tödlicher Schulbusunfall

kürzlich wurde ein 10jähriges Mädchen nach dem Austeigen aus dem Schulbus und beim anschließenden Überqueren der Landstraße von einem 68jährigen Fahrer, der mit 100 km/h in seinem Volvo daherkam, überfahren und getötet

der Schulbus hatte seine Warnblinkanlage eingeschaltet

der Unfall passierte außerorts (!) auf dem platten Land

soweit die Fakten, die ich kenne

jetzt zur Fragestellung

ich habe meinen Führerschein seit dem 27.12.1973 und mir war bisher NICHT bekannt, daß ich einen Schulbus, der außerorts mit eingeschalteter Warnblinkanlage am Straßenrand steht, nur mit Schrittgeschwindigkeit passieren darf

jetzt weiß ich das

ich weiß nur nicht, was passiert, wenn ich demnächst wieder mal einen Schulbus, der außerorts mit eingeschalteter Warnblinkanlage am Straßenrand steht, mit Schrittgeschwindigkeit passieren will und von 110 km/h (nach Tacho) auf 5 km/h herunterbremse

wäre das für einen nachfolgenden Verkehrsteilnehmer die Vollendung des Tatbestands der Nötigung?

...

72 Antworten

Ich bin fast immer deiner Meinung, diesmal nicht.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Hier ist die Schuldfrage klar zu Lasten der Fussgängerin zu beantworten.

Das ist sie nicht.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


die alte Dame wird vermutlich einfach auf die Straße getreten sein.
Es zeigt aber womit man bei Kindern und alten Leuten rechnen muss.

Wenn das nicht verkehrsgerechte Verhalten frühzeitig erkennbar war, wird´s kritisch.

Für den 35-Jährigen.

ps
Geweg madcruiser?

Nach § 3 StVO ist das theoretische "Optimalverhalten" so beschrieben:

(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


ps
Gehweg madcruiser?

Ringstraße in Höhe der Sellhorststraße

Sollte sich via Web finden lassen.

Kurzbeschreibung der Straße:
Zweispurig in jede Richtung.
In der Mitte eine nach jeder Richtungsfahrbahn durch einen Grünstreifen abgetrennte separate Busfahrspur.
Hauptverkehrsader einer 250.000 Einwohnerstadt zur abendlichen Rushour.

Eine Überquerung der Straße ist an dieser Stelle nicht erlaubt und das wusste die alte Dame mit Sicherheit.
Es wird ihre tägliche Route gewesen sein.
Die Dame hatte bereits eine Richtungsfahrbahn und die Busspur überquert und trat vom Grünstreifen der Busspur (also kein Gehweg) auf die Gegenfahrbahn.

Letztlich spricht der Polizeibericht eine klare Sprache.
Es sieht so aus, als sei die Dame unvermittelt und ohne erkennbaren Ansatz auf die Straße getreten.
Die Sicht beim gestrigen Wetter (Regen, Sturmboen und Dunkelheit) war superschlecht.
Ein Kraftfahrer hat an dieser Stelle und aus dieser Richtung nicht mit einem Fußgänger zu rechnen, wenn man nicht gerade der Erste an der Ampel ist fährt man hier in einer Kolonne und sieht entsprechend wenig.
Der Fahrer scheint zu dem ortsfremd gewesen zu sein (Bielefelder Zulassung).

Es sollte klar sein, dass der Fahrer immer für die Betriebsgefahr haftet und evt. auch zu schnell gefahren ist.
Hier ohne Teilschuld herauszukommen ist juristisch gesehen meist unmöglich.

Der Fahrer des Kleintransporters wird die Sache so schnell nicht vergessen können und noch viele Alpträume haben.

Zitat:

Original geschrieben von Don.Gonzo


Nach § 3 StVO ist das theoretische "Optimalverhalten" so beschrieben:

(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Das ist in so einer Situation vermutlich wirklich Theorie.

Vermutlich hat der ortsfremde Fahrer an der Stelle weder mit einem Fußgänger gerechnet,
noch hatte er vermutlich überhaupt eine Chance zu erkennen,
dass hier ein (älterer) Mensch unterwegs ist.

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Im Busfall sieht die Sachlage allerdings anders aus.

Gute und klare Tagsicht, deutlich erkennbare Haltestellensituation.

Um wieder btt zu kommen.

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905


Bei uns in Hagen gibt es an den Bushaltestellenschildern so rote Klebepunkte, und nur dort darf der busfahrer mit eingeschaltetem warnblinklicht halten, klappt eigentlich ganz gut, bis auf ein paar ausnahmen, wo busfahrer immer mit warnblinkern an jede haltestelle zufahren.

Was ist denn ausschlaggebend dafür, welche Haltestelle einen roten Punkt bekommt?

Mir sind bisher weder rote Pukte aufgefallen, noch hab ich irgendwann mal nen Bus mit Warnblinker gesehen. 😕

Zitat:

Original geschrieben von Don.Gonzo


Nach § 3 StVO ist das theoretische "Optimalverhalten" so beschrieben:

und zwar für die Praxis...

@madcruiser
O.K., das liest sich dann schon etwas anders.
V.a., wenn der Unfall auf dem linken Fahrstreifen geschah.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Es sollte klar sein, dass der Fahrer immer für die Betriebsgefahr haftet und evt. auch zu schnell gefahren ist.
Hier ohne Teilschuld herauszukommen ist juristisch gesehen meist unmöglich.

Das betrifft aber primär einen Zivilprozeß.

Strafrechtlich dürften die Mühlen bereits mahlen und ein Ermittlungsverfahren im Gange sein, ob Anhaltspunkte für eine fahrlässige Tötung gegeben sind. So schaut´s aus.

Knackpunkt ist halt, ob man erkennen konnte, dass da ein älterer Passant unterwegs ist, der sich ggf. erkennbar nicht verkehrsgerecht verhält, so dass es ggf. abzusehen war, dass er auf die Fahrbahn treten wird, ohne auf den Verkehr zu achten.
Wenn dies zu bejahen wäre ...
Gute Nacht.
Das offenbar schuldhafte Verhalten der bedauerlicherweise verstorbenen Passantin ist insoweit relativ unerheblich.

btt

Zitat:

Original geschrieben von Anja1984


Was ist denn ausschlaggebend dafür, welche Haltestelle einen roten Punkt bekommt?

Zitat:

„Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines
gekennzeichneten Schulbusses muss das Warnblinklicht einschalten,
wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange
Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde
für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet
hat.“

Quelle

(Seite 11)

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Strafrechtlich dürften die Mühlen bereits mahlen und ein Ermittlungsverfahren im Gange sein, ob Anhaltspunkte für eine fahrlässige Tötung gegeben sind. So schaut´s aus.

Diese Untersuchung ist in einem solchen Fall immer zwingend.

Wie schon mehrfach gesehen verweise ich auf den Sachverhalt.
Im Polizeibericht sind Fehler der Dame, aber keine des Transporterfahrers aufgeführt. Das ist der gegenwärtige Stand der Ermittlungen und darauf beruht unverändert meine anfängliche Aussage.
Wobei ich den Vorteil habe den Unfallort zu kennen und gesehen zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Im Polizeibericht sind Fehler der Dame, aber keine des Transporterfahrers aufgeführt. Das ist der gegenwärtige Stand der Ermittlungen ...

Der gegenwärtige Stand der Ermittlungen ist der: Nix Genaues weiß man.

Drum auch folgender Aufruf:

Zitat:

Die Polzei bittet um Mithilfe zur Rekonstruktion des Unfalls.
Sachdienliche Hinweise werden beim Verkehrskommisariat Süd unter der
Telefonnummer 365-2531 entgegengenommen.

Quelle

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Quelle
(Seite 11)

Ah, und auf Seite 12:

Zitat:

Die Busfahrer haben nur an solchen Haltestellen Warnblinklicht
einzuschalten, an denen mit besonderer Gefährdung von
Personen gerechnet wird. Diese Haltestellen sind den Busfahrern
bekannt, teilweise sind sie entsprechend gekennzeichnet.

Aber ganz eindeutig ist das auch noch nicht...

Naja egal, vorsichtig muss man so oder so sein.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Der gegenwärtige Stand der Ermittlungen ist der: Nix Genaues weiß man.

Dem ist definitiv nicht so.

Der Polizeibericht enthält eine Menge klarer Aussagen.

Der Unfall wurde durch die Spurensicherung aufgenommen und vollständig fotografiert.

Die Presseerklärung kam erst ~ 18 Stunden nach dem Unfallzeitpunkt, d.h. hier waren ebenfalls schon erste Erkenntnise möglich.
Profis können aus Beschädigungen von Autos schon beim ersten Augenschein sehr grobe Angaben zu gefahrenen Geschwindigkeiten vornehmen, ehe sie diese mühsam exakt im Labor bestimmen.

Wie gesagt habe ich die Unfallstelle passiert und kann Dir definitiv von zwei weiteren verwickelten Fahrzeugen berichten.
D.h. es gibt wie im Polizeibericht erwähnt Zeugen.
Das die Polizei dennoch weitere Zeugen sucht ist normal.

Du solltest jetzt das Erbsenzählen einstellen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Ich kann mich jetzt ehrlich gesagt nicht erinnern, in der Fahrschule mit Schritgeschwindigkeit an den Bussen vorbei gefahren zu sein.

Jetzt weiß ich auch warum.

Ich habe die StVO gar nicht richtig gelesen.

Zitat:

(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.

Klar. An einem BUS kann man rechts gar nicht vorbei und bei Straßenbahnen versteht es sich von selbst sehr langsam zu fahren oder gar stehen zu bleiben.

Zitat:

(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

Vorsichtig vorbeifahren definiert ja nun auch jeder anders.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Vorsichtig vorbeifahren definiert ja nun auch jeder anders.

auf jeden fall ist es nicht 100km/h 😉

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


auf jeden fall ist es nicht 100km/h 😉

100km/h war erlaubt, an der Stelle, der ältere Herr fuhr aber 'nur' 70!!

Und mal ehrlich:
Wer bremst an solch einer Stelle, AUSSERORTS, wirklich auf Schrittgeschwindigkeit bis 30 ab?!

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


Und mal ehrlich:
Wer bremst an solch einer Stelle, AUSSERORTS, wirklich auf Schrittgeschwindigkeit bis 30 ab?!

Schrittgeschwindigkeit ist sicher weit unter 30 … und abbremsen sollte jeder, der es bei einer erkennbaren Bus-Blink-Haltestellen-Gefahrensituation nicht riskieren will, einen Menschen auf die Haube zu nehmen … ich weiß … vielen (Fahrern) ist das zumindest so lange „Wurscht“, wie sie selbst nicht betroffen sind … soweit ist´s durchaus bekannt 😉

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