheinen zu lassen.
Auf BAB-Ausfahrten schauen erfahrene Fahrer auf den Tacho, damit sie nicht wesentlich über 60 km/h in die Abfahrt brettern.
Eventuell vorher gefahrene 250 km/h interessieren also bereits auf der Autobahnabfahrt nicht mehr.
Danach kommt meist eine Kreuzung mit oder ohne Ampel, d.h. man fährt in aller Regel mit deutlich weniger als 70 km/h auf die Landstraße auf.
In § 20 STVO - der hier mehrfach gepostet wurde - steht weder etwas von Tempo 100, noch etwas von Tempo 70.
Faktisch muss man an jeder Haltestelle so fahren, dass man einen in eigener Fahrtrichtung hinter dem Bus über die Fahrbahn laufenden Fussgänger nicht erwischt.
Da sind 30 km/h incl. schon sehr, sehr schnell.
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Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Eine meiner Lieblingsformulierungen.
Da wird eine lebensfremde Annahmen getroffen um Unschlüssiges plausibel und alltäglich erscheinen zu lassen.Auf BAB-Ausfahrten schauen erfahrene Fahrer auf den Tacho, damit sie nicht wesentlich über 60 km/h in die Abfahrt brettern.
Eventuell vorher gefahrene 250 km/h interessieren also bereits auf der Autobahnabfahrt nicht mehr.
Danach kommt meist eine Kreuzung mit oder ohne Ampel, d.h. man fährt in aller Regel mit deutlich weniger als 70 km/h auf die Landstraße auf.In § 20 STVO - der hier mehrfach gepostet wurde - steht weder etwas von Tempo 100, noch etwas von Tempo 70.
Faktisch muss man an jeder Haltestelle so fahren, dass man einen in eigener Fahrtrichtung hinter dem Bus über die Fahrbahn laufenden Fussgänger nicht erwischt.
Da sind 30 km/h incl. schon sehr, sehr schnell.
Bei mir kommt die lebensfremde Annahme wohl daher, dass ich och nie direkt nach 200 von der AB bin. Ich werde vorher schon eingebremst und dann muß ich noch einige km mit gemäßigter Geschwindigkeit fahren bis ich auf die erste Ampel treffe.. Allerdings fällt es doch schwer, die 111 rein zu fahren und sich an die 60 zu halten.
Ich bin auch ein erfahrener Autofahrer, mein km-Schnitt ging dieses Jahr von 22ooo auf >30ooo, ich schaue aber bei Abfahrten nicht auf den Tacho. Meine Umgebung bietet nmir gebügend Referenzpunkte um meine Geschwindigkeit auch so einzuschätzen und nicht bei (normalen) Abfahrten in die Bredoulie zu kommen. Ich hatte aber auch mal in Hessen eine Abfahr erwischt die eine Hundekurve war und zudem war im Dunkeln das Schild erst spät zu erkennen, da es nicht reflektiert hatte. Da war es sicherlich grenzwertig und die vorgegebenen 40 kamen mir noch zu schnell vor.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Ich hatte aber auch mal in Hessen eine Abfahr erwischt die eine Hundekurve war und zudem war im Dunkeln das Schild erst spät zu erkennen, da es nicht reflektiert hatte. Da war es sicherlich grenzwertig und die vorgegebenen 40 kamen mir noch zu schnell vor.
Aha, da kommt ja doch noch ein kleines Zugeständnis.
Bekannte Ausfahrten schafft man in der Tat nach einiger Übung ohne Tacho.
Bei unbekannten oder selten genutzen Abfahrten empfiehlt sich die Methode gerade nach längeren, schnellen Autobahnfahrten aus den bekannten Gründen.
Auch gibt es auch Abfahrten, die einfach geradeaus laufen.
Da hängen die Profis dann eben hinter der Kreuzung am Baum oder was immer da gerade ist.
Auf Autobahnabfahrten auf den Tacho zu schauen ist keine schlechte Übung - auch wenn das Manchem als zu kindisch erscheinen mag.
Nun. Da hatte ich es dann doch irgendwie auf 40 geschafft. Allerdings war die Kurve so eng, dass ich mich gut am Lenkrad festhalten mußte, die Sitze konnten mir nicht genug Seitenhalt bieten.
Evtl guck ich auch auf den Tacho, dann aber unbewußt.
Tip vom ADAC - lang ist's her
an der 100 Meter-Bake das Seitenfenster einen Spalt auf
da HÖRT man, wie schnell man ist
Tach,
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
Tip vom ADAC - lang ist's her
an der 100 Meter-Bake das Seitenfenster einen Spalt auf
da HÖRT man, wie schnell man ist
alles klar! 😉
Im Ernst: wenn obiger Deliquent zu schnell ist, ist er nach dem Betätigen der Fensterkurbel / des Fensterhebertasters
in der Leitplanke oder im Graben!
Guter Tipp...
... in Bezug auf den Umsatz des nächstgelegenen Abschleppdienstes / Werkstatt. 😁
Gruß
Guensal
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
Tip vom ADAC - lang ist's her
an der 100 Meter-Bake das Seitenfenster einen Spalt auf
da HÖRT man, wie schnell man ist
Was soll man da genau hören? Da flüstert es einem bestimmt nicht wie schnell man ist 😁
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Wer bremst an solch einer Stelle, AUSSERORTS, wirklich auf Schrittgeschwindigkeit bis 30 ab?!
ein abbremsen auf 50km/h hätte sicherlich schon ausgerecht und hätte ein menschenleben gerettet - noch dazu das eines kindes
ist es dir das nicht wert?
Zu diesem traurigen Anlass des verunglückten Kindes,habe ich folgende Frage?.Wieso schreibt der §16
der Stvo das Einschalten der Warnblinkanlage nur für bestimmte Haltestellen vor.Dann kommt der §20
der Stvo,der Schulbusen und Linienbusen das einschalten der Warnblinkanlage vorschreibt.damit der nachfolgende Verkehr nicht überholt.Wenn ich also nur bestimmte Haltestellen vorschreibe,dann kann
grundsätzlisch überholt werden.Dann gilt auch keine Schrittgeschwindigkeit auf der Fahrbahn für beide Richtungen.Eine Gefährdung kann dann auch nicht mehr vorliegen.Andererseits soll die Warnblinkanlage
rechtzeitig geschaltet werden,innerorts 50-!00 Meter,außerorts 150 Meter.Was soll dann eine Kennzeichnung der Haltestelle.?
Zum Satz Überholen,wenn die Haltestelle nicht gekennzeichnet ist,darf ich überholen.Der Schulbus braucht setzt dann keine Warnblinkanlage.
Zitat:
Original geschrieben von kraftverkehrsmeister
Zu diesem traurigen Anlass des verunglückten Kindes,habe ich folgende Frage?.Wieso schreibt der §16
der Stvo das Einschalten der Warnblinkanlage nur für bestimmte Haltestellen vor.Dann kommt der §20
der Stvo,der Schulbusen und Linienbusen das einschalten der Warnblinkanlage vorschreibt.damit der nachfolgende Verkehr nicht überholt.Wenn ich also nur bestimmte Haltestellen vorschreibe,dann kann
grundsätzlisch überholt werden.Dann gilt auch keine Schrittgeschwindigkeit auf der Fahrbahn für beide Richtungen.Eine Gefährdung kann dann auch nicht mehr vorliegen.Andererseits soll die Warnblinkanlage
rechtzeitig geschaltet werden,innerorts 50-!00 Meter,außerorts 150 Meter.Was soll dann eine Kennzeichnung der Haltestelle.?
Zum Satz Überholen,wenn die Haltestelle nicht gekennzeichnet ist,darf ich überholen.Der Schulbus braucht setzt dann keine Warnblinkanlage.
Diese Frage wird ganz gewiss nicht hier im Forum geklärt werden können. Es bleibt zur endgültigen Beantwortung die Möglichkeit einer Anfrage an das zuständige Bundesministerium. Wenn Du eine entsprechende Antwort erhalten hast, bin ich gern bereit, den Thread wieder zu öffnen. Bis dahin darf er seine Ruhe weiter genießen.
twindance/MT-Moderation