Tochter baut betrunken einen Unfall
Hallo Forum
ich brauche dringend etwas Rat und Beistand. Heute Morgen hatte meine Tochter betrunken einen Unfall.
Zum Glück ist ihr nicht viel passiert, das Auto ist Schrott und ein anderer Wagen wurde beschädigt. Der Vordermann mußte wegen eines Rehs bremsen und sie ist ihm hinten rein gefahren und dann in den Wald rein. Sie war mit unserem Zweitwagen unterwegs in dem sie als Fahrerin bei der Versicherung eingetragen ist , der Vertrag aber auf mich läuft. Da sie noch Restalkohol hatte wurde der Führerschein beschlagnahmt und eine Blutprobe genommen.
Wie geht es jetzt mit dem Führerschein weiter?.Ist der ganz weg oder bekommt sie ihn bis zu einer Gerichtsverhandlung wieder.
Was ist mit der Versicherung? bei Alkoholfahrten wird man ja in Regress genommen. Aber wer Zahlt dann den Regress, die Tochter oder bleibt es an mir hängen weil es ja mein Auto und meine Versicherung ist.
Leute ich kann euch sagen ich bin sowas von fertig ohne das ich irgendestwas dazu kann.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo Leute
ich habe auch etwas gegen Leute die unter Alkohol Auto fahren. Es waren ca 1,8 Promille aber Restalkohol am Morgen danach, was halt leider unterschätzt wurde da man es nach einer Nacht und 6 Stunden Schlaf nicht mehr so wahrnimmt. Ich habe damals mal gegoogelt weil ich es nicht glauben wollte, Tochter halt mir erzählt das sie nicht ganz soviel getrunken hat wie es die Promille glauben lassen. Eine Frau von 1,58 cm und 52 KG Körpergewicht braucht nicht viel bis 2 Promille vorhanden sind. Und von wegen der milden Strafe, alleine kann sie die Last nicht tragen, obwohl sie die Summen überall Monatlich in Raten abzahlen darf. Wenn man 1400 Euro verdient und noch eine Wohnung alleine unterhalten muß ist die Summe schon Existenzbedrohend. Ein Auto ist die nächsten 5 jahre nicht mehr drin. Nur für die Hardliner hier, da wird nicht Gelacht und Abgewunken und weitergemacht das ist ein einschneidendes Erlebniss im Leben.
Der Führerschein wurde von der Polizei am Unfalltag eingezogen und den hat sie nicht mehr bekommen. Anwalt war keiner Involviert, nach der Rechtsberatung war klar ersichtlich das bei den vorliegenden Daten ausser weiteren Kosten nichts zu machen ist.
Viele Grüße
186 Antworten
Ich wollte dazu nichts schreiben, jetzt juckt es doch in den Fingern ...bitte nicht als Anschuldigung verstehen, aber zumindest mal drüber nachdenken..😉
Kurz 1 ATü Restalkohol passt auch nicht zusammen mit "trinkt eigentlich nicht" ... Wer bei 1 promille noch fährt ignoriert alle Warnzeichen des eigenen Körpers oder ist schlicht bereits an Alkohl gewöhnt ...
Selber trinke ich recht selten 2-3 mal 1X Bier im Monat bei 1 Promille würde ich wahrscheinlich ins Klo schauen und alles würde sich drehen...😁😁
Das Thema passt vielleicht in ein Medizinforum, nicht aber in ein Versicherungsforum.
Die Begründung für das Schloss findet sich mehrfach im Thread.
Gruß
Zimpalazumpala
Danke Zimpalazumpala
Aber kommt da noch etwas vom TE?
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Hallo Leute
könntet ihr mir vielleicht noch bei einer Versicherungsfrage helfen. Gestern ist ein Fragebogen von der Versicherung gekommen, die möchten unter anderem wissen wer für das Auto welches die Tochter gefahren ist, die Unterhaltskosten ( Benzin, Steuer, Reparaturen ) bezahlt.
Hat das eine besondere Bewandnis??. Das Auto war mein Zweitwagen welchen die Tochter regelmäßig gefahren hat.
Grüße
Zitat:
@kasawumbu schrieb am 29. Juli 2019 um 16:00:20 Uhr:
Hallo Leutekönntet ihr mir vielleicht noch bei einer Versicherungsfrage helfen. Gestern ist ein Fragebogen von der Versicherung gekommen, die möchten unter anderem wissen wer für das Auto welches die Tochter gefahren ist, die Unterhaltskosten ( Benzin, Steuer, Reparaturen ) bezahlt.
Hat das eine besondere Bewandnis??. Das Auto war mein Zweitwagen welchen die Tochter regelmäßig gefahren hat.Grüße
Die Versicherung will die "Repräsentanten Haftung" prüfen, da evtl. die Tochter als Familienmitglied nicht in Regress genommen werden kann.
Nachtrag: Nach meiner Erinnerung § 67.2 VVG.
@kasawumbu JETZT solltest du evtl schon mal einen Anwalt einschalten, nicht das du / ihr euch da verplappert.
Und der Anwalt kann bestimmt rechtlich genaueres sagen als die meisten hier.
Genau deshalb sollte der Te bereits ein Termin zum Erstberatungsgespräch beim Anwalt haben, da er nachfragt hat er es wohl nicht .... viel Erfolg, oder eher Glück als Einzelkämpfer Laie...
Geht auch ohne Anwalt. Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen und Kurs machen. Dann Sperrfristverkürzung beantragen. Regress ist bei der Versicherung bis 5.000 EUR so oder so fällig.
Wenn ein Fahrer alkoholbedingt einen Unfall baut, kann Polizei gegen Fahrer und Halter ein Verfahren einleiten.
Gegen Halter deshallb, weil dieser auch u.a. dafür verantwortlich ist, dass das Fahrzeug fährt nicht von einem alkoholisierten Fahrer gefahren wird.
Nach STVO ist Halter, wer über das Fahrzeug verfügt, also Nutzen zieht und Kosten trägt.
Versicherung möchte wissen, wer der tatsächliche Halter ist.
O.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 29. Juli 2019 um 18:23:26 Uhr:
@kasawumbu JETZT solltest du evtl schon mal einen Anwalt einschalten, nicht das du / ihr euch da verplappert.
Und der Anwalt kann bestimmt rechtlich genaueres sagen als die meisten hier.
Absolut richtig. Ein Anwalt übersieht die Konsequenzen eurer Angaben. Er hat auch im Blick, dass ihr bei der Versicherung, im Anhörungsbogen und vor Gericht konsistente für euch gute Angaben macht ohne euch in Widersprüche zu verstricken.
Auch kann nur er Akteneinsicht beantragen, so dass ihr wisst, was ganz genau Sache ist. Vielleicht sieht er in den Akten Dinge, die für euch mildernde Umstände bringen.
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 29. Juli 2019 um 19:55:57 Uhr:
Er hat auch im Blick, dass ihr bei der Versicherung, im Anhörungsbogen und vor Gericht konsistente für euch gute Angaben macht ohne euch in Widersprüche zu verstricken.
Es geht um Vater gegen Tochter, oder?