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Tochter baut betrunken einen Unfall

Themenstarteram 20. Juli 2019 um 18:32

Hallo Forum

ich brauche dringend etwas Rat und Beistand. Heute Morgen hatte meine Tochter betrunken einen Unfall.

Zum Glück ist ihr nicht viel passiert, das Auto ist Schrott und ein anderer Wagen wurde beschädigt. Der Vordermann mußte wegen eines Rehs bremsen und sie ist ihm hinten rein gefahren und dann in den Wald rein. Sie war mit unserem Zweitwagen unterwegs in dem sie als Fahrerin bei der Versicherung eingetragen ist , der Vertrag aber auf mich läuft. Da sie noch Restalkohol hatte wurde der Führerschein beschlagnahmt und eine Blutprobe genommen.

Wie geht es jetzt mit dem Führerschein weiter?.Ist der ganz weg oder bekommt sie ihn bis zu einer Gerichtsverhandlung wieder.

Was ist mit der Versicherung? bei Alkoholfahrten wird man ja in Regress genommen. Aber wer Zahlt dann den Regress, die Tochter oder bleibt es an mir hängen weil es ja mein Auto und meine Versicherung ist.

Leute ich kann euch sagen ich bin sowas von fertig ohne das ich irgendestwas dazu kann.

Grüße

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. Januar 2020 um 17:22

Hallo Leute

ich habe auch etwas gegen Leute die unter Alkohol Auto fahren. Es waren ca 1,8 Promille aber Restalkohol am Morgen danach, was halt leider unterschätzt wurde da man es nach einer Nacht und 6 Stunden Schlaf nicht mehr so wahrnimmt. Ich habe damals mal gegoogelt weil ich es nicht glauben wollte, Tochter halt mir erzählt das sie nicht ganz soviel getrunken hat wie es die Promille glauben lassen. Eine Frau von 1,58 cm und 52 KG Körpergewicht braucht nicht viel bis 2 Promille vorhanden sind. Und von wegen der milden Strafe, alleine kann sie die Last nicht tragen, obwohl sie die Summen überall Monatlich in Raten abzahlen darf. Wenn man 1400 Euro verdient und noch eine Wohnung alleine unterhalten muß ist die Summe schon Existenzbedrohend. Ein Auto ist die nächsten 5 jahre nicht mehr drin. Nur für die Hardliner hier, da wird nicht Gelacht und Abgewunken und weitergemacht das ist ein einschneidendes Erlebniss im Leben.

Der Führerschein wurde von der Polizei am Unfalltag eingezogen und den hat sie nicht mehr bekommen. Anwalt war keiner Involviert, nach der Rechtsberatung war klar ersichtlich das bei den vorliegenden Daten ausser weiteren Kosten nichts zu machen ist.

Viele Grüße

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Zitat:

@kasawumbu schrieb am 19. Januar 2020 um 18:22:23 Uhr:

Hallo Leute

ich habe auch etwas gegen Leute die unter Alkohol Auto fahren. Es waren ca 1,8 Promille aber Restalkohol am Morgen danach, was halt leider unterschätzt wurde da man es nach einer Nacht und 6 Stunden Schlaf nicht mehr so wahrnimmt. Ich habe damals mal gegoogelt weil ich es nicht glauben wollte, Tochter halt mir erzählt das sie nicht ganz soviel getrunken hat wie es die Promille glauben lassen. Eine Frau von 1,58 cm und 52 KG Körpergewicht braucht nicht viel bis 2 Promille vorhanden sind.

Rede dem Mädel mal ins Gewissen, denn 1,8‰ beim Unfall der nach 6 Stunden Schlaf passierte bedeutet das Sie mindestens 2,4‰ intus hatte als sie ins Bett ging. Die Leber baut ca 0,1‰ in der Stunde ab, eher mehr als Weniger. Der genaue Wert wird wenn nötig mittels zweier Blutproben ermittelt die in einem gewissen Zeitabstand genommen werden.

Aber mal zu dem was ich ausdrücken will. In einem anderen Forum kam mal die Frage auf warum die Meisten die Auffallen um die 1,5‰ haben, eine Ärztin schrieb dazu das das die Grenze ist wo Jemand der selten und wenig Alk zu sich nimmt an seine körperlichen Grenzen kommt und eher über der Schüssel hängt statt weiterzutrinken. Wer über 2‰ schafft ohne weggetreten zu sein hat sich eine gewisse Gewöhnung erarbeitet. Ergo trinkt Töchtechen mehr als sie selbt glaubt. Im Verhältnis zu Anderen mag sie im selben Rahmen liegen, aber wenn Die deutlich Schwerer sind haben die dann eben nicht so viele Promille wie Sie.

Wenn Sie dieses Problem nicht aufarbeitet wird sie die MPU nicht schaffen, denn dazu gehört das man seine Trinkgewohnheiten schonungslos analysiert und auch die Trinkmenge vor dem Unfall relativ genau angeben kann, denn das will der Psychologe wissen. Da er täglich damit zu tun hat und die Akte vorliegen hat sieht er schnell ob Frau ungefähr die richtige Trinkmenge angibt.

Mit zwei Bier oder einem Kurzen kommt man nicht auf diese Werte.

Und je früher sie mit der Aufarbeitung anfängt desto schneller geht es mit dem Schein und zur Aufarbeitung gehört auch danach zu suchen warum man sich so weggeschossen hat.

Oberlehrer aller Länder vereinigt euch....

Zitat:

@bug99 schrieb am 19. Januar 2020 um 20:32:54 Uhr:

Oberlehrer aller Länder vereinigt euch....

Und Pharisäer.

Im Strafrecht bekommt der/die Angeklagte keine Prozesskostenhilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Gehört dann zu den abzustotternden Verfahrenskosten.

Zitat:

@bug99 schrieb am 19. Januar 2020 um 20:32:54 Uhr:

Oberlehrer aller Länder vereinigt euch....

Dazu fällt mir nur ein: ach Gottchen.

Ich lerne gern dazu.

Das geht nur von den Besserwissenden.

An alle anderen: bleibt so, wie ihr seid.

P.S. Das ist doch eine öffentliche Diskussion?

Och man eh so viele Moralapostel hier unterwegs! Ja sie hat einen Fehler begangen, die Rechnung kam postwendend und das wird ihr eine Lehre sein. Hier scheinen viele vergessen zu haben das sie auch nur im Glashaus sitzen, also wer wirft den ersten Stein?!

Da jetzt scheinbar doch viele User aus dem V&S hier rein schauen, schließe ich an dieser Stelle.

 

Grüße

Steini

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