tödlicher Schulbusunfall

kürzlich wurde ein 10jähriges Mädchen nach dem Austeigen aus dem Schulbus und beim anschließenden Überqueren der Landstraße von einem 68jährigen Fahrer, der mit 100 km/h in seinem Volvo daherkam, überfahren und getötet

der Schulbus hatte seine Warnblinkanlage eingeschaltet

der Unfall passierte außerorts (!) auf dem platten Land

soweit die Fakten, die ich kenne

jetzt zur Fragestellung

ich habe meinen Führerschein seit dem 27.12.1973 und mir war bisher NICHT bekannt, daß ich einen Schulbus, der außerorts mit eingeschalteter Warnblinkanlage am Straßenrand steht, nur mit Schrittgeschwindigkeit passieren darf

jetzt weiß ich das

ich weiß nur nicht, was passiert, wenn ich demnächst wieder mal einen Schulbus, der außerorts mit eingeschalteter Warnblinkanlage am Straßenrand steht, mit Schrittgeschwindigkeit passieren will und von 110 km/h (nach Tacho) auf 5 km/h herunterbremse

wäre das für einen nachfolgenden Verkehrsteilnehmer die Vollendung des Tatbestands der Nötigung?

...

72 Antworten

Re: tödlicher Schulbusunfall

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


wäre das für einen nachfolgenden Verkehrsteilnehmer die Vollendung des Tatbestands der Nötigung?

Mit Sicherheit nicht! Dies wäre nur gegeben, wenn du OHNE ersichtlichen Grund eine Notbremsung einleitest.

Das Passieren eines Busses, der seine Warnblinker eingeschaltet hat, IST aber ein Grund, um stark zu verzögern.

Mehr noch: du bist laut STVO dazu VERPFLICHTET, deine Geschwindigkeit entsprechend herabzusetzen.

Dein Hintermann wird ja sicher den Sicherheitsabstand einhalten und den Bus bereits ebenfalls sehen können....

Und selbst wenn nicht: besser einen Auffahrunfall riskieren, als Passanten zu gefährden.
Klar müssen auch Personen, die die Fahrbahn betreten, auf den Verkehr achten. Darauf sollte man sich aber niemals verlassen, denn als stärkerer Verkehrsteilnehmer bist du wiederum in der PFLICHT, erhöhte Sorgfalt und Rücksichtnahme in Bezug auf schwächere walten zu lassen.

Gruß
Flo

Moin,

hat Kurve schon richtig gesagt...
Ergänzen möchte ich noch zwei Punkte...
Du darfst den Bus wenn er mit Warnblinkanlage auf die Haltestelle zufährt NICHT überholen und Du mußt auch bremsen, wenn der Bus auf der anderen Straßenseite mit Warnblinklanlage steht, es sei denn, der andere Fahrstreifen ist baulich getrennt von Deinem!
___

Ich weiß jetzt nicht genau wie das war aber es wird sich hier schon noch auflösen...Wenn es keine Haltestelle gibt und der Bus sozusagen auf der Straße hält (nicht in der "Bucht"😉 darf man glaube gar nicht dran vorbei...das weiß ich jetzt aber nicht genau...

Gruß René

Dann müsstest du ja auch jemanden nötigen wenn du an einer Vorfahrtsstraße oder an an einer Ampel bremst.

Tja Ripper, Du bist damit einer der wenigen, die es öffentlich zugeben, diese Regelung bisher nicht gekannt zu haben. Viele andere würden sich das nicht eingestehen.

Wie der tägliche Verkehr es jedoch zeigt, kennen diese Blink-Bus-Regel nicht wirklich viele/bzw. ausreichend Verkehrsteilnehmer. Manchmal wissen nicht einmal Busfahrer ihre Blinkereien richtig anzuwenden.

Zur Fragestellung haben die Vorredner schon richtig gesagt, dass Du bei einer Abbremsung nicht schuld an den daraus resultierenden Folgen sein solltest. Folgen die möglicherweise passieren können (teils aus erlebter Erfahrung, da wir in der Nähe eine solche Haltestelle an einer Landstraße haben und dort 70 erlaubt sind und dort i.d.R. 90- 100 gefahren werden) wären z.B. Der/Die Nachfolgende/n fährt auf, der/die Nachfolgende/n überholt Dich und gefährdet die aus/einsteigenden Passagiere, der/die Nachfolgende/n kriegen einen Wutanfall und lassen ihn an Dir aus, der/die Nachfolgende/n weicht/en aus und landet/en im Graben. … Ist ja leider nicht so, als wären das „unmögliche“ Szenarien. Die unkompliziertere Schulbus-Regelung in USA ist leichter und wird „auch“ deshalb dort wohl mehr akzeptiert.

Ähnliche Themen

Wie oft soll dieses Thema denn hier noch gepostet werden ?

Zitat:

Original geschrieben von Azrael1278


Wie oft soll dieses Thema denn hier noch gepostet werden ?

Hallo,

wenn so Wenige um diese gesetzliche Regelung wissen....dann muss es kein Fehler sein es in einem eigenen Thread nochmals separat zu behandeln....wenn dieser Thread dazu beiträgt Unfälle aus Unkenntnis dieser Regelung zu veringern ist das hier durchaus in Ordnung.

mfg Andy

MT-Moderation

BTW: in deinem Avatar steht Papa und Hausbesitzer....insofern ist jeder (bin auch Papa) Vater besonders interessiert daran das diese Schulbus-Regelung bei möglichst allen VN bekannt ist😉

Da stimme ich Dir grundsätzlich zu, aber das wurde doch in dem anderen Thread schon durch gekaut ! Aber ist egal !

Gruß

Chris

Zitat:

Original geschrieben von Azrael1278


Da stimme ich Dir grundsätzlich zu, aber das wurde doch in dem anderen Thread schon durch gekaut ! Aber ist egal !

Gruß

Chris

Hi,

da war es aber nicht als Topic erkennbar und wurde somit nicht von allen gelesen sondern eher zufällig😉

insofern finde ich es gut das der TE dies nochmals separat zur Diskussion stellt,ich als Vielfahrer kenne diese Regelung.....viele aber scheinbar doch nicht,leider....😉

Grüße Andy

Zitat:

§ 20 StVO Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.

(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.

(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.

betrifft punkt 2 und 4:

"Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten."

heißt das im endeffekt, dass jemand der aus dem bus aussteigt, ohne probleme über die straße gehen darf und ein eventuell kommendes auto halten MUSS?

Es muss doch sowieso Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, da bleibt doch genug Zeit, für einen eiligen Fußgänger ganz zum Stillstand zu kommen. Geht aber wohl mehr um das ersichtliche Überqueren der Straße, wer plötzlich hinterm Bus hervorspringt, risikiert immer einen Unfall.

Auto gegen Fussgänger bedeutet immer:
a) körperliche A...karte für den Fussgänger
b) rechtliche A...karte für den Autofahrer.

Wer sich das merkt dem kann schon fast nichts mehr passieren.

Das ist ziemlich egal ob Landstraße oder Ort,
Spielstraße, Bushaltestelle oder normale Straße:
Beim Fussgänger musst halt auch auf Seitenabstand und Anhalteweg fahren.
Falls der Mal plötzlich und unerwartet umkippt. 😉

Das mit den Bushaltestellen weiss auch jeder,
nur man vergisst und verdrängt es eben.

Wir sind wie anderweitig gesagt schlicht überreguliert,
d.h. die Leute blicken die Grundregeln vor lauter Schilderwald nicht mehr.

Re: tödlicher Schulbusunfall

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


kürzlich wurde ein 10jähriges Mädchen nach dem Austeigen aus dem Schulbus und beim anschließenden Überqueren der Landstraße von einem 68jährigen Fahrer, der mit 100 km/h in seinem Volvo daherkam, überfahren und getötet

der Schulbus hatte seine Warnblinkanlage eingeschaltet

der Unfall passierte außerorts (!) auf dem platten Land

soweit die Fakten, die ich kenne

Ist er wirklich mit 100 vorbei gefahren??

Letztens, auf RTL, wurd berichtet, das der 'alte Mann' doch 'nur' 70km/h gefahren ist, also deutlich langsamer.

Da gabs auch ein Foto von der 'Bushaltestelle', die in etwa so ausschaute:
Lange gerade, ohne 'bebauung', 'zwischendrin' eine Bushaltestelle und auf der anderen Seite ein Bauernhof.
Zumindest wenn ichs recht in erinnerung hatte, hab diesen Beitrag aber auch nur halb, mit einem Auge gesehen und dazu nicht alles.

In der Bildzeitung (jaja, ich weiß, Schundblatt) stand auch noch, das dieses Mädchen nach der Schule 'sehr aufgeregt' gewesen sei und es nicht erwarten konnte, zuhause zu sein, wenn ich mich nicht irre, dann stand da auch noch, das sie die Straße öfter unaufmerksam überquerte.

Ebenso scheint es bisher so zu sein, das die Fußgängerin:
a) die Straße überquert hat (bzw wollte), als der Bus noch an der Haltestelle stand.
b) die Fußgängerin vom Bus verdeckt war.

Wie dem auch sei, wenn jemand ein Foto von dem Ort des Geschens hätte, wäre das nicht verkehrt, das würde schon sehr helfen.
GoogleEarth Koordinaten würden schon (fast) reichen.

Nun gibt es diese für manche scheinbar ominöse Blinkbus-maximal-im-Schritttempo-dran-vorbei-fahr-Regel aber grade um Kinder/Busfahrgäste an Schulbussen/Haltestellen zu schützen. Bei Schritttempo kann „ein Mädel“ noch so aufgeregt sein; ein Unfall wäre entweder vermeidbar gewesen oder glimpflicher ausgegangen. Bei 100 oder 70 gibt es jedoch kaum eine Chance ….

Ähnliche Themen